Amtsblatt. Stadt Erkelenz. der ERKELENZ. Ausgabe Nr.: Erscheinungstag: 5. Mai Tradition und Fortschritt

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Transkript:

Erscheinungstag: 5. Mai 2017 Ausgabe Nr.: 1412017 Stadt Erkelenz Amtsblatt der Tradition und Fortschritt ERKELENZ Herau5gabe, Druck, Vertrieb: Stadt Erkelenz, Der Bürgermeister Hauptamt Jchannismarkt 17 41812 Erkelenz Tel.: +49 2431 85-0

Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 14 Inhalt: 1. Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. VIIl/4 Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd, Erkelenz-Mitte hier: Öffentliche Auslegung gern. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch 5. 139 2. Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. Vlll/5 Gewerbegebiet Gewerbestraße Südrrenholter Straße, Erkelenz-Mitte hier: Öffentliche Auslegung gern. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch 5. 143 3. Öffentliche Bekanntrnachung der Einladung zur Jagdgenossenschafts versammlung der Jagdgenossenschaft Halzweiler 5. 147 Herausgeber des Amtsblattes ist der Bürgermeister der Stadt Erkelenz. Bezugsmöglichkeiten: - kostenlos bei der Stadtverwaltung, Johannismarkt 17, Empfang, - kostenlos bei Banken und Sparkassen im Stadtgebiet Erkelenz, - kostenlos per E-Mail über das Hauptamt (anfordern unter Tel. 85-173), - kostenlos abrufbar auf der Homepage der Stadt Erkelenz unter der Rubrik Rat & Verwaltung Bürgerpodal / Veröffentlichungen / Amtsblatt, - gegen Erstattung einer Kostenpauschale in Höhe von 35, Euro/Jahr im Abonnement.

Seite 139 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 14 5. Mai2017 Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplan: Ortsteil: hier Bebauungsplan Nr. VI 11/4 Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd Erkelenz-Mitte Öffentliche Auslegung gern. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch V//M-.C(&iN /1MW//Z Ubersicht über den Geltunasbereic

Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am 21.12.2016 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. Vlll/4 Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd, Er Der Planbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. Vlll/4 Gewerbegebiet Süd soll die geordnete städtebauliche Entwicklung auf der Grundlage von Festset Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Vlll/4 Gewerbegebiet Gewerbestraße Straße, der A 46 und den Stichstraßen der Gewerbestraße Süd. Gewerbestraße Süd, Erkelenz-Mitte, umfasst einen westlichen Teilbereich des Ge werbegebietes der Gewerbestraße Süd, begrenzt vom Grünzug Süd, der Aachener legen. kelenz-mitte, gemäß 3 Abs.2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszu natürliche Bodenfunktion und der Wasserhaushalt im Plangebiet schon heute wirkungen zu erwarten. stark beeinträchtigt. In Folge der Planungen sind keine weitergehenden Aus Durch die vorhandene Bebauung und den hohen Versiegelungsgrad sind die 1. 1 Fachbeitrag Artenschutzrechtliche Vorprüfung vom 16.06.2012 Mensch im städtischen Kontext als auch im dessen unbebautem Umfeld. Wesentliche Boden natürliche Bodenfunktion und der Wasserhaushalt im Plangebiet schon heute wirkungen zu erwarten. stark beeinträchtigt. In Folge der Planungen sind keine weitergehenden Aus Durch die vorhandene Bebauung und den hohen Versiegelungsgrad sind die Tiere und Pflanzen Durch die Bauleitplanung wird der bestehende, bis dato problemfreie Zustand nicht verändert. Die Nähe von gewerblich geprägten Nutzungen und Wohnen beinhaltet das Wohnumfeld zu bewerten. Hierbei spielen Schall- und sonstige Emissio der Zustand und die Auswirkungen der Planung auf die Wohnbereiche und lichkeiten. Vor dem Hintergrund gesunder Verhältnisse für die Bevölkerung ist menschenwürdigen Umwelt, der Schutz und der Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie das gesunde Wohnen und die Regenerationsmög betroffene Raumfunktionen des Schutzgutes Mensch sind die Sicherung einer grundsätzlich das Potenzial, nachteilige Auswirkungen auf die Wohn- und nen eine wesentliche Rolle. Das Schutzgut Mensch umfasst die Bevölkerung und ihre Gesundheit sowohl Wohnumfeldfunktion des Menschen zu erzeugen. Hierbei ist insbesondere auf mögliche Emissionen von Gewerbe- und Einzelhandelsbetrieben hinzuweisen. 2. Umweltbericht mit urnweltrelevanten Informationen für die Schutzgüter: Es sind folgende Arten urnweltbezogener Informationen verfügbar: öffentlichen Grünflächen erfolgen. nes gegliederten Gewerbegebietes, immissionsschutzrechtlicher Festsetzungen, Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen, örtlichen Verkehrsflächen und zungen gern. 9 BauGB i. V. m. der BauNVO 1990 zu Art und Maß der Nutzung ei 5. Mai 2017 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 14 Seite 140

Seite 141 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 14 5. Mai 2017 Wasser In Folge der Planung wird sich der Versiegelungsgrad nicht wesentlich verän dern. Daher sind Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser nicht zu erwarten. Klima und Luft Durch den heute schon vorhandenen hohen Versiegelungsgrad ist nicht damit zu rechnen, dass weitere Flächen mit klimatischer Ausgleichsfunktion (etwa Acker, Grünland, Brachen, Gebüsche) verloren gehen können. Daher sind für das Schutzgut Luft und Klima keine Auswirkungen zu erwarten. Orts- und Landschaftsbild Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes wird möglichen künftigen Ge bäuden eine Kubatur sowie Lage vorgegeben, die sich an dem Bestand bzw. dem wirksamen Bebauungsplan orientiert. Damit sind die Auswirkungen auf das Schutzgut als geringfügig einzuschätzen. Kultur- und Sachgüter In Folge der Planung kann sich eine sukzessive Umstrukturierung des Gebäu debestandes in den Teilbereichen innerhalb des Plangebietes ergeben, in de nen Nutzungen angesiedelt sind, die zukünftig nicht mehr zulässig sind. Anderweitige Planungsmöglichkeiten Da es sich bei der Neuaufstellung des Bebauungsplanes VIII/4 um eine Überplanung des Bestandes handelt, bieten sich keine anderweitigen Planungs möglichkeiten, um die verfolgten Ziele des Bebauungsplanes zu erreichen. Die Festsetzungen entsprechen zudem im Wesentlichen den im Bestand vorhan denen Baurechten. 3. Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Grundwasser Lärmschutz Bergwerksfeld Braunkohle, Sümpfungsmaßnahmen, Grundwasserbeeinflus sung, Bodenbewegungen Erhöhtes Verkehrsaufkommen Altlasten Gemäß dem Beschluss des Rates vom 21.12.2016 liegt der Entwurf des Bebau ungsplanes Nr. Vlll/4 Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd, Erkelenz-Mitte, ein schließlich Begründung und der o. a. umweltbezogenen Informationen vom 15.05.2017 bis 16.06.2017 in der Stadtverwaltung Erkelenz, Planungsamt, Johannismarkt 17, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

5. Mai 2017 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 14 Seite 142 Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen schriftlich vorgetragen werden oder beim Planungsamt, Johannismarkt 17, zur Niederschrift erklärt werden. Über fristgerecht abgegebene Stellungnahmen beschließt der Rat der Stadt Er kelenz. Gern. 3 Abs. 2 BauGS wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht ab gegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o. a. Bauleitplan un berücksichtigt bleiben können und das ein Antrag nach 47 der Verwaltungsge richtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend ge macht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 05.05.2017

hier: Öffentliche Auslegung gern. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Ortsteil: Bauleitplan: Erkelenz-Mitte Südifenholter Straße Bebauungsplan Nr. VI 11/5 Gewerbegebiet Gewerbestraße Öffentliche Bekanntmachung Ubersicht über den Geltunas liii. Seite 143 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 14 5. Mai 2017

5. Mai 2017 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 14 Seite 144 Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am 21.12.2016 beschlossen1 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. Vlll/5 Gewerbegebiet Gewerbestraße Südifenholter Straße, Erkelenz-Mitte, gemäß 3 Abs.2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Planbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. Vlll/55 Gewerbegebiet Gewerbestraße Südrtenholter Straße, Erkelenz-Mitte, umfasst einen östlichen Teil bereich des Gewerbegebietes der Gewerbestraße Süd, begrenzt vom Grünzug Süd, der Tenholter Straße, der A 46 und den Stichstraßen der Gewerbestraße Süd. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Vlll/5 Gewerbegebiet Gewerbestraße Südrrenholter Straße soll die geordnete städtebauliche Entwicklung auf der Grund lage von Festsetzungen gern. 9 BauGB i. V. m. der BauNVO 1990 zu Art und Maß der Nutzung eines gegliederten Gewerbegebietes, immissionsschutzrechtlicher Fest setzungen. Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen, örtlichen Verkehrs flächen und öffentlichen Grünflächen erfolgen. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: 1. 1 Fachbeitrag Artenschutzrechtliche Vorprüfung vom 16.06.2012 2. Umweltbericht mit umweltrelevanten Informationen für die Schutzgüter: Mensch Das Schutzgut Mensch urnfasst die Bevölkerung und ihre Gesundheit sowohl im städtischen Kontext als auch im dessen unbebautem Umfeld. Wesentliche betroffene Raumfunktionen des Schutzgutes Mensch sind die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt, der Schutz und der Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie das gesunde Wohnen und die Regenerationsmög lichkeiten. Vor dem Hintergrund gesunder Verhältnisse für die Bevölkerung ist der Zustand und die Auswirkungen der Planung auf die Wohnbereiche und das Wohnumfeld zu bewerten. Hierbei spielen Schall- und sonstige Emissio nen eine wesentliche Rolle. Die Nähe von gewerblich geprägten Nutzungen und Wohnen beinhaltet grundsätzlich das Potenzial, nachteilige Auswirkungen auf die Wohn- und Wohnumfeldfunktion des Menschen zu erzeugen. Hierbei ist insbesondere auf mögliche Emissionen von Gewerbe- und Einzelhandelsbetrieben hinzuweisen. Durch die Bauleitplanung wird der bestehende, bis dato problemfreie Zustand nicht verändert. Tiere und Pflanzen Die Bebauungsplanfestsetzungen lassen nur marginale Baurechte zu, die über das heute zulässige Maß hinausgehen. Die vorhandenen Grünflächen werden zudem durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes gesichert. Da her sind keine Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere festzustellen. Boden Durch die vorhandene Bebauung und den hohen Versiegelungsgrad sind die natürliche Bodenfunktion und der Wasserhaushalt im Plangebiet schon heute stark beeinträchtigt. In Folge der Planungen sind keine weitergehenden Aus wirkungen zu erwarten.

Seite 145 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 14 5. Mai 2017 Wasser In Folge der Planung wird sich der Versiegelungsgrad nicht wesentlich verän dern. Daher sind Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser nicht zu erwarten. Klima und Luft Durch den heute schon vorhandenen hohen Versiegelungsgrad ist nicht damit zu rechnen, dass weitere Flächen mit klimatischer Ausgleichsfunktion (etwa Acker, Grünland, Brachen, Gebüsche) verloren gehen können. Daher sind für das Schutzgut Luft und Klima keine Auswirkungen im Sinne einer Verschlech terung, aber auch nicht im Sinne einer Verbesserung zu erwarten. Orts- und Landschaftsbild Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes wird möglichen künftigen Ge bäuden eine Kubatur sowie Lage vorgegeben, die sich an dem Bestand bzw. dem wirksamen Bebauungsplan orientiert. Damit sind die Auswirkungen auf das Schutzgut als geringfügig einzuschätzen. Kultur- und Sachgüter In Folge der Planung kann sich eine sukzessive Umstrukturierung des Gebäu debestandes in den Teilbereichen innerhalb des Plangebietes ergeben, in de nen Nutzungen angesiedelt sind, die zukünftig nicht mehr zulässig sind. Anderweitige Planungsmöglichkeiten Da es sich bei der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Vlll/5 um eine Überplanung des Bestandes handelt, bieten sich keine anderweitigen Planungs möglichkeiten, um die verfolgten Ziele des Bebauungsplanes zu erreichen. Die Festsetzungen entsprechen zudem im Wesentlichen den im Bestand vorhan denen Baurechten. 3. Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Grundwasser Lärmschutz Bergwerksfeld Braunkohle, Sümpfungsmaßnahmen, Grundwasserbeeinflus sung, Bodenbewegungen Erhöhtes Verkehrsaufkommen Altlasten Gemäß dem Beschluss des Rates vom 21.12.2016 liegt der Entwurf des Bebau ungsplanes Nr. VIII/5 Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd[tenholter Straße, Er kelenz-mitte, einschließlich Begründung und der o. a. umweltbezogenen Informatio nen vom 15.05.2017 bis 16.06.2017 in der Stadtverwaltung Erkelenz, Planungsamt, Johannismarkt 17, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

5. Mai 2017 Amtsblaft der Stadt Erkelenz Nr. 14 Seite 146 Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen schriftlich vorgetragen werden oder beim Planungsamt, Johannismarkt 17, zur Niederschrift erklärt werden. Über fristgerecht abgegebene Stellungnahmen beschließt der Rat der Stadt Er kelenz. Gem. 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht ab gegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o. a. Bauleitplan un berücksichtigt bleiben können und das ein Antrag nach 47 der Verwaltungsge richtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend ge macht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. doo5.2o 17 Bürger ister

Seite 147 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 14 5. Mai 2017 Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Holzweiler Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Holzweiler Donnerstag, den 08. Juni 2017 um 19:00 Uhr in der Gaststätte Zum Krummen Ochsen Erkelenz - Holzweiler. Alle Jagdgenossen werden hiermit zu dieser Versammlung eingeladen. Die Pächter von bejagdbaren Flächen innerhalb des gemeinschaftlichen Jagdbezirks werden gebeten, den Grundsifickseigentümem von dieser Versammlung rechtzeitig Kenntnis zu geben. Vertretungsberechtigte Personen sind nur mit einer gültigen Vollmacht stimmberechtigt. Die Tagesordnung lautet wie folgt: 1.BegrW3ung und Eröffnung durch den Vorsitzenden. 2.Bekanntgabe und Genehmigung der letzten Niederschrift über die Jagdgenossenschaftsversammlung 3.Bericht des Geschäfisftihrers 4.Festlegung des Auszahlungsbetrages an die Jagdgenossen 5.Verschiedenes Holzweiler, den 03.Mai 2017 gez. Eugen Jonen (Vorsitzender)