Art. 12 Seveso-II-RL und Leitfaden KAS 18 in der Praxis

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Transkript:

Art. 12 Seveso-II-RL und Leitfaden KAS 18 in der Praxis Grundsätzliches Vorgehen Theoretische Einordnung Störfallsystematik Praktische Fragen und Probleme des Leitfadens KAS 18 Abstand was nun? Grundsätzliche Fragen der Abstandsbestimmung Schutzbedürftigkeit von Vorhaben Konflikte und Konfliktminderung Formale Fragen und Probleme Dipl.-Ing. Jürgen Farsbotter; Sachverständiger nach 29a BImSchG jfarsbotter@tuev-nord.de; Tel. 0201 825 2597 TÜV NORD GmbH & Co KG; 45141 Essen Folie: 1

Modell der Kommission für Anlagensicherheit (Leitfaden KAS 18 (ehemals SFK/TAA-GS-1) Szenario zur Risiko-Ermittlung ohne Detailkenntnisse Quellterm Wetter,Zeit Ort Stoff Maßnahmen Grenzwerte 490 mm 2 (DN 25), α 0,62, p D20 C (min. 2 bar), 10 Min. Mittlere Wetterlage (3 m/s, 20 C, 1kW/m 2,), 30 Minuten Lache, 5 mm, Beton Entsprechend den Planungen - ERPG 2, 1,6 kw/m 2, 0,1 bar VDI 3783 u. a. Achtungsgrenze Folie: 2

Achtungsgrenzen Planungsfall ohne Detailkenntnisse Vergrößerter Grenzwert Rechenfehler KAS 18 Folie: 3

Modell der Kommission für Anlagensicherheit (Leitfaden KAS 18 (ehemals SFK/TAA-GS-1) Szenario zur Risiko-Ermittlung mit Detailkenntnissen Anlage besser als Stand der Technik Quellterm Wetter, Zeit Ort DN 10 < Standard (DN 25) < DN x, Realistische Zeit bis zum Stopp der Quelle (selten < 10 ) Ortsdurchschnittliche Wetterlage & realistische Zeit bis zum Stopp der Freisetzung (z. T. << 30 ) Reale Situation (Gebäude, Auffangräume,...) Stoff Maßnahmen Grenzwerte Reale Stoffe (Mengen, Bedingungen) Begrenzende & hochwertige techn. verhindernde außerhalb des gestörten Anlagenteils ERPG 2, 1,6 kw/m 2, 0,1 bar VDI 3783 u. a. Angemessener Abstand Folie: 4

Anmerkungen zur Bedeutung der Angemessenen Abstände Die angemessenen Abstände basieren auf, durch Konventionen normierten sog. Dennoch Störfällen und nicht auf denkbaren Störungen (wie sie im Sicherheitsbericht dargestellt werden) und auch nicht auf worst-case - Katastrophenschutz -Szenarien und berücksichtigen nicht Transportbedingte Risiken Nicht-Störfallstoffe Zukünftige Entwicklungen Die a. A. definieren Planungszonen, dort ist aus Gründen einer langfristigen Vorsorge die Nachbarschaft zu einem Betriebsbereich bei der Planung zu berücksichtigen. Folie: 5

Bestimmung des angemessenen Abstands nach Leitfaden KAS 18 Der Leitfaden KAS 18 soll auch im Fall mit Detailkenntnissen kein reales Szenario vorhersagen, beschreiben und abbilden. Ein Crash- Test mit der Anlage Sämtliche Teilschritte (Quellterm, Ausfluss, Lache, atmosphärische Ausbreitung, Bewertung) enthalten Größen / Rechenvorschriften, die primär im Sinne einer (einfachen) Konvention festgelegt wurden. ADAC 2007, mit freundlichen Genehmigung des Rechteinhabers wiedergegeben Folie: 7

Art. 12 Seveso-II-RL und Leitfaden KAS 18 in der Praxis Grundsätzliches Vorgehen Theoretische Einordnung Störfallsystematik Praktische Fragen und Probleme des Leitfadens KAS 18 Abstand was nun? Grundsätzliche Fragen der Abstandsbestimmung Schutzbedürftigkeit von Vorhaben Konflikte und Konfliktminderung Formale Fragen und Probleme Dipl.-Ing. Jürgen Farsbotter; Sachverständiger nach 29a BImSchG jfarsbotter@tuev-nord.de; Tel. 0201 825 2597 TÜV NORD GmbH & Co KG; 45141 Essen Folie: 8

KAS 18 Einige offene Punkte und Probleme Transport und Nicht-Störfall-Anlagen Angemessene Entwicklung des Störfallbetriebs Beschränkung auf das Schutzgut Mensch Nicht berücksichtigte besondere Gefahrenpotentiale Latente Stoffe (stofflich offene Genehmigungen) Externe Änderungen (bspw. Grenzwerte), welche Ergebnisse verändern (würden) Mindestabstände für Industrieparks oder bei nur umweltgefährlichen Stoffen Toleranzen der Abstandsbestimmung Folie: 9

Gefahrenschwerpunkte - Sonderfälle I Mit Wasser reagierende Stoffe (Thionylchlorid, Phosphoroxychlorid, Chlorsilane, Titantetrachlorid) Mit Wasser reagierende Stoffe, deren Gefahrenpotential dadurch gekennzeichnet ist, dass sie in Kontakt mit Wasser (flüssiges Wasser als auch Luftfeuchtigkeit) giftige gasförmige Reaktionsprodukte (z. B. Chlorwasserstoff) bilden und das von ihnen ausgehende Gefahrenpotential sind im Leitfaden KAS 18 nicht ausdrücklich berücksichtigt. Sie haben jedoch oft relevanten Einfluss auf das insgesamt verursachte Gefährdungspotential. Ergänzende Konvention incl. Konvention zur Berücksichtigung der realen Situation notwendig! 50 % - und 50-Liter-Regel, unterschieden nach -Wasserfrei -Wasserlimitiert -Unbegrenzter Wasserzutritt Folie: 10

Gefahrenschwerpunkte Sonderfälle III Latente Stoffe (nicht stofflich begrenzte Genehmigungen) (vor allem Lageranlagen oder ältere Kleinproduktionsanlagen) Angemessene Abstände können nur für konkrete Stoffe bestimmt werden! Sind die vorliegenden Anlagengenehmigungen nicht hinreichend konkret gefasst sind, um daraus konkrete, das Gefahrenpotential bestimmende Stoffe ableiten zu können. werden ersatzweise Leitstoffe anhand physikalischer und toxikologischer Kriterien sowie der generellen Verbreitung der in Frage kommenden Stoffe in der Chemischen Industrie vorgeschlagen! Zu lösen in Abstimmung zwischen Betreiber, Gutachter und Behörden, ABER: Guter Wille notwendig, da teils formaler Verzicht auf Genehmigung) (Material Hazard Index, Gefahrenindex KAS 18, ADR (Anhang A 2.2.61.1.3) Dampfdruck [mbar] MHI = ------------------------ PAC-Wert [ppm] PAC-Wert : Protective Action Criteria (ERPG, AEGL, TEEL, )! Nicht für Gase! Folie: 12

Anforderungen des BVerwG an die Ermittlung des angemessenen Abstands Der Begriff des angemessenen Abstands im Sinne des Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 96/82/EG ist ein zwar unbestimmter, aber anhand störfallspezifischer Faktoren technisch-fachlich bestimmbarer Rechtsbegriff. Die behördliche Festlegung des angemessenen Abstands unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung; ein Beurteilungs- oder Ermessensspielraum kommt der Genehmigungsbehörde insoweit nicht zu. (BVerwG 4 C 11.11: 1. Leitsatz; Hervorhebung nicht im Original) Folie: 16

Randbedingungen - ein (einfaches!) Beispiel Quelle Freisetzungsrate Lachenausbreitung Lache Verdunstung Wind und Wetter Ort, Grenzwert Ausbreitung in der Luft Veränderliche Lache Angemessener Abstand Folie: 18

Randbedingungen - Die praktische Seite (am Beispiel der Verdunstung) Eingangsgröße Woher? Mögliche Abweichungen Stoffdaten Literatur (Sehr) gering Lachengröße, zeitabhängig Aus vorherigem Schritt? Umgeb.-temp., Strahlung, KAS 18 Weitgehende Konvention Wind über der Lache Örtliche Situation Groß (praktisch grobe Schätzung, fast Konvention) Lachenform und -lage Örtliche Situation Sehr groß (praktisch einheitlich rund ) Zeit Technik und Organisation in der Anlage Groß MODELL KAS 18 ODER andere KAS 18: Gering Andere: Groß Fazit: Schon ein Schritt bedingt beträchtliche Möglichkeiten zu Abweichungen!!! (THESE: Bei strenger KAS-Orientierung z. B. +/- 20%, bei anderen (besseren?? ) Modellen oder interessegeleiteten Ansätzen auch DEUTLICH mehr! Folie: 19

Ursachen für diese Unsicherheiten Ursachen, denen abzuhelfen ist Neues Thema und damit in Entwicklung befindliche Regeln Fehlende Verbindlichkeit von Modellen und Eingangsgrößen Mangelnde Akzeptanz für fiktive, (scheinbar) nicht der Realität entsprechende Fälle >> Untaugliche Versuche, die Realität abzubilden T A Abstand??? Grundsätzliche fachliche Ursachen (Glücklicherweise) sehr beschränkte Datengrundlage Während eines Ereignisses werden keine / kaum Daten erhoben Größere Versuche verbieten sich nahezu Stoffliche Vielfalt und Vielfalt der anlagenseitigen Randbedingungen Kein für alle / viele Anlagen gültiger Crashtest möglich These: Diese grundsätzlichen Probleme lassen sich auch durch (noch so intensive) Forschung nur wenig lösen >> Weitergehende Normierung sinnvoll! Folie: 20

Art. 12 Seveso-II-RL und Leitfaden KAS 18 in der Praxis Grundsätzliches Vorgehen Theoretische Einordnung Störfallsystematik Praktische Fragen und Probleme des Leitfadens KAS 18 Abstand was nun? Grundsätzliche Fragen der Abstandsbestimmung Schutzbedürftigkeit von Vorhaben Konflikte und Konfliktminderung Formale Fragen und Probleme Dipl.-Ing. Jürgen Farsbotter; Sachverständiger nach 29a BImSchG jfarsbotter@tuev-nord.de; Tel. 0201 825 2597 TÜV NORD GmbH & Co KG; 45141 Essen Folie: 21

Anforderungen des BVerwG an die Ermittlung des angemessenen Abstands Angemessener Abstand nach EuGH / BVerwG Unterschiede zum Abstand nach KAS 18 Wahrscheinlichkeit Vorhabenseitige Faktoren So können zu diesen spezifischen Faktoren neben der Art der jeweiligen gefährlichen Stoffe die Wahrscheinlichkeit eines schweren Unfalls sowie die Folgen eines etwaigen Unfalls für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die Art der Tätigkeit der neuen Ansiedlung oder die Intensität ihrer öffentlichen Nutzung und die Leichtigkeit gehören, mit der Notfallkräfte bei einem Unfall eingreifen können. Außerdem können, alle diese spezifischen Faktoren mit der Berücksichtigung sozioökonomischer Faktoren zusammentreffen (Auszug aus EuGH C 53/10, Rn 44, Hervorhebung nicht im Original ) Folie: 22

Angemessener Abstand Ein Begriff, zwei Bedeutungen BVerwG KAS Eigenschaften der Anlage / des Betriebsbereichs incl. Wahrscheinlichkeit eines Ereignisses Eigenschaften des Vorhabens Verschiedene Abstände je nach Vorhaben Möglicher Kompromiss: Zonierung, anhand (zu schaffender [Konventionen!!! ] ) fester Kriterien Eigenschaften der Anlage / des Betriebsbereichs Wahrscheinlichkeit eines Ereignisses Eigenschaften des Vorhabens Ein einziger angemessener Abstand Folie: 23

Anforderungen an LUP im Kontext des Art. 12 Seveso-II-RL The Seveso II Directive defines risk as follows: The likelihood of a specific effect occurring within a specified period or in specified circumstances A robust LUP in the context of risk management exists if it follows these elements: Consistency: Outcomes from broadly similar situations are broadly the same under similar conditions. ( ) Proportionality: The constraint should be proportional to level of risk Transparency: Clear understanding of the decision-making process ( ) Aus: LAND USE PLANNING GUIDELINES IN THE CONTEXT OF ARTICLE 12 OF THE SEVESO II DIRECTIVE 96/82/EC AS AMENDED BY DIRECTIVE 105/2003/EC, Edited by M. D. CHRISTOU, M. STRUCKL and T. BIERMANN; Institute for the Protection and Security of the Citizen, 2006 Folie: 27

Art. 12 Seveso-II-RL und Leitfaden KAS 18 in der Praxis Grundsätzliches Vorgehen Theoretische Einordnung Störfallsystematik Praktische Fragen und Probleme des Leitfadens KAS 18 Abstand was nun? Grundsätzliche Fragen der Abstandsbestimmung Schutzbedürftigkeit von Vorhaben Konflikte und Konfliktminderung Formale Fragen und Probleme Dipl.-Ing. Jürgen Farsbotter; Sachverständiger nach 29a BImSchG jfarsbotter@tuev-nord.de; Tel. 0201 825 2597 TÜV NORD GmbH & Co KG; 45141 Essen Folie: 28

Elemente zur Beurteilung von Planungen / Vorhaben (Störfalltechnische) Eigenschaften der Anlage / des Betriebsbereichs (Störfalltechnische) Eigenschaften des Vorhabens Abwägung Angemessener Abstand (KAS 18) Sozioökonomische Belange Folie: 29

Im KAS 18 sind (nur!) berücksichtigt (Störfalltechnische) Eigenschaften der Anlage / des Betriebsbereichs Art und Eigenschaften der gefährlichen Stoffe Betriebsbedingungen in der Anlage (Druck, Temperatur, ) Sicherheitstechnische Ausrüstung der Anlage Störfallverhindernde Maßnahmen Störfallbegrenzende Maßnahmen Bauliche Randbedingungen Menge der Stoffe Größe der Anlage Folie: 30

Elemente zur Beurteilung von Planungen / Vorhaben (Störfalltechnische) Eigenschaften der Anlage / des Betriebsbereichs (Störfalltechnische) Eigenschaften des Vorhabens Abwägung Schutzbedürftigkeit Sozioökonomische Belange Folie: 31

Schutzbedürftigkeit - Kriterien In Deutschland noch keine Kriterien entwickelt >>> Einzelfallentscheidung >>> Tendenz zur Schwarz- / Weiss-Betrachtung (bei techn. Fachbehörden) Modell des Vereinigten Königreichs Leitlinie PADHI der Health & Safety Executive des Vereinigten Königreichs von Großbritannien Health & Safety Executive (HSE): PADHI HSE s Land Use Planning Methodology, Mai 2011 http://www.hse.gov.uk/landuseplanning/padhi.pdf Folie: 32

Bewertungskriterien für Schutzbedürftigkeit Kriterien können sein: Anzahl zeitgleich anwesender Personen und deren Aufenthaltsdauer Zuordnung der Nutzungen in beruflichen oder privaten Bereich Bauliche Schutzmöglichkeiten Verhältnis ortskundiger Personen zu Ortsfremden Personendichte und Einzelgruppenstärke Mobilität der Personen Übersichtlichkeit von Gebäuden /Arealen incl. Qualität der Fluchtwege Individuelle Handlungs- / Einsichtsfähigkeit der Personen (Erwachsene / Kinder mit/ohne Aufsicht) Typische Nutzungssituation Besondere Empfindlichkeit der anwesenden Personen Maßnahmen zur ersten Hilfe und zur Gefahrenabwehr Folie: 33

Konfliktbewertung - PADHI Health & Safety Executive 2011 Nicht 1:1 auf Deutschland übertragbar!!! Folie: 34

Art. 12 Seveso-II-RL und Leitfaden KAS 18 in der Praxis Grundsätzliches Vorgehen Theoretische Einordnung Störfallsystematik Praktische Fragen und Probleme des Leitfadens KAS 18 Abstand was nun? Grundsätzliche Fragen der Abstandsbestimmung Schutzbedürftigkeit von Vorhaben Konflikte und Konfliktminderung Formale Fragen und Probleme Dipl.-Ing. Jürgen Farsbotter; Sachverständiger nach 29a BImSchG jfarsbotter@tuev-nord.de; Tel. 0201 825 2597 TÜV NORD GmbH & Co KG; 45141 Essen Folie: 35

Praktische Erfahrungen bei der Bestimmung des angemessenen Abstands Konfliktminderung oder lösung Ausgangssituation: Betriebsbereich nahe zu beplanendem Areal Achtungsabstand ohne Detailkenntnisse = 900 Meter Schritt 1: Bestimmung des angemessenen Abstands mit Detailkenntnissen 500 Meter (u. a.) wegen anderer Windgeschwindigkeit kalter Lagerung Begrenzter Menge Bild aus Google Earth Pro TM Lizenznummer EARTH- 296547-1. Folie: 36

Konflikte und Möglichkeiten der Konfliktminderung was kann man tun? - Auf Planung schutzbedürftiger Nutzungen verzichten - Auf Einsatz des gefährlichen Stoffs verzichten - Anlage verändern - Generell besser machen - Wasserberieselung der relevanten Anlagenteile - Begrenzung der Lachenbildung / Nachverdampfung - Einhausung - Containment - Beschränkung des Stoffeinsatzes - Planungen verändern - Zonierung innerhalb des Plangebiets oder teilweiser Planungsverzicht - Besondere Maßnahmen an den Bauten (Ausrichtung, Lüftung, ) - Alarm- und Gefahrenabwehrplanung - Abwägen!!! (EuGH C 53/10) Klärung der Schutzbedürftigkeit (siehe oben) Folie: 37

Konflikte und Möglichkeiten der Konfliktminderung was kann man tun? - Anlage verändern? Generell besser machen - Kein Maßstab für den Grad der Verbesserung verfügbar - Bewertung mittels quantitativer Risikoanalyse aufwendig (und umstritten) - Mangels normierter Basis leicht manipulierbar - Nicht in den Modellen des Leitfadens KAS 18 abzubilden - Wieviel besser reduziert den Abstand um welchen Betrag? - Hohe Beliebigkeit der Bewertung / Gefahr des Schönrechnens / Schönredens Festlegung des angemessenen Abstands unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung (BVerwG 4 C 11.11: 1. Leitsatz; Folie: 38

Konflikte und Möglichkeiten der Konfliktminderung was kann man tun? Anlage verändern? Konkrete Einzelmaßnahmen wie - Begrenzung der Lachenbildung / Nachverdampfung - Erprobte, technisch greifbare Maßnahme mit direkten Effekten - Vergleichsweise leicht in dem Modellen des KAS 18 abzubilden - Über weite Bereiche möglicher Freisetzungen gut wirksam - Nur wirksam für Flüssigkeiten und Gase mit kleinem Flashanteil Bilder aus Wikimedia Commons Bild aus Google Earth Pro TM Lizenznummer EARTH-296547-1. 400 (anstelle 500) Meter Folie: 40

Konflikte und Möglichkeiten der Konfliktminderung was kann man tun? Anlage verändern? Einhausung oder Containment - Erprobte, technisch greifbare Maßnahme mit direkten Effekten - Vergleichsweise leicht in dem Modellen des KAS 18 abzubilden - Für nahezu alle Freisetzungen gut wirksam - Wirksam für Flüssigkeiten und begrenzt - Gase Bild aus Google Earth Pro TM Lizenznummer EARTH-296547-1. Bilder aus Wikimedia Commons < 300 250 (anstelle 500) 500) Meter Folie: 41

Konflikte und Möglichkeiten der Konfliktminderung was kann man tun? Anlage verändern? Beschränkung des Stoffeinsatzes - Verzicht auf einzelne, herausragend flüchtige, giftige Stoffe - Erprobte, organisatorische Maßnahme mit direkten Effekten - Sehr leicht in dem Modellen des KAS 18 abzubilden - Umfang der Beschränkung anhand Stoffdaten (Dampfdruck / Toxizität) festlegbar - Sinnvoll und wirksam insbesondere für alte umfassende Rahmengenehmigungen ohne ein entsprechendes Abschneidekriterium - Oft keinerlei praktische Einschränkungen für den Betreiber < 250 300 (anstelle 500) Meter Bild aus Google Earth Pro TM Lizenznummer EARTH-296547-1. Folie: 42

Konflikte und Möglichkeiten der Konfliktminderung was kann man tun? Anlage verändern? Anlagen verändern Offene Fragen Sind (vorgeschlagene) Maßnahmen Stand der Sicherheitstechnik? Der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Verhinderung von Störfällen oder zur Begrenzung ihrer Auswirkungen gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Sicherheitstechnik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg im Betrieb erprobt worden sind ( 2 Nr. 5 StörfallV) Wie sieht es mit dem Bestandsschutz aus? Verhältnismäßigkeit? Was kann wie angeordnet werden / ist rechtlich geboten? Die Planungsbehörden sind unglücklich, dass (reale oder vermeintliche) Vollzugsdefizite Ihre Planungen behindern / verzögern Wer bezahlt? In der Praxis: Mehr als einmal der Investor im Rahmen bilateraler Vereinbarungen mit dem Anlagenbetreiber Folie: 43

Konflikte und Möglichkeiten der Konfliktminderung was kann man tun? Planungen verändern? Planungen verändern - Zonierung innerhalb des Plangebiets oder teilweiser Planungsverzicht (Nutzungseinschränkung z. B. keine Wohnungen o. Einrichtungen hohen Publikumsverkehrs) - Besondere Maßnahmen an den Bauten (Ausrichtung, Lüftung, ) - Bauliche, die Stoffausbreitung vermindernde Maßnahmen - Alarm- und Gefahrenabwehrplanung!!! Verändern nicht die angemessenen Abstände sondern die Schutzbedürftigkeit / Empfindlichkeit von Vorhaben!!! Siehe auch: http://www.kas-bmu.de/publikationen/andere/gutachten_bauleitplanung.pdf (Gutachten der Kanzlei Redeker-Sellner-Dahs i. A. der KAS) Folie: 44

Konflikte und Möglichkeiten der Konfliktminderung was kann man tun? Planungen verändern? - Besondere Maßnahmen an den Bauten (Ausrichtung, Lüftung, ) - Im Wohnungsbau fast stets inakzeptabel - Im Einzelfall praktikabel für öffentlich genutzte Großgebäude mit techn. Lüftung o. ä. - Vergleichsweise leicht in dem Modellen des KAS 18 abzubilden - Über weite Bereiche möglicher Freisetzungen und für alle Stoffe gut wirksam - Bauliche, die Stoffausbreitung vermindernde Maßnahmen (bspw. Schutzwälle) - Sinnvoll nur im Nahbereich (Schwergasausbreitung) insbes. für brennbare Gase - Keine positiven Effekte im Fernbereich - Wirksamkeitsnachweis in den meisten Fällen sehr aufwendig (oder drastische Überdimensionierung) - Alarm- und Gefahrenabwehrplanung - Im Wohnungsbau fast stets inakzeptabel (Wertminderung) - Nachweis der Wirksamkeit im Rahmen der Modelle des KAS 18 nicht möglich (Freisetzungszeiten 10 Minuten = Erstreaktionszeiten) - Hohe Beliebigkeit der Bewertung / Gefahr des Schönrechnens / Schönredens Folie: 45

und wenn nichts geht? (Störfalltechnische) Eigenschaften der Anlage / des Betriebsbereichs (Störfalltechnische) Eigenschaften des Vorhabens Abwägung Sozioökonomische Belange und wenn nichts geht? Folie: 47

Elemente zur Beurteilung von Planungen / Vorhaben - Flächenverbrauch (Störfalltechnische) ( 1a BauGB) Eigenschaften - Innen- vs. Außenentwicklung der Anlage / des - Bedarf Betriebsbereichs am Ort - Vorhandene Erschließung - Abwägung Sozioökonomische Belange (Störfalltechnische) Eigenschaften des Vorhabens nicht vergessen! Aber für Einzelvorhaben ( 34 BauGB) droht in diesem Fall oft die Planungspflicht der Kommune! Folie: 48

Art. 12 Seveso-II-RL und Leitfaden KAS 18 in der Praxis Grundsätzliches Vorgehen Theoretische Einordnung Störfallsystematik Praktische Fragen und Probleme des Leitfadens KAS 18 Abstand was nun? Grundsätzliche Fragen der Abstandsbestimmung Schutzbedürftigkeit von Vorhaben Konflikte und Konfliktminderung Formale Fragen und Probleme Dipl.-Ing. Jürgen Farsbotter; Sachverständiger nach 29a BImSchG jfarsbotter@tuev-nord.de; Tel. 0201 825 2597 TÜV NORD GmbH & Co KG; 45141 Essen Folie: 50

Die Praxis in der Praxis oder: Die wirkliche Praxis und deren Probleme: Fachfremd Muss nicht mitarbeiten! Fühlt sich von Planungen bedroht! Betriebsgeheimnisse! TÜV? Kontrolle! Kommune Investor / Planer Betreiber BezReg, RP, LANUV, LfU,... In Eile! Gutachter / TÜV NORD Benötigt Informationen! Unklare Genehmigungs- und Überwachungslage >>> Startgespräch! Frühzeitige Beteiligung insbes. der Betreiber Folie: 51

Skizze einer Untersuchung 1. Bestimmung des angemessenen Abstands mit Detailkenntnissen Bestimmung der Gefahrenpotentiale der Randbedingungen der angemessenen Abstände selbst Normalfall Sonderfälle 2. Bestimmung und Bewertung des Konflikts 3. Möglichkeiten der Konfliktminderung Anlagen- u. / o. vorhabenseitige Maßnahmen 4. Grenzen der Untersuchung Abwägung gegen andere Belange Kosten? 5.000,- bis 25.000,- pro Betriebsbereich < 5.000,- pro Vorhaben Ab 5.000,- bis über 50.000,- ( Theorie ) zzgl. Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen. Folie: 52

Praktische Vorgehensweise Gute Zeiten für einen größeren Betriebsbereich Vorgespräche Kommune: Festlegung des Untersuchungsrahmens Monat 0 Monat 1 Planer & Betreiber: Informationszusammenstellung + 2 Monate (Monat 3) TÜV: vor-ort-besichtigungen + 1 Monat (Monat 4) TÜV Berechnungen und Bewertung + 1 Monat (Monat 5) Alle Beteiligten: Ggf. Diskussion von Zwischenergebnissen & eventuellen Maßnahmen Monat 6 TÜV: Berichtserstellung und Ergebnisvorstellung Monat 7. Folie: 53

Möglicher Gutachtensumfang und dessen Probleme Rundumbetrachtung Betrachtung einer Planung Entwicklungsoption Alle Bilder aus Google Earth Pro TM Lizenznummer EARTH- 296547-1. Sämtliche Bilder dienen nur der Illustration und sind nur als ungefähre Darstellung zu verstehen! Folie: 54

Gutachtensumfang - Probleme (1) Gutachten für einen Betriebsbereich (ggf. incl. Betriebsbereichen mit überlappenden Achtungsabständen) ODER Gutachten für einen B-Plan / ein 34 BauGB-Vorhaben Zeit & Kosten!!! (2) Zukünftige Entwicklung. Nach Nr. 3.3 des Leitfadens KAS 18 muss der angemessene Abstand auch zukünftig eine Entwicklung im Plangebiet ermöglichen und somit auch das Recht des Betreibers auf Bestandserhaltung und betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigen. Um dieser generellen Forderung Rechnung zu tragen sind verschiedene Ansätze, bspw. ein genereller absoluter oder relativer Aufschlag auf den ermittelten Abstandswert, denkbar. Ergänzende praktikable Festlegung notwendig! Doppelarbeit und Einzelbelastung Abstandswert ab Außengrenzen des Betriebsbereichs ggf. ohne Teilflächen, die einer Nutzung durch Prozessanlagen oder prozessnahe Infrastruktur tatsächlich nicht zugänglich sind, weil sie bspw. durch Bürogebäude bebaut sind messen Folie: 55

Schluss und Ausblick Land Use Planning Guidelines Edited by M. D. CHRISTOU ; M. STRUCKL, T. BIERMANN 2006 This is a developing area of knowledge so there is a need to remain alert to progress. Folie: 56