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Transkript:

M i t t e i l u n g s b l a t t der Gemeinde Durchhausen Herausgeber: Bürgermeisteramt, Dorfstr. 51, 78591 Durchhausen Nr. 41 12.10.2017 Telefonnummern: Bürgermeisteramt 9862-0 Bürgermeister Simon Axt 9862-12 Bürgermeisteramt Fax 9862-26 Bauhof Hr. Laux 0172 767 02 99 Bauhof Hr. Mildenberger 0174 953 97 12 Gemeindehalle 978592 Freiw. Feuerwehr, Magazin 37879 E-Mail-Adressen: info@durchhausen.de simon.axt@durchhausen.de Kindergarten Regenbogen 3151 Revierleiter Harald Rutha 07464/1498 Nachbar.hilfe, Durchhausen 07464/98620 Nachbar.hilfe,Trossingen 07425/5414 Kath. Pfarramt Trossingen 07425/9528-0 Ev.Pfarramt Hausen o.v. 07424/2132 c.grimm@durchhausen.de s.frick-fricker@durchhausen.de Ärzte-Notdienste: Die Notfallpraxis am Klinikum Landkreis Tuttlingen, Zeppelinstraße 21, ist werktags von 18 22 Uhr und samstags sowie an Sonn- u. Feiertagen von 8 22 Uhr unter der Tel.-Nr.: 116 117 zu erreichen. Sie können auch ohne vorherige Anmeldung direkt in die Notfallpraxis kommen. Kinderärztliche Notfallpraxis am Schwarzwald-Baar-Klinikum in VS-Schwenningen Tel.-Nr.: 0180 60 74 611 Zahnärztliche Notfalldienst Tel.-Nr.: 0180 32 22 55 520 HNO-Notfallpraxis am Schwarzwald-Baar-Klinikum, VS Tel.-Nr.: 0180 60 77 211 Augenärztliche Notfalldienst Tel.-Nr.: 0180 60 77 212 Notruf Rettungsdienst: 112 Apotheken-Notdienste: 14.10.2017 Apotheke im Culinara, VS-Schwenningen Tel. 07720/9 99 98 35 15.10.2017 Apotheke im Kaufland, Tuttlingen Tel. 07461/9 65 43 63 Diese Angaben sind ohne Gewähr Tagesaktuelle Notdiensthinweise erhalten Sie unter der Rubrik Notdienst-Suche auf der Seite der Landesapothekerkammer Baden- Württemberg: http://lak-bw.notdienst-portal.de oder kostenfrei aus dem Festnetz: 0800 0022833. Öffnungszeiten Rathaus Durchhausen Montag Donnerstag: 8.30 11.00 Uhr Freitag 8.30 10.00 Uhr Dienstag u. Donnerstag 14.00 18.30 Uhr Gesprächstermine bei Bürgermeister Simon Axt können auch außerhalb der Öffnungszeiten jederzeit vereinbart werden. Nachbarschaftshilfeverein Wir für Sie Geschäftsstelle im Rathaus Durchhausen Einsatzleitung: Sandra Frick-Fricker Bürozeiten: Mittwoch 14.00 Uhr-15.00 Uhr Tel.: 07464/98620 E-Mail: durchhausen@wir-für-sie.net

12.10.2017 / Nr. 41 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 2 Abfallkalender: Mo., 16.10. Biotonne JUBILARE: Herr Radomir Jetelina, Großwiesenstraße 16, feiert am 17. Oktober seinen 77. Geburtstag. Frau Elma Pletz, Fronwiesenstraße 12, feiert am 17. Oktober ihren 75. Geburtstag. Frau Hedwig Ilg, Mühlenstraße 1, feiert am 18. Oktober ihren 97. Geburtstag. Herr Peter Messner, Am Buchwald 44, feiert am 18. Oktober seinen 89. Geburtstag. Die Gemeindeverwaltung gratuliert allen Jubilaren recht herzlich. TERMINE: So., 15.10 11.00 Uhr Albverein Albvereinskilbe in der Hütte Sa., 28.10. 16.00 Uhr Freiw. Feuerwehr Hauptübung Fr., 03.11. 19.30 Uhr Vereinsvorständesitzung im Zunftstüble der Narrenzunft Do., 09.11. 18.00 Uhr Kindergarten St. Martinsumzug Fr., 10.11. 19.30 Uhr Gemeinde Einwohnerversammlung in der Halle N E U E S A U S D E R G E M E I N D E Wasseruhren werden ausgetauscht In den kommenden Wochen werden bei rd. 80 Haushalten die Wasseruhren ausgetauscht, deren Eichzeit abgelaufen ist. Bitte gewähren Sie Herrn Laux den ungehinderten Zugang. Deckreisig 1. Lieferung Die Gemeindeverwaltung nimmt bis Donnerstag, 19.10.2017 Bestellungen für Zier- und Deckreisig entgegen. Ab Samstag, 21.10.2017 erfolgt dann die Auslieferung. Der Bund kostet 8 Euro. KINDERGARTEN REGENBOGEN Liebe Gemeinde, Wir möchten Sie alle recht herzlich zum diesjährigen St. Martinsfest am Donnerstag, den 09.11.17 einladen. Treffpunkt ist um 18.00 Uhr vor der Kirche. Nach einem gemeinsamen Laternenumzug kehren wir zum Festplatz neben der Halle zurück. Zum gemütlichen Ausklang gibt es Glühwein, Punsch und heiße Würstchen. Bitte bringen Sie an diesem Abend genügend Kleingeld und eine Tasse mit. Der Regenbogen Kindergarten freut sich auf Ihr Kommen

12.10.2017 / Nr. 41 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 3 Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Neuen Haushaltsplan 2017 Das Landratsamt Tuttlingen hat mit Verfügung vom 14.September 2017 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung am 19.Juli 2017 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 bestätigt und den Höchstbetrag der Kassenkredite genehmigt. Dies wird hiermit gemäß 4 Abs. 3 GemO öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan gilt mit Wirkung vom 01.01.2017 an. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 liegt in der Zeit vom 13.10.2017 bis 23.10.2017 (je einschließlich) im Zimmer 108 des Rathauses Trossingen zur öffentlichen Einsicht aus. Nachfolgend wird der Beschluss zur Haushaltssatzung im Wortlaut veröffentlicht: Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2017 des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Neuen HAUSHALTSSATZUNG DES ZWECKVERBANDES INTERKOMMUNALES GEWERBEGEBIET NEUEN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2017 Auf Grund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 19.07.2017 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen: 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen HH-Jahr 2017 EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 12.500 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 12.500 1.3 Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von - 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von - 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von - 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von - 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von - 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen HH-Jahr 2016 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 12.500 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 12.500 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 309.015-2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 3.495.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von - - 3.185.985 3.185.985 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 3.495.000 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 309.015 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)von 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 3.185.985 -

12.10.2017 / Nr. 41 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 4 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf HH-Jahr 2017 3.186.000 EUR 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahr mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000 EUR 5 Steuersätze Der Zweckverband ist nicht zur Steuererhebung berechtigt. Eine Festsetzung von Steuerhebesätzen entfällt Trossingen, 19.07.2017 Ausgefertigt Dr. Clemens Maier Verbandsvorsitzender Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G Allgemeinverfügung des Landratsamtes Tuttlingen vom 11.10.2017 zur Genehmigung der Verschiebung von Beginn und Ende der Verbotszeiträume gemäß 6 Abs. 8 Nr. 2 der Düngeverordnung (DüV) vom 26.05.2017 (BGBl. S. 1305) zur Aufbringung von Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grünland und Dauergrünland nach 6 Abs. 10 DüV auf dem Gebiet des Landkreises Tuttlingen. I. Befreiungsregelungen Der Verbotszeitraum gemäß 6 Abs. 8 Nr. 2 der DüV, wonach Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff (über 1,5 % in der Trockenmasse) auf Grünland und Dauergrünland in der Zeit vom 1. November bis zum Ablauf des 31. Januars nicht ausgebracht werden dürfen, wird auf den Zeitraum vom 15. November 2017 bis 15. Februar 2018 verschoben. Diese Verschiebung wird gemäß 6 Abs. 10 DüV ausdrücklich nur für Grünland- und Dauergrünlandflächen genehmigt. II. Räumlicher Geltungsbereich Die Allgemeinverfügung gilt nur innerhalb des Landkreises Tuttlingen.

12.10.2017 / Nr. 41 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 5 III. Die sofortige Vollziehung von Ziffer I. wird angeordnet. IV. Nebenbestimmungen (Auflagen, Bedingungen und Hinweise) Die o. g. Verschiebung des Verbotszeitraumes auf Grünland und Dauergrünland wird nur außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten von Wasserschutzgebieten genehmigt. Die mögliche Aufbringungsmenge ist auf maximal 60 kg Gesamtstickstoff je ha zu begrenzen. Die Stickstoffgaben sind mit ihrem anrechenbaren Stickstoffanteil (Werte nach Anlage 3 der DüV, mindestens jedoch der verfügbare Stickstoff bzw. Ammoniumstickstoff) bei dem ermittelten N-Düngebedarf im Folgejahr in Ansatz zu bringen. Hierfür sind die ausgebrachten Düngermengen zu dokumentieren. Auf Hangflächen sind mindestens 10 m Abstand zu Entwässerungen und Gewässern einzuhalten, auf ebenen Flächen gilt ein Mindestabstand von 5 m zu Gewässern. Keine Ausbringung im Bereich von großen Erdfällen, Dolinen und tiefen Karstwannen. Allgemein: Die Genehmigung erlischt mit dem Ende des jährlichen Verbotszeitraumes. Unbeschadet der Verschiebung des Verbotszeitraumes sind alle weiteren Vorgaben der DüV und innerhalb von Wasserschutzgebieten zusätzlich die Vorgaben der SchALVO (Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung) in der jeweiligen Fassung zu beachten. Insbesondere wird auf das Verbot der Aufbringung, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist ( 5 Abs. 1 DüV) und die Vermeidung von Nährstoffeinträgen in Oberflächengewässer hingewiesen. V. Inkrafttreten Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Allgemeinverfügung mit Begründung kann am Landratsamt Tuttlingen beim Landwirtschaftsamt, Alleenstr. 10, 78532 Tuttlingen, Zimmer 108 eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt Tuttlingen, Bahnhofstr. 100, 78532 Tuttlingen einzulegen. Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Regierungspräsidium Freiburg, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg erhoben wird. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Tuttlingen, 11.10.2017 gez. V. Dorsch Dezernentin Ländlicher Raum Landratsamt Tuttlingen

12.10.2017 / Nr. 41 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 6 K I R C H E N N A C H R I C H T E N KATH. KIRCHENGEMEINDE Zu den hl. Engeln Durchhausen Gottesdienste und Veranstaltungen Sa, 14. Okt. Tro 14.00 Nachtreffen Sommerlager im Gemeindehaus Gun 16.00 Taufe von Anna Merkt und Emma Lena Müller Tro 17.30 Binokel-Turnier im Gemeindehaus Gun 17.30 Lobpreis und Anbetung Gun 18.30 Eucharistiefeier Sonntag, 15. Oktober: 28. Sonntag im Jahreskreis L1: Jes 25,6-10a; L2:Phil 4,12-14.19-20; Ev: Mt 22,1-14 Dhs 9.00 Eucharistiefeier Silberner Sonntag Gun 10.00 Kindergottesdienst Tro 10.30 Eucharistiefeier Dhs 10.30 Eucharistiefeier der rumänisch-orthodoxen Kirche Tro 11.45 Taufe von John Haberla, Neele Maier und Vincent Rauch Di, 17. Okt. Tro 14.00 Bastelgruppe der Frauen im Gemeindehaus Gun 19.00 Eucharistiefeier (Gedenken: Ottmar und Hildegard Götz mit Anna Jünger, Pfarrer Anton Bernhard) Tro 20.00 Öffentliche Kirchengemeinderatssitzung im GH Mi, 18. Okt. Tro 7.30 Schülergottesdienst in der Kirche Tro 14.30 Seniorennachmittag im Gemeindehaus Tro 19.00 Eucharistiefeier (Gedenken: Matthias Tonner) Tro 19.45 Bibel-Teilen im Gemeindehaus Tro 20.15 Frauenkreis: Filmbesuch in der Linde Do, 19. Okt. Dhs 19.00 Eucharistiefeier Fr, 20. Okt. Tro 9.00 Eucharistiefeier anschl. eucharistische Anbetung Sa, 21.Okt. Tro 15.00 Rosenhochzeit-Dankfeier: Daria u. Christoph Kuner Dhs 18.30 Eucharistiefeier Sonntag, 22. Oktober: Weltmissionssonntag mit Kollekte L1: Jes 45,1.4-6; L2: 1 Thess 1,1-5b; Ev: Mt 22,15-21 Gun 9.00 Eucharistiefeier Tro 10.30 Eucharistiefeier mit den GaudeamuSingers... Offenlage der Jahresrechnung 2016 der Katholischen Kirchengemeinde Durchhausen Die Jahresrechnung der Kath. Kirchengemeinde Durchhausen wurde vom Kirchengemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 06.09.2017 festgestellt und liegt nun vom 11.10.2016 bis zum 25.10.2017 im Katholischen Verwaltungszentrum, Königstr. 56 in 78532 Tuttlingen zur Einsichtnahme öffentlich aus.... Katholisches Pfarramt St. Theresia, Theresienplatz 1, 78647 Trossingen SanktTheresia.Trossingen@drs.de www.st-theresia-trossingen.de Öffnungszeiten: Di/Mi/Do von 14.30-18.00 Uhr; Tel. 07425-9528-0 / Fax 9528-44 Pfr. Silvanus Tel. mobil 01520-3011157 Pastoralreferent Kurt Diehm, Tel. 07425-952815 Kurt.Diehm@drs.de Pastorale Mitarbeiterin Ines Rabus, Tel. 07425-952814 oder 5377 Ines.Rabus@drs.de Mesnerin Durchhausen, Erika Kraus, Tel. 0176-23961603 2. Vors. KGR Durchhausen, Eva Hagen, Tel. 0174-3046072 Fleißige Hände nähen für die Sternsinger Für die neuen Gewänder wollen wir passende Kopfbedeckungen anfertigen. Wir treffen uns am Donnerstag, den 19. Oktober 2017 ab 14:30Uhr im Pfarrhaus. Herzliche Grüße! Bettina Schrenk (Tel. 981567)

12.10.2017 / Nr. 41 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 7 EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE HAUSEN OB VERENA Der Gottesdienst in Schura ist weiterhin, bis auf wenige Ausnahmen, sonntags um 9 Uhr in der Ev. Kirche. Samstag, den 14. Oktober 2017 9.30 Uhr Probe für das Luther-Musical im Gemeindesaal in Hausen 18. Sonntag nach Trinitatis Das vornehmste Gebot Wochenspruch: Dies Gebot haben wir von ihm, dass, wer Gott liebt, dass der auch seinen Bruder liebe. (1. Joh 4,21) Sonntag, den 15. Oktober 2017 9.00 Uhr Gottesdienst in Hausen (Prädikantin Frau Dieck) 10.00 Uhr Kindergottesdienst in Hausen 10.15 Uhr Gottesdienst in der Lukaskapelle in Seitingen (Prädikantin Frau Dieck) Das Opfer am Sonntag, 15.10.2017 unterstützt die Arbeit der Diakonischen Bezirksstellen Montag, den 16. Oktober 2017 9.15 Uhr Spielkreis im Gemeindesaal in Hausen Dienstag, den 17. Oktober 2017 18.00 Uhr Mädchenjungschar im Gemeindesaal in Hausen Donnerstag, den 19. Oktober 2017 18.00 Uhr Gemischte Jungschar im Gemeindesaal in Hausen Vertretung Pfr.Dr. Figel Pfr. Matthias Figel ist noch bis einschließlich 21.10.2017 auf dem Pastoralkolleg in Bad Urach. Die Vertretung ist geregelt. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Pfr. Thiemann in Spaichingen, Tel. 07424 2577. VORSCHAU: Auszeit am Freitag, 20.10.2017 um 20.30 Uhr in der Stephanuskirche in Hausen Kinderbibel-Ausstellung in Hausen ob Verena Welche Kinderbibel ist die richtige für mein Kind? Gibt es da eigentlich Unterschiede zwischen den verschiedenen Kinderbibeln? Ich möchte eine besonders schöne Kinderbibel für mein Kind aber es gibt so viele Viele gute Gründe, um unsere Kinderbibelausstellungen zu besuchen. 32 Exponate liegen aus. Die Ausstellung wurde konzipiert von der Theologin und Psychologin Rosemarie Ilg. Jeder Bibel liegt eine Buchbesprechung bei, die ihre Stärken und Zielgruppe erläutert. Geeignet für Eltern, Großeltern und Paten, für Erzieher/innen und Mitarbeiter/innen, für alle Interessierten und natürlich für Kinder. Die Kinderbibel-Ausstellung ist im Gemeindesaal des Pfarrhauses in Hausen ob Verena aufgebaut und von Sonntag, 29. Oktober 2017, bis Dienstag, 31. Oktober 2017, von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu besichtigen. Herzliche Einladung! Zu Tisch bei Luthers Am Samstag, 28. Oktober 2017, empfängt Martin Luther um 18 Uhr im Landgasthof Blume in Hausen ob Verena nicht nur einige seiner Freunde, sondern auch interessierte Mitbürger. Katharina Luther geb. von Bora wird die Festgesellschaft bewirten und ein dreigängiges Menü auftischen. Zwischen den Gängen findet in einem Theaterstück eine angeregte Unterhaltung zwischen Martin Luther und seinen prominenten Gästen statt alle in historische Kostüme gewandet und von Christine Figel, Ute Hass-Klaiber, Matthias Figel, Christoph Glaser, Eckhard Maurer und Lothar Klaiber gespielt. Wer sich diese ganz besondere Veranstaltung in unserem Jubiläumsjahr 2017 zum 500. Jahrestag der Reformation nicht entgehen lassen möchte, kann sich im Pfarramt telefonisch (0 74 24 / 21 32) oder per E-Mail ( Matthias.Figel@elkw.de ) anmelden und einen Platz an Luthers Tafel reservieren lassen. Die Anzahl der Plätze ist auf 70 begrenzt und es sind noch einige wenige Plätze frei. Das dreigängige Menü kostet 20,30 pro Person (zuzüglich Getränke) und wird am Theaterabend von der Blume kassiert. Herzliche Einladung! Ihr Pfarrer Matthias Figel Evangelische Kirchengemeinde Hausen, Kirchstr. 16 Telefon: 07424/2132, Email: Matthias.Figel@elkw.de

12.10.2017 / Nr. 41 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 8 V E R E I N S N A C H R I C H T E N SCHWÄBISCHER ALBVEREIN OG DURCHHAUSEN Familien-Aktionstag in Seitingen-Oberflacht unser AV-Familienteam. ist dabei Ein Geheimtipp ist er längst nicht mehr: der Familien-Aktionstag des Familien-Arbeitskreises Donau im Heuberg-Baar-Gau des Schwäbischen Albvereines. In diesem Jahr laden die rührigen Familienteams der Region zu unseren Nachbarn nach Seitingen-Oberflacht ein. Treffpunkt ist dort das Turnerheim der Turngemeinde Seitingen Oberflacht. Am kommenden Sonntag, 15. Oktober ab 13.30 Uhr organisiert und gestaltet unser Durchhauser Familienteam zusammen mit acht anderen AV-Ortsgruppen eine ca. 2 km lange Rundstrecke, die es in sich hat. Es warten nicht weniger als 9 Stationen voller Überraschungen und mit hochinteressanten und äußerst reizvollen, herausfordernden Aufgaben. Der Ideenreichtum von insgesamt neun Albvereins-Gruppen garantiert einen rundum abwechslungsreichen Nachmittag. Unsere jugendlichen Teilnehmer dürfen ihren Hunger und ihren Durst kostenlos stillen. Die Vereinsmitglieder der Turngemeinde Seitingen-Oberflacht die Hausherren unseres Domizils an unserem Aktionstag - sorgen selbstverständlich auch bestens für die erwachsenen Begleiter. Wir versprechen einen sehr, sehr kurzweiligen und besonders ereignisreichen Nachmittag!! Auskunft erteilt gerne Yvonne Ganter, Tel.: 981647 oder Hans-Jürgen Ilg, Tel.: 989835

12.10.2017 / Nr. 41 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 9 SPORTVEREIN DURCHHAUSEN Vorschau Aktive Mannschaften: Sonntag, 15.10.2017 in Fridingen 13:00 Uhr SGM Fridingen/Mühlh. II - Durchhausen/Gunningen/Seitingen-O. II 15:00 Uhr SGM Fridingen/Mühlh: I - SGM Durchhausen/Gunningen I SVD-JUGENDNACHRICHTEN ======================== Jugendergebnisse: E-Jugend: SGM Durchhausen - FC Göllsdorf 5:7 Torschütze: Robin Haller 5x D-Jugend: SGM Wellendingen 2 - SGM Baar 1 1:4 D-Jugend: SGM Schörzingen 2 - SGM Baar 2 4:2 Torschützen: Robin Haller und Luke Wölfle C-Jugend: SGM Gosheim 1 - SGM Baar 1 1:3 SGM Gosheim 2 - SGM Baar 2 4:1 Torschütze: Julian Hauser B-Jugend: SGM Baar - Spvgg Trossingen 6:0 A-Jugend: SV Spaichingen - SGM Baar 5:2 Jugendvorschau: C-Jugend am 14.10.17 um 13.30 Uhr: SGM Baar 2 - JFV O. Donautal 2 (in Tuningen) D-Jugend am 14.10.17 um 14.00 Uhr: SGM Baar 2 - FC Göllsdorf (in Durchhausen) D-Jugend am 14.10.17 um 15.15 Uhr: SGM Baar 1 - SC 04 Tuttlingen (in Durchhausen) C-Jugend am 14.10.17 um 15.15 Uhr: SGM Baar 1 - SV Spaichingen (in Tuningen) A-Jugend am 14.10.17 um 16.45 Uhr: SGM Baar - SV Zimmern 2 (in Tuningen) B-Jugend am 14.10.17 um 10.30 Uhr: SGM Wurmlingen - SGM Baar (in Wurmlingen) S VD-KINDERTURNEN Liebe Kinder, (zwischen 3 und 6 Jahren) ihr wollt euch bewegen? Rennen, turnen, tanzen, spielen? Dann kommt zu uns ins Kinderturnen! Wir treffen uns immer freitags von 14:30Uhr bis 15:45Uhr in der Gemeindehalle. Ihr seid herzlich dazu eingeladen! Schnuppern ist jederzeit möglich. Informationen bei Bettina Schrenk: 07464/981567 Viele Grüße! Alexandra Baier & Bettina Schrenk

12.10.2017 / Nr. 41 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 10 Jahrgang 1957 J A H R G A N G S N A C H R I C H T E N Fahrplan für unser Treffen am 14.10.2017 zur Bildung von Fahrgemeinschaften treffen wir uns am 14.10.2017, um 9.00 h, beim Sportheim in Durchhausen oder aber alternativ um/ab 9.30 h in Trossingen im Goschehobel in Trossingen, Hauptstr. 12. - 11.00 h 12.00 h kleine Stadtführung in Trossingen - danach Rückkehr nach Durchhausen und Friedhofsbesuch - 13.00 h "Stadtführung" in Durchhausen ab Friedhof ab 15.00 h Kaffee und Kuchen im Sportheim in Durchhausen Für Kurzentschlossene bzw. Quereinsteiger gibt's immer noch ein Plätzchen! Über alte und evtl. neue Bilder würden wir uns natürlich auch freuen! Bitte bringt vor Allem gute Laune mit! Wir freuen uns darauf. Reiner Merz, Tel. 07464 37028 (abends ab 18.00 h) oder Annerose Frech, Tel. 07461 163606 (abends ab 20.00 h) S O N S T I G E S Fördergelder für Sanierer und Häuslebauer Energieberatung informiert über aktuelle Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren Langfristig rechnen sich gut isolierte Fenster, moderne Dämmung und effiziente Heizungen. Doch bezahlen müssen Immobilienbesitzer sie kurzfristig. Nicht immer reicht das eigene Geld. Kredite und Zuschüsse helfen Wohnungs- und Hausbesitzern beim Sanieren und Energiesparen. Welche Fördergelder Verbraucher beantragen können, erklärt Joachim Bühner, Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und Geschäftsführer der Energieagentur Landkreis Tuttlingen: Obwohl der Wunsch nach einem Eigenheim in Deutschland hoch ist und auch der Bedarf an altersgerechten und barrierefreien Wohnungen steigt, wissen Verbraucher oft nicht, welche staatlichen Zuschüsse es beim Hausbau und der Gebäudesanierung gibt und wie sie diese beantragen können. Dabei fördert der Staat Umbau- und Ausbaumaßnahmen auf verschiedenen Wegen: Wohnungs- oder Hausbesitzer können z. Bsp. auf Förderprogramme der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zurückgreifen. Das Programm unterstützt die Eigentümer älterer Wohnhäuser, die den Energieverbrauch senken wollen. Bis zu 100.000 Euro stehen für Sanierungswillige beim Förderprogramm Energieeffizient sanieren in der Kreditvariante bereit. Alternativ können in bestimmten Fällen auch Zuschüsse beantragt werden. Wer noch kein Haus besitzt, aber eines bauen möchte, kommt in den Genuss einer Förderung durch die KfW. Für die Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien gibt es durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse durch den Staat. So schonen Wohnungs- oder Hausbesitzer beim Austausch des Heizkessels gegen eine Biomasseheizung oder durch die Installation einer Solarthermie-Anlage nicht nur die Umwelt, sondern auch den eigenen Geldbeutel, so Joachim Bühner. Mehr Informationen gibt es bei der Energieagentur Landkreis Tuttlingen unter der Telefonnummer 07461/9101350 oder bei der Verbraucherzentrale www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Tel. 0800 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

12.10.2017 / Nr. 41 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 11 Am Montag, den 16.10.2017, Energieberatungen in der Energieagentur Landkreis Tuttlingen Anmeldungen sind ab sofort möglich Tel: 07461/9101350 oder E-Mail info@ea-tut.de Die Energieagentur Landkreis Tuttlingen bietet am Montag, den 16.10.2017, für Bau- und Sanierungswillige eine kostenlose Energieberatung an. Joachim Bühner, Geschäftsführer von der Energieagentur Landkreis Tuttlingen und Energieberater der Verbraucherzentrale, informiert Sie an diesem Tag zu Themen wie Sanierung, erneuerbare Energien und Fördermittel. Die Beratungen werden gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Beratungstermine sollten vorab vereinbart werden. Das Büro der Energieagentur Landkreis Tuttlingen ist telefonisch unter 07461/9101350 oder per E- Mail unter info@ea-tut.de erreichbar. Die Beratungen finden in der Energieagentur Landkreis Tuttlingen, Moltkestraße 7, statt. Kreislehrfahrt 2017 Das Landwirtschaftsamt Tuttlingen lädt Landwirte und sonstige Interessenten zur Kreislehrfahrt am Freitag, den 20.10.2017 um 13.30 Uhr ein. Besichtigt wird dieses Jahr der neu gebaute Milchviehstall der Grimm Mink GbR in Durchhausen. Eine großzügige Liegehalle, sowie der gut geplante Selektionbereich mit maximalem Tierkomfort zeichnen diesen Stall aus. Mit der 75 kw Biogasanlage wird die anfallende Gülle verstromt. Im Anschluss referiert Herr Messner vom LAZBW Aulendorf über zukünftige Gülletechnik unter den Rahmenbedingungen der neuen Düngeverordnung. Bei einer Praxisvorführung werden die Unterschiede der Ausbringtechnik vorgestellt. Die Zufahrt zum Veranstaltungsort ist ausgeschildert. Eine Anmeldung zu der Veranstaltung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie beim Landratsamt Tuttlingen, Landwirtschaftsamt, Tel.: 07461/926-1300 Informationsveranstaltung am 26. Oktober im BiZ Rottweil: "Perspektive Wiedereinstieg" Der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt nach der Familienphase ist nicht immer leicht. Die Agentur für Arbeit Rottweil - Villingen-Schwenningen unterstützt Berufsrückkehrende und bietet am 26. Oktober 2017 eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema an. Bei dem Termin erhalten Frauen und Männer nach der Familienphase Informationen zum Thema "Selbstmarketing - zeigen Sie was Sie können" im BiZ Rottweil. Dabei werden die Teilnehmenden über den aktuellen Arbeitsmarkt, über Arbeitszeitmodelle und Einflussfaktoren auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf informiert. Weiterhin wird das Thema "Stärken und Schwächen" behandelt. Claudia Martin von der Management- und Kommunikationsberatung Kommunikation ist Kunst (KiK) hilft zu entdecken, wo neben den Schwächen auch die eigenen Stärken liegen und wie diese gezielt kommuniziert werden können. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 26. Oktober von 08:30 bis 11:30 Uhr im BiZ- Gruppenraum in der Agentur für Arbeit, Neckarstraße 100, in Rottweil statt. Anmeldungen bei den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeits-markt (BCA), Telefon: 07721 209-712, E-Mail: rottweil-villingen-schwenningen.bca@arbeitsagentur.de

12.10.2017 / Nr. 41 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 12 A N Z E I G E N Sportheim Durchhausen Restaurant mit Mittagstisch Öffnungszeiten: Mo.: Ruhetag Di.: Ruhetag Mi.: 11.00 14.00 Uhr (Mittagstisch od.speisekarte) Do. Fr.:11.00 14.00 Uhr (Mittagstisch od.speisekarte) 17.00 22.00 Uhr (Speisekarte) Sa.: 17.00 22.00 Uhr So.: 11.00 21.00 Uhr Samstag 14.10.2017 geschlossene Gesellschaft ab 19.30 Uhr Sonntag 15.10.2017 ab 14.00 Uhr geöffnet Sonntag PIZZA TAG Jede Pizza - 5,50 Wir freuen uns auf Ihren Besuch Ina mit Team. Tel. 07464/2922