Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin



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Transkript:

Grundstücksgeschäfte der n Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Windparks, Einkaufszentren, Kitas Alles ohne Wettbewerb 16. November 2012 in Düsseldorf

Aufbau zur Rechtslage Beispiele z.b. Kitas 2

3

Rechtslage Schon lange gilt: EU-Primärrecht, Beihilferecht, Haushaltsrecht 2007: OLG Düsseldorf _ Vergaberecht 2010: EUGH _ es kommt darauf an 2012: Was heißt das denn nun? 4

Vergaberecht wenn ein schriftlicher Vertrag den Auftragnehmer zur Bauleistung verpflichtet und ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse für den öffentlichen Auftraggeber besteht oder bei verdeckter Bauleistung für den öffentlichen Auftraggeber 5

nur Wettbewerb nach AEUV wenn gemeinschaftsrelevant dann europaweites Verfahren mit Transparenz Gleichbehandlung Rechtsschutz 6

Anforderungen der EU-Kommission Mitteilung der Kommission vom 10.07.1997 Leitfaden zum Ausschluss staatlicher Beihilfe (Art. 107 AEUV) betrifft alle Verkäufe von Bauten und Grundstücken durch die öffentliche Hand Grundsätze auch übertragbar auf Pachtverträge 7

Anforderungen der EU-Kommission Ausschluss staatlicher Beihilfen Verkauf / Verpachtung nur zu Marktpreisen Bedingungsfreies Bieterverfahren Bewertung durch Sachverständigen 8

Aufbau zur Rechtslage Beispiele z.b. Kitas 9

Schlichter Verkauf Vergaberecht: P Stadt Verkauf in der Regel EU-Primärrecht: Ausnahme Sonderrechte Beihilferecht: mit Gutachten P Haushaltsrecht: mit Gutachten - P Unternehmen 10

Schlichter Verkauf Fall: Entscheidung: Die Stadt verkauft ein Grundstück. Sie verpflichtet den Käufer nicht, das Grundstück in einer kein Baukonzession Baukonzession erfordert, dass sich vorgegebenen Weise zu nutzen. Der Kaufvertrag Auftragnehmer verpflichtet, enthält auch sonst keine Bedingungen. Bauleistungen zu erbringen. 11

Vergaberecht: P Stadt verkauft Grundstück A 100 % Anteile EU-Primärrecht: Beihilferecht: Haushaltsrecht: P P P Inhousegeschäft ohne Wettbewerb und ohne Begünstigung städtische Wirtschaftsförderungsgesellschaft 12

Stadt Energieunternehmen Vergaberecht: EU-Primärrecht: Beihilferecht: P - - verpachtet Windparkgrundstück Haushaltsrecht: - 13

Fall: Folge: Stadt verpachtet Grundstück. Erwerber muss Windpark nach vergabepflichtig anders bei Verpachtung von bestehendem Vorgaben der Stadt errichten und betreiben. Windpark anders als Verpachtung ohne Baupflicht dann aber Beihilfe-, Primär- und Haushaltsrecht 14

Vergaberecht: P Stadt Verkauf Teilfläche Eigentümer des Nachbargrundstücks EU-Primärrecht: Beihilferecht: P P Haushaltsrecht: P 15

Fall: Folge: Stadt möchte große Stadthalle bauen. Diese soll sich teils auf eigenem Grundstück befinden und teils auf Grund- nicht vergabepflichtig Stadt darf entscheiden, wo Halle errichtet stück von Bauunternehmen. Stadt verkauft ihr Grund- werden soll stück an das Bauunternehmen, das die Halle errichtet. 16

Verkauf + Bau + Grundstücksverkauf Projektentwickler Vergaberecht: Ausnahme < Schwellenwerte EU-Primärrecht: Ausnahme kein Binnenmarkt - - Stadt Bauvorgaben + GU Beihilferecht: Ausnahme kein Binnenmarkt - Vermietung Haushaltsrecht: P wenn wirtschaftlich 17

Verkauf + Bau + : Beispiel EuGH, Urteil vom 29.10.2009, C-536/07 ( Köln Messe ) Köln Messe Grundstücksverkauf Untermiete Investor Stadt Köln 18

Verkauf + Bau + : Beispiel EuGH, Urteil vom 29.10.2009, C-536/07 ( Köln Messe ) Mietvertrag zwischen Investor und Stadt Köln ist Bauauftrag unerheblich, dass Investor Eigentümer war, die Stadt Köln die Messe nicht selbst nutzt, die Stadt Köln nicht zahlt ausschlaggebend allein: Hauptgegenstand des Vertrages Bauauftrag 19

Erschließung Vergaberecht: - Stadt Verkauf + Straße EU-Primärrecht: - Projektentwickler Übereignung Straße Beihilferecht:? Haushaltsrecht:? 20

Erschließung Fall: Folge: Projektentwickler verpflichtet sich, nach Grundstückskauf Erschließungsanlagen zu bauen vergabepflichtig städtebauliche Zwecke der Bauaufträge führen nicht aus Vergaberecht 21

Sanktionen EU-Kommission Strafzahlungen Rechtsstreit persönliche Haftung 22

Vielen Dank für Ihr Interesse! Rechtsanwältin Dr. Ute Jasper Sekretariat Yvonne Möller Telefon + 49 (211) 60055-326 Telefax + 49 (211) 60055-320 E-Mail y.moeller@heuking.de Georg-Glock-Straße 4 D-40474 Düsseldorf www.heuking.de 23

Die Sozietät berät seit 1972 mit derzeit neun Büros und weit über 200 spezialisierten Anwälten bundesweit sowie in Brüssel und Zürich Das Dezernat zählt seit Jahren zu den drei besten Vergabe-Sozietäten berät seit 1991 bei Vergaben, Umstrukturierungen, Großprojekten und Kooperationen der öffentlichen Hand hat mehrere hundert Groß-Projekte von Bund, Ländern und n und deren Tochtergesellschaften mit einem Volumen von insgesamt mehr als 20 Mrd. begleitet, ohne dass bisher ein Verfahren erfolgreich angegriffen wurde 24

Unsere Standorte Hamburg Brüssel Berlin Düsseldor f Chemnitz Köln München Frankfurt Zürich 25

Berlin Unter den Linden 10 D-10117 Berlin T +49 (0)30 88 00 97-0 F +49 (0)30 88 00 97-99 berlin@heuking.de Brüssel Avenue Louise 326 B-1050 Brüssel T +32 (0)2 646 20-00 F +32 (0)2 646 20-40 brussels@heuking.de Chemnitz Weststraße 16 D-09112 Chemnitz T +49 (0)371 382 03-0 F +49 (0)371 382 03-100 chemnitz@heuking.de Düsseldorf Georg-Glock-Straße 4 D-40474 Düsseldorf T +49 (0)211 600 55-00 F +49 (0)211 600 55-050 duesseldorf@heuking.de Frankfurt am Main Grüneburgweg 102 D-60323 Frankfurt am Main T +49 (0)69 975 61-0 F +49 (0)69 975 61-200 frankfurt@heuking.de Hamburg Bleichenbrücke 9 D-20354 Hamburg T +49 (0)40 35 52 80-0 F +49 (0)40 35 52 80-80 hamburg@heuking.de Köln Magnusstraße 13 D-50672 Köln T +49 (0)221 20 52-0 F +49 (0)221 20 52-1 koeln@heuking.de München Prinzregentenstraße 48 D-80538 München T +49 (0)89 540 31-0 F +49 (0)89 540 31-540 muenchen@heuking.de Zürich Bahnhofstraße 3 CH-8001 Zürich T +41 (0)44 200 71-00 F +41 (0)44 200 71-01 zuerich@heuking.ch 26