Das Gleichstellungsbüro der Martin-Luther-Universität stellt sich vor
Gesetzliche Grundlagen der Gleichstellungsarbeit an der MLU HSG LSA 3, Absatz 5 Aufgaben der Hochschule Die Hochschulen wirken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf die tatsächliche Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern hin. ln Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung sowie bei der Gestaltung der Arbeitsabläufe in den genannten Bereichen werden unterschiedliche Lebenswirklichkeiten und Interessen von Frauen und Männern berücksichtigt. Darüber hinaus ergreifen die Hochschulen Maßnahmen zur Beseitigung von bestehenden Nachteilen von Wissenschaftlerinnen, sonstigen weiblichen Beschäftigten und Studentinnen und zur Erhöhung des Anteils von Frauen und Männern in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind.
HSG LSA 72 Absatz 1 Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen und der Fachbereiche wirken auf die Herstellung der Chancengleichheit für Frauen und Männer und auf die Vermeidung von Nachteilen für weibliche Angehörige der Hochschule hin. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Verwirklichung des Zieles, dass Frauen in angemessener Weise in den Organen und Gremien der Hochschule vertreten sind. Sie fördern die Einbeziehung von Themen der Frauenforschung in die wissenschaftliche Arbeit der Hochschulen. Die Gleichstellungsbeauftragten wirken in allen Angelegenheiten, die die weiblichen Hochschulangehörigen betreffen, insbesondere bei bevorstehenden Personalmaßnahmen, mit. Sie sind rechtzeitig und umfassend zu informieren und zu beteiligen; sie können Bewerbungsunterlagen einsehen.
Wer wir sind Gleichstellungsbeauftragte der Universität Dr. Kathrin Hirschinger, Phil. Fakultät II Stellvertreterinnen, Gleichstellungsbüro Alexandra Groth, Phil. Fakultät III Andrea Ritschel, Familienbüro Silvia Sandmann, Prorektorat für Forschung und wissenschaftl. Nachwuchs Annett Linke, Phil. Fakultät III Dr. Karla Schneider, Zentralmagazin Naturwissenschaftl. Sammlungen Sekretariat Gisela Ritter
Arbeitsschwerpunkte des Gleichstellungsbüros Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in unterrepräsentierten Bereichen bzw. zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen (z.b. Mentoring) Gremienarbeit (z.b. Akademischer Senat) Information und Stellungnahmen zu gleichstellungsrelevanten Themen Zusammenarbeit mit (außer)universitären Einrichtungen (z.b. Familienbüro der MLU, Sozial- und Konfliktberatungsstelle der MLU, landes- und bundesweite Vernetzung) Projekte Öffentlichkeitsarbeit Veranstaltungen
Unterstützungsangebote Allgemeine Beratung und Unterstützung Vermittlung in Konfliktfällen Beratung und Unterstützung bei Diskriminierung und sexueller Belästigung Hilfe bei der Suche nach AnsprechpartnerInnen......
Für Studierende Studierende können sich bei allen gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten an uns wenden, insbesondere wenn sie mit uns über Vorschläge zur Verbesserung der Gleichstellungssituation an unserer Hochschule ins Gespräch kommen wollen, bei Problemen am Studien- und Arbeitsplatz, in Fällen sexueller Belästigung, wenn sie sich für Fördermöglichkeiten für Frauen interessieren, wenn sie Projekte zum Thema Gleichstellung planen und fachliche Unterstützung benötigen.
Bei Fragen oder Anregungen Barfüßer Straße 17 06108 Halle gleichstellungsbuer@uni-halle.de Telefon: 0345 55 21358 www.gleichstellung.uni-halle.de