Retz, Juli 011 Informationsblatt für BauwerberInnen Zuerst wollen wir uns bei Ihnen bedanken, dass Sie sich für ein Grundstück in der Gemeinde Retz interessieren oder bereits ein geeignetes Anwesen gefunden haben. Wir haben für Sie dieses Informationsblatt entworfen, damit Sie sich ein ungefähres Bild der Kosten, die im Zuge eines Grundstückserwerbs und dem anschließenden Bau eines Hauses anfallen, machen können. Die Kosten unterscheiden sich grundsätzlich in zwei verschiedene Kategorien. Es gibt die einmaligen Kosten (fallen nur einmal an, wenn ein Grundstück erworben und anschließend gebaut wird) und die jährlichen Kosten. Einmalige Kosten (1) Kosten für die Vertragserrichtung Bei einem Ankauf eines Grundstückes werden die Kosten für die Vertragserrichtung durch einen Notar oder einen Rechtsanwalt in Rechnung gestellt. Diese Rechnung geht zu Lasten des Käufers. () Grunderwerbssteuer Die Grunderwerbssteuer liegt derzeit bei 3,5% des Kaufpreises. (3) Grundbuchseintragung Die Grundbuchseintragung kostet derzeit 1% des Kaufpreises, der auf der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ausgewiesen ist. Die Punkte 4 bis 10 beinhalten verschiedenste Gebühren. Kurz gesagt haben Sie mit weiteren Kosten von 00,-- bis 600,-- zu rechnen. (4) Kommissionsgebühren, Verwaltungsausgaben Die Kosten für die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung sind je nach Größe des Bauvorhabens verschieden. Derzeit liegen die Kosten bei 0,50 pro m² neuer Geschoßfläche. Allerdings ist ein Mindestbetrag von 85,00 zur Vorschreibung zu bringen. (5) Bundesgebühren Das Bauansuchen unterliegt je nach Bauvorhaben einer Bundesgebühr von 14,30. Planungsunterlagen (dreifach vorzulegen) unterliegen auch einer Gebühr. Bis zu einer Größe von A3 beträgt sie 3,90 / Bogen. Über das Format A3 beträgt die Gebühr 7,80 / Bogen. Projektunterlagen (technische Beschreibungen etc.) sind ebenfalls dreifach vorzulegen und unterliegen einer Bundesgebühr von 3,90 je Bogen. Seite 1 von 8
(6) Energieausweis: 3,40 für Energieausweise (3-fache Ausfertigung) (7) Erklärung eines Grundstückes im Bauland zum Bauplatz: 6,90 (8) Baubehördliche Bewilligung für die Errichtung anderer baulichen Anlagen, für die Abänderung oder den Abbruch von Bauwerken sowie für Veränderungen der Höhenlage des Geländes: 56,-- (9) Baubehördliche Bewilligung für Einfriedungen und für die Aufstellung von Maschinen, Geräten und Feuerungsanlagen. (10) Gebühr für Bausachverständiger: 54,-- / 30 Minuten (11) Aufschließungsabgabe Diese Abgabe errechnet sich mit folgender Formel: Aufschließ ungsabgabe = Fläche * Einheitssatz * Bauklassenkoeffizient Der Einheitssatz beträgt derzeit 450,-- Der Bauklassenkoeffizient ist je nach Bauklasse verschieden: Bauklasse I: 1,00 Bauklasse II: 1,5 Bauklasse III: 1,50 Bauklasse IV: 1,75 usw Falls die Bauklasse des Grundstückes nicht bekannt ist, kann diese bei der Stadtgemeinde Retz erfragt werden. Die Nummer des Bauamtes ist 094/3 Beispiel: Grundfläche = 1.00 m² Einheitssatz = 450,00 Bauklasse = II daher 1,5 Aufschließ ungsabgabe = Fläche * Einheitssatz * Bauklassenkoeffizient Aufschließungsabgabe = 100 * 450*1,5 = 19.485,57 Die Aufschließungsabgabe beträgt 19.485,57 Seite von 8
(1) Wasseranschlussabgabe Grundsätzlich muss zuerst mit der Formel Fb Berechnung sfläche = * ( G + 1) + Fg + 0,15* Fu die Berechnungsfläche ermittelt werden. Fb bebaute Fläche [m²] (Wohnhaus) G angeschlossene Geschoße Fu unbebaute Fläche (Grundstücksfläche abzüglich bebauter Fläche; max. 500 m² unbebaute Fläche werden berücksichtigt, davon 15% = 7 m². Fg.. Fläche von sonstigen Gebäuden [m²] (Garage, Stadel, Schuppen, ) Die Wasseranschlussabgabe lässt sich danach mit folgender Formel berechnen: Wasseransc hlussabgabe = Berechnungsfläche* Einheitssatz Der Einheitssatz beträgt derzeit 10,39 netto zzgl. 10% USt = 11,43 (Für die KG Hofern beträgt der Einheitssatz 6,55 inkl. USt) Seite 3 von 8
Beispiel: Grundstücksgröße = 1.00 m² Wohngebäude Erd- und Obergeschoß angeschlossen mit 130 m² verbauter Fläche (Außenmaße) Fb Garage (freistehend) 40 m² (auch wenn nicht an das öffentliche Wassernetz angeschlossen) Fg Unbebaute Fläche = 1.00 m² 130 m² 40 m² = 1.030 m² (es werden aber nur max. 500 m² berücksichtigt) Fu Zuerst wird die Berechnungsfläche ermittelt: Fb Berechnung sfläche = *( G + 1) + Fg + 0,15* Fu 130m² Berechnung sfläche = *( + 1) + 40 + 0,15*500m² = 310m² Hat man die Berechnungsfläche ermittelt kann man mit folgender Formel die endgültige Abgabe berechnen. Wasseransc hlussabgabe = Berechnungsfläche* Einheitssatz Wasseranschlussabgabe = 310 * 11,43 = 3.543,30 Die Wasseranschlussabgabe beträgt inkl. 10% USt. 3.543,30 Dieser Betrag ist binnen einem Monat nach Zustellung des Bescheides fällig. Die Kosten für die Herstellung des Wasserleitungsanschlusses von der Grundstücksgrenze bis zum Zählerplatz sind bei jedem Bauvorhaben verschieden und werden zusätzlich verrechnet. Seite 4 von 8
(13) Kanaleinmündungsabgabe Für die gesamte Gemeinde Retz gelten derzeit folgende Einheitssätze: Mischwasser: 14,- zzgl. 10% USt. = 15,40 Schmutzwasser: 1,- zzgl. 10% USt. = 13,0 Regenwasser:,- zzgl. 10% USt. =,0 Für die Berechnung der Kanalmündungsabgabe ist die gleiche Formel von Nöten wie für die Berechnung der Wasseranschlussabgabe. Fb Berechnung sfläche = * ( G + 1) + Fg + 0,15* Fu Fb bebaute Fläche [m²] (Wohnhaus) G angeschlossene Geschoße Fu unbebaute Fläche (Grundstücksfläche abzüglich bebauter Fläche; max. 500 m² unbebaute Fläche werden berücksichtigt, davon 15% = 7 m². Fg.. Fläche von sonstigen Gebäuden [m²] (Garage, Stadel, Schuppen, ) Generelle Regelung für Zahlungserleichterungen: Der Gemeinderat möge folgende generelle Regelung für Zahlungserleichterungen gemäß der Bundesabgabenordnung beschließen: Es soll bei Stundungen eine Dauer von max. 6 Monaten genehmigt werden. Die Verzinsung beträgt dafür fix 6 %. Bei Ratenzahlungen soll eine max. Dauer von 1 Monaten genehmigt werden. Es gilt ebenfalls eine Fixverzinsung in der Höhe von 6 %. Dies möge durch den Gemeinderat genehmigt werden. Seite 5 von 8
Beispiel: Grundstücksgröße ist wieder unser voriger Grund mit 100m². Wohngebäude Garage (freistehend) Unbebaute Fläche = Erd- und Obergeschoß angeschlossen mit 130 m² verbauer Fläche (Außenmaße) Fb 40 m² (Diese Gebäude ist nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen und kann daher von der Berechnung ausgenommen werden Fg = 0) 1.00 m² 130 m² 40 m² = 1.030 m² (es werden aber nur max. 500 m² berücksichtigt) Fu Fb Berechnung sfläche = *( G + 1) + Fg + 0,15* Fu 130m² Berechnung sfläche = *( + 1) + 0 + 0,15*500m² = 70m² Die Liegenschaft ist an den Mischwasserkanal angeschlossen. 70m² * 14,00 Einheitssatz für Mischwasser 3.780,-- + 10 % USt. 378,-- Kanalmündungsabgabe = 4.158,-- (14) Kosten für Stromanschluss Die Kosten für den Stromanschluss sind bei der zuständigen EVN Betriebsstelle in Hollabrunn, Parkgasse 1, zu erfragen. (Tel. 095/191-0) (15) Kosten für den Gasanschluss Die Kosten für den Gasanschluss sind bei der zuständigen EVN Betriebsstelle in Hollabrunn, Parkgasse 1, zu erfragen. (Tel. 095/191-0) Seite 6 von 8
Jährliche Kosten: 1. Kosten für die Müllabfuhr Die Kosten für die Müllabfuhr sind beim Abfallverband, 00 Hollabrunn, Badhausgasse 19, zu erfragen. (Tel. 095/5373). Wasserbezugsgebühr Je Verbrauch, Preis pro m³ derzeit 1,91 zzgl. 10% USt =,10 Die Bereitstellungsgebühr ist unterschiedlich und kann in der Abteilung Buchhaltung unter 094/3/44 erfragt werden. 3. Kanalbenützungsgebühr Berechnungsfläche nach den Außenmaßen der angeschlossenen Geschoße * Einheitssatz. a. Nur Schmutzwasser angeschlossen (Regenwasserableitung auf Eigengrundversickerung): Angeschlossene Geschoßflächen *,43 = Kanalbenützungsgebühr zzgl. 10% USt. b. Schmutzwasser und Regenwasser angeschlossen: Angeschlossene Geschoßflächen *,67 + 10% Aufschlag für Regenwasser = Kanalbenützungsgebühr zzgl. 10% USt. Beispiel: Erd und Obergeschoß angeschlossen, jeweils 130m² Geschoßfläche, Regenwasser ist an den Kanal angeschlossen. 60 m² (zwei Geschoße je 130 m²) *,43 631,80 + 10 % Aufschlag für die Regenwasserableitung 63,18 694,98 + 10 % USt. 69,50 Jährliche Kanalbenützungsgebühr = 764,48 Seite 7 von 8
4. Energieverbrauch (Strom, Gas, etc.) 5. Sonstige fixen Kosten (Telefonanschluss, GIS, etc..) Wenn Sie weitere Auskünfte benötigen oder Fragen haben, rufen Sie einfach im Stadtamt Retz an, oder kommen Sie persönlich vorbei. Wir helfen Ihnen gerne! Stadtamt Retz Hauptplatz 30 070 Retz Tel: +43 (94) 3 Fax: +43 (94) 3-11 office@stadtgemeinde-retz.at www.retz.at Seite 8 von 8