Umsetzung der neuen KRINKO(RKI)-BfArM-Empfehlung

Ähnliche Dokumente
Podiumsdiskussion DGSV Kongress 2014 zur KRINKO-BfArM-Empfehlung Validierung Leitung: Dr. M.-Th.Linner, Dr. W. Michels

Synopse der eingegangenen Stellungnahmen durch das Sekretariat der KRINKO und das BfArM

Medizinprodukteaufbereitung aus Sicht der Bezirksregierung

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH

Routine und Herausforderungen der Medizinprodukte Aufbereitung in einer modernen Zahnarztpraxis

Änderungen der MPBetreibV 2014

Zertifizierung einer Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (FAQ)

Regulative Aspekte der Aufbereitung chirurgischer Implantate

MPG und VO zum 94. N. Buchrieser

Medizinprodukterechtliche Stellungnahme zu Weisungsunabhängigkeitsbescheinigungen für Prüfungen im Rahmen der Aufbereitung von Medizinprodukten

In der Ausgabe 6/2012 der Zentralsterilisation wurde die Empfehlung 77, das überarbeitete Flussdiagramm der DGSV zur Einstufung

9.5 Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV

Validierung manueller Aufbereitungsprozesse von Medizinprodukten gesetzliche und normative Grundlagen

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025: und Richtlinie 93/42/EWG 1 und 90/385/EWG 2

Ethische, hygienische und juristische Gesichtspunkte der Aufbereitung von Medizinprodukten

Softwarevalidierung aus Anwendersicht. DGSV Kongress / Dr. B. Gallert / Fulda /

Qualitätsmanagement in der Gesundheitsversorgung, Medizinprodukten und in der Hygiene

Derzeitige Medizinprodukte Beschaffung im Gesundheitswesen ein Systemrisiko für die Patientensicherheit?

BAEHR Online- Hygieneplan. Hygieneplan? Ja klar, aber wie bekomm ich das am einfachsten, schnellsten. und sicher. hin?!

Bekanntmachung. Übersicht über die Anlagen

Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung

Nominative und gesetzliche Grundlagen zur Aufbereitung von Endoskopen

DGSV-Kongress vom Oktober Neue Kompetenzen der ZSVA: Aufbereitung von flexiblen Endoskopen

Qualitätsmanagement in der Gesundheits- versorgung, bei der Aufbereitung von Medizinprodukten und in der Hygiene

Validierung der Software Anwendung für das Instrumentenmanagement und die Prozessdokumentation

MEDIZINRECHT ARZNEIMITTELRECHT MEDIZINPRODUKTERECHT. Die Aufbereitung von Medizinprodukten - Haftungsvermeidung durch Haftungsverlagerung

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Abteilung Qualitätssicherung und management Doctor-Eisenbart-Ring Magdeburg

Zertifizierung des QM-Systems bei der Aufbereitung von Kritisch-C Produkten

Chargendokumentation: High-End für die chirurgische Praxis

Dieser Rahmenlehrplan ersetzt den Rahmenlehrplan für den Sachkundelehrgang in der bisher vorliegenden Fassung. Präambel

Termine Nord. Lehrgang Fachkunde 1-1: 1. Woche Woche Woche

Empfehlung für die Überwachung der Aufbereitung von Medizinprodukten

Umsetzung der Hygienerichtlinien

Medizinproduktegesetz Medizinproduktebetreiberverordnung

Anforderung an die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten in Nordrhein-Westfalen - Selbstauskunft -

zu teamwork mit Haken und Ösen.

Mindestinhalte von Validierungsberichten für Peroxid/ Peroxid-Plasma-Sterilisationsverfahren für Medizinprodukte

ViFlow Prozessnetz als QM Handbuch in elektronischer Form

Reinigung, Desinfektion, Pflege und Sterilisation von Turbinen, Hand- und Winkelstücken

Arbeitskreis für Hygiene in Gesundheitseinrichtungen des Magistrats der Stadt Wien MA 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien STERILGUTVERSORGUNG

Anhang B: Normen. Tabelle - Normen. 93/42/EWG DIN EN 285 Sterilisation Dampf-Sterilisatoren Groß- Sterilisatoren

Tübinger Forum April 2012

OP- Hygiene, Desinfektion und Sterilisation

7. Desinfektion /Reinigung /Entsorgung /Sterilisation

Erfahrungsbericht Aufbereitung der Aneurysma-Clips in der Zentralsterilisation Seite 0

Verfahrensanweisung zur Sauberkeit von Lagerschränken und -regalen, zum Umgang mit MP und Regelungen zur Lagerung von Sterilgut

ZSVA & ISO (9001:2008) Anforderungen und Praxislösungen in der ZSVA

Validierung von Heißsiegelprozessen nach DIN EN ISO

Die ambulante Medizin und

9. Steri Fach Forum Am 3.März 2011 am LMU München Großhadern

UV-Desinfektion von Ultraschallköpfen: Praxistestung

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZM nach DIN EN ISO/IEC 17021:2011

Leitlinie zur Validierung der manuellen Reinigung und manuellen chemischen Desinfektion von Medizinprodukten

SACHKUNDEKURS ENDOSKOPIE

ZWP extra. RKI/Hygiene. wichtige Neuerungen. 2/2013 August 9. Jahrgang

Rechtliche Stellungnahme zur Aufbereitung von Medizinprodukten, insbesondere Einmalprodukten

Umgang mit Explantaten

Medizinprodukte-Überwachung im Land Bremen

9. Steri Fach-Forum 3. März 2011 Klinikum der Universität München Großhadern

zur Änderung der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte

Zertifizierungsstellen für Qualitätsmanagementsysteme

Beliehene gemäß 8 Absatz 1 AkkStelleG i.v.m. 1 Absatz 1 AkkStelleGBV

Dietmar Kirchberg Das Medizinproduktegesetz: Was Pflegende wissen müssen Bestimmungen Beispiele Konsequenzen

Umgebungs- und Hygieneprüfungen im Rahmen des Hygienemonitorings im Krankenhaus Prüfverfahren und Akzeptanzkriterien

Medizinprodukte. Welches Ziel sollten Sie erreichen? Was sind Medizinprodukte (MP)? ZAHNMEDIZIN. Unternehmer

Die Umsetzung des MPG in der Praxis. MP - Aufbereitung und Dokumentation

Vorschlag zur Verfahrensweise bei der Überwachung ambulanter Behandlungseinrichtungen

Prof. Dr. Reinier Mutters Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene Philipps-Universität Marburg Universitätsklinikum Gießen und Marburg

Leitlinie zur Validierung maschineller Reinigungs- Desinfektionsprozesse. Aufbereitung thermolabiler Endoskope. supplement 3


Hygiene in der Praxis des niedergelassenen Arztes

Validierung in der Praxis der Sterilgutversorgung

Muster Nachweisdokumentation und Sicherheitsbewertungsbericht

Kleindienst Consulting. Folie 1

Leitfaden zu Gewinnung, Lagerung und Transport von Hygieneproben

Neueste Entwicklungen in der Wiederaufbereitung von Medizinprodukten

NORMEN Wunschvorstellung und Realität Ein Blick hinter die Kulissen

VANGUARD Sterilgutversorgung: Häufig gestellte Fragen

Wiederverwendung von Medizinprodukten und Einmalmedizinprodukten aus rechtlicher Sicht

Zertifizierungsstellen für Qualitätsmanagementsysteme

Warum? Orthopäden; Dermatologen; Urologen; Chirurgen; Neurochirurgen; 491. Gynäkologen; 9875

VDI-Richtlinie 5700 Risikomanagement der Aufbereitung von Medizinprodukten Maßnahmen zur Risikobeherrschung

Fachkunde I Lehrgang. zur / zum. Technischen Sterilisationsassistentin / -assistenten. zur Aufbereitung von Medizinprodukten

Aktuelle Ereignisse und Probleme im 17-ten Jahr nach der Einführung des MPG

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Zertifizierungsstellen für Qualitätsmanagementsysteme

Hygienestrukturen in den Einrichtungen des Gesundheitswesens welche Kompetenz ist wo erforderlich?

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Medizinprodukterecht Umsetzung in der zahnärztlichen Praxis

Wo liegt der Hygienelevel höher? OP Pharmaindustrie

4 Medizinprodukte. 4.1 Aktive und nicht aktive Medizinprodukte. 4.2 Pflichten für Betreiber und Anwender von Medizinprodukten

Hygienisch-mikrobiologische Überprüfung von flexiblen Endoskopen nach ihrer Aufbereitung

Sicherstellung einer sachgerechten Aufbereitung von Medizinprodukten im niedergelassenen, ärztlichen Bereich

Spezielle Regeln für die Akkreditierung im Bereich Medizinprodukte Materialien tierischen Ursprungs

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013

PROTOKOLLE FÜR DIE VORDESINFEKTION, REINIGUNG UND STERILISATION ALLER ADAPTER VON PIERRE ROLLAND

Übersicht Seminare 2015

Medizinprodukterecht kompakt Anforderungen an Betreiber und Anwender. Dr. rer. nat. Isabella Nikolai-Gnisa - Bezirksregierung Köln

Akkreditierungsumfang der Prüfstelle (EN ISO/IEC 17025:2005) HygCen Austria GmbH / (Ident.Nr.: 0196)

MERKBLATT SPÜLEN, DESINFIZIEREN UND INBETRIEBNAHME VON TRINKWASSERINSTALLATIONEN

Transkript:

MEDICA TECH FORUM 16.11.2012 Umsetzung der neuen KRINKO(RKI)-BfArM-Empfehlung Marc Thanheiser Fachgebiet Angewandte Infektions- und Krankenhaushygiene, Robert Koch-Institut

Marc Thanheiser Leiter der AG des RKI: Physikalische Verfahren zur Inaktivierung von Erregern und Raumdesinfektionsverfahren DIN-Ausschüsse Dampfsterilisation, Indikatoren, NTF- Sterilisation, RDG und Sterilgutversorgung des Normenausschuss Medizin. Länderarbeitskreis "Offene Fragen der Aufbereitung" Arbeitskomitee HAK-RDS der ZLG Fachausschuss Prüfwesen der ÖGSV Expertenkreis Labortechnik des ABAS VDI-Fachbeirat Biotechnologie Leiter der KRINKO / BfArM-AG Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten

Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten Aktualisierte Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten ist seit wenigen Wochen auf den Internetseiten des RKI und im Bundesgesundheitsblatt (Bundesgesundheitsbl. 2012 55:1244 1310) veröffentlicht. Zur Unterstützung der Einführung der aktualisierten Empfehlung haben wir eine frei verfügbare Musterpräsentation erstellt:

Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten 2012 Aktualisierte Empfehlung der KRINKO und des BfArM Eine Musterpräsentation des Robert Koch-Institutes Erstellt von: Marc Thanheiser

Gliederung Zweck und Umfang der Präsentation, Zielgruppe Anlass und Rechtsgrundlagen Ablauf der Aktualisierung Neuer Aufbau der Empfehlung und Anlagen Beispiele für Änderungen/Präzisierungen Weitere Informationsquellen 5 von 35

Rechtlicher Hinweis zur Verwendung der Präsentation Diese Präsentation wurde vom RKI FG 14 erstellt. Sie darf frei vervielfältigt und verwendet werden, vorausgesetzt, es werden keine Änderungen vorgenommen und es wird auf die Urheber verwiesen. Eine kommerzielle Verwendung (Verkauf, Verwendung in bezahlten Vorträgen) ist ausgeschlossen. Keine Entbindung von der Sorgfaltspflicht! Kontakt bei Fragen: Infektionshygiene@rki.de 6 von 35

Zweck und Umfang, Zielgruppe Diese Präsentation beschäftigt sich mit der aktualisierten Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten". Sie soll die für die Aufbereitung Verantwortlichen (Betreiber), das Hygienepersonal und die Hygienekommissionen in Ihrer Arbeit unterstützen und richtet sich primär an alle Einrichtungen des Gesundheitswesens im ambulanten und stationären Sektor die Medizinprodukte aufbereiten. 7 von 35

Anlass und Rechtsgrundlagen Eine ordnungsgemäße Aufbereitung von Medizinprodukten wird vom Gesetzgeber vermutet, wenn die KRINKO-BfArM-Empfehlung beachtet wird ( 4 Absatz 2 MPBetreibV). Die bisherige KRINKO-BfArM-Empfehlung zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten stammte aus dem Jahre 2001 und bedurfte einer Aktualisierung. Weitere Empfehlungen und Kommentare zu speziellen Bereichen der Aufbereitung wurden zwischenzeitlich von der KRINKO und dem BfArM veröffentlicht. 8 von 35

Ablauf der Aktualisierung Grundlage: Erfahrungsbericht zur Aufbereitung von Medizinprodukten in Deutschland (BMG, 2008) Vorbereitung eines Entwurfes in der Arbeitsgruppe Diskussion des Entwurfes in der KRINKO mit Beteiligung des BfArM Vorlage des Entwurfs zur Anhörung bei Ländern und Verbänden (u.a. AWMF, BÄK, BZÄK, DGKH, DGSV, DIN, DKG, DPR, KBV, PKV, VDI, VHD, ZLG) Beratung der eingegangenen Kommentare in der Kommission mit Vertretern des BfArM und des BMG Verabschiedung des Textes in der Kommission mit Vertretern des BfArM und des BMG Veröffentlichung im Bundesgesundheitsblatt und auf den Internetseiten des RKI 9 von 35

Aufbau der Empfehlung und Anlagen Die Empfehlung Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten ist wie bisher gegliedert in: 1. Grundsätzliches (Verantwortung, Voraussetzungen für die Aufbereitung, Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten vor der Aufbereitung, Angaben des Herstellers, Validierung der Aufbereitungsverfahren/- prozesse, Sicherung der Qualität der zur Anwendung kommenden Aufbereitungsprozesse) 2. Durchführung der Aufbereitung (Vorbereitung der Aufbereitung (Vorbehandlung, Sammlung, Vorreinigung, ggf. Zerlegen, Zwischenlagerung und Transport), Reinigung, Desinfektion, Spülung und Trocknung, Prüfung der technischfunktionellen Sicherheit, Verpackung, Sterilisation, Kennzeichnung, Freigabe zur Anwendung, Chargendokumentation) 3. Transport und Lagerung Anhang A: Gesetze, Verordnungen, Richtlinien Anhang B: Normen Literatur 10 von 35

Fragenkatalog 1: Grundlagen der Aufbereitung Verwenden wir dokumentierte und validierte Verfahren bei der Aufbereitung von Medizinprodukten (MP)? Existieren für alle Einzelschritte geeignete Standardarbeitsanweisungen bzw. Prozessvalidierungen? Erfolgt eine Risikobewertung und Einstufung der MP von uns? Werden die Herstellerangaben zur Aufbereitung berücksichtigt? Gibt es dazu eine Hygieneordnung der zuständigen Landesbehörde und von unserer medizinischen Einrichtung? 11 von 35

Aufbau der Empfehlung und Anlagen Neu hinzugekommen sind insgesamt acht mitgeltende Anlagen zur Konkretisierung von einzelnen Aspekten der zentralen Empfehlung. Es wurden somit jetzt verschiedene Empfehlungen, Stellungnahmen und Kommentare zu diesem speziellen Thema in einem Dokument vereint. 12 von 35

Aufbau der Empfehlung und Anlagen Die neuen mitgeltenden Anlagen behandeln im Einzelnen folgende Themen: Anlage 1: Zum Begriff geeignete validierte Verfahren Anlage 2: zu Abschnitt 2.2.3 Prüfung der technisch-funktionellen Sicherheit 13 von 35

Aufbau der Empfehlung und Anlagen Anlage 3: Inbetriebnahme und Betrieb von Reinigungs- und Desinfektions- geräten (RDG) zur Aufbereitung von Medizinprodukten (Checkliste) Anlage 4: Inbetriebnahme und Betrieb von Kleinsterilisatoren zur Aufbereitung von Medizinprodukten (Checkliste) 14 von 35

Aufbau der Empfehlung und Anlagen Anlage 5: Übersicht über Anforderungen an Aufbereitungseinheiten für Medizinprodukte Anlage 6: Sachkenntnis des Personals 15 von 35

Fragenkatalog 2: Grundlagen der Aufbereitung Werden die baulich-funktionellen Anforderungen erfüllt und die technische Ausstattung bereitgestellt Haben wir eigene Aufbereitungsräume, geeignete Bereichs- /Zonentrennungen und Geräte? Verfügen die mit der Aufbereitung beauftragten Personen über die notwendige Sachkenntnis? 16 von 35

Aufbau der Empfehlung und Anlagen Anlage 7: Maßnahmen zur Minimierung des Risikos einer Übertragung der CJK/vCJK durch Medizinprodukte Anhang 1 zur Anlage 7: Hinweis auf den Endoskop-Pool an der Universitätsmedizin Göttingen oben: PrP C; unten PrPSc (path.) DIRECTORATE-GENERAL FOR RESEARCH AND INNOVATION, European Commission 17 von 35

Fragenkatalog 3: CJK/vCJK Führen wir Risikoeingriffe, die sich aus dem Verteilungsmuster pathologischen Prionproteins im menschlichen Organismus ableiten, durch? wenn ja, kennen wir die Zeichen einer möglichen oder klinisch wahrscheinlichen CJK/vCJK und die dann notwendigen prionenspezifischen Schutzmaßnahmen? treffen wir generelle Maßnahmen bei der Aufbereitung von Medizinprodukten zur Vermeidung der Übertragung von pathologischem Prionprotein bei unerkannten Trägern? kombinieren wir dabei wenigstens zwei auch für die Dekontamination bzw. Inaktivierung von Prionen (zumindest partiell) geeignete Verfahren? 18 von 35

Aufbau der Empfehlung und Anlagen Anlage 8: Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung flexibler Endoskope und endoskopischen Zusatzinstrumentariums (ersetzt die gleichnamige Empfehlung aus 2002) Mit drei neuen Anhängen: Anhang 6: Zur Aufbereitung flexibler Zystoskope und Bronchoskope Anhang 7: Aufbereitung von Ultraschallsonden zur Anwendung in der Gynäkologie Anhang 8: Aufbereitung von Ultraschallsonden mit Schleimhautkontakt 19 von 35

Was ist geblieben und was hat sich geändert? Validierung: Grundsätzliche Aussagen sind geblieben: Sterilisationsverfahren sind unter der Voraussetzung ihrer Anwendung bei rückstandsfrei gereinigten Medizinprodukten vollständig validierbar. Bei Reinigungs- und Desinfektionsverfahren sind insbesondere maschinelle Verfahren validierbar und vorrangig anzuwenden. 20 von 35

Beispiele für Ergänzungen/Präzisierungen Manuelle Reinigungs- und Desinfektionsverfahren, die z. B. im Rahmen der Vorreinigung von Medizinprodukten oder bei nicht maschinell zu reinigenden/desinfizierenden Medizinprodukten (Gruppe B) oder basierend auf einer Risikoanalyse zur Anwendung kommen, müssen stets nach dokumentierten Standardarbeitsanweisungen und mit auf Wirksamkeit geprüften, auf das Medizinprodukt abgestimmten (d.h. geeigneten und materialverträglichen) Mitteln und Verfahren validiert durchgeführt werden. 21 von 35

Beispiele für Ergänzungen Neu aufgenommen wurde: Die Anwendung manueller Verfahren setzt bei Verfügbarkeit maschineller Verfahren voraus, dass der Beleg über die Äquivalenz der Leistungsfähigkeit manueller und maschineller Verfahren erbracht wurde. In jedem Falle ist die standardisierte und reproduzierbare Reinigung mit nachgewiesener Wirkung (bei Gruppe B einschließlich der inneren Oberflächen) sicher zu stellen. Die Standardarbeitsanweisungen müssen die kritischen Verfahrensschritte ausdrücklich benennen. Diese sollen im Rahmen periodischer Prüfungen berücksichtigt werden, um die Wirksamkeit der jeweiligen Maßnahmen zu belegen. 22 von 35

Beispiele für Ergänzungen Neu aufgenommen wurde: Die Inhalte der Standardarbeitsanweisungen müssen nachfolgende Voraussetzungen berücksichtigen: Das Verfahren ist ausreichend genau spezifiziert. Die Spezifikation umfasst insbesondere eine genaue Beschreibung aller aufeinanderfolgenden Arbeitsschritte sowie der jeweils einzusetzenden Hilfsmittel. 23 von 35

Beispiele für Ergänzungen Neu aufgenommen wurde: Die Beschreibung der Arbeitsschritte enthält, mit Bezug auf die einzusetzenden Hilfsmittel, klar definierte Mindestvorgaben (einschl. zulässiger Toleranzen) zu den anzuwendenden Intensitäten, Spül- und Behandlungsdauern, Spülvolumina, Anzahl der Spülschritte, etc. Bei der Validierung werden worst case -Aspekte in Bezug auf die in der Beschreibung angegebenen Bedingungen eingesetzt. 24 von 35

Beispiele für Änderungen/Präzisierungen Die Qualität der Aufbereitung wird in Abhängigkeit vom jeweiligen Verfahren der Reinigung, Desinfektion und Sterilisation sichergestellt durch a) eine Validierung (bestehend aus Installations-, Betriebsund Leistungsqualifikation) b) periodische Routineprüfungen (z.b. täglich) c) chargenbezogene Routineprüfungen d) messtechnische Überwachung und Prüfung der Prozessparameter e) Wartung, Kalibrierung, ggf. Justierung, Instandsetzung und f) periodische Verfahrensprüfungen (erneute Leistungsbeurteilung) g) ereignisbezogene Verfahrungsprüfung (Leistungsbeurteilung aus besonderem Anlass). 25 von 35

Beispiele für Ergänzungen Neu aufgenommen wurde: Bei der Aufbereitung von Medizinprodukten ist entweder eine Spülung zwischen Reinigung und Desinfektion obligat, um die Desinfektionsleistung durch organisches Material und chemische Rückstände aus der vorherigen Reinigung nicht zu beeinträchtigen oder der Prozesschemikalienhersteller belegt eine ausreichende Desinfektion auch ohne Zwischenspülung. Bei der abschließenden chemischen/chemothermischen Desinfektion von semikritischen Medizinprodukten sind viruzide Desinfektionsverfahren/-mittel zu verwenden, deren Gutachten auf Grundlage der DVV/RKI-Leitlinie erstellt wurden. 26 von 35

Beispiele für Ergänzungen Neu aufgenommen wurde: Der Dekontamination von C. difficile dient die Kombination aus sorgfältiger Vor- und Hauptreinigung sowie eine Instrumentendesinfektion auf Basis von Glutaraldehyd und Peressigsäure. 2009 RKI, Berlin Grundsätzlich erfolgt die Sterilisation nach sorgfältiger Reinigung und aus arbeitsschutzgründen notwendigen Desinfektion der Medizinprodukte. Heißluftsterilisation ( -desinfektion ) nur für semikritisch A (unverpackt) oder kritisch A-Produkte. 27 von 35

Beispiele für Ergänzungen Neu aufgenommen wurde: Bei der Heißluftsterilisation sind, im Gegensatz zu anderen Sterilisationsverfahren, die Masse der Güter, deren spezifische Wärme und spezifische Wärmeleitfähigkeit, die Verpackung und besonders unterschiedliche Beladungsmuster kritisch. Daher muss der Betreiber das Verfahren validieren, die Beladung (Masse der Instrumente) und die Verpackung definieren und standardisieren und dies sowie die Einhaltung der erforderlichen Temperatur-Zeit- Relationen fortlaufend dokumentieren. 28 von 35

Beispiele für Änderungen/Präzisierungen Kennzeichnung: Die Ergebnisse sind so zu dokumentieren, dass eine Rückverfolgbarkeit auf die jeweilige Charge (bei Medizinprodukten der Gruppen kritisch A und kritisch B) bzw. auf das aufbereitete Produkt (bei Medizinprodukten der Gruppe kritisch C) gewährleistet ist. Auch bei Medizinprodukten, bei denen die Aufbereitung mit einer Desinfektion endet, muss die erfolgte Durchführung des Prozesses für den Anwender erkennbar sein (QM). 29 von 35

Beispiele für Änderungen/Präzisierungen Chargendokumentation: Die Aufzeichnungen über die Aufbereitung von Medizinprodukten sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Sonstige Rechtsvorschriften zu Aufbewahrungsfristen (z. B. Patientendokumentation) bleiben hiervon unberührt. Transport und Lagerung: Aufbereitete Medizinprodukte die steril zur Anwendung kommen brauchen stets eine Verpackung und sind staubgeschützt, sauber, trocken und frei von Ungeziefer bei Raumtemperatur zu lagern. 30 von 35

Beispiele für Ergänzungen Neu aufgenommen wurde: Die Lagerdauer ist abhängig von der Qualität des Verpackungsmaterials, der Dichtigkeit der Siegelnähte und den Lagerbedingungen. Davon abhängig sind auch Lagerfristen von über sechs Monaten denkbar. Keimarme (semikritische) Medizinprodukte müssen so gelagert werden, dass eine Rekontamination während der Lagerung vermieden wird. 31 von 35

Weitere Informationsquellen www.bfarm.de Medizinprodukte www.rki.de Infektionsschutz Infektions- und Krankenhaushygiene Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention www.zlg.de Medizinprodukte Dokumente www.dimdi.de Medizinprodukte www.named.din.de www.dgkh.de Fachinformationen www.dgsv-ev.de Fachinformationen Qualität 32 von 35

Weitere Informationsquellen Die vorherigen Folien enthielten nur einige Beispiele für Ergänzungen bzw. Änderungen in der aktualisierten Empfehlung und können nicht das Studium der gesamten Empfehlung ersetzen. Die aktualisierte Empfehlung und weiterführende Informationen erhalten Sie auch unter: www.rki.de Infektionsschutz Infektions- und Krankenhaushygiene Aufbereitung von Medizinprodukten 33 von 35

Weitere Informationsquellen Bei weiteren Fragen, die die Durchführung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung betreffen, können Sie sich auch gerne an Ihre für die Medizinprodukteüberwachung zuständige Behörde wenden. Diese finden Sie z. B. über das DIMDI: www.dimdi.de Medizinprodukte Adressen Bitte beachten Sie: Das RKI ist weder Prüf-, noch Zulassungs- oder Überwachungsbehörde für den Rechtsbereich Medizinprodukte! 34 von 35

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!