Informationen zum. Vorsorge-System Schweiz



Ähnliche Dokumente
BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel)

Sozialversicherungen

Die 1. BVG Revision im Überblick

Berufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln. Präsentation von Walter Kohler, Geschäftsführer PAT-BVG Zürich, 4. März 2010

Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule

Existenzsicherung. Die staatliche Vorsorge gewährleistet im Rahmen der AHV/IV die Deckung des Existenzbedarfes für die gesamte Bevölkerung.

Das III-Säulen System. Herzlich willkommen

Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben

Trainingsprüfung / Aufgaben. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Aufgaben

Brutto-Jahreslohn CHF 78' Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00

VORSORGEREGLEMENT 2014

Rentenberechnung und flexibles Rentenalter

Info-Blatt: Obligatorische Sozialversicherungen der Schweiz

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO

ALS Leistungsziele 5. Schriftliche Leistungsziele

Rechtswissenschaftliches Institut 6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel ,

Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis

REGLEMENT Pensionskasse SMGV/VHP. Erster Teil: Vorsorgeplan B2. (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz)

Personalversicherungen

1. Ausgangslage. 2. Ziel der staatlichen Vorsorge (1. Säule AHV/IV).

Basisplan II der Pensionskasse Post

Sozialversicherungen: 2015

REGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer)

Art und Form der Leistungen Kantonssteuer Direkte Bundessteuer. (Art. 23, Abs. 1 DStG) Steuerbar zu 100% (Art. 23, Abs. 1 DStG)

BVG. Die wichtigsten Bestimmungen der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen:

Stand am 1. Januar 2011

VORSORGEREGLEMENT 2013

Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009

Beschreibung des Vorsorgeausweises

Sozialversicherungen 2009

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015

PENSIONSKASSE FREELANCE

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab

Stellenwechsel und Entlassung Aspekte des Sozialversicherungsrechts

Personenversicherungen Unfallversicherung UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie diesen vor

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhalt. Welche Leistungen erbringt die Pensionskasse? Ist das System der beruflichen Vorsorge trotz Finanzkrise sicher?


Basisplan I der Pensionskasse Post

MEINE PENSIONSKASSE Informationen für Arbeitnehmende

Weisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt)

Personenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor

Nachtrag 2 / Korrigenda zum Reglement, gültig ab 1. Januar 2009

Die BVG-Planfamilie Überblick Seite 1/2

3. Säule. Thomas Lustenberger. BVG Obligatorisch und Überobligatorisch. AHV / IV Sicherung der Existenz. Vorsorge. Vorsorge. Ergänzungs- Leistungen

Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE

Guten Tag. Arbeitgeberpräsentation 2011

Vorsorgeanalyse. Braingroup Vorsorge AG Zypressenstrasse Zürich

2.1 MERKBLATT ÜBER DIE LEISTUNGEN DER AHV GÜLTIG AB 1. JANUAR 2012 RENTENARTEN ALTERSRENTEN

Pensionskassenausweis ganz einfach!/

ASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2

Vorsorgesanalyse. erstellt für. Familie Hans und Maria Muster Musterstrasse Zurich

Ziele der heutigen Lektion

PV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar

Meine Pensionskasse 2015

Sozialversicherungsrecht

Beilage 1a zur Botschaft Statuten der Aargauischen Pensionskasse. Statuten der Aargauischen Pensionskasse. Teilrevision Teil 1

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts

Herzlich Willkommen. Herzlich Willkommen!

3.04 Leistungen der AHV Flexibles Rentenalter

Merkblatt des kantonalen Steueramtes Steuerbarkeit von Renten und Kapitalleistungen

Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2011

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung

Entwurf. ADUS pro Vorsorgeplanung. erstellt für. Familie Martin und Daniela Muster Vaduz

BVG-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan BVG gültig ab 1. Januar

Vorsorge in der Schweiz und an der Universität Basel. Stand: / lic.rer.pol. Ulrich Pfister

Ziele einer Vorsorge - Analyse

Personalvorsorge Swiss Life BVG-Sammelstiftung HOVAL AG Kurzreglement Vorsorgeplan und Reglement

Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6.

Die Pensionskasse Post

Die Vorsorge in der Schweiz

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

Lernender.ch - Das Infoportal für Lernende. 1. Säule

Sparen 3. Wir begleiten Sie beim sicheren und flexiblen Vorsorgesparen.

Ihre Sozialversicherungen unser Metier.

Wer sich informiert, weiss mehr: Q&A Fachfrau/Fachmann Sozialversicherungen.

Die Pensionierung finanziell planen

6.02. Mutterschafts - entschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2009

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1.

Info-Blatt: Obligatorische Sozialversicherungen der Schweiz

Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben zu retournieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

INFORMATIONEN FÜR DIE AUSTRETENDEN MITARBEITER/INNEN

REGLEMENT Pensionskasse PANVICA. Erster Teil: Vorsorgeplan BA+ (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz)

Sozialversicherungen 2013

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung

Ein nützlicher Überblick über die berufliche Vorsorge.

Vorsorge in der Schweiz und an der Universität Basel

-BVG - aktuelle Entwicklungen

> Mutterschaftsentschädigungen sind bei der AHV-Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers geltend zu machen.

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015

competenza 2012 Versicherungsbeitrag Jörg Freundt Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis / Hauptagent

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben

PENSIONIERUNG. rechtzeitig vorbereiten

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2006

Transkript:

Informationen zum Vorsorge-System Schweiz

VORSORGE-SYSTEM DER SCHWEIZ Sozialversicherungssystem Schweiz Für Sie als Grenzgänger gehen wir hinab in die Abgründe des Schweizerischen Sozialversicherungssystems

Sozialwerke Verfassung Gesetz Inkraftsetzung Militärversicherung (MV) 1874 1902/50 öffentliche Fürsorge / Sozialhilfe 1874 (1977) (1979) Kranken- und Unfallversicherung (KV/UV) 1890 1911 1912/14/18 Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) 1925/72 1946 1948 Mutterschaftsversicherung (MSE) 1945 2004 2005 Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (ALV) 1947/76 1951/77/82 1952/77/84 Familienzulagen (FL) 1945 1952 1953 Erwerbsausfallentschädigung (EO) 1947/59 1952 1953 Invalidenversicherung (IV) 1925/72 1959 1960 Ergänzungsleistungen (EL) 1925/72 1965 1966 - Obligatorische Unfallversicherung (UVG) 1890 1911/81 1984 Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG); 1972 1982 1985 Gebundene Vorsorge (Säule 3a) 1972 1982 1987 Obligatorische Krankenversicherung (KVG) 1890 1994 1996

VORSORGE-SYSTEM DER SCHWEIZ Das Vorsorge-System der Schweiz Die staatliche und berufliche Vorsorge (1. + 2. Säule) Version Herbst. 2012

DAS 3-SÄULEN-PRINZIP Das Sozial-System der Schweiz 1. Säule 2. Säule 3. Säule Staatliche Vorsorge Berufliche Vorsorge Private Vorsorge Umlageverfahren Kapitaldeckungsverfahren Kapitaldeckungsverfahren Art. 111 Bundesverfassung

DIE -1- SÄULE Das Sozial-System der Schweiz 1. Säule 2. Säule 3. Säule staatliche Vorsorge Grundsicherung AHV / IV Ergänzungsleistungen Umlageverfahren Art. 111 Bundesverfassung

AHV = ALTERS- UND HINTERLASSENEN-VERSICHERUNG Versicherter Personenkreis Alle in der Schweiz erwerbsrechtlichen oder zivilrechtlich aufweisenden Personen Beitragspflichtig: Alle erwerbstätige Personen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Nicht Erwerbstätige ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres.

AHV = ALTERS- UND HINTERLASSENEN VERSICHERUNG Finanzierung AHV: 8,4 % IV: 1,4 % Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte Bemessungsgrundlage ist das gesamte Erwerbseinkommen ohne Begrenzung. Minimalbeitrag: 475,00 CHF Rentenbildendes Einkommen bis 84.240,00 CHF.

1. Säule Staatliche Vorsorge Alter Altersrente Kinderrente(n) Altersrente Hilflosenrente Kinderrenten Erwerbsunfähigkeit IV / Tod Umschulungskosten/Taggelder Ehegattenzusc Invalidenrente Invalidenrente hlag Kinderrente(n) Kinderrenten Hilflosenrente Kinderrenten Witwen/Witwer Todesfall rente Waisenrenten Witwenrente Witwerrente Waisenrente(n) AHV = ALTERS- UND HINTERLASSENEN-VERSICHERUNG Altersleistungen Ordentliche Altersrente Bezugsalter: 65 64 Vorzeitiger Bezug: 63 62 Voraussetzung für Vollrente (Beitragsjahre) 44 43 Kürzungssatz 6,8 % pro Jahr Einfache Rente: min. CHF 1 170. bis CHF 2 340. Ehepaarrente: max. CHF 3 510. d.h. 150 % von max. Rente Auszahlung erfolgt gemäss Splitting je Person. Altersrente für Witwen und Witwer: min. CHF 936. bis max. CHF 1 872. Kinderrente wenn min. CHF 468. und max. CHF 936. Vater/Mutter bereits im Rentenalter, Kinder noch in Ausbildung bis max. Alter 25

Alter 65 sofern Ehefrau noch nicht 64 Leistungen ALTERSLEISTUNGEN 64 sofern Ehemann noch nicht 65 65 64 Plafoniert 150 % maximalen einfachen Altersrente und Splitting

AHV = ALTERS- UND HINTERLASSENEN-VERSICHERUNG 1. Säule Leistungen für die Hinterlassenen Staatliche Vorsorge Alter Altersrente Kinderrente(n) Hilflosenrente Erwerbsunfähigkeit Umschulungskoten/Taggelder Invalidenrente Kinderrente(n) Hilflosenrente Todesfall Witwenrente Witwerrente Waisenrente(n) Witwen-Rente Mit Kinder oder Alter 45 und mind. 5 Jahre verheiratet min. CHF 936. bis max. CHF 1 872. Witwer-Rente nur wenn Kinder in Ausbildung max. bis Alter 18. Waisen-Rente (Kinderrente) max. bis Alter 18 oder Erstausbildung bis Alter 25 Die Renten werden vom AHV-Konto des Verstorbenen gerechnet.

Tod der versicherten Person Witwen- / Witwerrente VORSORGE-SYSTEM DER SCHWEIZ LEISTUNGEN FÜR HINTERLASSENE Mit Kindern oder ab 45 Jahren und mindestens seit 5 Jahren Verheiratet Waisenrente Kinderlose unter 45 Jahren erhalten keine Leistungen mehr Solange bis das letzte Kind das 18. Altersjahr erreicht hat Je Kind 40 % plafoniert 60 % der max. einfachen Altersrente

VORSORGE-SYSTEM DER SCHWEIZ IV = INVALIDENVERSICHERUNG 1. Säule Staatliche Vorsorge Alter Altersrente Kinderrente(n) Hilflosenrente Erwerbsunfähigkeit Umschulungskoten/Taggelder Invalidenrente Kinderrente(n) Hilflosenrente Todesfall Witwenrente Witwerrente Waisenrente(n)

1. Säule Staatliche Vorsorge Alter Altersrente Kinderrente(n) Hilflosenrente Erwerbsunfähigkeit Umschulungskosten/Taggelder Invalidenrente Kinderrente(n) Hilflosenrente Todesfall Witwenrente Witwerrente Waisenrente(n) Ziele der Invalidenversicherung Die Leistungen sollen IV = INVALIDENVERSICHERUNG mit frühzeitiger Erfassung, intensiver Begleitung, aktiver Unterstützung der Versicherung und mit geeigneten, einfachen, zweckmässigen Eingliederungsmassnahmen die Invalidität verhindern, vermindern oder beheben, Anreize für Arbeitgeber schaffen, Behinderte zu beschäftigen, die ökonomischen Folgen der Invalidität im Rahmen einer angemessenen Deckung des Existenzbedarfs ausgleichen, zu einer eigenverantwortlichen und selbst-bestimmten Lebensführung der betroffenen Versicherten beitragen.

IV = INVALIDENVERSICHERUNG 1. Säule Staatliche Vorsorge Alter Altersrente Kinderrente(n) Hilflosenrente Erwerbsunfähigkeit Umschulungskosten/Taggelder Invalidenrente Kinderrente(n) Hilflosenrente Todesfall Witwenrente Witwerrente Waisenrente(n) Anspruch auf Leistungen der IV Versicherte, die wegen eines Gesundheitsschadens in ihrer Erwerbstätigkeit oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich teilweise oder ganz eingeschränkt sind. Dieser Gesundheitsschaden muss voraussichtlich bleibend oder zu mindest für längere Zeit bestehen. Versicherte unter 20 Jahren können ebenfalls Leistungen der IV erhalten, wenn der Gesundheitsschaden ihre Erwerbstätigkeit voraussichtlich beeinträchtigen wird. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt nur vor, wenn sie aus objektiver Sicht nicht überwindbar ist (egal ob seit Geburt, Folge einer Krankheit oder Unfalls).

IV = INVALIDENVERSICHERUNG 1. Säule Staatliche Vorsorge Alter Altersrente Kinderrente(n) Hilflosenrente Die IV gewährt in erster Linie Eingliederungsmassnahmen. Erwerbsunfähigkeit Umschulungskosten/Taggelder Invalidenrente Kinderrente(n) Hilflosenrente Todesfall Witwenrente Witwerrente Waisenrente(n) Anspruch auf Leistungen der IV (Fortsetzung) Die Versicherten müssen alle Massnahmen aktiv unterstützen, die ihrem Gesundheitszustand an-gepasst sind und zu ihrer Eingliederung ins Erwerbsleben getroffen werden. Erst wenn die Erwerbsunfähigkeit nicht durch zumutbare Eingliederungsmassnahmen wiederhergestellt, erhalten oder verbessert werden kann, wird der Anspruch auf eine Rente geprüft.

1. Säule Staatliche Vorsorge Alter Altersrente Kinderrente(n) Hilflosenrente Erwerbsunfähigkeit Umschulungskosten/Taggelder Invalidenrente Kinderrente(n) Hilflosenrente Todesfall Witwenrente Witwerrente Waisenrente(n) Leistungen IV = INVALIDENVERSICHERUNG Ordentliche IV-Rente. Wartefrist mind. 1 Jahr 1, ¾, ½ oder ¼-Rente je nach IV-Grad: 1 Rente: ab IV Grad 70 % von CHF 1 170. bis CHF 2 340. ¾ - Rente ab IV Grad 60% von CHF 878. bis CHF 1 755. ½ - Rente: ab IV Grad 50 % von CHF 585. bis CHF 1 170. ¼ - Rente: ab IV Grad 40 % von CHF 293. bis CHF 585. Kinderrente bis Alter 18 (Ausbildung bis 25) von CHF 468. bis CHF 935.

Invalidität Versicherte Personen Mann Frau Kind Rentenfall 1 Rentenfall 2 VORSORGE-SYSTEM DER SCHWEIZ Leistungen an anspruchsberechtigte Person(en) Ehegattenzuschlag / Ehegattenrente wird nicht mehr gewährt! IV - LEISTUNGEN Kinderrente / Waisenrente wird nicht mehr gewährt! Je Kind 40 % plafoniert 60 % max. einfachen Altersrente Plafoniert 150 % maximalen einfachen Altersrente und Splitting Nach dem 18. Altersjahr vorher Kosten für Wiedereingliederung

IV - LEISTUNGEN VORSORGE-SYSTEM DER SCHWEIZ SANIERUNG DER IV BIS 2020 DURCH LEISTUNGSVERÄNDERUNG BEI DEN LEISTUNGSEMPFÄNGERN FÜR ÜBER 10000 RENTNER SOLL DIE RENTE ENTFALLEN

IV - LEISTUNGEN Ordentliche IV-Rente. Wartefrist mind. 1 Jahr

2. Aufgabe! BITTE UNBEDINGT DEN ARBEITSVERTRAG BEACHTEN 2 JAHRE TAGEGELD MUSS SEIN!

Die - 2-SÄULE Das Sozial-System der Schweiz 1. Säule 2. Säule 3. Säule staatliche Vorsorge Berufliche Vorsorge Grundsicherung Existenzsicherung AHV / IV Ergänzungsleistungen Umlageverfahren BVG / UVG Freiwillige Ergänzungen Kapitaldeckungsverfahren Art. 111 Bundesverfassung

VORSORGE-SYSTEM DER SCHWEIZ 2. Säule Berufliche Vorsorge (BVG) Alter Altersrente Kinderrente(n) Erwerbsunfähigkeit Invalidenrente aus BVG Todesfall Witwenrente Wittwerrente Waisenrente(n) Abfindung BVG 2. SÄULE: BVG Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

2. Säule Berufliche Vorsorge (BVG) Alter Altersrente Kinderrente(n) Erwerbsunfähigkeit Invalidenrente aus BVG Todesfall Witwenrente Wittwerrente Waisenrente(n) Abfindung Personenkreis und Grundbegriffe 1) Obligatorisch versichert sind: Alle ArbeitnehmerInnen ab Alter 18, welche ein AHVpflichtiges Einkommen von min. CHF 20 880. erzielen. Zwischen Alter 18 24 sind nur die Risiken Tod und Invalidität versichert Ab Alter 25 ist auch die Kapitalbildung, d.h. der Sparteil obligatorisch mitversichert. Oberer Grenzbetrag CHF 84 240,00 2. SÄULE: BVG

2. Säule Berufliche Vorsorge (BVG) Alter Altersrente Kinderrente(n) Erwerbsunfähigkeit Invalidenrente aus BVG Todesfall Witwenrente Wittwerrente Waisenrente(n) Abfindung Form der Leistungen 2. SÄULE: BVG 1) Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit / Invalidität: Bei Invalidität infolge Krankheit besteht ab einem Invaliditätsgrad von mind. 40% Anspruch auf eine Viertelrente (Rentenstufen gemäß IV). Die Voll-Rente beträgt 6.8%* der aktuellen Austrittsleistung plus den bis zum Pensionsalter hochgerechneten Altersgutschriften ohne Zins. Subsidiär-Leistungen (mindestens gem. BVG) bei Invalidität infolge Unfall. Kinderrenten: 1.36%* von Altersgutschriften oder 20% der Vollrente bei Invalidität. *

2. Säule Form der Leistungen 2. SÄULE: BVG Berufliche Vorsorge (BVG) Alter Altersrente Kinderrente(n) Erwerbsunfähigkeit Invalidenrente aus BVG Todesfall Witwenrente Wittwerrente Waisenrente(n) Abfindung 2) Leistungen für die Hinterlassenen Kinderrente: 1.36%* bis 18 bzw. 25 (Ausbildung) Witwenrente: 4.08%* der aktuellen Austrittsleistung plus den bis zum Pensionsalter hochgerechneten Altersgutschriften ohne Zins. Voraussetzung für Witwenrenten im Zeitpunkt der Verwitwung: Kind oder Alter 45 plus mind. 5 Jahre verheiratet. Andernfalls: Abfindung 3 Jahresrenten.

2. Säule Berufliche Vorsorge (BVG) Form der Leistungen 3) Leistungen im Alter 2. SÄULE: BVG Alter Altersrente Kinderrente(n) Erwerbsunfähigkeit Invalidenrente aus BVG Todesfall Witwenrente Wittwerrente Waisenrente(n) Abfindung Jahresrente: 6.8%* der bestehenden Altersgutschriften. Kinderrente: 1.36%* von Altersgutschriften. Kapitaloption für mind. ¼ des Guthabens (Zustimmung durch Ehegatte nötig). In allen Punkten ist das Reglement sehr wichtig. *

2. SÄULE: BVG Kein Inflations Ausgleich! Kürzung der Rente möglich! Umwandlungssatz wird bis ins Jahr 2015 von 7.2% schrittweise auf 6.8% gesenkt

3. Aufgabe! ZU BERÜCKSICHTIGEN IST IN ALLEN PUNKTEN DAS REGLEMENT DER PENSIONSKASSE

2. SÄULE: UVG VORSORGE-SYSTEM DER SCHWEIZ 2. Säule Berufliche Vorsorge (UVG) Erwerbsunfähigkeit UVG Taggelder Heilungskosten Integritätsentschädigung Invalidenrente (Komplementär) BVG Invalidenrente (Subsidiär) Todesfall Waisenrente(n) Witwenrente Abfindung UVG Leistungskomponenten Maximal Versichertes Einkommen CHF 126.00.00 Taggelder Invalidenrenten Heilbehandlung Entschädigungen Integrität Hilflosen Hinterbliebenen Renten

2. Säule Berufliche Vorsorge (UVG) Erwerbs-unfähigkeit UVG Taggelder Heilungskosten Integritätsentschädigung Invalidenrente (Komplementär) BVG Invalidenrente (Subsidiär) Todesfall Waisenrente(n) Witwenrente Abfindung 2. SÄULE: UVG Allgemeines 1) Versicherter Lohn maximal CHF 126 000. 2) Versichert sind Berufsunfälle, Berufskrankheiten, Nichtbetriebsunfälle Teilzeitbeschäftigte (weniger als 8 Std/Woche) nur Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Unfälle auf dem direkten Arbeitsweg 3) Ende des Versicherungsschutzes endet mit dem 30. Tag an dem der Versicherte den Anspruch auf mind. halben Lohn verliert

2. Säule Berufliche Vorsorge (UVG) Erwerbs- Unfähigkeit UVG Taggelder Heilungskosten Integritätsentschädigung Invalidenrente (Komplementär) BVG Invalidenrente (Subsidiär) Todesfall Waisenrente(n) Witwenrente Abfindung 2. SÄULE: UVG Heilbehandlung Kassensturz IV Rente wird nach kurzer Zeit beendet. Keine Rente mehr ab 62.

4. Aufgabe! ZU BERÜCKSICHTIGEN IST IN ALLEN PUNKTEN DAS REGLEMENT DES UVG

IV VORSORGE-SYSTEM DER SCHWEIZ WO 1. Säule 2. Säule WAS AHV / IV BVG / UVG Alter Erwerbsunfähigkeit Todesfall AHV Altersrente Kinderrente Invalidenrente Kinderrente Witwen-/Witwerrente Waisenrente KURZE ZUSAMMENFASSUNG BVG Altersrente Kinderrente Krankheit (BVG) Altersrente Kinderrente Invalidenrente Unfall (UVG) Invalidenrente (Komplementär) Subsidiär-Rente (BVG) Witwen-/Witwerrente Waisenrente Kapitalabfindung

VORSORGE-SYSTEM DER SCHWEIZ Das Vorsorge-System der Schweiz Die Private Vorsorge 3. Säule Version 22.02.2012

DAS 3-SÄULEN-PRINZIP Das Sozial-System der Schweiz 1. Säule staatliche Vorsorge Grundsicherung 2. Säule Berufliche Vorsorge Existenzsicherung 3. Säule Private Vorsorge Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung AHV / IV Ergänzungsleistungen Umlageverfahren BVG / UVG Freiwillige Ergänzungen Kapitaldeckungsverfahren Kapitaldeckungsverfahren Art. 111 Bundesverfassung

VORSORGE-SYSTEM DER SCHWEIZ 3. Säule Private Vorsorge (BVG) Alter Erwerbsunfähigkeit Todesfall Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung Kapitaldeckungsverfahren 3. SÄULE: Private Vorsorge

Ein Märchen! Ich arbeite in der Schweiz und bin deshalb optimal versichert