Grundprinzipien des Pflanzenschutzes im Öko-Landbau

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Transkript:

Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau (Landwirtschaft einschließlich Wein-, Obst- und Gemüsebau) für den Unterricht an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen (Initiiert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft) BLE 2011 Fachschule Landwirtschaft Grundprinzipien des Pflanzenschutzes im Öko-Landbau D1 Allgemeiner Pflanzenbau Autor: Quellen Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Julius Kühn-Institut EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau

Pflanzenschutz im Öko-Landbau Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel dürfen nicht eingesetzt werden Einsatz von bestimmten Pflanzenbehandlungsmitteln eingeschränkt möglich (siehe EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau und Verbands-Richtlinien): Schwefel- und Kupfereinsatz gegen Pilzerkrankungen, Pyrethrine aus Chrysanthemen (Insektizid). Hauptziel: Vermeidung von Krankheiten und Schädlingen durch vorbeugende Maßnahmen (nicht Symptombekämpfung, sondern Beseitigung der Ursachen für Krankheits- und Schädlingsbefall): Unterstützung natürlicher Regulationsmechanismen Nützlingsförderung, Heckenanlage, Acker- und pflanzenbauliche Maßnahmen, wie z. B.: Vielseitige Fruchtfolge, Anbau widerstandsfähiger Sorten, Angepasste Bestandesdichte und Düngung. Zum Einsatz kommen Pflanzenaufgüsse, mechanische Abwehrmittel sowie biologische und biotechnische Verfahren zur Schädlingsreduzierung: Schachtelhalmbrühe gegen Mehltau- und Rostpilze, Insektennetze gegen die Möhrenfliege, Bekämpfung des Maiszünslers mit Trichogramma-Schlupfwespen. 2 BLE 2011

Beispiele für vorbeugende Pflanzenschutzmaßnahmen Erhöhung der Vielfalt und Förderung von Nützlingen Anlage von Hecken und Feldgehölzen Vielfältige Fruchtfolgen, Untersaaten und Tolerierung von Unkräutern Einsaat von blühenden Randstreifen. Nutzung von befallsmindernden Faktoren Maßvolle Stickstoffversorgung (Blattläuse, Mehltau), Weite Fruchtfolgen (Fußkrankheiten), Resistente Sorten (Pilzkrankheiten). Förderung des antiphytopathogenen Potentials im Boden Düngung mit Stallmist und Kompost, Anbau von Futterleguminosen und Gründüngung. Verwendung von gesundem Saat- und Pflanzgut, zusätzlich auf spezielle Krankheitserreger geprüft Getreidesaatgut: Prüfung auf Brandsporen Kartoffelpflanzgut: möglichst keine Rhizoctonia- Pocken. Physikalische Abwehrmaßnahmen Kulturschutznetze gegen Gemüsefliegen. 3 BLE 2011

Beispiele für Pflanzenbehandlungsmittel Pflanzenstärkungsmittel Erhöhung der Widerstandskraft Pflanzenschutzgesetz (Anmeldepflicht, Aufnahme in Liste, keine direkte Wirkung) Beispiele: Ulmasud, Myco-Sin, FZB24 Pflanzenschutzmittel Positivliste, z. T. nur wenn Notwendigkeit von Kontrollstelle bestätigt! Direkte Bekämpfung von Schadorganismen Pflanzenschutzgesetz (Zulassungspflicht, Wirksamkeit nachgewiesen) Chemische Pflanzenschutzmittel (z. B. Kupfer) Biologische Pflanzenschutzmittel (z. B. Bacillus thuringiensis) Pflanzenhilfsmittel und Bodenhilfsstoffe Stoffe ohne wesentlichen Nährstoffgehalt, die auf Pflanzen einwirken bzw. den Boden beeinflussen Beispiel: Gesteinsmehle Pflanzenaufgüsse aus eigener Herstellung Beispiel: Jauchen, Brühen Pflanzenbehandlungsmittel werden v. a. im ökologischen Obst-, Gemüse- und Weinanbau eingesetzt, dagegen seltener bei landwirtschaftlichen Kulturpflanzen 4 BLE 2011

Zugelassene Pflanzenschutzmittel (1) (Auszug aus Durchführungsverordnung (EG) Nr. 889/2008), Anhang II) 1. Pflanzliche und tierische Substanzen Azadirachtin (Neembaum) = Insektizid Lecithin = Fungizid Pflanzenöle (z. B. Minzöl, Kienöl, Kümmelöl) = Insektizid, Akarizid, Fungizid und Keimhemmstoff Pyrethrine aus Chrysanthemen = Insektizid 2. Mikroorganismen zur biologischen Schädlingsbekämpfung Mikroorganismen (Bakterien, Viren, Pilze) z. B. Bacillus thuringiensis: nur Aufbereitungen (keine genetisch veränderten Organismen) 3. Von Mikroorganismen erzeugte Substanzen Spinosad = Insektizid 5 BLE 2011

Zugelassene Pflanzenschutzmittel (2) (Auszug aus Durchführungsverordnung (EG) Nr. 889/2008), Anhang II) 4. Substanzen, die nur in Fallen/Spendern verwendet werden dürfen (kein Kontakt mit Kulturpflanzen erlaubt, Entsorgung nach Verwendung) Diammoniumphosphat = Lockmittel (nur in Fallen) Pheromone = Verwirrmethode, nur in Fallen und Spendern Pyrethroide (Deltamitrin + Lambda-Cyhalothrin) = Insektizid, nur in Fallen mit spezifischen Lockmitteln 5. Präparate, die zwischen Kulturpflanzen flächig ausgestreut werden Eisen-(III)-(Ortho)phosphat = Molluskizid 6. Andere Substanzen, die traditionell im ökologischen Landbau verwendet werden Kupfer = Fungizid, max. 6 kg pro ha und Jahr Kaliseife (Schmierseife) = Insektizid Paraffinöl = Insektizid, Akarizid Schwefel = Fungizid, Akarizid, Repellent 7. Andere Substanzen Potassiumbicarbonat = Fungizid 6 BLE 2011