Amt 4: Integrations- und Versorgungsamt Bereich Integrationsamt Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II 25 Hilfefälle 3.44 Ausgaben 4.726.8 davon: Leistungen für Unterkunft und Heizung 4.62.9 Psychosoziale Betreuung.2 Einmalige Leistungen 3.7 Damit wurde trotz erheblich höherer Fallzahl als erwartet der Ausgabenansatz für 25 eingehalten. Für 26 ist allerdings eine Steigerung zu erwarten. Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII 25 Hilfefälle außerhalb Einrichtungen 8 Ausgaben 927.7 davon: Laufende Leistungen außerhalb Einrichtungen 39.9 Einmalige Beihilfen.6 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 367.3 Leistungen in Einrichtungen 39.9 Einnahmen 428.4 Nettoausgaben 499.3 Die Ausgabenlast ist nicht mehr vergleichbar mit den Beträgen aus dem Jahr 24, da zum Jahreswechsel die meisten Hilfeempfänger in den Leistungsbereich des SGB II gewechselt sind. Bei den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen handelt es sich um einen Ausgabenüberhang aus dem Jahr 24. Auch die Einnahmen resultieren zum größten Teil noch aus Forderungen für Vorjahre. Beide Beträge werden wohl 26 erheblich geringer ausfallen. - Integrations- und Versorgungsamt -
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung SGB XII 23 24 25 Ausgaben 95...7 2.32.5 davon: Leistungen außerhalb von 762.9 86.7 972. Einrichtungen Leistungen in Einrichtungen der - Hilfe zur Pflege 88. 83.47 369.9 - Eingliederungshilfe 79.6 Die erhebliche Ausgabensteigerung im Jahr 25 hat ihre Ursache zum einen in einer Zunahme der Fallzahlen. Daneben fiel die Wohngeldberechtigung für Leistungsempfänger weg. Außerdem kam der Ausgabenblock für einen Teil der stationären Fälle der Hilfe zur Pflege und für die der Eingliederungshilfe hinzu, deren Kosten bis 3.2.24 vom Landeswohlfahrtsverband getragen wurden. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen SGB XII 25 Hilfefälle 2 Frühförderung 6 Sonderschul-Kindergarten 48 Integration Regelkindergarten 48 Integration Regelschule 5 Sonderschulen teilstationär 57 Sonderschulen stationär 55 Fahrdienst für Schwerstbehinderte 6 Betreutes Wohnen 7 Heimfälle 24 Werkstatt für behinderte Menschen teilstationär 257 (einschl. Förder- und Betreuungsgruppen) Ausgaben 5.25.2 davon: Frühförderung 94.5 Sonderschul-Kindergarten 5.3 Integration Regelkindergarten 73.9 Integration Regelschule 79. Sonderschulen teilstationär 288.6 2 - Integrations- und Versorgungsamt -
Sonderschulen stationär.9. Fahrdienst für Schwerstbehinderte 7.3 Betreutes Wohnen 459.2 Heimfälle 7.43.2 Werkstatt für behinderte Menschen 5.35.5 (einschl. Förder- und Betreuungsgruppen) Sonstige Eingliederungshilfe 68.6 Einnahmen.685.5 Nettoausgaben 3.529.7 Die weitaus größte Belastung des Haushalts resultiert aus stationären Maßnahmen und der Beschäftigung von behinderten Menschen in Werkstätten. Da eine weitere Fallzahlenzunahme sicher zu erwarten ist, wird das Hauptaugenmerk künftig darauf zu richten sein, das längere Verbleiben in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen und Alternativen zur Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen zu schaffen. Bereits im Jahr 25 wurden in beiden Bereichen erhebliche Anstrengungen unternommen, die 26 weiter forciert werden müssen. Eine weitere Ausgabenerhöhung wird allerdings dennoch sicherlich nicht vermeidbar sein. Hilfe bei Krankheit SGB XII 2 22 23 24 25 Ausgaben 386.6 446.7 488.4 468.7 467.5 Die Ausgaben sanken im Jahr 25 nicht wesentlich, obwohl viele Hilfeempfänger über das SGB II pflichtversichert wurden. Grund dafür sind Ausgabenüberhänge aus dem Jahr 24 und die Tatsache, dass durch die Auflösung des Landeswohlfahrtsverbands zusätzliche leistungsberechtigte Personen in unseren Zuständigkeitsbereich gewechselt sind. Landesblindenhilfe 25 Hilfefälle 59 Ausgaben 62. Durch die Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände wurden die Kommunen auf für diese Hilfeart zuständig. Die Kosten hielten sich in dem erwarteten Rahmen. - Integrations- und Versorgungsamt - 3
Kriegsopferfürsorge 2 22 23 24 25 Ausgaben 27.3 24.5 276.6 278.6 69. Einnahmen 244.3 2.9 24.5 253.2 495.4 Nettoausgaben 27. 28.6 36. 25.4 3.6 Auch im Bereich der Kriegsopferfürsorge gingen durch die Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände viele Fälle in die Zuständigkeit des Enzkreises über. Insbesondere betrifft dies die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die Kfz-Beihilfen, die Hilfe zur Pflege und die Blindenhilfe. Bereich Versorgungsamt Schwerbehindertenrecht Antrags- und Bestandszahlen Damit ist seit 98 ein erneuter Höchststand erreicht. Seit 999 wachsen die Antragszahlen kontinuierlich im ganzen Land. Der sich seit einigen Jahren abzeichnende Trend, dass die Zahl der Verschlimmerungsanträge höher ist als die der Erstanträge, setzt sich deutlich fort. Die Ursachen der steten Steigerungen der Antragszahlen dürften neben dem Erhalt der Nachteilsausgleiche sein etwa der Wegfall der Zuzahlungen und der Praxisgebühr für chronisch Kranke, wenn die Krankheit mindestens ein Jahr pro Quartal behandelt wurde und durch diese Krankheit ein GdB von 6 besteht, die geänderte Besteuerung auch der Renten, die Diskussionen um Einsparungen in den sozialen Bereichen sowie erhöhter Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit. Ende 25 betrug die Zahl der festgestellten behinderten Menschen hier 43.82. Davon sind 28.9 schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 5 bis bei einer Einwohnerzahl von ca. 3.5. In Baden-Württemberg lebten Ende 25 mit seiner Einwohnerzahl von ca.,7 Mio. 969.858 schwerbehinderte Menschen. Rechtsänderungen In Baden-Württemberg konnten unter bestimmten Voraussetzungen auch Gemeinden Schwerbehindertenausweise verlängern. Die entspr. Verordnung wurde im Dezember 25 aufgehoben mit der Folge, dass die Landratsämter nunmehr durchgängig für die Verlängerungen zuständig sind. Nur durch die Landratsämter können seit 24 die Ausweise auch unbefristet ausgestellt bzw. verlängert werden, wenn mit einer Besserung der 4 - Integrations- und Versorgungsamt -
Behinderung nicht mehr zu rechnen ist. Die Verlängerung ist auch postalisch möglich. Bei persönlicher Vorsprache kann zudem auch gleichzeitig eine Beratung erfolgen. Die Hartz-IV-Gesetzgebung hat auch auf die Ausgabe der Wertmarken für Freifahrt im Nahverkehr schwerbehinderter Menschen Auswirkungen: Kostenfrei erhalten sie u.a. Bezieher laufender Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach 4 ff. SGB XII oder laufender Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitslosengeld II. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten auch Familienangehörige z.b. von Empfängern von Arbeitslosengeld II die kostenfreie Wertmarke. Erstfeststellungsanträge und Arbeitsergebnisse SGB IX 25 3 2.696 2.692 25 2 5.674 778 Anträge Erledigungen offene Anträge Anerk.Schwerb. GdB 3 u. 4 GdB unter 3 Sonst.Erl./Ableh. 5 52 47 93 - Integrations- und Versorgungsamt - 5
Neufeststellungsanträge und Arbeitsergebnisse SGB IX 25 6 5.428 5.656 5 Anträge 4 3 2.23.496 89.46 9 Erledigungen offene Anträge Erhöhung GdB Erstm.Schwerb. Herabsetz. GbB Keine Änderung Sonst.Bescheide Bescheinigung Sonst.Erled. 42 38 58 5 45 4382 4 Behinderte insgesamt 35 3 289 davon mit Gdb unter 5 mit Gdb unter 2 und 2 mit Gdb 3 und 4 25 2 5 5 562 4524 88 863 4559 323 34 67 6745 davon Schwerbehinderte mit Gdb 5 mit Gdb 6 mit Gdb 7 mit Gdb 8 mit Gdb 9 mit Gdb 6 - Integrations- und Versorgungsamt -
Soziales Entschädigungsrecht (SER) Antrags- und Bestandszahlen Der Personenkreis wird älter, mehr behandlungsbedürftig und zunehmend immer stärker pflegebedürftig. Es ist zu erwarten, dass dieser Trend anhalten wird. Gerade diese Anträge bedürfen einer weit aufwändigeren und bei entsprechenden Zuerkennungen zeitaufwändigeren Bearbeitung auch durch das Zusammenwirken mit anderen Leistungsträgern. Von den insgesamt 2. Rentenberechtigten im Enzkreis und im Stadtkreis Pforzheim stehen 995 Hinterbliebene.5 Beschädigten gegenüber. In Baden-Württemberg lebten Ende 25 insgesamt 65.7 rentenberechtigte Personen, das sind 33.865 Beschädigte und 3.84 Hinterbliebene. Bemerkenswert ist, dass einerseits nach der Polizeistatistik im Enzkreis und im Stadtkreis Pforzheim die Anzahl der Gewalttaten rückläufig ist, dass aber andererseits die Antragszahlen nach dem Gesetz über die Opfer von Gewalttaten (OEG) hier prozentual verglichen mit dem früheren Versorgungsamt Karlsruhe angestiegen sind. Das dürfte auf die gute Informationsarbeit etwa durch das Jugendamt, das Integrations- und Versorgungsamt, die Krankenkassen und die Polizei im hiesigen Zuständigkeitsbereich zurück zu führen sein. Antragsentw icklung und Arbeitsergebnisse SER insgesamt 25.4.2.76.63. 8 6 4 945 Anträge Erledigungen offene Anträge Bew illigungen Ablehnungen Sonstige Erledigungen 2 98 3 5 Anmerkung: Diese Darstellung bezieht sich auf das Soziale Entschädigungsrecht (SER) mit den Gesetzen BVG, SVG, HHG, OEG, IfSG, und beinhaltet Erst- und Verschlimmerungsanträge, Anträge Heil- und Krankenbehandlung sowie Badekuren. - Integrations- und Versorgungsamt - 7
Erstantragsentwicklung und Arbeitsergebnisse OEG 25 9 88 8 75 7 6 5 4 3 52 34 25 Anträge Erledigungen offene Anträge Bewilligungen Ablehnungen Sonstige Erledigungen 2 6 8 - Integrations- und Versorgungsamt -