Stadt Bornheim Fachbereich Stadtplanung und Grundstücksneuordnung Herrn Andreas Erll Rathausstraße Bornheim

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Transkript:

BBE Handelsberatung GmbH. Goltsteinstraße 87 a. 50968 Köln Stadt Bornheim Fachbereich Stadtplanung und Grundstücksneuordnung Herrn Andreas Erll Rathausstraße 2 53332 Bornheim Datum E-Mail Sekretariat 11.11.2013 schmidt-illguth@bbe.de Helma Dupré kuepper@bbe.de Ihr Ansprechpartner Telefon E-Mail Rainer Schmidt-Illguth +49 221 789 41 160 dupré@bbe.de Corinna Küpper Genehmigungsverfahren Einkaufszentrum Bornheim Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes im Rahmen der Offenlage Sehr geehrter Herr Erll, die im Rahmen der Offenlage im Bauleitplanverfahren zur Änderung des Bebauungsplans Ro 17 eingegangenen Anregungen und Bedenken verdeutlichen, dass Differenzen zwischen den Bebauungsplanfestsetzungen und dem im Rahmen der Fortschreibung der Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Einkaufszentrums am Standort Bornheim-Roisdorf, Bonner Straße einbezogenen Nutzungskonzept bestehen. Die Auswirkungsanalyse orientiert sich eng an dem geplanten Nutzungskonzept, das auf den politischen Beschlüssen zu Verkaufsflächenobergrenzen und Betriebsgrößenstrukturen beruht. Die Festsetzungen wurden in Reaktion auf die eingegangenen Stellungnahmen der Offenlage modifiziert. Vor allem im Hinblick auf die Nutzungsmöglichkeiten durch kleinere Einzelhandelsbetriebe wurden die engen Grenzen konkretisiert. Demgemäß sind ein Supermarkt (max. 3.700 m² Verkaufsfläche), ein Discountmarkt (max. 900 m²), ein Drogeriemarkt (max. 900 m²), ein Schuhfachmarkt (max. 1.000 m²), ein Elektrofachmarkt (max. 3.200 m²), ein Optiker (max. 100 m²), ein Buch-/ Zeitschriftenhandel (max. 200 m²) und eine Apotheke (max. 150 m²) zulässig. Für die Betriebe mit Kernsortiment Bekleidung dürfen innerhalb der maximalen Gesamtverkaufsfläche von 3.400 m² maximal 3 Betriebe mit weniger als 400 m² Verkaufsfläche angesiedelt werden. Das Verkaufsflächenkontingent von maximal 1.000 m² für Betriebe mit dem Kernsortiment Sport- und Campingartikel darf auf maximal zwei Betriebe verteilt werden. Im Bereich des Einrichtungsbedarfs u. ä. sind ebenfalls maximal zwei Betriebe, davon höchstens ein Betrieb mit weniger als 400 m² Verkaufsfläche zulässig. Die Gesamtverkaufsfläche in diesem Angebotssegment ist auf 1.000 m² beschränkt. Darüber hinaus sind innerhalb der Ge-

samtverkaufsfläche des Einkaufszentrums von maximal 13.500 m² höchstens vier kleinflächige Betriebe (jeweils max. 100 m² Verkaufsfläche) mit sonstigen Sortimenten und einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 400 m² zulässig. Damit sind insgesamt im Einkaufszentrum höchstens 12 Betriebe mit weniger als 400 m² Verkaufsfläche zulässig, die insgesamt maximal 2.850 m² Verkaufsfläche belegen dürfen. Damit liegt der Anteil kleinerer Einzelhandelsbetriebe (mit jeweils max. 400 m² Verkaufsfläche) im Höchstfall bei ca. 21 % der Gesamtverkaufsfläche. Vor dem Hintergrund der geänderten Festsetzungen zu den Betriebsgrößenstrukturen sollen nachfolgend die Ausgangsdaten der Auswirkungsanalyse zu den unterstellten Umsätzen nach Sortimenten daraufhin überprüft werden, ob sie eine Worst Case-Bewertung für die festgesetzten Nutzungen darstellen: Im Bereich der Nahrungs- und Genussmittel werden eng an der vorgelegten Planung die Neuaufstellung des ansässigen Toom-/ Rewe-Marktes (Umsatz ca. 14,2 Mio. entspricht einer Flächenleistung von ca. 3.900 je m² Verkaufsfläche, inkl. Bäckerei in der Vorkassenzone) und die Ansiedlung einer Aldi-Filiale (Umsatz ca. 7 Mio., entspricht einer Flächenleistung von ca. 7.800 je m² Verkaufsfläche) zugrunde gelegt. Der Hahn- Report 2012 gibt für große Supermärkte der Betreiber Rewe und Edeka durchschnittliche Flächenleistungen zwischen ca. 3.560 3.930 je m² an. Auch für den Fall, dass der projektierte Supermarkt von einem anderen Betreiber (z.b. Edeka) belegt würde, sind die prognostizierten Umsätze somit als Maximalansatz zu werten. Für den geplanten Aldi-Markt wird ein filialüblicher Planumsatz (vgl. hierzu auch Hahn-Report 2012 1 ) zugrunde gelegt, der angesichts der hohen Filialdichte im Umfeld (u. a. Aldi in Bornheim-Am Hellenkreuz und -Hersel, - Merten, Bonn-Dransdorf, -Tannenbusch, Alfter, Lidl in Bornheim-Kardorf, - Hersel, Bonn-Dransdorf, Netto in Bornheim-Königstraße, Penny in Bornheim-Roisdorf) ebenfalls als Maximalwert zu bewerten ist. Da der Betreiber Aldi-Süd die mit Abstand höchsten Flächenleistungen aller Discounter erzielt, entspricht der prognostizierte Umsatz dem Worst-Case-Fall. Für den Drogeriemarkt wird die Belegung durch einen dm Drogeriemarkt unterstellt, der im Vergleich der Drogeriemarktanbieter die höchste Leistungsfähigkeit aufweist (vgl. hierzu auch Hahn-Report 2012). Für die Drogeriemärkte ist ein relativ standardisiertes Sortiment prägend, das nur in geringem Maße mit steigender Betriebsgröße erweitert wird (z. B. umfasst das Kinderbekleidungssortiment einer größeren dm-filiale auch die größeren Größen, während bei den kleineren Filialen sich das Sortiment auf Babybekleidung beschränkt). Da in den Kernsortimenten jedoch das gleiche Angebot - unabhängig von der Betriebsgröße - angeboten wird, kann keine lineare Steigerung des Umsatzes mit der Verkaufsfläche unterstellt werden. Demgemäß wurde für die projektierte große Drogeriemarkt-Filiale ein etwa 30 % über dem Durchschnittsumsatz einer dm-filiale (ca. 3,5 Mio. ) liegender Planumsatz (ca. 4,5 Mio. ) angesetzt. Unter Berücksichtigung 1 Die durchschnittliche Flächenproduktivität von über 9.000 je m² Verkaufsfläche resultiert vor allem aus einer Vielzahl kleinerer Aldi-Märkte, die auf einer geringeren Verkaufsfläche im Wesentlichen dasselbe Angebot präsentieren und dadurch tendenziell eine höhere Flächenleistung erzielen können. 2

auch der Angebotsdichte (u. a. Drogeriemärkte in Hersel, Merten, Dransdorf, Tannenbusch) ist dies als Worst Case-Ansatz zu bewerten. Der Einzelhandel mit Kernsortiment Bekleidung bezieht sich nach den modifizierten Festsetzungen mit mindestens 2.200 m² Verkaufsfläche auf Betriebe mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche. Auf maximal 3 kleinere Betriebe entfallen insgesamt max. 1.200 m² Verkaufsfläche. Die vorgenommene Umsatzprognose (insgesamt ca. 10,2 Mio. Umsatz) unterstellt im Maximum für die kleineren Betriebe eine auch für Fachgeschäfte als überdurchschnittlich einzustufende Flächenleistung von bis zu ca. 4.000 je m² Verkaufsfläche. Für die größeren Betriebe wird mit ca. 2.500 je m² Verkaufsfläche ebenfalls eine Flächenleistung unterstellt, die für die Betriebsform des Bekleidungs-Fachmarktes als überdurchschnittlich einzustufen ist. Auf Basis der Veröffentlichung der Textilwirtschaft zu den Umsätzen und Verkaufsstätten der führenden deutschen Textilhändler (2012) lassen sich die Zahlen bestätigen (z. B. Kik ca. 1.000 je m² VK, Takko ca. 1.000 1.500 je m² VK, Carles Vögele ca. 1.250 je m² VK, Adler und C & A jeweils ca. 2.000 2.500 je m² VK, Tom Tailor ca. 2.500 3.000 je m², Gerry Weber ca. 3.000 3.500 je m² VK); Quellen: Veröffentlichungen der Unternehmen; Veröffentlichungen der Fachpresse, u.a. Textilwirtschaft; Ergebnisse der BBE-Marktforschung). Im Bereich Schuhe wird ein Fachmarkt mit max. 1.000 m² Verkaufsfläche festgesetzt. Damit handelt es sich um die Neuaufstellung und ggf. Erweiterung des ansässigen Betriebes (Siemes). Für den Fachmarkt wird ein maximaler Umsatz von ca. 2,7 Mio. zugrunde gelegt, wobei für den bestehende Betrieb (ca. 750 m² Verkaufsfläche) ein Umsatz von ca. 1,8 Mio. angerechnet wurde. Damit wird im Sinne einer Worst-Case-Betrachtung eine deutliche Attraktivitäts- und Umsatzsteigerung unterstellt. Würde der projektierte Schuh-Fachmarkt nicht vom bisher schon am Standort vorhandenen Betreiber Siemes, sondern von einem Wettbewerber realisiert, läge die zu erwartende Umsatzleistung in einer vergleichbaren Größenordnung, da die Bebauungsplanfestsetzungen nur einen größeren Fachmarkt ermöglichen. Die Raumleistung größerer Schuhfachmärkte liegt je nach Betreiber bei ca. 1.900 2.500 je m² Verkaufsfläche. 2 Für den Sport- und Campingeinzelhandel wird eine Beschränkung auf maximal zwei Betriebe festgesetzt. Damit wären z. B. im Worst-Case ein kleinteiliger Betrieb (ca. 200 400 m² Verkaufsfläche) und ein größerer Anbieter (ca. 600 800 m² Verkaufsfläche) möglich. Bei einer Zugrundelegung einer deutlich überdurchschnittlichen Flächenproduktivität von 3.500 4.000 je m² Verkaufsfläche würde sich ein Umsatzvolumen von ca. 0,8 1,4 Mio. für den kleinen Betrieb ergeben. Die vorgenommene Umsatzprognose zeigt dann für den größeren Betrieb (Umsatz ca. 1,6 2,2 Mio. ) eine Flächenproduktivität von ca. 2.650 2.750 je m² Verkaufsfläche auf, so dass auch bei dem größeren Anbieter eine für einen Sportfachmarkt überdurchschnittliche Umsatzleistung unterstellt wurde. 2 Vgl. BBE-Struktur- und Marktdaten im Einzelhandel 2010, erarbeitet im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie. Für Raumordnungsverfahren in Bayern wird auf diese Strukturdaten zurückgegriffen, die eine Auswertung wesentlicher Brancheninformationen darstellen. 3

Für den geplanten Elektrofachmarkt wird aufgrund der vergleichsweise großen Verkaufsfläche von 3.200 m² mit ca. 6.300 je m² Verkaufsfläche eine Flächenproduktivität unterstellt, die leicht unter dem Durchschnitt des internationalen Filialnetzes der MediaMarkt-Saturn-Gruppe liegt. Eine Flächenleistung von über 7.000 je m² (internationaler Durchschnitt lt. EHI unter handelsdaten.de) ist angesichts der Größe des potenziellen Einzugsgebietes und der vorhandenen Kaufkraftbasis als maximal möglicher Umsatz für einen Elektrofachmarkt am Standort Bornheim zu bewerten. In die Prognose fließt auch ein, dass der Standort nicht die Ausstrahlungskraft eines regional ausstrahlenden Innenstadtstandortes (z. B. Bonn, Köln) oder verkehrsgünstigen Fachmarktstandortes (z. B. Huma-Park in St. Augustin, Köln-Marsdorf) erzielen kann. Zudem ist auch zu berücksichtigen, dass sich der Trend stark rückläufiger Flächenproduktivitäten bei den großen Elektrofachmärkten im Zusammenhang mit dem Bedeutungsgewinn des Onlinehandels weiter verstärken wird. Im Bereich Einrichtungsbedarf stellt die Beschränkung auf maximal zwei Betriebe, davon nur ein Betrieb mit weniger als 400 m² Verkaufsfläche, eine Konkretisierung der Festsetzungen dar, die mit der Umsatzschätzung von 2,5 Mio. (Flächenleistung ca. 2.500 je m² Verkaufsfläche) abgedeckt ist. Im Facheinzelhandel mit Glas, Porzellan, Keramik liegt die durchschnittliche Flächenleistung bei 1.600 2.600 je m², beim Einzelhandel mit Bettwaren, Gardinen, Heimtextilien bei ca. 1.500 1.900 je m² Verkaufsfläche, 3 so dass die vorgenommene Umsatzprognose auch die Ansiedlung leistungsfähiger Fachgeschäfte im Sinne einer Worst-Case- Betrachtung abdeckt. Die Verkaufsfläche im Bereich Optik von max. 100 m² darf nur durch einen Anbieter belegt werden. Die prognostizierte Umsatzleistung für den Betrieb liegt mit ca. 0,5 Mio. leicht über dem Durchschnittswert der deutschen Augenoptiker (ca. 0,4 Mio., vgl. EHI). Die modifizierten Festsetzungen konkretisieren die Nutzung im Bereich Bücher, Zeitschriften, Zeitungen auf einen Betrieb, so dass der unterstellte Umsatz von ca. 1,1 Mio. (Flächenleistung ca. 5.500 je m² Verkaufsfläche) angesichts der Vergleichszahlen auch in der Region als Maximalwert einzustufen ist. Für die Apotheke besteht Bestandsschutz. Die ansässige Apotheke soll in das projektierte Einkaufszentrum integriert werden. Das Grundstück befindet sich im Plangebiet, so dass es sich um eine Neuaufstellung des ansässigen Betriebes handelt. Im Rahmen der Auswirkungsanalyse wird unterstellt, dass die Apotheke aktuell ca. 1,9 Mio. Umsatz erzielen kann. Im Zuge der Neuaufstellung ist eine Attraktivitätssteigerung zu unterstellen, so dass ein Zielumsatz von ca. 2,0 Mio. angesetzt wurde. Im Fazit ist festzuhalten, dass das mit der BBE-Auswirkungsanalyse aus Februar 2013 geprüfte Nutzungskonzept durch den nach der ersten Offenlage modifizierten Bebauungsplan nunmehr exakt abgebildet wird. Die zulässigen Verkaufsflächenobergrenzen entsprechen den im Gutachten unterstellten Maximalwerten. Auch wird mit den detaillierten Vorgaben zu den zulässigen Betriebsgrößen abgesichert, dass von der durch politische Beschlüsse vorgegebenen und im Gutachten entsprechend unterstellten Betriebsgrößenstruktur nicht abgewichen werden kann. 3 ebenda. 4

Somit bewertet das BBE-Gutachten die absatzwirtschaftlichen Auswirkungen des Planvorhabens im Sinne einer Worst Case-Betrachtung. Denn der Bewertung der städtebaulichen Auswirkungen der nach dem Bebauungsplan zulässigen Einzelhandelsnutzungen liegen die unter der spezifischen Angebots- und Nachfragesituation im Einzugsgebiet maximal realisierbaren Planumsätze zugrunde. Mit freundlichen Grüßen BBE Handelsberatung GmbH i. V. Corinna Küpper i. V. Rainer Schmidt-Illguth Projektleitung Leitung Niederlassung 5