Registerkarte Berechnung Abfindung

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Registerkarte Berechnung Abfindung Inhalt 1 Allgemeines 2 2 Beschreibung der Felder 2 Autor: LVwA PS IPV Seite VLT-R-03-1 Stand: 07.2017

1 Allgemeines Landesverwaltungsamt Berlin Die Registerkarte Berechnung Abfindung ist in den Personalvorgang ABFD Abfindung Dienstherrenwechsel eingebunden. Es ist kein korrespondierender Infotyp vorhanden. 2 Beschreibung der Felder 1 17 2 3 4 6 5 7 8 9 10 11 13 14 15 16 12 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Auf der Registerkarte Berechnung Abfindung sind die grundlegenden Daten für die Abfindungsberechnung einzugeben, angefangen mit dem Abfindungszeitraum. Die Felder der Gruppenrahmen Eingabedaten und zusätzliche Angaben dienen der Eingabe der Daten für die Berechnung bzw. für die korrekte Zahlungsanweisung des ermittelten Abfindungsbetrages. Ausnahmen bilden die Felder Rgf. Dienstbezüge und Sonderzahlung, die reine Anzeigefelder darstellen und vom System gefüllt werden. In dem Gruppenrahmen Er- Autor: LVwA PS IPV Seite VLT-R-03-2 Stand: 02.2016

gebnis Abfindung sind die Ergebnisse der Berechnung sichtbar, nachdem der Button Berechnung durchführen betätigt wurde. Die Felder werden nachfolgend im Einzelnen beschrieben. 1. Abfindungszeitraum Im Eingabefeld Abfindungszeitraum ist der Beginn des abzudeckenden Zeitraumes für die Abfindungszahlung einzugeben. Es ist der gesamte Abfindungszeitraum zu berücksichtigen, so dass der Beginn ggf. vor dem Eintritt des wechselnden Beamten in Berlin als bisherigen Dienstherrn liegen kann (siehe auch IPV-Anwenderhandbuch Kapitel 14 Allgemeines zum Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag Abschnitt Varianten im VLT-StV). Damit der eingegebene Abfindungszeitraum sich auch in vollem Umfang auf die Berechnung auswirkt, müssen die zuvor eingegebenen Dienstzeiten den gesamten Abfindungszeitraum abdecken. Das Ausgabefeld Abfindungszeitraum (Gültigkeitsende) zeigt das zuvor vorgegebene Wirksamkeitsdatum des Personalvorganges an, es ist das Datum des Monatsletzten der Beschäftigungszeit in Berlin. 2. Berechnungsart Über die Auswahlliste Berechnungsart wird festgelegt, ob es sich um eine Erstberechnung oder eine Nachberechnung handelt. Für die erste Bearbeitung eines Dienstherrenwechsels ist immer die Berechnungsart Erstberechnung zu wählen. Die Berechnungsart Nachberechnung ist auszuwählen, wenn für einen bereits abgerechneten Fall eine Änderung erforderlich ist. 3. Grund Im Fall der Berechnungsart Erstberechnung bleibt dieses Feld leer. Abhängig von der Auswahl in Feld Berechnungsart stehen hier Gründe für die gegebenenfalls erneute Berechnung zur Verfügung. Folgende Gründe stehen bei einer Nachberechnung zur Verfügung: 01 Widerspruch neuer Dienstherr 02 Stammdatenänderung 4. Bezug auf Vorgang Bei einer Erstberechnung bleibt das Feld leer. Im Fall einer ersten Nachberechnung ist der Bezug zur vorausgehenden Erstberechnung des betreffenden Abfindungsvorgangs herzustellen. Dies ist unabdingbar, um ausgehend von der bereits getätigten Überweisung für den Abfindungsbetrag in den Nachberechnungen nur noch die entsprechenden Differenzbeträge als neue Überweisungs- oder Forderungsbeträge zu ermitteln. Im Falle von weiteren Nach- Autor: LVwA PS IPV Seite VLT-R-03-3 Stand: 11.2015

berechnungen ist jeweils der Bezug auf die bislang letzte Nachberechnung herzustellen, so dass dieses Feld die chronologische Reihenfolge der Nachberechnungen bestimmt. 5. Neuer Dienstherr Es ist aus der Auswahlliste der Dienstherr auszuwählen, bei dem der Beamte künftig tätig sein wird. Es handelt sich hier um den Dienstherrn, zu dem der Beschäftigte künftig wechselt, unabhängig davon, ob für die Berechnung/Überprüfung der Abfindungszahlungen eine andere Behörde zuständig ist. Die Auswahlliste wird durch den Fachbereich Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag gepflegt. Nicht in der Liste vorhandene Dienstherren sind in die Liste über Tabellenpflege einzugeben. Hierfür steht im Benutzermenü unter dem Knotenpunkt Dienstherren- und Abrechnungsstellen die Transaktion S_L4H_49001916 - Dienstherren definieren zur Verfügung. Eine Beschreibung zur Pflege der Dienstherren ist dem IPV-Anwenderhandbuch Kapitel 14 Allgemeines zum Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag Abschnitt: Arbeitsschritte zur Hinterlegung von Dienstherreninformationen zu entnehmen. Hinweis In der Auswahlliste ist auch die zum Dienstherrn jeweils hinterlegte IBAN ersichtlich. Die Information ist über das Scrollen nach rechts zu erreichen. 6. Grundlage Es ist die Grundlage für die Berechnung auszuwählen. Grundsätzlich ist der Grund 01 Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag zu verwenden. Das Feld hat nur informatorischen Charakter. 7. Rgf. Dienstbezüge Im Feld Rgf. Dienstbezüge ist nach Betätigen des Buttons Berechnung durchführen die Summe der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zum Stichtag Endedatum des Abfindungszeitraums (gleich Wirksamkeitsdatum des Personalvorganges) vorhanden. Die Summe fließt in die Bezüge nach 5 VLT-StV ein. Die angezeigte Währung ist die zum Wirksamkeitsdatum des Vorgangs gültige Währung. 8. Rgf. Dienstbezüge manuell Im Eingabefeld manuell rechts neben dem Anzeigefeld Rgf. Dienstbezüge werden die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge vorgegeben, wenn der maschinell berechnete Betrag für die Ermittlung des Abfindungsbetrages nicht verwendet werden soll. Die angezeigte Währung ist die zum Wirksamkeitsdatum des Vorgangs gültige Währung. Autor: LVwA PS IPV Seite VLT-R-03-4 Stand: 02.2016

9. Sonderzahlung Landesverwaltungsamt Berlin Im Feld Sonderzahlung ist nach Betätigen des Buttons Berechnung durchführen kein maschinell ermittelter Betrag vorhanden. Zu berücksichtigende Sonderzahlungsbeträge sind manuell in dem Eingabefeld 10. Ankreuzfeld manuell und zugehöriges Betragsfeld einzugeben. 10. Ankreuzfeld manuell und zugehöriges Betragsfeld Mit dem Ankreuzfeld manuell wird die maschinell berechnete Sonderzahlung übersteuert. Da maschinell kein Sonderzahlungsbetrag ermittelt wird, ist das Ankreuzfeld grundsätzlich zu markieren. Nach dem Markieren schaltet das Betragsfeld rechts davon auf Eingabefeld um und es kann der Sonderzahlungsbetrag manuell vorgeben werden. Dabei ist nur der Anteil der Sonderzahlung einzugeben, der innerhalb der Abfindungsberechnung die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge erhöht. Bei einer jährlichen Sonderzahlung ist hier ein Zwölftel des Jahresbetrages vorzugeben. Indem das Eingabefeld für den Betrag leer gelassen wird, wird erreicht, dass keine Sonderzahlung in den Bezügen nach 5 VLT-StV berücksichtigt wird. Die angezeigte Währung ist die zum Wirksamkeitsdatum des Vorgangs gültige Währung. Die manuell aufgegebene Sonderzahlung fließt in die Bezüge nach 5 VLT-StV ein und wird in Fällen des 11 VLT-StV mit dynamisiert. 11. Dienstherrenwechsel Hier ist das Datum vorzugeben, zu dem der Wechsel zum neuen Dienstherren erfolgt. Es handelt sich dabei um den monatsletzten Tag beim bisherigen Dienstherren (Land Berlin). Im Fall eines Dienstherrenwechsels vor Inkrafttreten des Staatsvertrages geben Sie das Datum ein, das Ihnen als früherem Dienstherrn von dem aufnehmenden Dienstherrn mitgeteilt wird. Bis zu diesem Datum erfolgt die Zinsberechnung für den zum 01.01.2011 ermittelten Abfindungsbetrag. Einzugeben ist immer der monatsletzte Tag bei dem abgebenden Dienstherrn, auch wenn als Datum für den Dienstherrenwechsel der Monatserste vom aufnehmenden Dienstherren mitgeteilt wird. Das Datum ist immer vorzugeben, wenn das Feld Eintritt Versorgung nicht gefüllt ist, ansonsten erfolgt eine Fehlermeldung bei der Ausführung der Abfindungsberechnung. 12. Eintritt Versorgung Es ist das Datum einzugeben, zu dem der Versorgungsfall eines früher im Land Berlin beschäftigten Beamten eingetreten ist und der Wechsel zum neuen Dienstherren vor dem Inkrafttreten des VLT-StV (vor dem 1.1.2011) stattfand. Beim Eintritt des Versorgungsfalles kann es sich um den Wechsel vom aktiven Beamtenverhältnis in den Ruhestand oder auch um den Tod des Beamten handeln. Es ist das Datum einzutragen, mit dessen Ablauf der Eintritt in die Versorgung erfolgt, wenn der derzeitige Dienstherr aufgrund der Zurruheset- Autor: LVwA PS IPV Seite VLT-R-03-5 Stand: 11.2015

zung des früher im Land Berlin beschäftigten Beamten dieses Datum mitteilt. Im allgemeinen beginnt für einen Ruhestandsbeamten die Zahlung der Versorgungsbezüge zum Monatsersten und in diesem Feld ist der vorausgehende Monatsletzte einzutragen; der ausführliche Feldbezeichner ist "Eintritt Versorgung mit Ablauf des". Teilt der spätere Dienstherr einen weiteren Dienstherrenwechsel mit, so bleibt das Feld Eintritt Versorgung leer. Das Eingabefeld Eintritt Versorgung bleibt bei einem Fall nach Inkrafttreten des Staatsvertrages leer, stattdessen ist das Eingabefeld Dienstherrenwechsel zu füllen. Das Datum hat im Fall der Abfindungsberechnung nach einem erfolgten Dienstherrenwechsel vor dem 01.01.2011 eine besondere Relevanz für die Zinsberechnung. Bis zu diesem Datum werden in Fällen mit Dienstherrenwechsel vor dem 01.01.2011 ohne laufende Erstattungen nach 107b LBeamtVG die Zinsen im Rahmen der Abfindungszahlung berechnet. 13. Dienstzeit Quotelung Im Eingabefeld Dienstzeit Quotelung sind die Monate vorzugeben, die sich aus der Quotelung ergeben. Diese Monate erhöhen die Anzahl der Monate, die sich aus dem Abfindungszeitraum ergeben, und sind somit für die Berechnung des Abfindungsbetrages relevant. Sofern im Falle von mehreren Dienstherrenwechseln bei einem früheren Wechsel keine Versorgungslastenteilung erfolgte, da die Voraussetzungen des 107b BeamtVG nicht erfüllt waren, hat der damals abgebende Dienstherr keine Zahlungspflicht. Die Dienstzeiten des Dienstherrn werden dann bei einem späteren erneuten Wechsel dem zahlungspflichtigen Dienstherrn nur anteilig zugerechnet (Quotelung). Das Eingabefeld dient der Eingabe der Dienstzeiten, die zusätzlich zu berücksichtigen sind. Die Quotelung erfolgt nach 11 (Dienstherrenwechsel ohne laufende Erstattungen nach 107b BeamtVG), 12 (Erneuter Dienstherrenwechsel nach Inkrafttreten des Staatsvertrages) oder 13 (Quotelung ohne Erstattungspflicht nach 107b BeamtVG) des Staatsvertrages. 14. Verw. Zweck Es ist der Verwendungszweck für die Überweisung einzutragen, den der aufnehmende Dienstherr (Feld Neuer Dienstherr) mitgeteilt hat. Sofern der Verwendungszweck noch nicht bekannt ist, bleibt dieses Feld frei. In diesem Fall wird im Personalteilvorgang Bescheide erstellen der Teilstatus auf Verwendungszweck angefordert gesetzt. Dies bewirkt, dass auf dem Bescheid an den aufnehmenden Dienstherrn ein entsprechender Vermerk mit der Bitte um Mitteilung des Verwendungszweckes angedruckt wird und der Status des Gesamtvorgangs auf Verwendungszweck angefordert gesetzt wird. Dieser Status weist darauf hin, dass nach der Mitteilung des Verwendungszweckes die Fortsetzung der Verarbeitung mit der Eingabe des Verwendungszweckes im Personalteilvorgang Verwendungszweck erfassen erfolgen kann. Autor: LVwA PS IPV Seite VLT-R-03-6 Stand: 11.2015

Der eingetragene Verwendungszweck wird als Information auf dem durch den Abrechnungsreport erzeugten AVIS als Unterlage für die Zahlstelle angedruckt. 15. Abw. Bemessungssatz Es kann hier für die Berechnung des Abfindungsbetrages ein abweichender Bemessungssatz verwendet werden. Zur Auswahl stehen folgende Möglichkeiten Die Gründe 01 bis 03 müssen in der Regel nicht ausgewählt werden, da systemseitig anhand des Geburtsjahres und des Datums des Dienstherrenwechsels der zu berücksichtigende Prozentsatz ermittelt wird. Unabdingbar erforderlich ist jedoch die Eingabe des Grundes 04, wenn es sich bei dem wechselnden Beamten um einen Professor / eine Professorin handelt, da diese Personengruppe nicht systemseitig erkannt wird und anderenfalls die Ermittlung des Satzes anhand des Lebensjahres erfolgt. Die Gründe 05 und 06 führen nicht zu einer Abfindungsberechnung und sind nicht zu verwenden. 16. Voraussetzungen 3 nicht erfüllt Dieses Feld ist zu markieren, wenn auf Sie als Dienstherr im vorliegenden Abfindungsfall die Voraussetzungen für die Versorgungslastenteilung gemäß 3 VLT-StV nicht zutreffen. Wird dieses Ankreuzfeld markiert, ergibt die Berechnung für den Abfindungsbetrag den Wert Null. Der Überweisungsbetrag bestimmt sich dann anhand der erhaltenen Abfindungsbeträge (die im Infotyp Dienstverhältnisse (IT 0845) PA-seitig zum Zeitpunkt des Abfindungseingangs aufgegeben wurden) unter Berücksichtigung der anfallenden Zinsen. Wird dieses Ankreuzfeld nicht markiert, erfolgt nach der Berechnung die Ausgabe des ermittelten Abfindungsbetrages und des entsprechenden Überweisungsbetrages. Für diese Fälle wird beim Betätigen des Button Berechnung durchführen zusätzlich der Hinweis Berechneter Abfindungsbetrag beinhaltet eine frühere Abfindung von. EUR. ausgegeben, wenn im Infotyp Dienstverhältnisse (IT 0845) zur Rechtsgrundlage 04 (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) ein erhaltener Abfindungsbetrag vorhanden ist. 17. Berechnung durchführen (Taschenrechnersymbol) Nachdem zumindest die notwendigen Felder Abfindungszeitraum, Berechnungsart und alternativ Eintritt Versorgung oder Dienstherrenwechsel gefüllt wurden, ist der Button Be- Autor: LVwA PS IPV Seite VLT-R-03-7 Stand: 07.2017

rechnung durchführen zu betätigen, um die Abfindungsberechnung durchzuführen. Im Anschluss an die Berechnung zeigen die Anzeigefelder im Block Ergebnis Abfindung die Ergebnisse bzw. bei wiederholter Berechnung die ggf. aktualisierten Ergebnisse. Die Berechnung wird systemseitig auch durchgeführt, wenn der Button betätigt wird. 18. Abfindungsbetrag sichern in der Menüleiste Es wird der maschinell berechnete Abfindungsbetrag angezeigt. Die Parameter für die Berechnung des Abfindungsbetrages sind: ruhegehaltfähige Bezüge, ruhegehaltfähigen Dienstzeiten in Monaten, Bemessungssatz. Das gilt, sofern das Ankreuzfeld Voraussetzungen 3 nicht erfüllt nicht markiert ist. Der Abfindungsbetrag ist Bestandteil des Überweisungsbetrages. 19. Zinsen Abf. Es werden die ggf. berechneten Zinsen angezeigt. Da Zinsen für einen Fall mit Dienstherrenwechsel nach Inkrafttreten des Staatsvertrages nicht anfallen, bleibt das Feld in diesem Fall leer. 20. erhaltene Abfindung Es wird die Summe der erhaltenen Abfindungsbeträge anhand von Infotyp Dienstverhältnisse (IT 0845) angezeigt, wenn das Ankreuzfeld Voraussetzungen 3 nicht erfüllt markiert ist. Der erhaltene Abfindungsbetrag ist dann Bestandteil des Überweisungsbetrages. 21. Zinsen erh.abf. Es werden die nach 7 Abs. 1 VLT-StV (Weiterreichen der Abfindung) ermittelten Zinsen angezeigt. Diese sind Bestandteil des Überweisungsbetrages. 22. Überweisungsbetrag Das Anzeigefeld Überweisungsbetrag zeigt den berechneten Überweisungsbetrag an. 23. manuell (Überweisungsbetrag) Es kann über diese Feld die gesamte Berechnung übersteuert und der zu leistenden Überweisungsbetrag manuell vorgeben werden. 24. Forderungsbetrag Im Zuge einer Nachberechnung wird hier der zurückzufordernde Betrag angezeigt, wenn sich aufgrund der bisher geleisteten Überweisungsbeträge eine Forderung ergibt. Im Fall einer Erstberechnung kann keine Forderung entstehen und damit bleibt der Feldinhalt bei 0 Euro. Autor: LVwA PS IPV Seite VLT-R-03-8 Stand: 07.2017

25. Berechnungsdatum Landesverwaltungsamt Berlin Das Anzeigefeld Berechnungsdatum zeigt das Datum der letzten Berechnungsdurchführung an. Immer wenn der Button Berechnung durchführen betätigt wurde, wird dieses Datum aktualisiert, auch wenn sich die berechneten Ergebnisse nicht ändern. 26. Beamter des landesunmittelbaren Dienstes In diesem Feld ist eine Auswahl anhand der hinterlegten Liste zu treffen, sofern der Beamte, für den die Abfindungszahlung zu leisten ist, im landesunmittelbaren Dienst beschäftigt ist/war. Es stehen folgende Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung: Die Information dient der Zuordnung von Haushaltsinformationen zur Abfindungszahlung, die auf der Zahlbegleitliste (AVIS) angedruckt werden. 27. Beamter von betreuter Einrichtung In diesem Feld ist eine Auswahl anhand der hinterlegten Liste zu treffen, sofern der Beamte, für den die Abfindungszahlung zu leisten ist, bei einer Dienststelle beschäftigt ist/war, für die das Landesverwaltungsamt für die Abfindungszahlung beauftragt wurde. Es stehen folgende Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung: Autor: LVwA PS IPV Seite VLT-R-03-9 Stand: 11.2015

Hinweise Es ist nur eines der Felder Beamter des landesunmittelbaren Dienstes und Beamter von betreuter Einrichtung zu füllen. Wurde in einem der beiden Felder eine Auswahl getroffen, so erscheint unmittelbar ein Pop-Up-Fenster: Wird dies mit Ja bestätigt, wird die Information gespeichert. Wird anschließend für das andere Feld eine Auswahl getroffen und gespeichert, so wird die zuvor gespeicherte Informati- Autor: LVwA PS IPV Seite VLT-R-03-10 Stand: 04.2016

on zum ersten Feld gelöscht. Es ist somit stets nur die zuletzt gespeicherte Information zum entsprechenden Feld vorhanden. Wird in keinem der beiden Felder eine Auswahl getroffen, kann der Personalvorgang dennoch abgeschlossen werden, es wird jedoch auf der erstellten Zahlbegleitliste (AVIS) keine Haushaltsinformation angedruckt. 28. Unterrichtungsdatum Sofern der Beamte beim neuen Dienstherrn in den Ruhestand versetzt wird, ist in das Feld das Datum der Unterrichtung durch den neuen Dienstherrn einzugeben. Das Feld ist nicht eingabebereit, wenn das Feld Dienstherrenwechsel gefüllt ist. Das Datum wird auf dem AVIS angedruckt. Autor: LVwA PS IPV Seite VLT-R-03-11 Stand: 04.2016