APPENBERG II 4. ÄNDERUNG

Ähnliche Dokumente
Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße

FEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Entwurf vom Inhaltsverzeichnis

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung

Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1. Textliche Festsetzungen

Ortsgemeinde Waldrohrbach

A n d e r B i e s e l h e i d e

JAKOBY + SCHREINER J +

Stadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN UNTER DEM MÄHRINGER WEG IN KUSTERDINGEN-WANKHEIM

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke

Satzung über die Zulassung von Dachaufbauten, Dacheinschnitten und Zwerchgiebeln

>> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung <<

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

OTTENHEIMERWEG TEXTTEIL. Stadt Süßen. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften. Erneuter Entwurf vom

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².

Satzung nach 74 LBO über örtliche Bauvorschriften

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom

Bebauungsplan Hindenburgstraße /Nord mit Örtlichen Bauvorschriften ( )

BEBAUUNGSPLAN "BRÜHL - 7. ÄNDERUNG"

Gemeinde Volkertshausen Landkreis Konstanz

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN

Region Hannover Stadt Sehnde. Bebauungsplan Nr. 716 Am Park 6. Änderung, OT Ilten - Änderung der Örtlichen Bauvorschriften

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal

Große Kreisstadt Radolfzell

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Ergänzungssatzung Am Hundsweg

GEMEINDE ROETGEN BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften. SÜDWEST I - 3. ÄNDERUNG (im Flächennutzungsplan Inneres Sol II ) ehemaliger Pferdehof _1045_079_3

Örtliche Bauvorschrift

5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV)

GEMEINDE TANNHEIM. SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Mooshauser Weg. - zum Satzungsbeschluss

LANDKREIS PFAFFENHOFEN A.D.ILM REG.BEZ.: OBERBAYERN M 1:1000. PLANFERTIGER: Gez. am

Stadt Neuss. Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße. Textliche Festsetzungen

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg

(BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit (i.v.m.) 1.1 Sondergebiet - Klinik (SO Klinik) 11 (2) Baunutzungsverordnung

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker

Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan -Rombachstraße/Vennbahnweg-

Wohngebiet Der große Judenacker II Stadtteil Steinau

Baugebiet in Heidmühle

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen

4. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Soltau. zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 Winsener Straße West

Gemeinde Dobel. 3. Änderung Bebauungsplan Wildbader- /Obere Bergstraße

Satzung. über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für. den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg -

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 Nahversorgungsbereich Golm, 1. Änderung, Teilbereich Nahversorgung

BP-Nr. 23 Dauerkleingartenanlagen der Stadt Meiningen Entwurf zur Auslegung Stand:

Stadt Gundelsheim - Bürgerinformation

Bebauungsplan Nr. 141 Dorfgemeinschaftsplatz Wildsachsen

BEBAUUNGSPLAN STEINIGEN, 2. ÄNDERUNG IN GOSBACH. A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan

Nr. II/10. 1 Geltungs- und Anwendungsbereich

B E B A U U N G S P L A N

Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese

Gemeinde Falkenstein. Einfacher Bebauungsplan Wochenendhausgebiet Textliche Festsetzungen

Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücksnummer bzw. Teile der Flurstücksnummer 466 und 464, Gemarkung Wörth

- 1 - Satzungsentwurf. über örtliche Bauvorschriften Gestaltungsvorschriftenfür das Satzungsgebiet im Olsberger Stadtteil Bruchhausen vom

Bebauungsplan der Stadt Wolfsburg

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 10/2014

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Stadt Hessisch Oldendorf

Bebauungsplan Nr. 17 Wochenendgebiet Im Gehren, 2. Änderung

Begründung der. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ibbenbüren Photovoltaikanlage Kohlenwäsche

Städtebauliche Begründung

Stadt Soest. Ortsteil Meckingsen -Milchstraße- Ergänzungssatzung gem. 34 (4) Nr. 3 BauGB. Anlage Nr. 2 M. 1:7500. Übersicht

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.

Zeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft

RABENWIE IESEN V RABENW TEXTTEIL. Stadt Süßen. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

Stadt Soltau. Erste vereinfachte Änderung. des rechtsverbindlichen. Bebauungsplanes Nr. 108 "Erweiterung Flachsland" - mit örtlicher Bauvorschrift -

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße SATZUNG. Gemeinde Glienicke/Nordbahn

1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen.

Stadt Baden-Baden Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Lilienmatte Stumpenacker 1. Änderung Stand:

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Örtliche Bauvorschriften Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen ( 74 Abs.1 Nr.1 LBO)... 3

lassy architektur + raumplanung 1 Gestaltungs- und Bebauungsrichtlinie Windhaag bei Perg WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Bebauungsplan. Neues Stadtquartier Am Nussbühl auf dem ehemaligen SKF-Areal 3. Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs. Örtliche Bauvorschriften

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Gemeinde Herxheim. Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet West II" Begründung. 1. Änderung nach 13 BauGB. Endfassung vom

Textliche Festsetzungen 151/8 151/7 151/6 6,5 244/ /2. Scheunenstraße 244/17. Immobilien in Weimar und Umgebung

Markt Titting. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 mit integriertem Grünordnungsplan Tittinger Berg. Satzung

Der Rat der Stadt Iserlohn hat am die nachstehende Satzung beschlossen.

Große Kreisstadt Hockenheim Rhein-Neckar-Kreis

Bebauungsplan Nr. II/1/ Jakob-Kaiser-Straße / Jochen-Klepper-Straße. Satzung. - Textliche Festsetzungen -

VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN Wohnen am Hofgut Auf den Flst u

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Im Hintersten Schönefeld (Nr. 10/3, 4. Änderung)

BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN

BÜHLSTRAßE ERWEITERUNG II- NORD 3. ÄNDERUNG. Entwurf vom Ergänzt nach der gemäß Beschluss aus der Gemeinderatssitzung vom

Örtliche Bauvorschrift

Auszug aus den Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am Phoenix See, Teilbereich C Wohnen am Südufer

Bebauungsplan. BP Einzelhandel Wilferdinger Höhe. (Ergänzungsbebauungsplan)

Satzung der Stadt Alsdorf zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a c BauGB

Transkript:

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften APPENBERG II 4. ÄNDERUNG Entwurf vom 01.06.2017 Beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 2 Rechtsgrundlage der Örtlichen Bauvorschriften 3 Anlagen des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften 4 Geltungsbereich A Planungsrechtliche Festsetzungen B Örtliche Bauvorschriften C Hinweise D Verfahrensvermerke Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH Geschäftsführer: Prof. Dr. Ing. Gerd Baldauf Freier Architekt BDA und Stadtplaner Schreiberstraße 27 70199 Stuttgart Tel.: 07 11 / 9 67 87-0 Fax: 07 11 / 9 67 87-22 info@baldaufarchitekten.de Amtsgericht Stuttgart HRB 726388 St.Nr.: 99041/02271

1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBI. I S. 1057). Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBI. I S. 1057). Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057). 2 Rechtsgrundlage der Örtlichen Bauvorschriften Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357), zuletzt geändert durch Art. 30 der Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99, 103). 3 Anlagen des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften Begründung 4 Geltungsbereich Der genaue räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil zum Bebauungsplan. Sämtliche innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes bisher bestehenden planungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen sowie frühere baupolizeiliche Vorschriften treten außer Kraft. Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH Geschäftsführer: Prof. Dr. Ing. Gerd Baldauf Stuttgart Seite 2 von 8

A A1 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Flächen für den Gemeinbedarf (Art der baulichen Nutzung) ( 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) Auf der Gemeinbedarfsfläche (GBD) sind nur solche Gebäude und andere bauliche Anlagen zulässig, die mit der zugeordneten Zweckbestimmung Anlagen zur Kinderbetreuung vereinbar sind. A2 Maß der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m. 16-21a BauNVO) Entsprechend Planeinschrieb-Nutzungsschablone sind festgesetzt: Grundflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse, Höhe der baulichen Anlagen. A2.1 Grundflächenzahl Gemäß Planeinschrieb-Nutzungsschablone ist die Grundflächenzahl als maximal zulässige Grundflächenzahl festgesetzt. A2.2 Zahl der Vollgeschosse Gemäß Planeinschrieb-Nutzungsschablone ist die Zahl der Vollgeschosse als maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse festgesetzt. A2.3 Höhe der baulichen Anlagen Die Höhe der baulichen Anlagen bemisst sich nach der maximalen Gebäudehöhe (GH max.) in Verbindung mit der festgesetzten Bezugshöhe (BZH) entsprechend Planeinschrieb-Nutzungsschablone. Die maximale Gebäudehöhe (GH max.) wird zwischen der festgesetzten Bezugshöhe (BZH) und der Oberkante Attika gemessen. Die maximale Gebäudehöhe kann auf 20 % der jeweiligen Gebäudegrundfläche für technisch bedingte Anlagen und Aufbauten (z.b. Klimaanlagen, Zu- und Ablufteinrichtungen) um max. 1,50 m überschritten werden. Die maximale Gebäudehöhe kann mit Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie um max. 1,50 m überschritten werden (flächenmäßig keine Beschränkung). Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH Geschäftsführer: Prof. Dr. Ing. Gerd Baldauf Stuttgart Seite 3 von 8

A3 Bauweise ( 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.v.m. 22 BauNVO) a: abweichende Bauweise, im Sinne der offenen Bauweise, jedoch ohne Längenbeschränkung A4 Überbaubare Grundstücksflächen ( 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und 23 BauNVO) Die überbaubaren Grundstücksflächen sind im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans durch Baugrenzen festgesetzt. Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Überdachte Stellplätze (Carports) sind entsprechend LBO als Garagen zu behandeln. In Ergänzung hierzu wird auf Ziffer A5 verwiesen. A5 Flächen für Nebenanlagen sowie Flächen für Stellplätze mit ihren Einfahrten ( 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) Die nach 23 Abs. 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Anlagen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche unzulässig. Nach 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB sind jedoch die nachfolgend aufgeführten Anlagen in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche allgemein zulässig: A5.1 Stellplätze Offene Stellplätze sind innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und innerhalb der gemäß Planeintrag St festgesetzten Flächen zulässig. A5.2 Nebenanlagen Außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche sind Mülleinhausungen und überdachte Fahrradabstellplätze zulässig. A6 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ( 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) A6.1 Materialien mit Niederschlagswasserkontakt Dacheindeckungen, sowie Kehlbleche, Randanschlüsse, Dachrinnen, Fallrohre und ähnliche der Verwitterung ausgesetzten Teile der Gebäudehülle aus Zink, Blei, Kupfer, deren Legierungen und anderen Materialien, bei denen durch Auswaschungen Schadstoffe in den Untergrund gelangen können, sind nicht zulässig. Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH Geschäftsführer: Prof. Dr. Ing. Gerd Baldauf Stuttgart Seite 4 von 8

A6.2 Oberflächenbelag Erschließungswege / Stellplätze Der Oberflächenbelag privater Erschließungswege und Stellplätze ist mit wasserdurchlässigen Belägen wie Pflaster, Rasenpflaster, Rasengittersteinen oder Schotterrasen o.ä. herzustellen. A6.3 Dachbegrünung Mindestens 75 % der Dachflächen sind auf einer kulturfähigen Substratschicht von mindestens 8 cm dauerhaft extensiv zu begrünen. Eine intensive Dachbegrünung ist ebenfalls zulässig. Sofern bei bestehenden Dachflächen keine Dachbegrünung vorhanden ist, sind diese Flächen nicht mitanzurechnen. A6.4 Außenbeleuchtung Für die gesamte Außenbeleuchtung des Plangebietes sind nur insektenfreundliche Lampengehäuse und Leuchtmittel, wie z.b. Natriumdampf-Hochdrucklampen oder LED-Lampen zulässig. Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH Geschäftsführer: Prof. Dr. Ing. Gerd Baldauf Stuttgart Seite 5 von 8

B B1 ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ( 74 Abs. 7 LBO) Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen ( 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) B1.1 Dachgestaltung Dachform/-neigung Zulässig sind Dachformen und Dachneigungen entsprechend Planeinschrieb. Ausgenommen hiervon sind untergeordnete Bauteile und untergeordnete Dächer wie Vordächer und Dachaufbauten. Dachdeckung Zulässig sind begrünte Dächer. Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH Geschäftsführer: Prof. Dr. Ing. Gerd Baldauf Stuttgart Seite 6 von 8

C C1 HINWEISE Bodendenkmale ( 20 DSchG) Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß 20 DSchG umgehend einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzeigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ( 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. C2 Bodenschutz ( 1a Abs. 1 BauGB und 10 Nr. 3 LBO) Auf die Pflicht zur Beachtung der Bestimmungen des Bundesbodenschutzgesetztes (BBodSchG) und der bodenschutzrechtlichen Regelungen (BBodSchV, DIN 19731, DIN 18915) wird hingewiesen. Bei der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen und anderen Veränderungen der Erdoberfläche ist auf einen sparsamen und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten und jegliche Bodenbelastung auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Der Bodenaushub ist, soweit möglich, im Plangebiet zur Geländegestaltung auf den Baugrundstücken selbst wieder einzubauen. Überschüssiger Bodenaushub ist zu vermeiden. C3 Wasserschutzgebiet Zone III A Das Bebauungsplangebiet liegt in der weiteren Zone III A des festgesetzten Wasserschutzgebietes für die Tiefbrunnen Erhardsberg. Es ist folgendes zu beachten: Maßnahmen, die das Grundwasser berühren, bedürfen der wasserrechtlichen Zulassung. Eine dauernde Grundwasserableitung (Drainage) ist nicht zulässig. Wird bei Bauarbeiten unvorhergesehen Grundwasser erschlossen, ist dies gemäß 37 Abs. 4 WG dem Landratsamt Enzkreis, Umweltamt, anzuzeigen. Die Arbeiten sind einstweilen einzustellen. Die entsprechende Rechtsverordnung ist zu beachten. Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH Geschäftsführer: Prof. Dr. Ing. Gerd Baldauf Stuttgart Seite 7 von 8

D VERFAHRENSVERMERKE Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat 17.11.2016 2 Abs. 1 BauGB Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses 24.11.2016 2 Abs. 1 BauGB Auslegungsbeschluss des Planentwurfes durch den Gemeinderat Ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung 13a Abs. 2 Nr. 1 i.v.m. 13 Abs. 2 Nr. 2 u. 3 Abs. 2 BauGB Öffentliche Auslegung des Planentwurfs 13a Abs. 2 Nr. 1 i.v.m. 13 Abs. 2 Nr. 2 u. 3 Abs. 2 BauGB Einholung von Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und Benachrichtigung von der öffentlichen Auslegung 13a Abs. 2 Nr. 1 i.v.m. 13 Abs. 2 Nr. 3 u. 4 Abs. 2 BauGB, 3 Abs. 2 BauGB, 4a Abs. 2 BauGB Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes 10 Abs. 1 BauGB i.v.m. 4 GemO/BW Satzungsbeschluss der Örtlichen Bauvorschriften 74 Abs. 1 und 7 LBO mit 9 Abs. 4 BauGB i.v.m. 4 GemO/BW Hiermit wird bestätigt, dass dieser Textteil (Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften) dem Satzungsbeschluss des Gemeinderats entspricht (Ausfertigung). Mönsheim, den Thomas Fritsch, Bürgermeister Inkrafttreten des Bebauungsplanes durch ortsübliche Bekanntmachung 10 Abs. 3 BauGB Inkrafttreten der Örtlichen Bauvorschriften durch ortsübliche Bekanntmachung 10 Abs. 3 BauGB Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH Geschäftsführer: Prof. Dr. Ing. Gerd Baldauf Stuttgart Seite 8 von 8