Heike Nitsch, Bernhard Osterburg Institut für Ländliche Räume Grünland Bestandsaufnahme und Handlungsoptionen: Erkenntnisse aus dem InVeKoS-Projekt Naturschutz und Landwirtschaft im Dialog Grünland im Umbruch Tagung des BfN, Vilm 28.4.2009
Gliederung 1. Das InVeKoS-Projekt ( Naturschutzfachliche Bewertung der GAP - Auswertung von Daten des Integrierten Verwaltungsund Kontrollsystems zur Abschätzung von Wirkungen der EU-Agrarreform auf Umwelt und Landschaft ) 2. Erste Ergebnisse und 3. Nitsch, Osterburg 4-2009 2
Problemstellung Stand 2005 und geänderte Rahmenbedingungen Resumee aus dem Vorläuferprojekt (2004/2005) Agrarreform für Naturschützer : Sicherung der angepassten Bewirtschaftung wertvoller Flächen gegenüber einer drohender Aufgabe der prod. Nutzung Geänderte Rahmenbedingungen: Gestiegene Preise für Agrarprodukte Hohe Nachfrage/Förderung aus dem Energiebereich Wegfallen der obligatorischen Flächenstilllegung Steigende Flächenkonkurrenz; höhere Wettbewerbsfähigkeit der Ackernutzung Zunehmende Intensivierung Intensivierung der Acker- und Grünlandnutzung Stärkere Innutzungnahme von Stilllegungsflächen Umbruch von Grünlandflächen zur Ackernutzung Nitsch, Osterburg 4-2009 3
Entwicklung der Ackernutzung 1991-2008 12.000 1000 Hektar Ackerland 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 Nitsch, Osterburg 4-2009 4 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 andere Kulturen sonst. Feldfutter Zuckerrüben Kartoffeln Eiweißpflanzen Getreide (ohne Mais) Körnermais Silomais Raps Flächenstillegung
Dauergrünland Entwicklung 2005-2008 Nitsch, Osterburg 4-2009 5
InVeKoS Projekt Naturschutzfachliche Bewertung der GAP Auswertung von Daten des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) zur Abschätzung von Wirkungen der EU-Agrarreform auf Umwelt und Landschaft flächenbezogener Auswirkungen der EU- Agrarreform von 2003 aus Sicht des Naturschutzes Lage und Veränderung ausgewählter Flächennutzungen (z.b. Grünland, nicht kultivierte Flächen, Energiepflanzen) Grad der Flächendeckung der Zahlungsansprüche Landschaftselemente: Flächenanteile und Zusammensetzung Instrumente zur Steuerung der Landnutzung (z.b. Grünland); Zielkulissen, Schutzstatus... Nutzbarkeit von InVeKoS-Daten Nitsch, Osterburg 4-2009 6
Struktur des Projekts Bundesamt für Naturschutz Finanzierung / fachliche Aufsicht Naturschutzbund Deutschland Projektträger / Koordination Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) Untersuchung von Fallbeispielen von Thünen-Institut Kooperationspartner/GIS & Statistik PAG Fachliche Abstimmung BfN Projektpartner BMU BMELV IFAB Mannheim Ländervertreter - Agrarressorts - Naturschutz Aufsicht über Datenverwendung Nitsch, Osterburg 4-2009 7
Erste Ergebnisse InVeKoS-Daten InVeKoS-Daten bieten gute, detaillierte und zeitnah verfügbare Grundlage für Flächennutzungsanalysen Nutzung bisher stark eingeschränkt: Fokus auf Förderung und förderrechtlicher Abwicklung Offenbar keine Nutzung der InVeKoS-Daten für Cross-Checks bzgl. Fachrechtlichen Regelungen zum Grünlandschutz Restriktionen für fachbezogene Datenbankauswertungen aufgrund: Fremdvergabe der Datenhaltung und Auswertung an Dienstleister anhand definierter Leistungskataloge notwendiger komplexer GIS-Verschneidungen unscharfer flächenbezogene Aussagen aufgrund Feldblöcken ( Netto - Angaben für Feldblock) und zeitlich sich ändernder Flächenstrukturen unterschiedliche Ländersysteme (z.b. Datenbanken, Nutzungscodes); Synergieeffekte eingeschränkt Nitsch, Osterburg 4-2009 8
Erste vorläufige Ergebnisse - Datenauswertung Nachmeldung vor 2005 nicht registrierter Flächen, vor allem GL Erheblicher Verlust von Dauergrünland durch Erhöhung der Ackerfläche, also Umwandlung, auch Herausfallen von Flächen aus InVeKoS ( Nicht-Meldung ) Grünlandumwandlung auch auf naturschutzrelevanten Flächen (kartiertes Biotopgrünland, Moorböden, Natura 2000-Gebiete) In Natura 2000-Gebieten kann auch Nicht-Meldung eine wichtige Rolle spielen Grünlandverluste stehen offenbar oft in Zusammenhang mit Ausstieg aus der Agrarumweltförderung Regelungslücken / Vollzugsdefizite bzgl. Grünlanderhaltung? Anreiz für Landwirte, für den Naturschutz wertvolle Problemflächen aus dem Betrieb auszugliedern bzw. aufzugeben Nitsch, Osterburg 4-2009 9
Instrumente zum Grünlandschutz Cross Compliance FFH- und Vogelschutz-RL: Verbot erheblicher Beeinträchtigungen Verbindliche Verbote von Umbruch in Schutzgebieten relevant für Cross Compliance (nationaler Schutzstatus) Verhältnis Dauergrünland zu gesamter gemeldeter landwirtschaftlicher Nutzfläche Bis zu einer Abnahme von 5% (im Vgl. zu Referenzjahr) keine Auflagen auf Betriebsebene Schutz vor starker flächendeckender Netto-Abnahme von Dauergrünland auf Länderebene ohne Berücksichtigung von Qualität und Lage Nitsch, Osterburg 4-2009 10
Cross Compliance neue Länderverordnungen zur Erhaltung von Dauergrünland 2008: Abnahme des Dauergrünlandverhältnisses um > 5% in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein/Hamburg Erlass von Dauergrünlanderhaltungs-Verordnungen (SH/HH 13. 5.08; MV 24.11.08): Umwandlung wird nur genehmigt, wenn Dauergrünland in derselben naturräumliche Haupteinheit oder im selben Natura 2000-Gebiet (SH) bzw. im selben Landkreis (MV) wieder geschaffen wird Umbruch zur unverzüglichen Neuansaat gilt nicht als Umbruch Umweltverträgliche Aufforstung mit Genehmigung (ausgenommen sind Weihnachtsbaumkulturen und die Aufforstung mit schnell wachsenden Arten) ist nach wie vor erlaubt. Keine flächenspezifischen Auflagen (z.b. erosionsgefährdete Flächen, Moorböden, artenreiche Grünlandflächen) Zukünftige Verordnungen in weiteren Bundesländern? Nitsch, Osterburg 4-2009 11
Instrumente zum Grünlandschutz Schutzgebiete (Naturschutz) Naturschutzgebiete: Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Gebietes führen, sind verboten (Grünlandumbruch i.d.r. nicht erlaubt) Landschaftsschutzgebiete: Handlungen sind verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, insbesondere das Landschaftsbild oder den Naturgenuss beeinträchtigen (weniger strenger Schutz) Biosphärenreservate, Nationalparke, Naturparke Konkretisierung von Ver- und Geboten durch einzelne Schutzgebietsverordnungen Gesetzlich geschützte Biotope (z.b. Nass- und Feuchtwiesen, Trocken-, und Magerrasen, Borstgrasrasen und Heiden) dürfen nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt werden Bewirtschaftungsbeschränkungen durch hoheitliche Ver- oder Gebote teilweise ausgleichspflichtig (je nach Land) Nitsch, Osterburg 4-2009 12
Instrumente zum Grünlandschutz Natura 2000 Schutzzweck, Erhaltungsziele und Maßnahmen gebietsabhängig Eindeutiges Umbruchverbot besteht nur im Fall von Schutzgebietsverordnungen, die dies auch vorschreiben z.b. Überwiegend NSG in NW z.b. RP: Vorrang vertraglicher Maßnahmen gesetzlich festgelegt teilweise mit Ausgleichszahlungen im Rahmen von Natura 2000 Ansonsten Umwandlung nur möglich, wenn es dadurch nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen kommt Einschätzung der Erheblichkeit ist jeweils Einzelfallentscheidung der zuständigen Naturschutzbehörde Rechtsunsicherheiten und Vollzugsdefizite? (Intransparenz für Landwirte, Kenntnis von Grünlandumbruch Voraussetzung zum Handeln, Nachweis einer erheblichen Beeinträchtigung, Interessenkonflikt mit kooperativem Naturschutz, Durchsetzungsfähigkeit der unteren Naturschutzbehörden?) Nitsch, Osterburg 4-2009 13
Instrumente zum Grünlandschutz Naturschutzfachl. Limitierungen außerhalb von Schutzgebieten 5 Abs.4 BNatSchG (Grundsätze der guten landwirtschaftlichen Praxis): Auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ist in Grünlandumbruch zu unterlassen In fast alle Ländergesetze übernommen (außer NI) Landwirtschaftliche Nutzung im Rahmen der GfP wird dabei in keinem der Bundesländer als Eingriff gewertet (Vollzug?) Teilweise Konkretisierung, welche Nutzungsänderungen i.d.r. einen Eingriff darstellen (je nach Land) Nitsch, Osterburg 4-2009 14
Nutzungsänderungen von Dauergrünland, die i.d.r. als Eingriff gelten Brandenburg: die Änderung der Nutzungsart von Dauergrünland auf Niedermoorstandorten Mecklenburg-Vorpommern: die Änderung der Nutzungsart von Dauergrünland auf Niedermoorstandorten Saarland: die Umwandlung von Dauergrünland in natürlichen Überschwemmungsgebieten und auf erosionsgefährdeten Flächen Sachsen: der Umbruch von Dauergrünland zur Ackernutzung auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserspiegel, auf Moorstandorten oder auf einer Grundfläche von mehr als 5000 m 2 Sachsen-Anhalt: die Umwandlung von Grünland zu Ackerland auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten, Thüringen: der Umbruch von Grünland in Überschwemmungsgebieten, auf Moorböden, auf erosionsgefährdeten Hängen oder von Grünland mit tatsächlicher Lebensraumfunktion für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie der Umbruch in Wiesentälern zum Zwecke der Nutzungsänderung In Rheinland-Pfalz: wurden durch eine Rechtsverordnung Eingriffe in Natur und Landschaft näher bestimmt. Neben der Beseitigung von Streuobstbeständen ist ein Grünlandumbruch in ausgewiesenen grünlandarmen Gebieten in der Regel als Eingriff anzusehen. Nitsch, Osterburg 4-2009 15
Instrumente zum Grünlandschutz Freiwillige Maßnahmen AUM und Vertragsnaturschutz, Zahlungen in benachteiligten Gebieten und Natura 2000-Zahlungen häufig auf Grünland konzentriert Anreize für eine Weiterbewirtschaftung besonders von Extensivgrünland Weitere 2.Säule-Maßnahmen zu Naturschutz; Moorschutzprogramme; Kooperationsmodelle im Wasserschutz Limitierungen: Freiwilligkeit Freiwillige Maßnahmen in Hochpreisszenario und ohne obligatorische Stilllegung weniger konkurrenzfähig (strategischer Ausstieg?) Steigende Anforderungen an die 2. Säule: Biodiversität, Klimaschutz, WRRL, Ersatz für obl.stilllegung, Begleitung Milchquotenausstieg... Nitsch, Osterburg 4-2009 16
I Cross Compliance Erhaltung der Nettofläche von Grünland durch Cross Compliance nicht zielgenau Abschaffung der Flächenstilllegung schafft Ausgleichsflächen für weiteren Grünlandumbruch Anreiz für schnelle Umwandlung in Ackerland ohne Restriktionen Änderung der EU-Vorgaben für Cross Compliance im Health Check ziehen in Deutschland aus Naturschutzsicht keine neuen Auflagen nach sich Umbruchverbote/Genehmigungspflicht durch Cross Compliance? (schnellere Wirkung; kein Enteignungstatbestand): z.b. Niedermoorböden Nitsch, Osterburg 4-2009 17
II Konzepte zur dauerhaften Grünlandbewirtschaftung Gezielte Maßnahmen zur Unterstützung der Grünlandnutzung Verwendung zusätzlicher Modulationsmittel!? Förderung langfristig wirtschaftlich tragfähiger Konzepte (z.b. Färsen aus Milchviehbetrieben zur Beweidung, energetische Verwertung von Gras) oder anderer Umwandlungsoptionen (z.b. KUP? Aufforstung?) Rücksichtnahme auf naturschutzfachlich wertvolle Grünlandflächen Kein Erschweren der Pflege durch unflexible Cross Compliance Standards oder restriktive Auflagen zur Prämienberechtigung Nitsch, Osterburg 4-2009 18
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!! Nitsch, Osterburg 4-2009 19