BESCHLUSSVORLAGE 62/ /Bü
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- Manfred Schuler
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1 R E G I O N A L V E R B A N D N O R D S C H W A R Z W A L D Habermehlstraße P f o r z h e i m Telefon: 07231/ ,Telefax: 07231/ sekretariat@rvnsw.de I n t e r n et: n sw. d e BESCHLUSSVORLAGE 62/ /Bü ö. n.ö. Datum Planungsausschuss X Verwaltungs-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss Verbandsversammlung Betreff: Einzelhandelsentwicklung Schömberg Flächenentwicklung Neue Mitte Erweiterung Modehaus Bertsch Antrag: Die Verwaltung wird seitens des Planungsausschusses legitimiert, nach Klärung noch offener Fragen, den Ergebnissen der Besprechung mit den Umlandgemeinden und den Diskussionsergebnissen aus der Ausschusssitzung eine endgültige Stellungnahme abzugeben. Begründung: bisheriger Verlauf Im Jahr 2011 wurde die Verwaltung erstmalig darüber informiert, dass für das ehemalige BFW-Gelände Entwicklungsvorstellungen bestehen, die u. a. die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben vorsehen. Gleichzeitig wurden Wünsche bekannt, dass das ortsansässige Modehaus Bertsch seine Verkaufsflächen (Bestand aktuell: 879 m² Verkaufsfläche) zukünftig erweitern will. In den Gesprächen wurde seitens der Verwaltung im Jahr 2011 grundsätzlich signalisiert, dass die Entwicklung der Neuen Mitte mit Betrieben des nahversorgungsrelevanten Einzelhandels in einem verträglichen Umfang denkbar ist. Obligatorisch wur-
2 de eine Auswirkungsanalyse eingefordert. Auch wurde dargelegt, dass aufgrund der möglichen Wiedernutzung des Altstandortes Edeka mit Einzelhandel, dieser Altstandort in die Analysen einbezogen werden sollte. Mit der Gemeinde wurde schon damals vereinbart, dass Schuhe und Textilien im Bereich Neue Mitte und Altstandort EDEKA unter Berücksichtigung des vorhandenen Einzelhandelsbesatzes entlang der Liebenzeller Straße und der Erweiterungsabsichten Modehaus Bertsch auszuschließen seien. Planungsumfang Mittlerweile haben sich die Planvorstellungen seitens der Investoren deutlich konkretisiert. Der Entwurf des Bebauungsplans Neue Mitte sieht die Ansiedlung 1. eines Vollsortimenters mit 1750 m² Verkaufsfläche, 2. die Errichtung eines Drogeriemarktes mit 650 m² Verkaufsfläche und 3. Ladengeschäfte mit insgesamt 600 m² Verkaufsfläche unter Ausschluss von Textilien und Schuhen vor. (Maximalgröße pro Geschäft 200 m² VK) 4. Von der wahrscheinlichen Wiedernutzung des Altstandortes Edeka ist zunächst auszugehen. Die tatsächlichen Nutzungsoptionen für den Altstandort sind unklar. Dort sind 1200 m² Verkaufsflächen vorhanden. Parallel zum Verfahren Neue Mitte läuft ein Antragsverfahren für die Erweiterung des Modehauses Bertsch. Der Regionalverband wird als Träger öffentlicher Belange aktuell im Rahmen des Antragsverfahrens für einen Bauvorbescheid angehört. 5. Es ist eine Erweiterung des Modehauses Bertsch von 879 m² Verkaufsfläche auf ca m² Verkaufsfläche (Größe laut Bauvoranfrage) vorgesehen. Laufendes Verfahren und vereinbarte Arbeitsschritte Die Gemeinde Schömberg hat die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan Neue Mitte eingeleitet. Auch liegt, wie erwähnt, mittlerweile ein Antrag auf Bauvorbescheid für die Erweiterung des Modehauses Bertsch vor. Im Kontext der eingeleiteten frühzeitigen Beteiligung wurden in einer Vorbesprechung zwischen Gemeinde, Landratsamt und Regionalverband mehrere Arbeitsschritte vereinbart: 1. Aktualisierung der gutachterlichen Aussagen im Bezug auf die Entwicklungsvorstellungen Neue Mitte unter Berücksichtigung des Altstandortes Edeka und mit Aussagen zu den Auswirkungen einer Erweiterung des Modehauses Bertsch 2. Erörterung und Diskussion der Entwicklungsvorstellungen mit den umliegenden Gemeinden unter Einbindung des Landratamtes, des Regierungspräsidiums und des Regionalverbandes 3. Vorstellung und Diskussion der Planungen der Gemeinde im Planungsausschuss
3 Das aktualisierte Gutachten liegt der Verwaltung seit Anfang September vor. Das vom Regionalverband angeregte Gespräch findet am 25. September statt. Die Verwaltung wird die Ergebnisse des Gespräches den Mitgliedern des Planungsausschusses für die Sitzung am als Bewertungsgrundlage nachträglich zukommen lassen. Ersteinschätzung der Planung Neue Mitte Aus Sicht der Verwaltung ist eine Entwicklung der Neuen Mitte mit Einzelhandel aus dem Segment Nahversorgung grundsätzlich vertretbar. Für sich betrachtet leistet das Projekt (Vollsortimenter, Drogeriemarkt und kleine Ladenflächen) einen großen Beitrag, die Nahversorgung in Schömberg deutlich zu verbessern und das BFW- Gelände einer Wiedernutzung zuzuführen. Über den Verkaufsflächenumfang des Projekts hinaus existieren in der Gemeinde noch ein kleinflächiger Netto-Markt und ebenso der mehrfach angesprochene Altstandort Edeka, bei dem aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen eine Wiedernutzung angenommen werden muss. Insgesamt bestünde damit in der Gemeinde Schömberg in der Summe ein Verkaufsflächenüberangebot. Dieses Überangebot könnte theoretisch unterschiedliche nachteilige Auswirkungen nach sich ziehen. Als Auswirkungsoptionen kommen theoretisch in Frage: - Auswirkungen auf die Nachbarkommunen aufgrund größerer Umverteilungseffekte - eine Kanibalisierung der Schömberger Standorte untereinander - trotz der Wiedernutzungsmöglichkeit ein Brachliegen des Altstandortes. Im Rahmen einer worst-case-betrachtung hat der Gutachter nun die Auswirkungen auf die Nachbargemeinden unter der Annahme betrachtet, dass auch der Altstandort einer Wiedernutzung zugeführt wird. Der Gutachter kommt im Hinblick auf das regionalplanerisch kritische Szenario schädlicher Auswirkungen auf die Umlandgemeinden zum Schluss, dass auch bei einer Reaktivierung des Altstandortes durch die Agglomeration eines Drogeriemarktes und von zwei Lebensmittelbetrieben keine nachteiligen Effekte für die Nachbargemeinden zu befürchten sind. Die hierzu im Gutachten gemachten Ausführungen können seitens der Verwaltung in verschiedenen Bewertungsaspekten durchaus nachvollzogen werden. Grundsätzlich nachvollziehbar hält die Verwaltung die verbal-argumentative Einschätzung des Gutachters, dass die (tatsächlichen) Auswirkungen auf Bad Wildbad, Straubenhardt/Neuenbürg und Bad Liebenzell bei den nahversorgungsrelevanten Betrieben überschaubar sein dürften. Hierfür sprechen vor allem zwei nachvollziehbare Argumente: 1. Die genannten Gemeinden verfügen jeweils selbst über eine ausreichende, gute oder gar sehr gute Ausstattung im Segment Nahversorgung
4 2. Die Erreichbarkeit der Neuen Mitte für Kunden aus den Nachbarorten ist im Vergleich zu der Erreichbarkeit der eigenen Einzelhandelsstandorte in den Umlandgemeinden eher zeitaufwendig und damit unattraktiv. Diese Argumentation kann die Verwaltung aufgrund der verkehrlichen Erreichbarkeit des Standortes und des Sortimentsangebotes, das auch in Umlandgemeinden weitgehend vorhanden ist, grundsätzlich nachvollziehen. In der Konsequenz dürfte also als nachteilige Wirkung eher von einer Marktbereinigung in Schömberg selbst auszugehen sein. Eine solche Rückwirkung wäre regionalplanerisch jedoch unschädlich. Beim Altstandort Edeka ist bauleitplanerisch sicherzustellen, dass an diesem Standort keine zentrenrelevanten Sortimente (Textilien und Schuhe) realisiert werden können. In der Vorbesprechung wurde dargelegt, dass eine entsprechende Entwicklung die damalige Baugenehmigung nicht hergebe. Die Entwicklungsabsichten erfüllen das Integrationsgebot. Ersteinschätzung Modehaus Bertsch Die Erweiterung des Modehauses Bertsch von 879 m² Verkaufsfläche auf 1466 m² Verkaufsfläche stellt einen weiteren zu bewertenden Sachverhalt dar. Vorauszuschicken ist, dass großflächige Entwicklungen im zentrenrelevanten Kernsortiment formalrechtlich in Schömberg aufgrund der Vorgaben des Einzelhandelserlasses Baden-Württemberg schwierig wären. Der Gutachter konstatiert, dass bereits bei dem Bestandsbetrieb 70 % des Umsatzes von außerhalb der Gemeinde Schömberg kommt. Damit sind zwangsläufig die Vorgaben des Kongruenzgebotes nicht eingehalten. Der Gutachter stützt seine abschließende Bewertung jedoch auf die Erkenntnis, dass durch das große Einzugsgebiet des Modehauses Bertsch und der damit verbundenen hohen Streuung der Kundenherkunft (der Bewertung liegen reale Kundendaten zugrunde) Auswirkungen auf einzelne zentrale Orte im Umfeld von Schömberg nur marginal seien. Da das Modehaus Bertsch ohne Zweifel die Funktion eines Ankerbetriebes für die vergleichsweise attraktive Einzelhandelsstruktur der innerörtlichen Situation im Kurort Schömberg einnimmt, ist der politische Wunsch nachvollziehbar, dass das Modehaus Bertsch in dieser Funktion gestärkt werden soll. Aus Sicht der Verwaltung ist jedoch die Dimension der angedachten Entwicklungsvorstellungen kritisch zu sehen. Bei der Betrachtung des Kongruenzgebotes besteht, wie schon erwähnt, bereits heute ein eindeutiger Konflikt mit dieser Vorgabe.
5 Fazit Die Verwaltung sieht zum jetzigen Zeitpunkt über die Ersteinschätzung hinaus von einer abschließenden Positionierungsempfehlung im Rahmen eines Entwurfes einer Stellungnahme an die Gemeinde Schömberg ab. Hierzu sind zunächst die Rückkopplungen mit der Gemeinde / dem Gutachter zu suchen und die vereinbarten Gespräche mit den Umlandgemeinden zu führen. Heinz Hornberger Verbandsvorsitzender
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