Bundesjägertag Wildbrethygiene in der Praxis

Ähnliche Dokumente
Vermarktung von erlegtem Haarwild

(Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV) 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Allgemeine Hygieneanforderungen 4 Schulung

Trichinenprobenentnahme und Abgabe von Wildfleisch durch Jäger

Schlachtung Farmwild. - Die Qual der Wahl - Jahrestagung der amtlichen Tierärzte 2011 Regierung von Oberfranken Dr. Iris Fuchs

Wichtige Verordnung, viele spezifische Angaben zu mikrobiologischen Kriterien und Probenahme!

Lebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild

Merkblatt Vermarktung von Wild und Wildfleisch Information für Jäger

EU-Basis-Verordnung Nr. 178/2002

Lebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild

Schlachtung Farmwild

Aufruf an alle Jäger

Hygieneanforderungen im Gastronomiebetrieb

Seit dem 1. Januar 2006 gelten die EU-Verordnungen des sogenannten Lebensmittelhygienepaketes.

Gesetzliche Vorschriften

(Südhessen-Woche SüWo lokal Nr. 44/2015)

Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln LMHV (Lebensmittelhygiene-Verordnung)

1 Anwendungsbereich. 2 Begriffsbestimmungen. Tier-LMÜV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

Fortbildung von Jägerinnen und Jägern zur Gewinnung von Lebensmitteln im Rahmen der Jagdausübung

Anpassung des nationalen Lebensmittelhygienerechts an die Vorgaben des EU-Hygienepakets

Informationsbrief Nummer 2 vom Januar 2009

Leitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert

Vermarktung von Wildfleisch und Wildfleischerzeugnissen durch Jäger

Forum 1: Um- und Neubau von Schulmensen Bauliche Anforderungen aus Sicht der Lebensmittelhygiene

Anforderungen an die Hygiene bei der Wildbretgewinnung

Zulassungsbedingungen für an ein Einzelhandelsunternehmen angeschlossenen Wildbearbeitungsbetrieb

Per . Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz - Fachbereich 86 - Postfach Recklinghausen

INHALT. 1 Kostenpflichtige Tatbestände. 2 Gebührensätze. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Gebühren nach Zeitaufwand

Lebensmittel-Transportrecht: Hygienevorschriften einhalten!

Seite Vorwort ' Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis

Merkblatt zur Lebensmittelhygiene in Betrieben für Lebensmittelunternehmer/Innen

Einführung in das neue EU-Recht

Unterweisung zur Lebensmittelhygiene gemäß DIN Thema: Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Rechtliche Grundlagen, Verantwortung, Eigenkontrolle

Merk- und Schulungsblatt zur Entnahme von Proben beim Wildschwein zur Untersuchung auf Trichinen

Tipps für Jäger zum Umgang mit Wildfleisch

INHALT. 1 Kostenpflichtige Tatbestände. 2 Gebührensätze. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Gebühren nach Zeitaufwand

Lebensmittel im Fernabsatz nach den Vorgaben der LMIV

1 Welche wesentlichen Anforderungen schreibt die EU- Verordnung Nr. 852/2004 vor?

Referent Michael Schmidt ATA für Lebensmittelhygiene VLÜA Weimarer Land


BETRIEBSBESCHREIBUNG FÜR BOR-BEWERTUNG

Lebensmittelhygiene-Recht 2006

NA AA N 533

"Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1828)"

Qualitätssicherung in der Lebensmittelproduktion. Ulrich Busch

Entwurf. Vom Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 999/2001

Merkblatt Trichinenprobenentnahme

Inhaltsverzeichnis. I Fleischhygiene und -untersuchung. Ordner 1 Vorwort Autorenverzeichnis

DJV-Zusammenfassung der für Jäger relevanten Inhalte. Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts )

Hygiene in der Packstelle ist keine Hexerei

Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch im IGH

Amtliche Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg. Informationsblatt

Der Tierarzt mit hoheitlichen Aufgaben. Amtlicher Tierarzt in der Fleischhygiene

Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen. Dr. Daniela Pietsch

2.2.3 Kommentar zur Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) Zu 1 Geltungsbereich

Leitfaden. 1. Ziel. 2. Begriffsbestimmungen

Verordnung zur Durchsetzung lebensmittelrechtlicher Rechtsakte der Gemeinschaft

Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen. Anwendungsbereich

53.51 Fleisch-/Geflügelfleischhygienegebührensatzung

EU-Zulassung für Großküchen

Vorwort. Die Autoren. B Die europäische Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe 5

GEBÜHRENVERZEICHNIS des Landkreises Rostock über 'die Erhebung von Gebühren für amtliche Untersuchungen und Kontrollen nach dem Fleischhygienerecht

Kurzinformation Wildbrethygiene und Wildbretvermarktung aus rechtlicher und jagdpraktischer Sicht (Stand: )

Feste feiern aber sicher! Informationsveranstaltung über Lebensmittelsicherheit auf Vereins- und Straßenfesten

AUFBAU UND ZUSAMMENSPIEL DER ELEMENTE DES LEBENSMITTELHYGIENERECHTS

Die einfacheren hygienerechtliche Vorschriften für Märkte gelten nur für ortsveränderliche und/oder nichtständige Betriebsstätten.

Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen

EINFÜHRUNGSVERANSTALTUNG INHALT

Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen

Lebensmittelrecht EG - Schweiz

Exportabfertigung von Lebensmitteln tierischer Herkunft in Drittländer gem. 52 LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006 idgf.

Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung)

LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist

Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts

Umsetzung der EU-Hygieneverordnung EG Nr. 853/2004


Umstellung auf biologische Landwirtschaft

Verordnung. 1 Anwendungsbereich

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004

Bestimmungen zur Lebensmittelhygiene (früher: Lebensmittelhygieneverordnung)

Artikel 2 der Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts

Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa

Nachhaltige Beschaffung konkret: Lebensmittel / Catering

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom

Hygiene-Meister-Smiley UG

Betriebliches Eigenkontrollsystem nach HACCP - Grundsätzen

Merkblatt. Regierungspräsidium Kassel. Wann besteht Zulassungspflicht?

Lebensmittelhygieneschulung nach 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung

Lebensmittelhygiene, Eigenkontrollkonzept (HACCP) und Leitlinien für eine gute Hygienepraxis

Abschnitt 1a Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch

1 Erstreckung der Verbote der 1 und 2 des Verfütterungsverbotsgesetzes

Lebensmittelrecht und Normen in der Europäischen Gemeinschaft und ihre Auswirkungen auf den Transport Rudolf Glück

Kennzeichnung von Hühnereiern für die. Abgabe an den Endverbraucher

Lebensmittelabfälle aus Sicht des Bundes rechtlicher Hintergrund und bundesweite Strategien

Eckpunkte des Hygienepaketes

Die Untersuchung von Bio-Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen Erfahrungen aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung

Temperaturanforderungen an die Beförderung und Lagerung von kühlpflichtigen Lebensmitteln tierischen Ursprungs - Langfassung -

Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) Rückmeldeformular. Name / Firma / Organisation / Amt

Transkript:

Standbild Bundesjägertag 2006 am 19. Mai 2006 Wildbrethygiene in der Praxis MR

Gliederung 1. Welche Lebensmittelhygienevorschriften müssen für die verschiedenen Wege zur Nutzung oder Abgabe erlegten Wildes als Lebensmittel beachtet werden? EG-Recht, Bundesrecht oder Landesrecht? 2. Welche gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften im Bereich der Nutzung, Abgabe und Vermarktung erlegten Wildes als Lebensmittel sind seit dem 1. Januar 2006 anzuwenden? 3. Welche nationalen Vorschriften im Bereich der Nutzung, Abgabe und Vermarktung erlegten Wildes als Lebensmittel werden derzeit auf Bundesebene vorbereitet?

Wege zur Nutzung, Abgabe und Vermarktung erlegten Wildes als Lebensmittel 1. Vermarktung über zugelassene Wildbearbeitungsbetriebe 2. Nutzung des erlegten Wildes im eigenen Haushalt 3. Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen 4. Abgabe kleiner Mengen zerwirkten Wildfleisches

Wege zur Nutzung, Abgabe und Vermarktung erlegten Wildes als Lebensmittel Zu 1. Vermarktung über zugelassene Wildbearbeitungsbetriebe Durch EG-Recht (Anhang III Abschnitt IV der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 abschließend geregelt. Nationale Regelung zur Beifügung von Köpfen und Eingeweiden in begründeten Einzelfällen.

Wege zur Nutzung, Abgabe und Vermarktung erlegten Wildes als Lebensmittel Zu 2. Nutzung des erlegten Wildes im eigenen Haushalt Bis auf weiteres Weiteranwendung des 1 des Fleischhygienegesetzes. Frühestens 2007 neue bundesrechtliche Anforderungen vergleichbar mit 1 des Fleischhygienegesetzes. Evtl. Landesrecht.

Wege zur Nutzung, Abgabe und Vermarktung erlegten Wildes als Lebensmittel Zu 3. Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen - Primärerzeugnis: Wild in der Decke oder im Federnkleid, auch ausgeweidet - Endverbraucher: Letzter Verbraucher, der das Lebensmittel nicht im Rahmen einer Tätigkeit eines Lebensmittelunternehmers verwendet - Einzelhandel: Behandlung, Be- oder Verarbeitung von Lebensmitteln und ihre Lagerung am Ort des Verkaufs oder der Abgabe an den Endverbraucher Nationale Vorschriften.

Wege zur Nutzung, Abgabe und Vermarktung erlegten Wildes als Lebensmittel Zu 4. Abgabe kleiner Mengen zerwirkten Wildfleisches EG-Recht (Lebensmittelhygiene-Verordnung (EG) Nr. 852/2004). Nationales Recht.

Gemeinschaftsrechtliche Vorschriften im Bereich der Nutzung, Abgabe und Vermarktung erlegten Wildes als Lebensmittel 1. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 2. Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs

Gemeinschaftsrechtliche Vorschriften im Bereich der Nutzung, Abgabe und Vermarktung erlegten Wildes als Lebensmittel Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Jäger, die erlegtes Wild an zugelassene Wildbearbeitungsbetriebe abgeben - Reinigung und erforderlichenfalls Desinfektion von Ausrüstungen und Transportbehältnissen - Erforderlichenfalls Verwendung von Trinkwasser zur Vermeidung von Verunreinigungen - Schulung bezüglich Gesundheitsrisiken - Vorbeugung vor Verunreinigungen des erlegten Wildes durch Tiere oder Schädlinge soweit möglich

Gemeinschaftsrechtliche Vorschriften im Bereich der Nutzung, Abgabe und Vermarktung erlegten Wildes als Lebensmittel Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Jäger, die erlegtes Wild an zugelassene Wildbearbeitungsbetriebe abgeben - Sachkunde, um Wild vor und nach dem Erlegen einer (ersten) Untersuchung unterziehen zu können ( kundige Personen ) - Konkretisierung der Schulungsinhalte - Schulung in Eigenverantwortung der Jagdverbände - Faktisch Zuweisung der Aufgaben eines amtlichen Fleischkontrolleurs.

Gemeinschaftsrechtliche Vorschriften im Bereich der Nutzung, Abgabe und Vermarktung erlegten Wildes als Lebensmittel Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Jäger, die kleine Mengen zerwirkten Wildes an Endverbraucher abgeben - Registrierung als Lebensmittelunternehmer - Anwendung der Grundsätze des HACCP-Konzeptes - Einhaltung der Hygieneanforderungen, die für vorrangig als private Wohngebäude genutzte Betriebsstätten vorgeschrieben sind

Nationale Vorschriften im Bereich der Nutzung, Abgabe und Vermarktung erlegten Wildes als Lebensmittel 1. Lebensmittelhygiene-Verordnung 2. Lebensmittelhygiene-Verordnung Tierische Lebensmittel 3. Überwachungsverordnung Lebensmittel tierischen Ursprungs

Nationale Vorschriften im Bereich der Nutzung, Abgabe und Vermarktung erlegten Wildes als Lebensmittel Abgabe von erlegtem Wild an zugelassene Wildbearbeitungsbetriebe Lebensmittelhygiene-Verordnung Tierische Lebensmittel: = Kopf und Eingeweide sind mit Tierkörpern erlegten Großwildes an den Wildbearbeitungsbetrieb zu liefern = Begründung: Untersuchung auf Umweltkontaminanten oder Zoonosen/Zoonoseerreger

Nationale Vorschriften im Bereich der Nutzung, Abgabe und Vermarktung erlegten Wildes als Lebensmittel Nutzung des erlegten Wildes im eigenen Haushalt Bis auf weiteres Weiteranwendung des 1 des Fleischhygienegesetzes. Frühestens 2007 neue bundesrechtliche Anforderungen vergleichbar mit 1 des Fleischhygienegesetzes. Evtl. Landesrecht.

Nationale Vorschriften im Bereich der Nutzung, Abgabe und Vermarktung erlegten Wildes als Lebensmittel Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen 1 = Regelung in der Lebensmittelhygiene-Verordnung. = Anzuwenden, wenn nicht mehr als die Strecke eines Jagdtages an Verbraucher oder den örtlichen Einzelhandel (= Bereich des Wohnortes oder des Erlegeortes) abgegeben wird. = Anforderungen: Primärerzeugnisse sind soweit wie möglich z. B. vor Kontaminationen durch Verunreiniger oder Bestandteile der Luft, des Bodens oder des Wassers, durch Abfälle, Tiere oder Schädlinge zu schützen.

Nationale Vorschriften im Bereich der Nutzung, Abgabe und Vermarktung erlegten Wildes als Lebensmittel Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen 2 = Regelung in der Lebensmittelhygiene-Verordnung Tierische Lebensmittel. = Anzuwenden, wenn nicht mehr als die Strecke eines Jagdtages an Verbraucher oder den örtlichen Einzelhandel (= Bereich des Wohnortes oder des Erlegeortes) abgegeben wird. = Anforderungen entsprechend Anlage 2 Kapitel VI der Fleischhygiene-Verordnung und Anlage 2 Kapitel VII der Geflügelfleischhygiene-Verordnung.

Nationale Vorschriften im Bereich der Nutzung, Abgabe und Vermarktung erlegten Wildes als Lebensmittel Abgabe kleiner Mengen zerwirkten Wildfleisches = Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 852/2004. = Weitere Regelung in der Lebensmittelhygiene-Verordnung Tierische Lebensmittel, die anzuwenden ist, wenn nicht mehr als zerwirktes Fleisch der Strecke eines Jagdtages an Verbraucher oder den örtlichen Einzelhandel abgegeben wird (= Bereich des Wohnortes oder des Erlegeortes). = Anforderungen entsprechend Anlage 2 Kapitel VI der Fleischhygiene-Verordnung - ausreichend großer gekühlter Raum mit Temperaturmessgerät oder - geeigneter Platz zum Enthäuten und Zerlegen in einer Wildkammer.

Nationale Vorschriften im Bereich der Nutzung, Abgabe und Vermarktung erlegten Wildes als Lebensmittel Anforderungen an die Kenntnisse der Jägerin und des Jägers über Lebensmittelhygiene bei der Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen und zerwirkten Wildfleisches = Einheitliche Ausbildung der Jägerinnen und Jäger in Fragen der Lebensmittelhygiene unabhängig vom Weg der Abgabe oder Vermarktung des Wildes. = Gleichwertige Regelung in der nationalen Lebensmittelhygiene-Verordnung Tierische Lebensmittel zur Verordnung (EG) Nr. 853/2004. = Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen durch zur Jagdausübung ermächtigte Personen. = Besondere Form der Kennzeichnung der Genusstauglichkeit

Vielen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit!