Rechtsformen und Firmierung Frank Lumma Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold
Übersicht 1. Personen- und Kapitalunternehmen im Vergleich: Inhaberhaftung Gründungs- und Unterhaltungsaufwand Besteuerung 2. Unternehmensname: Freiheiten und Zwänge
Vergleich der Unternehmensformen Personenunternehmen Kapitalunternehmen z. B. Einzelunternehmen, GbR GmbH, UG (haftungsbeschränkt) (Persönliche) Haftung unbeschränkt beschränkt Gründungs- und Unterhaltungsaufwand Rechtsform- und Größenabhängig: gering bis mittel hoch Besteuerung einfach bis mittelschwer komplex
Begrenzung von Haftungsrisiken Ausgangsfrage: Gibt es die Existenz bedrohende Risiken? Für Existenzgründer gilt: Vorteile der Haftungsbegrenzung gegenüber dem Gründungs- Betriebs- und Besteuerungsaufwand nicht überbewerten!
Gründungs- und Betriebsaufwand im Vergleich Personenunternehmen Kapitalunternehmen Mindestkapital Nicht nötig Immer nötig GmbH: 25.000 EUR; UG (haftungsbeschränkt): 1 EUR, aber mit Rücklagenpflicht Vertrag Formfrei möglich Schriftlich, beurkundet Unterhalb 600.000 EUR Jahresumsatz oder 60.000 EUR Jahresgewinn: Notar- u. Registerkosten Keine Immer Kfm. Buchführung Keine Immer Offenlegung/Hinterlegung Keine Immer
Notar- und Handelsregisterkosten (GmbH, 25.000 ): Notar: Beurkundung Gesellschaftsvertrag 168 Beurkundung Geschäftsführerbestellung 168 Beglaubigung Unterschriften 42 Anfertigen Gesellschafterliste 13 zzgl. Telefon-, Porto-, Schreibauslagen Gericht: Eintragungsgebühr 100 Elektronischer Bundesanzeiger: Bekanntmachungsentgelt 150 250
Buchführungskosten (GmbH 500.000 Umsatz): Steuerberaterkosten (teilweise Buchführungshelfer möglich): (erstmaliges) Einrichten einer Buchführung: ca. 30 Erledigung der gesamten Buchführung einschl. Kontieren der Belege und Anfertigung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen: 1 je Vorfall Aufstellung Eröffnungsbilanz: ca. 250 Erstellung einer Bilanz und GuV-Rechnung (Jahresabschluss ohne Anhang/Lagebericht): ca. 2.000 Telefon-, Porto-, Schreibauslagen
Besteuerungsvergleich Grundregel: Bei geringeren Gewinnen ist ein Personenunternehmen steuerlich immer besser.
Ertragssteuer Gewerbesteuer Verlustverrechnung Einzelunternehmen/ Personengesellschaft Einkommensteuer progressiver Tarif: 14-45 % Grundfreibetrag: 8.820 Euro Steuermesszahl: 3,5 v. H. Freibetrag 24.500 Euro Anrechnung auf ESt Mit anderen Einkunftsarten des Unternehmers möglich Kapitalgesellschaft Körperschaftssteuer einheitlicher Steuersatz: 15 % kein Grundfreibetrag Abgeltungsteuer: 25 % Steuermesszahl: 3,5 v. H. kein Freibetrag keine Anrechnung auf KSt kein Ausgleich mit Verlusten des Unternehmers Gewinnermittlung Unternehmerlohn, Pensionsrückstellungen und Darlehenszinsen (Unternehmer an Unternehmen) nicht als Betriebsausgabe abziehbar Einnahmen- Überschussrechnung möglich Unternehmerlohn, Pensionsrückstellungen und Darlehenszinsen (Grenze: 8a KStG) sind Betriebsausgaben Betriebsvermögensvergleich
Besteuerungsvergleich Ein-Mann-Personenunternehmen (Zu versteuerndes Einkommen: bei Einkommensteuer Gewinn minus individuelle steuerliche Abzüge; bei Gewerbesteuer: Gewinn, durch bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen korrigiert, * Hebesatz 430) Ein-Mann-Kapitalunternehmen (Zu versteuerndes Einkommen: bei Körperschaftsteuer ggf. steuerlich korrigierter Gewinn ; bei Gewerbesteuer: Gewinn, durch bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen korrigiert) zu verst. Einkommen 15.000 50.000 100.000 Pers: Einkommenst./Soli 1.290 13.252 35.367 Gewerbest*. n. Anr. 0 446 1.325 Kap: Körperschaftst./Soli 2.374 7.925 15.825 Gewerbest.* o. Anr. 2.258 7.525 15.050
Besteuerungsvergleich Bei Kapitalunternehmen gilt zusätzlich: Gewinnausschüttungen an den/die Gesellschafter unterliegen der Abgeltungsteuer (wahlweise der ESt. nach Teileinkünfteverfahren) Gewinnaussch. nach KSt./GewSt. 34.550 69.125 auf Anteile im Privatvermögen AbgeltSt./Soli 8.900 18.021
Personenunternehmen Kleingewerbliche Unternehmen Einzelunternehmer/in Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) Handelsgewerbliche Unternehmen Eingetragener Kaufmann/Kauffrau (e. K.) Offene Handelsgesellschaft (ohg) oder Kommanditgesellschaft (KG)
Handelsregistereintragung Eintragungsrecht für Kleingewerbetreibende Eintragungspflicht: kaufmännischer Geschäftsbetrieb erforderlich (Umsätze über 600.000 EUR oder Gewinn über 60.000 EUR mindestens zwei volle Jahre nacheinander) Folge: Geltung des Handelsgesetzbuchs (HGB), z.b.: Formfreiheit bestimmter Geschäfte ( 350 HGB) Vorschriften über den Handelskauf ( 373 ff. HGB) Firmenführung Prokura Führen von Handelsbüchern, kfm. Buchführung wie bei Kapitalgesellschaften
Wichtige Kapitalunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) UG (haftungsbeschränkt) als Variante der GmbH Gründung auch durch Einzelpersonen möglich Immer handelsgewerblich unter einer Firma tätig
Geschäftsbezeichnung und Firma Geschäftsbezeichnung ist ein werbewirksamer Namensschmuck eines Unternehmens zusätzlich zur Inhaberbenennung (z. B. Hotel Zur Sonne; Modetreff Horn) Firma ist der Name eines im Handelsregister eingetragenen Unternehmens, unter dem es im Rechtsverkehr agiert Möglich sind Fantasie-, Sach- und Personenfirma, auch gemischt. (z. B. Atlantis Hotelbetriebs-GmbH; Schlänger Modekontor Friedrich Franzmann e. K., Pegasus Im- und Export OHG),
Geschäftsbezeichnung und Firma Voraussetzungen: Hinreichende Individualisierung Keine Verwechslungsgefahr mit bestehenden Namen Keine Täuschungseignung (Prüfung erfolgt auf Anfrage durch die IHK) Namenschutz entsteht durch tatsächliche Verwendung im Geschäftsverkehr ( 12 BGB)
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Frank Lumma Existenzgründung und Unternehmensförderung Recht und Steuern Tel.: 05231 7601-28 lumma@detmold.ihk.de