Gefahren für den ermäßigten Steuersatz und Vorsteuerabzug

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Transkript:

Gefahren für den ermäßigten Steuersatz und Vorsteuerabzug BAGWfbM Messe 2015 Nürnberg, 13.03.2015 StB Andreas Seeger Ihr Ansprechpartner Andreas Seeger Steuerberater Partner Leiter Geschäftsbereich Steuerberatung CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Scharnhorststraße 227 48151 Münster Telefon 02 51/ 9 22 08-125 Fax 02 51/ 9 22 08 150 Mobil 01 72/ 2 31 27 11 E-Mail andreas.seeger@curacon.de Folie 2 1

Curacon im Überblick Mehr als 270 Mitarbeiter, davon 27 Wirtschaftsprüfer, 55 Steuerberater, 14 Rechtsanwälte, 4 Certified Internal Auditors und 2 Certified Information Systems Auditors (Berufsträgerquote somit > 40%) 10 Standorte (Hauptsitz Münster) Der Branchenexperte für das Gesundheits- / Sozialwesen (Krankenhäuser, Alten- und Behindertenhilfeeinrichtungen usw.) sowie öffentliche Institutionen Curacon führt seit mehr als sieben Jahrzehnten Prüfungs- und Beratungsaufgaben erfolgreich durch und gehört heute zu den 20 größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland mit 4 Dienstleistungsfeldern: Curacon Weidlich Rechtsanwaltsgesellschaft Wirtschaftsprüfung Prüfungsnahe Beratung Steuerberatung Folie 3 Agenda 1 Aktuelles Steuerrecht für WfbM Abgrenzung von Zweckbetrieben und wigb: Dienst- und Handelsleistungen WfbM wigb in der Praxis der Betriebsprüfung Eingliederungsleistungen nach SGB XII 2 Aktuelles Umsatzsteuerrecht für WfbM Einschränkung des ermäßigten Steuersatzes Auswertung von Betriebsprüfungen Folie 4 2

Abgrenzung Zweckbetrieb - wigb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (wigb) Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb 65-68 AO Steuerpfl. wi. Geschäftsb. Keine Ertragsteuer Ertragsteuer Umsatzsteuerfreiheit prüfen, sonst Umsatzsteuerpflicht 7% oder 19% Spenden Förderung Fundraising Zuschüsse Soz. Beratung Erbschaften Mitglieder Öffentlichkeit Grds. Vermietung / Verpachtung und Verkauf von Grundstücken Kapitalanlage Beteiligungen z.b. Altenheim Krankenhaus WfbM Bildung und Forschung Kultur z.b. Personalgestellung Geschäftsbesorgung Cafeteria, Kiosk Dienstleistungen für Dritte Telefonüberlassung Folie 5 Katalog-Zweckbetriebe in der Behindertenhilfe Zweckbetriebe nach 68 Nr. 3 a - c AO Stpfl. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? 68 Nr. 3 a AO WfbM nach SGB III (Arbeitsplätze für behinderte Menschen) 68 Nr. 3 b AO Einrichtungen für Beschäftigungs- u. Arbeitstherapie (ohne Arbeitsverhältnis) 68 Nr. 3 c AO Integrationsbetrieb 132 SGB IX nach SGB III förderungswürdige WfbM ( 136 SGB IX) Anerkennung durch BA nach 142 SGB IX Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem Arbeitsmarkt tätig sein können Wiederherstellung körperlicher Grundfunktionen zur Wiedereingliederung in das Alltagsleben Förderbetreuungsbereich (organisatorisch an die WfbM angegliedert, rechtlich aber nicht Teil der WfbM, daher eigener Zweckbetrieb Vfg. OFD Frankfurt 29.1.07 verschiedene Organisationsformen möglich (Anerkennung) zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen mindestens 40 v. H. Schwerbehinderte Grenze nach 132 (3) = 25 % gilt nicht für das Steuerrecht Folie 6 3

Werkstatt-Zweckbetriebe nach 68 Nr. 3 a AO Abgrenzung Verkaufsstellen/Läden oder Handelsbetrieb Werkstatt nach 68 Nr. 3 a AO Arbeitsbereich Produktion Dienstleistungen Neu ab 2012: Handelsbetriebe Verkaufstellen / Läden / zugekaufte Waren = wigb Anerkennung als Zweckbetrieb (?)? Verkauf durch Beschäftigte (sbm) oder Mitarbeiter? Finanzverwaltung: Verkauf zugekaufter (Handels)waren gilt seit BMF aus 1980 als wigb > noch aktuell? Gleiches gilt für sog. Ladenkette (BMF 1983) wigb > ertragsteuerpflichtig KöSt/GewSt ihv 30% auf Gewinne Folie 7 Werkstatt-Zweckbetrieb nach 68 Nr. 3 a AO Handelsbetriebe als Zweckbetrieb - Fazit Bisherige Regelung war notwendig, um den ermäßigten Verkauf von Werkstattwaren über eine Verkaufsstelle / Laden umsatzsteuerrechtlich nicht zu benachteiligen. Verkaufsstelle/Laden mit zugekauften Waren impliziert weiterhin wigb (weil Verkauf durch nicht schwer behinderte Menschen unterstellt wird) Verkaufsstelle/Laden, der Beschäftigungsmöglichkeiten für schwer behinderte Menschen bietet, kann unter den weiteren genannten Voraussetzungen als Handelsbetrieb (= Zweckbetrieb) gelten Voraussetzung: Anerkennung als Zweckbetrieb nach 142 SGB IX, d.h.. muss die Werkstatt für behinderte Menschen bei den Anerkennungsbehörden (BA) die Erweiterung der anerkannten Werkstatt um den zusätzlichen Arbeitsbereich, den Betriebsteil oder die zusätzliche Betriebsstätte Handelsbetrieb anzeigen und um deren Einbeziehung in die Anerkennung nach 142 SGB IX ersuchen. Aufnahme in die Leistungsvereinbarung? Werkstattverzeichnis/Rehadat informiert über genehmigte Arbeitsfelder Folie 8 4

Werkstatt-Zweckbetrieb nach 68 Nr. 3 a AO Verkaufsstellen/Läden oder Handelsbetrieb als ZweckB.? Offene Fragen: Läden / Verkaufsstellen > Anerkennung als Handelsbetrieb? Folgen einer fehlenden/unzureichenden Anerkennung von Handelsbetrieben als neue Arbeitsplätze/Arbeitsfelder? Umwidmung von Arbeitsplätzen möglich? Verhältnis Betreuer/Fachkräfte und Menschen mit Behinderung Cafe, Sozialkaufhaus, Spendenverwertung als Handelsbetriebe? Folie 9 Abgrenzung von Zweckbetrieb und wigb Aktuelle Erfahrungen aus Betriebsprüfungen Beispiele für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe: Basare, Tombola, Weihnachtsmärkte, Weihnachtsbaumverkäufe (kann teilweise Zweckbetrieb sein) Verkauf von Getränken an Werkstattbeschäftigte (Getränkeautomaten). Abgabe werthaltiger Abfälle (Schrott, Aluabfälle, Papier, etc.) (kann Zweckbetrieb sein), ggf. Gewinnpauschalierung 64 AO) Bereitstellung von Flächen zur Altkleiderannahme inkl. Logo und Weiterverkauf an gewerbliche Altkleiderhändler. (Verwaltungs-) Personal- oder Sachmittelgestellung an Dritte. Kiosk/Cafeteria für Öffentlichkeit/Besucher (kann Zweckbetrieb sein). Verpflegung und sonstige Leistungen an Mitarbeiter (kann Zweckbetrieb sein) Folie 10 5

Agenda 1 Aktuelles Steuerrecht für WfbM Abgrenzung von Zweckbetrieben und wigb: Dienst- und Handelsleistungen WfbM wigb in der Praxis der Betriebsprüfung Eingliederungsleistungen nach SGB XII 2 Aktuelles Umsatzsteuerrecht für WfbM Einschränkung des ermäßigten Steuersatzes Auswertung von Betriebsprüfungen Folie 11 Einschränkung des ermäßigten Steuersatzes Scanner-Urteil Organträger (Klägerin) Übertragung Scanner ASP GmbH Vertriebspartner Hersteller Scanner 7%? Verkauf Scanner + Kundendienst angestellt Versicherungsgesellschaft V 1. Tätigkeit: Fehlerbeseitigung i.r.d. Kundendienstes 2. Tätigkeit: Digitalisierung von Daten (unabhängig vom Verkauf der Scanner) schwerbehinderter Mitarbeiter H Folie 12 6

Einschränkung des ermäßigten Steuersatzes Scanner-Urteil FG Niedersachsen vom 30. Mai 2013 Soweit in den Streitjahren 2008 und 2009 für die Klägerin durch die ASP Dienstleistungen abgerechnet wurden, die außerhalb der Lieferung und Wartung der Scanner liegen und sich nach dem Rechnungsinhalt die Leistungen auf das Digitalisieren von Daten beziehen..nimmt der Senat zugunsten der Klägerin an, dass es sich hierbei um diejenigen [sonstigen, Einfügung durch Verfasser] Leistungen handelt, die durch die Beschäftigung des Schwerbehinderten H. erbracht wurden. Mit diesen Leistungen verwirklichte die ASP ihren steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zweck. Folie 13 Auswertung von Betriebsprüfungen Besteuerung bei Produktion, Handel u. Dienstleistungen Werkstatt nach 68 Nr. 3 a AO Unterbringung in Wohn- o. Pflegeheimen Zweckbetriebe Werkstattleistungen 39-41 SGB IX (Kostensätze) Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? Werkstatt/Produktionserlöse/Dienstleistungen Handelsbetriebe/Verkaufsstellen/Läden 4 Nr. 12 / 16 UStG (frei) 4 Nr. 16/18 UStG (frei) Selbst hergestellt oder Zukauf v. anderen WfbM Weiterverkauf zugekaufter unveränderter Ware? 12 (2) Nr. 8 UStG (7%) 12 UStG (19%) Folie 14 7

Auswertung von Betriebsprüfungen Besteuerung bei Produktion, Handel u. Dienstleistungen Werkstatt nach 68 Nr. 3 a AO Handelsbetriebe Verkaufsstellen/Läden Wohnortnahe Einzelhandelsgeschäfte Bspw. Lebensmittel Unter Einsatz von Fachpersonal Arbeitsbereich i. S. v. 142 SGB IX? Selbst hergestellt oder Zukauf v. anderen WfbM und Verkauf durch sb MitA Weiterverkauf zugekaufter unveränderter Ware JA Zweckbetrieb? NEIN Zweckbetrieb 68 Nr. 3 a AO wigb? KöSt/GewSt Umsatzsteuer: 7% oder 19%? Folie 15 Auswertung von Betriebsprüfungen Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes Betrieb eines Cafés Verwirklichen WfbM mit dem Verkauf ihrer Produkte /Dienstleistungen ihre eigenen steuerbegünstigten Zwecke selbst? Abschn. 12.9 Absatz 11 Satz 4 UStAE Mit sonstigen Leistungen, die keine Werkleistungen sind, werden die steuerbegünstigten Zwecke der Einrichtung im Allgemeinen nicht verwirklicht, da ihnen das dem Begriff einer Werkstatt innewohnende Element der Herstellung oder Be-/Verarbeitung fehlt. Ausweg über Abschn. 12.9 Abs. 12 S 5 UStAE? Sofern sonstige Leistungen ausnahmsweise von einem Zweckbetrieb nach 68 Nr. 3 a AO ausgeführt werden sowie bei Werkleistungen gelten hinsichtlich der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes die folgenden Ausführungen für Zweckbetriebe nach 68 Nr. 3 c AO entsprechend. Auffassung Finanzverwaltung Auffassung Curacon Folie 16 8

Vorsteuerabzug bei steuerbegünstigten Organisationen Systematik des Vorsteuerabzugs BMF-Schreiben vom 02.01.2012, BStBl I 2012, 60 Eingangsumsatz wird verwendet Ausschließlich unternehmerisch oder nichtunternehmerisch Teilunternehmerisch (sowohl unternehmerisch als auch nicht unternehmerisch) VoStabzug? unternehmerisch nicht unternehmerisch unternehmerisch und nichtwirtschaftlich i.e.s. unternehmerisch und unternehmensfremd (Sonderfall) Fallgruppe 1 Fallgruppe 2 Fallgruppe 3 Fallgruppe 4???? Folie 17 Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden Problem: Eindeutige Zuordnung der Vorsteuerbeträge ist nicht möglich. Flächenschlüssel Umsatzschlüssel steuerfrei 50% 25% steuerpflichtig 50% 75% Aufteilung Vorsteuer? Folie 18 9

Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden Deutsche Gesetzgebung Aufteilung nach wirtschaftlicher Zuordnung (hier Flächenschlüssel) gemäß 15 Abs. 4 Satz 1 UStG Ein Umsatzschlüssel kann nur Anwendung finden, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist. Faktisch war der Vorsteuerabzug nach Maßgabe eines Umsatzschlüssels ausgeschlossen. Unionsrechtliche Regelung Grundsätzlicher Vorrang eines (allgemeinen) Umsatzschlüssels Nach Auffassung des EuGH kann eine hiervon abweichende nationale Bestimmung nur dann zulässig sein, wenn diese eine präzisere Bestimmung der Vorsteueraufteilung ermöglicht (EuGH vom 8.11.2012). Folie 19 Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden BFH-Urteil vom 07.05.2014 und 03.07.2014 Bei der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes richtet sich die Vorsteueraufteilung im Regelfall nach dem objektbezogenen Flächenschlüssel, da er grundsätzlich eine präzisere Bestimmung ermöglicht. Vorsteuerbeträge sind aber dann nach dem (objektbezogenen) Umsatzschlüssel aufzuteilen, wenn erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der verschiedenen Zwecken dienenden Räumen bestehen und so eine präzisere Bestimmung ermöglicht wird. Fazit Da in der Praxis gemischt genutzte Gebäude bereits funktionsbedingt eine erhebliche unterschiedliche Ausstattung der Gebäudeteile aufweisen, können sich die Steuerpflichtigen unmittelbar - auch für die Vergangenheit - auf die Unionsrichtlinie berufen und den in vielen Fällen günstigeren Umsatzschlüssel anwenden. Folie 20 10

Vorsteuerabzug bei gemischten Aufwendungen BMF-Schreiben vom 10.04.2014 Vorsteuerabzug aus allgemeinen Aufwendungen des Unternehmens Zuordnung von Vorsteuern bei steuerpflichtigen und steuerfreien Tätigkeiten Grundsätzlich muss zwischen der Eingangsleistung und einer oder mehreren Ausgangsleistungen ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang bestehen. Fehlt ein direkter Zusammenhang, kann ein Vorsteuerabzug trotzdem in Betracht kommen, wenn die Eingangsleistungen (z.b. Beratungskosten, Verwaltungskosten) zu seinen allgemeinen Aufwendungen der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit gehören. Aufteilungsschlüssel: Verhältnis der gesamten Umsätze im Besteuerungszeitraum Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden Folie 21 Publikationen unter Mitwirkung der Curacon GmbH Folie 22 11

Gefahren für den ermäßigten Steuersatz und Vorsteuerabzug Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 23 12