Interkommunale Abstimmung und Nachbarklage. Dr. Markus Johlen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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Interkommunale Abstimmung und Nachbarklage Dr. Markus Johlen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Interkommunale Abstimmung und Nachbarklage Normenkontrollantrag einer Nachbarkommune gegen Bebauungsplan Klage einer Nachbarkommune gegen Baugenehmigung auf Grundlage von 30 BauGB 34 BauGB 35 BauGB Kompetenz durch Spezialisierung 2

Interkommunale Abstimmung und Nachbarklage Normenkontrollantrag einer Nachbarkommune gegen Bebauungsplan Klage einer Nachbarkommune gegen Baugenehmigung auf Grundlage von 30 BauGB 34 BauGB 35 BauGB Kompetenz durch Spezialisierung 3

Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan Gegenstand: 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 275 A Centroallee (Erweiterung der Verkaufsfläche um 30.000 qm) Antragsteller: Bezirksregierung Düsseldorf Stadt Bottrop Stadt Dinslaken Stadt Essen Stadt Gelsenkirchen Geltend gemachte Rechtsverletzung (insbesondere): 2 Abs. 2 BauGB (Interkommunales Abstimmungsgebot) Kompetenz durch Spezialisierung 4

Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan 2 Abs. 2 BauGB (Interkommunales Abstimmungsgebot) Das interkommunale Abstimmungsgebot des 2 Abs. 2 BauGB ist grundsätzlich dann verletzt, wenn die Planung unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf das benachbarte Gemeindegebiet entfaltet und diese gewichtigen Belange nicht im Wege der Abwägung überwunden werden können. Die obergerichtliche Rechtsprechung geht dabei von unmittelbaren Auswirkungen gewichtiger Art auf die städtebauliche Ordnung der Nachbargemeinden aus, wenn eine Umsatzverteilung zulasten zentraler Versorgungsbereiche von mindestens 10 % festzustellen ist. Kompetenz durch Spezialisierung 5

Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan Entscheidung OVG Münster (Urteile vom 06.06.2005): Ablehnung der Anträge Begründung: Das Gebot der interkommunalen Abstimmung schützt zwar die Nachbarstädte und vor unzumutbaren Auswirkungen und wesentlichen Kaufkraftabflüssen. Derartige Auswirkungen sind aber nicht zu befürchten, weil die gutachterlich prognostizierten Kaufkraftabflüsse aus den jeweiligen Nachbarstädten in das Oberhausener CentrO eine Größenordnung von deutlich unter 5 % haben. Kompetenz durch Spezialisierung 6

Interkommunale Abstimmung und Nachbarklage Normenkontrollantrag einer Nachbarkommune gegen Bebauungsplan Klage einer Nachbarkommune gegen Baugenehmigung auf Grundlage von 30 BauGB 34 BauGB 35 BauGB Kompetenz durch Spezialisierung 7

Nachbarklage gegen Baugenehmigung hier: Subjektive Rechtsverletzung Nachbar Gebietserhaltungsanspruch Gebot der Rücksichtnahme (Lärm, erdrückende Wirkung) 51 Abs. 7 BauO NRW Abstandflächen (z.b. Schneckenverdichter im Bauwich) Nachbargemeinde??? Kompetenz durch Spezialisierung 8

Interkommunale Abstimmung und Nachbarklage Normenkontrollantrag einer Nachbarkommune gegen Bebauungsplan Klage einer Nachbarkommune gegen Baugenehmigung auf Grundlage von 30 BauGB 34 BauGB 35 BauGB Kompetenz durch Spezialisierung 9

Kommunalnachbarklage hier: Baugenehmigung auf Grundlage 30 BauGB Beurteilungsgrundlage: Bebauungsplan, Festsetzung Gewerbegebiet nach BauNVO 1990 Bestandsbebauung: Lebensmitteldiscountmarkt (800 qm Verkaufsfläche) Bettenfachgeschäft (451 qm Verkaufsfläche) Sonderpostenmarkt (473 qm Verkaufsfläche) Drogeriemarkt (212 qm Verkaufsfläche) Textilmarkt (300 qm Verkaufsfläche) Kompetenz durch Spezialisierung 10

Kommunalnachbarklage hier: Baugenehmigung auf Grundlage 30 BauGB Neu erteilte Baugenehmigungen: Textilfachmarkt (532 qm Verkaufsfläche) Schuhfachmarkt (592 qm Verkaufsfläche) Hiergegen: Klage der Stadt Bad Ems Begründung: Rechtswidrige Genehmigung eines Einkaufszentrums Kompetenz durch Spezialisierung 12

Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben im Misch-/ Gewerbe- und Industriegebiet Unzulässig erst, wenn Einkaufszentrum Einzelhandelsgroßprojekt i.s.v. 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO Großflächig (> 800 qm Verkaufsfläche) und Auswirkungen auf bestimmte Schützgüter (u. a. Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche). Dies wird vermutet bei > 1.200 qm Geschossfläche) Kompetenz durch Spezialisierung 13

Rspr. zur Funktionseinheit/Agglomeration bzw. zu Einkaufszentren Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 24.11.2005 Keine Funktionseinheit bei selbständigen Betrieben : - Eigener Eingang, eigene Anlieferung und Personalräume - Nicht entscheidend, ob wirtschaftliche oder rechtliche Verbindung Ausnahme Hauptbetrieb und Nebenbetrieb Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 03.04.2008 Für ein Einkaufszentrum ist nicht zwingend ein zusammenhängender Gebäudekomplex ( unter einem Dach ) erforderlich Ausreichend ist ein enger räumlicher Zusammenhang, wenn die Betriebe aus Sicht der Kunden aufeinander bezogen, durch ein gemeinsames Konzept und durch Kooperation miteinander verbunden in Erscheinung treten Kompetenz durch Spezialisierung 14

Einkaufszentrum i.s.v. 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO hier: Verkaufsflächengröße Einkaufszentrum angenommen bei: 3.643 qm Verkaufsfläche (OVG Saarland, Beschl. vom 10.02.2009, Az.: 2 A 267/08, juris) 2.640 qm Verkaufsfläche (VG Saarland, Urteil vom 24. 02.2010, Az.: 5 K 850/09, juris) Einkaufszentrum nicht angenommen bei: 1.433 qm Verkaufsfläche (VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 22.09.2005, Az.: 3 S 1061/04, juris) Kompetenz durch Spezialisierung 15

Kommunalnachbarklage hier: Baugenehmigung auf Grundlage 30 BauGB Gerichtliche Entscheidungen (OVG Koblenz, Urteil vom 03.11.2011, 1 A 10270/11.OVG; BVerwG, Beschluss vom 18.12.2012; Az.: 4 B 3.12) Aufhebung der Baugenehmigungen Ein Abwehrrecht der Nachbargemeinde besteht, wenn ein abstimmungsbedürftiges Vorhaben genehmigt wird, das nicht Gegenstand der Planung war (hier: im Gewerbegebiet unzulässiges Einkaufszentrum). 3.360 qm Verkaufsfläche ist eher untere Grenze für ein Einkaufszentrum (Oberverwaltungsgericht Koblenz) Kompetenz durch Spezialisierung 16

Kommunalnachbarklage hier: Baugenehmigung auf Grundlage 30 BauGB Wenn großflächiger Einzelhandel oder Einkaufszentrum nach Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässig ist (SO oder alte BauNVO), besteht kein Abwehrrecht der betroffenen Nachbargemeinde Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche werden hier nicht geprüft Kompetenz durch Spezialisierung 17

Interkommunale Abstimmung und Nachbarklage Normenkontrollantrag einer Nachbarkommune gegen Bebauungsplan Klage einer Nachbarkommune gegen Baugenehmigung auf Grundlage von 30 BauGB 34 BauGB 35 BauGB Kompetenz durch Spezialisierung 18

Kommunalnachbarklage Variante 1: Vorhaben fügt sich nach 34 BauGB ein Von Vorhaben nach Abs. 1 und 2 dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden zu erwarten sein. Kompetenz durch Spezialisierung 19

Kommunalnachbarklage Variante 2: Vorhaben fügt sich nach 34 BauGB ggf. nicht ein Ausgangssituation Fall 1: 34 BauGB (Gemengelage, inkl. großflächiges Autohaus) Erteilte Genehmigung: Vollsortimentermarkt (1.905 qm Verkaufsfläche) Drogeriemarkt (1.000 qm Verkaufsfläche) Fachmarkt (190 qm Verkaufsfläche) Hiergegen: Klage Nachbargemeinde Begründung: Unzulässiges Einkaufszentrum Kompetenz durch Spezialisierung 20

Kommunalnachbarklage Variante 2: Vorhaben fügt sich nach 34 BauGB ggf. nicht ein Beurteilungsgrundlage Fall 2 : 34 BauGB Vorhandener Bestand : Bau- und Gartenmarkt mit 2.145 qm Verkaufsfläche Lebensmitteldiscountmarkt mit 799 qm Verkaufsfläche Bäckerei mit 40 qm Verkaufsfläche Feinkost mit 41 qm Verkaufsfläche Kiosk mit 90 qm Verkaufsfläche Kompetenz durch Spezialisierung 21

Kommunalnachbarklage Variante 2: Vorhaben fügt sich nach 34 BauGB ggf. nicht ein Erteilte Genehmigung: Getränkemarkt (799 qm Verkaufsfläche) Drogeriemarkt (799 qm Verkaufsfläche) Tiernahrungsmarkt (799 qm Verkaufsfläche) Hiergegen: Klage Nachbargemeinde Begründung: Unzulässiges Einkaufszentrum Kompetenz durch Spezialisierung 22

Kommunalnachbarklage hier: Baugenehmigung auf Grundlage 34 BauGB Liegt ein Einkaufszentrum i.s.v. 11 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO vor? 1. Variante: 3 Betriebe mit 3.095 qm Verkaufsfläche 2. Variante: 7 Betriebe mit 3.367 qm Verkaufsfläche (ohne Baumarkt) Kompetenz durch Spezialisierung 23

Kommunalnachbarklage hier: Baugenehmigung auf Grundlage 34 BauGB BVerwG, Urteil vom 17. 09.2003-4 C 14/01 -, NVwZ 2004, 220: 34 Abs. 1 BauGB enthält keine Zulassungsschranke in Gestalt "öffentlicher Belange", die durch einen qualifizierten interkommunalen Abstimmungsbedarf (subjektiv-rechtlich) angereichert werden und der betroffenen Nachbargemeinde im Einzelfall ein vorhabenbezogenes Abwehrrecht verleihen könnte. Auswirkungen auf das Nachbargemeindegebiet werden durch 34 Abs. 3 BauGB geprüft Für Beachtlichkeit im Rahmen von 34 BauGB: OVG Meckl.-Vorp., Urt. v. 5.11.2008, Az.: 3 L 281/03; VG Würzburg, Beschl. v. 9.6.2011, Az.: W 4 S 11.381; denkbar nach OVG Saarl., Beschl. v. 8.2.2013, Az.: 2 B 317/12 Kompetenz durch Spezialisierung 24

Interkommunale Abstimmung und Nachbarklage Normenkontrollantrag einer Nachbarkommune gegen Bebauungsplan Klage einer Nachbarkommune gegen Baugenehmigung auf Grundlage von 30 BauGB 34 BauGB 35 BauGB Kompetenz durch Spezialisierung 25

Kommunalnachbarklage hier: Baugenehmigung auf Grundlage von 35 BauGB Ausgangssituation: Bebauungsplan "Flugplatz DOZ/Freizeit- und Erlebnisbereich in Aufstellung Baugenehmigung für Outlet Center am 17.07.1998 auf Grundlage von 33 BauGB erteilt Bebauungsplan tritt auch im Laufe des mehrjährigen Klageverfahrens nicht in Kraft Rechtsmittel u.a. der Stadt Homburg/ Saar, abgelehnt durch: Widerspruchsbehörde (29. Oktober 1998/27. November 1998 ) Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße (6. April 2000 ) Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (25. April 2001) Kompetenz durch Spezialisierung 26

Kommunalnachbarklage hier: Baugenehmigung auf Grundlage von 35 BauGB Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.08. 2002, Az.: 4 C 5. 01: Baugenehmigung wird aufgehoben Begründung: 33 Abs. 1 BauGB ist nicht anwendbar, wenn der Planungsträger erklärt, alles zum Abschluss des Planaufstellungsverfahrens Erforderliche getan zu haben, aber den Bebauungsplan nicht in Kraft setzt. Kompetenz durch Spezialisierung 27

Kommunalnachbarklage hier: Baugenehmigung auf Grundlage von 35 BauGB Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 1. 8. 2002-4 C 5. 01: Baugenehmigung wird aufgehoben Begründung: Die Zulassung eines Außenbereichsvorhabens kann am öffentlichen Belang des Planungserfordernisses scheitern. Planungserfordernis besteht bei Vorhaben, die zwischen Kommunen einen Abstimmungsbedarf i.s.v. 2 Abs. 2 BauGB auslösen. Hiervon ist auszugehen, wenn das Vorhaben die in 11 Abs. 3 Satz 1 BauNVO bezeichneten Merkmale aufweist. Kompetenz durch Spezialisierung 28

Kommunalnachbarklage hier: Konsequenz der neueren Rechtsprechung Abstimmungspflichtige Einzelhandelsvorhaben sollten nur auf sauberer Beurteilungsgrundlage (gemäß Festsetzungen im Bebauungsplan, Einfügen nach 34 BauGB) realisiert werden Bei entstehendem Einkaufszentrum sollten (je nach Priorität) für die Fachmärkte einzelne Genehmigungen beantragt werden Bei Restzweifeln sollte nach Genehmigungserteilung möglichst frühzeitig für die Nachbarkommune die Rechtsmittelfrist ausgelöst werden (förmliche Zustellung der Genehmigung, leichter Baubeginn etc.) Kompetenz durch Spezialisierung 29