STADT LEONBERG Drucksache 2015 Nr. S 2 ö

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Transkript:

STADT LEONBERG Drucksache 2015 Nr. S 2 ö Amt für Jugend, Familie und Schule Frau Menzel ORH am 25.02.15 ö Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt S-Ausschuss am 04.03.15 ö Herr Schmid Gemeinderat am 10.03.15 ö Vorgangsdrucksache S 32/2013, S 45/2013 Verhandlungsgegenstand Mensa Grundschule Höfingen - Lieferung der Mittagsverpflegung - Dienstleistung Essensausgabe Kenntnisnahme Beschlussvorschlag 1. Den Auftrag zur Lieferung einer Mittagsverpflegung für die Mensa der Grundschule Höfingen über den Zeitraum vom 13. April 2015 bis 31. Dezember 2016 erhält die Firma Maier Schwaben Menüservice & Catering, 72296 Schopfloch zum Bruttoangebotspreis von insgesamt 169.873,50 EUR. 2. Den Auftrag für die Dienstleistung Essensausgabe und Küchenreinigung für die Mensa der Grundschule Höfingen über den Zeitraum vom 13. April 2015 bis 31. Dezember 2016 erhält die Firma Maier Schwaben Menüservice & Catering, 72296 Schopfloch zum Bruttoangebotspreis von insgesamt 51.038,08 EUR. Dr. Ulrich Vonderheid Erster Bürgermeister Bernhard Schuler Oberbürgermeister

Seite 2 1. Zusammenfassung des Sachverhalts Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen des Anbaus der Grundschule Höfingen wurde für den ab Schuljahr 2015/16 vorgesehenen Ganztagsbetrieb die erforderliche Mensa eingebaut. Diese ist mit einer voll ausgestatteten Regenerierküche für die Verpflegung der Schulkinder im Cook & Chill-Verfahren (Kochen und Kühlen) eingerichtet. Die Dienstleistung Essensausgabe und Küchenreinigung wird fremdvergeben. Dies beugt künftigen Engpässen im Bereich des Küchenpersonals im Falle von Krankheit und/oder Urlaubsvertretungen vor. Zudem wird die Verantwortung für die Einhaltung der hohen Lebensmittelhygienestandards an den Auftragnehmer übertragen. 2. Ziele der Maßnahme Im Zeitraum vom 13. April 2015 bis 31. Dezember 2016 wird die Grundschule Höfingen mit einer qualitativ hochwertigen Mittagsverpflegung beliefert. Die Essensausgabe und anschließende Reinigung des Küchenbereichs erfolgt durch Dritte in Eigenverantwortung mit dem notwendigen hygienischen Standard. 3. Sachverhalt/Sachstand 3.1 Verpflegungssystem Im Warmverpflegungssystem, das in Betriebskantinen und Schulmensen das bisher übliche Verfahren war, werden die Speisen im Laufe des Vormittags fertig gegart und bis zur Auslieferung warm gehalten. Hinzu addieren sich die Warmhaltezeiten während des Transports und die Verweildauer in Transportbehältnissen oder ähnlichen Wärmetechniken bis zum Zeitpunkt der Essensausgabe. Nachgareffekte treten auf, in deren Folge es zu Austrocknungserscheinungen, Geschmacksverlust, Vitaminverlust und Farbverlust kommt. Bei einer professionellen Cook & Chill-Küche (Zentralküche) werden die Speisen konventionell aus frischen Zutaten produziert und anschließend mittels Schnellabkühlung innerhalb von 90 Minuten auf eine Temperatur von +2 C bis +3 C in einem Schockkühler (so genannte Chiller) gebracht. Die Entwicklung von Mikroorganismen im kritischen Temperaturbereich zwischen +10 C und +50 C bestimmt die Notwendigkeit, dass die Produkte schockgekühlt werden müssen, um eine Haltbarkeit zu erreichen. Der Einsatz von Schockkühlern gewährleistet somit als natürlichste Konservierungsmethode die Hygienebestimmungen. Durch das schnelle Herunterkühlen der Speisen auf 3 C nach der Produktion und die Kühllagerung können Vitaminverluste und sensorische Einbußen begrenzt werden. Die Speisen können dann unter Einhaltung der Kühlkette und der erforderlichen Temperaturen 3 Tage gelagert werden, z. T. sind auch, je nach Produktionsvariante (z. B. unter Vakuum) 5 bis 16 Tage Lagerung erlaubt. Lebensmittelhygieniker fordern das Einhalten maximaler Standzeiten von bis zu drei Stunden. Diese sind im Schulalltag für Spätesser im Warmverpflegungssystem kaum zu gewährleisten. Die Stadtverwaltung Leonberg folgt damit der grundsätzlichen Empfehlung anerkannter Lebensmittelhygieniker zu temperatur- und zeitentkoppelten Verpflegungssystemen, deren Vorteile in der Realisierung kurzer Warmhaltezeiten liegen, da das chargenweise verbrauchsnahe Regenieren ermöglicht wird. Die Entscheidung für die Speisenproduktion in einer technisch ausgereiften Zentralküche mit zeitversetztem Regenerieren/ Fertiggaren vor Ort in der Küche der Einrichtung fiel nicht nur unter sensorischen und qualitativen Gesichtspunkten, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Keimbelastung der Speisen. 3.2 Vorgaben der Ausschreibungen Das der Ausschreibung zugrunde liegende Leistungsverzeichnis für die Lieferung einer Mit-

Seite 3 tagsverpflegung orientiert sich an den Empfehlungen des DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V., gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses wurden die Schwerpunkte insbesondere auf folgende Vorgaben gelegt: - Lebensmittelauswahl und -qualität - Ausschluss definierter Zusatzstoffe - Ausschluss definierter Lebensmittel - Speisenplanung - die Teilnahme von Kindern mit Allergien u/o Lebensmittelunverträglichkeiten an der Mahlzeit wird durch individuelle ernährungsphysiologische Konzepte ermöglicht - Gestaltung des Speiseplans - Zubereitung der Speisen - Garantie der empfohlenen Nährstoffzufuhr durch Einhaltung vorgegebener Portionsgrößen - Einhaltung der lebensmittelhygienerechtlichen Vorgaben - Regionalität - Kommissionierung der Menükomponenten in der Produktionsstätte - zum Zwecke der Müllvermeidung Anlieferung in Mehrportionsgebinden, Ausnahme Spezialmenüs - enge Zusammenarbeit mit der Schulleitung Das der Ausschreibung zugrunde liegende Leistungsverzeichnis für die Dienstleistung Essensausgabe und Reinigung des Küchenbereichs legt die Schwerpunkte insbesondere auf folgende Vorgaben: - Garantie in Eigenverantwortung für die Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs - Einhaltung von Regenerierzeiten und Ausgabetemperaturen - Gestaltung des Betriebsablaufs mit dem Ziel der Vermeidung von Warmhaltezeiten - Gestaltung des Betriebsablaufs mit dem Ziel einer maximalen Wartezeit von 15 Minuten - Arbeiten nach einem betriebseigenen Qualitätssicherungs- bzw. Hygienekonzept - Reinigung definierter Flächen im Küchenbereich - Stellen von Ersatzkräften bei Personalausfällen - Kommunikation - Verkehrssicherungspflicht und Arbeitssicherheit 3.3 Vergabevorschlag Im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung wurden 5 Firmen (Bewerber) aufgefordert, ihr Angebot für die Lieferung einer Mittagsverpflegung abzugeben. Zur Abgabe eines Angebots wurden ausschließlich Firmen angeschrieben, die den Anforderungen der Lieferleistung einer hochwertigen Mittagsverpflegung im Cook & Chill-Verfahren für Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren im geforderten Zeitrahmen entsprechen können. Im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung wurden 7 Firmen (Bewerber) aufgefordert, ihr Angebot für die Dienstleistung Essensausgabe und Reinigung des Küchenbereichs abzugeben. Zur Abgabe eines Angebots wurden ausschließlich Firmen angeschrieben, die über ausreichende Referenzen in diesem Leistungsfeld verfügen. Zum Eröffnungstermin am 11.02.2015 um 10.00 Uhr lagen 3 Angebote über die Lieferung einer Mittagsverpflegung vor. Zum Eröffnungstermin am 11.02.2015 um 11.00 Uhr lagen 4 Angebote über die Dienstleistung Essensausgabe und Reinigung des Küchenbereichs vor. Durch das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt und das Amt für Jugend, Familie und Schule wurde daraufhin die Prüfung und Wertung der Angebote nach 16 VOL/A

Seite 4 vorgenommen. Wertungsstufe I (Formaler Angebotsausschluss): Es musste keines der eingereichten Angebote über die Lieferung einer Mittagsverpflegung nach 16 Abs. 3 und 4 VOL/A nach den Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen formalen Gründen von der Angebotswertung ausgeschlossen werden. Es musste eines der eingereichten Angebote über die Dienstleistung Essensausgabe und Reinigung des Küchenbereichs nach 16 Abs. 3 und 4 VOL/A nach den Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen formalen Gründen von der Angebotswertung ausgeschlossen werden (Angebot war nicht unterschrieben). Wertungsstufe II (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit): Es wurde kein Angebot von der Wertung im Rahmen der Wertungsstufe II ( 16 Abs. 5 VOL/A) ausgeschlossen. Wertungsstufe III (Angemessener Preis): Es wurde kein Angebot von der Wertung im Rahmen der Wertungsstufe III ( 16 Abs. 6 VOL/A) ausgeschlossen. Alle eingegangenen und wertbaren Angebote enthalten auskömmliche Preise und verbleiben somit in der engeren Auswahl. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge, Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis berücksichtigt. Der Auftraggeber entscheidet nach folgenden Kriterien über den Zuschlag: - das wirtschaftlich günstigste Angebot (Dienstleistung Essensausgabe, Lieferung einer Mittagsverpflegung) - Erfüllung der Anforderungen der Leistungsverzeichnisse (Dienstleistung Essensausgabe, Lieferung einer Mittagsverpflegung) - erfolgreiches Ergebnis des Probeessens (Lieferung einer Mittagsverpflegung) 4. Weiteres Vorgehen Es wird vorgeschlagen, dem Angebot der Firma Maier Schwaben Menüservice & Catering, 72296 Schopfloch den Zuschlag für die Lieferung einer Mittagsverpflegung zum Angebotspreis von 169.873,50 EUR für den Lieferzeitraum vom 13. April 2015 bis 31. Dezember 2016 zu erteilen. Der Essenspreis wird direkt mit den Sorgeberechtigten abgerechnet (siehe 6.5). Es wird vorgeschlagen, dem Angebot der Firma Maier Schwaben Menüservice & Catering, 72296 Schopfloch den Zuschlag für die Dienstleistung Essensausgabe und Küchenreinigung zum Angebotspreis von 51.038,08 EUR für den Lieferzeitraum vom 13. April 2015 bis 31. Dezember 2016 zu erteilen. 5. Alternativen zum Beschlussvorschlag keine

Seite 5 6. Finanzierungsübersicht Der Beschlussvorschlag führt zu folgenden finanziellen Belastungen: 6.1 Bezeichnung der Maßnahme Dienstleistung Essensausgabe und Küchenreinigung für die Mensa Grundschule Höfingen Haushaltsstelle * 1 2914 637000 (Spezielle Zweckausgaben) 6.2 Mittelbedarf Lfd. Jahr 2015 18.260,28 EUR FinPlanjahr 2016 32.777,80 EUR 6.3 Mittelbereitstellung Planjahr 2015 25.000,00 EUR Fortschreibung des Werts 2015 mit 3 % FinPlanjahr 2016 25.750,00 EUR 6.4 Die Finanzierung der Maßnahme ist vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushaltsplan 2016 gesichert. 6.5 * Zusätzliche Anmerkungen Die Ausgaben für die Lieferung der Speisen sind für die Stadt Leonberg kostenneutral, da der Essenspreis direkt von den Sorgeberechtigten bezahlt wird. Die Finanzierungsübersicht ist mit dem Kämmereiamt abgestimmt