Arbeitsrechtliche Chancen und Risiken des Outsourcing Arbeitsrechtliche Chancen und Risiken des Outsourcing

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1 Arbeitsrechtliche Chancen und Risiken des Outsourcing Arbeitsrechtliche Chancen und Risiken des Outsourcing Dr. Andreas Walle

2 Outsourcing Chancen und Risiken Chancen Kostenreduzierung und Kostentransparenz Konzentration auf das Kerngeschäft Trennung von Verantwortung Verringerung der Kapitalbindung Qualitätssteigerung durch Know-how-Transfer, Zugriff auf Fachpersonal Verringerung wirtschaftlicher Risiken (z.b. Produkthaftung) Bessere Wettbewerbsfähigkeit, Flexibilität Tarifflucht Synergieeffekte innerhalb eines Konzerns 2

3 Outsourcing Chancen und Risiken Risiken Abhängigkeit von Fremdunternehmen Einflussnahme nur über die Vertragsbeziehung Datenschutz Vertragsbindung Genaue vertragliche Regelungen Sorgfalt bei der Auswahl des Dritten Kontrolle des Dritten 3

4 Outsourcing Arbeitsrechtliche Folgen Verminderter eigener Beschäftigungsbedarf Betriebsbedingte Kündigung BGB Betriebs(teil)übergang gemäß 613 a Arbeitsplatzwegfall/ Keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit/ Sozialauswahl Beteiligungsrechte des Betriebsrats Massenentlassungsanzeige 4

5 Betriebsübergang als Feind warum und was tun? Keine punktuelle Arbeitnehmer-Auswahl möglich Drückende Altlasten drohen Lösungswege: Personalabbau Vermeidung eines Betriebsübergangs Betriebsübergang akzeptieren und zu Widersprüchen animieren 5

6 Betriebsübergang Lösungswege Personalabbau Ausgangslage Betriebs(teil)übergang A-GmbH Vertrag B-GmbH B 613a BGB B B 1 Automatischer Übergang der in dem übergehenden Betrieb(steil) beschäftigten Arbeitnehmer auf den Betriebserwerber, 613a Abs. 1 S. 1 BGB Kündigungsverbot wegen des Betriebs(teil)übergangs, 613a Abs. 4 S. 1 BGB aber: Kündigungen aus anderen (z. B. betriebsbedingten) Gründen sind zulässig, 613a Abs. 4 S. 2 BGB; 613a Abs. 4 S. 1 BGB schützt nicht vor Kündigungen, die sich jederzeit unabhängig vom Betriebsübergang realisieren können 6

7 Betriebsübergang Lösungswege Klassische Veräußererkündigung Umsetzung eines eigenen Personalkonzepts durch den Veräußerer Klassische Erwerberkündigung Umsetzung eines Personalkonzepts durch den Erwerber Sonderfall: Veräußererkündigung mit Erwerberkonzept Veräußerer kündigt Arbeitnehmern betriebsbedingt in Abstimmung mit dem (potenziellen) Betriebserwerber Konflikt zwischen Bestandsschutz ( 613a BGB) und dem Optimierungsinteresse der beteiligten Unternehmen Betriebsübergang = tragender Grund für die Kündigungen? 7

8 Betriebsübergang Lösungswege BAG, Urteil vom AZR 97/2002: Es kommt nicht darauf an, ob das Konzept auch beim Veräußerer vollzogen werden kann Arbeitsplatz kann auf Grund der unternehmerischen Planung des Erwerbers entfallen Betriebsübergang muss im Zeitpunkt der Kündigung greifbare Formen angenommen haben bzw. das Konzept des Erwerbers muss konkret und verbindlich sein 8

9 Betriebsübergang Lösungswege Exkurs: Personalabbau in der Insolvenz Erleichterter Personalabbau im Insolvenzverfahren Begrenzung des Sozialplanvolumens abgekürzte Kündigungsfristen beschleunigtes Verfahren zum IA+SP, Vermutungswirkungen Privilegierte Haftung des Erwerbers Nur für Verbindlichkeiten ab Insolvenzeröffnung (z.b. BAV: Eintritt in die Versorgungsanwartschaften; im Versorgungsfall schuldet Erwerber aber nur die bei ihm erreichte Versorgungsleistung) 9

10 Betriebsübergang Lösungswege Vermeidung eines Betriebsübergangs Keine Organisation beim Veräußerer Organisationsänderung/ Auflösung des Funktionszwecks Betriebsübergang akzeptieren und zu Widersprüchen animieren Vor: Unterrichtung der Arbeitnehmer nach 613 a Abs. 5 BGB Hohe Anforderungen durch die Rechtsprechung Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer bei fehlender oder fehlerhafter Unterrichtung ist ein Widerspruch bis zur Verwirkungsgrenze möglich (Umstände + Zeit) 10

11 Betriebsübergang als Freund warum und was tun? Übernahme von funktionsfähiger Einheit Kostenweitergabe (Altlasten, Vermeidung eigener Personalabbaukosten) Lösungswege: Vorauswahl (Die Guten zu mir, die Schlechten zu Dir ) Organisation beim Veräußerer schaffen? Widersprüche zum Betriebsübergang mit Risiken versehen 11

12 Tarifflucht durch Outsourcing? (Beseitigung der Tarifbindung) Bei normativer Tarifbindung Bei einzelvertraglicher Bezugnahme früher: Gleichstellungsabrede Gleichbehandlung mit normativ tarifgebundenen Arbeitnehmern BAG vom : Ende der Gleichstellungsabrede heute: Wortlaut der Bezugnahmeklausel entscheidet Günstigkeitsprinzip 12

13 Berlin Unter den Linden Berlin T F berlin@heuking.de Brüssel Avenue Louise Brüssel Belgien T F brussels@heuking.de Chemnitz Weststraße Chemnitz T F chemnitz@heuking.de Düsseldorf Georg-Glock-Straße Düsseldorf T F duesseldorf@heuking.de Frankfurt Grüneburgweg Frankfurt am Main T F frankfurt@heuking.de Hamburg Neuer Wall Hamburg T F hamburg@heuking.de Köln Magnusstraße Köln T F koeln@heuking.de München Prinzregentenstraße München T F muenchen@heuking.de Ihr Ansprechpartner: Dr. Andreas Walle Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Neuer Wall Hamburg T: F: a.walle@heuking.de Zürich Bahnhofstrasse Zürich Schweiz T F zuerich@heuking.ch 13

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