Disclaimer Infotour Berlin-Brandenburg, 20.01.17 Hinweis für die Veröffentlichung im Internet Dieser Foliensatz wurde vom SK:KK für die öffentliche Präsentation der BMUB-Kommunalrichtlinie und weiterer NKI-Förderprogramme erstellt. Er ist nur im Zusammenhang mit dem gesprochenen Wort als vollständig anzusehen. Bitte beachten Sie, dass die Förderinformationen bei einem späteren Abruf der Informationen nicht mehr aktuell sein können. Bitte prüfen Sie daher die offiziellen Richtlinientexte, Förderaufrufe und Merkblätter unter: www.klimaschutz.de/kommunen.
Aktuelle Förderprogramme im Klimaschutz 2017
Aktuelle Förderprogramme des BMUB Was? Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte (Förderaufruf) Antragsfenster 01.01.-15.04.2017 01.01.-15.04.2018 Klimaschutz im Alltag (Förderaufruf) 01.12.2016-15.04.2017 Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Richtlinie) 01.01.2017-31.12.2019 Kommunale Energie- und Ressourceneffizienz- Netzwerke sowie Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen (Richtlinie) Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr (Förderaufruf) 01.01.2017-31.12.2019 15.02.-15.05.2017 15.02.- 15.05.2018
Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte Leuchttürme für Energieeffizienz und Klimaschutz Modellprojekte unterstützen zur Nachahmung anregen Umfassender Ansatz Ausstrahlwirkung Öffentlichkeitsarbeit CC0 Public Domain
Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte Inhaltliche Anforderungen Hohe Treibhausgasminderung Klimaschutzziele der Bundesregierung Konzeptqualität und Innovationskraft Einsatz bester verfügbarer Techniken und Methoden Übertragbarkeit Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz- Bundesweite Strahlungskraft Modellprojekte Besonders förderwürdige Bereiche Abfallentsorgung Abwasserbeseitigung Energie- und Ressourceneffizienz Grün in der Stadt CC0 Public Domain
Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte Wer ist antragsberechtigt? Kommunen (allein und in Kooperation) Kommunale Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen (mind. 50,1 % kommunal) Kommune/n im Verbund mit weiteren Partnern, bspw. Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften und/oder Hochschulen Wie wird gefördert? bis zu 80 % Zuschuss für finanzschwache Kommunen bis auf 90 % erhöht für förderfähige investive Ausgaben : Mindestförderung: 200.000 Euro, Maximalförderung: 5 Millionen Euro Öffentlichkeitsarbeit bis zu 30.000 Euro/Vorhaben Projektbezogene Planungsleistungen bis höchstens 20 % der Summe der förderfähigen Investitionsausgaben/-kosten Projektdauer: in der Regel 3 Jahre CC0 Public Domain
Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte Was ist bei der Antragstellung zu beachten? Zweistufiges Verfahren Einreichung einer Projektskizze beim Projektträger Jülich (PtJ) Auswahl von Projekten und ggf. Aufforderung zur Antragstellung Antrag über Easy-Online Frist zur Skizzeneinreichung: 15. April 2017 Projektbeginn: Frühestens 15. April 2018 CC0 Public Domain Projektträger Jülich (PtJ) Kontakt für Modellprojekte Telefon: 030 / 20199-3510 https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/modellprojekte E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de
Förderaufruf: Klimaschutz im Alltag Worum geht es? Förderung von modellhaften Vorhaben in städtischen Quartieren und ländlichen Nachbarschaften Klimafreundlichen und nachhaltigen Alltag der Bürgerinnen und Bürger erproben und entwickeln Energie- und Ressourcenverbrauch senken denisismagilov
Förderaufruf: Klimaschutz im Alltag Inhaltliche Anforderungen Das Vorhaben soll modellhaft aufzeigen: Was ein Quartier für die Etablierung eines nachhaltigen Alltags auszeichnet Welche Strukturen und Angebote hierfür geschaffen werden Wie Bürgerinnen und Bürger den Prozess mitgestalten können Wie eine langfristige Verankerung des Alltagshandelns gesichert werden kann Welche Ziele und Indikatoren hierfür gesetzt werden denisismagilov
Förderaufruf: Klimaschutz im Alltag Beispielhafter Projektablauf 1. Phase: Konzeptions- und Vernetzungsphase (1 Jahr) Gründung eines Akteurs-Netzwerkes im lokalen Umfeld Partizipative Erarbeitung einer Zielsetzung und eines Aktionsplans bis zum Jahr 2025 2. Phase: Umsetzungsphase (3 Jahre) Umsetzung und Begleitung in der Pilotphase des Klima- Coachings Durchführung von ggf. notwendigen Fortbildungen und Sicherstellung des Qualitätsniveaus der vorgesehenen Klima-Coaches Dokumentation der Ergebnisse bzgl. Erfolgsindikatoren Know-how-Transfer und Austausch zu Erfahrungen Organisation und Durchführung von im Aktionsplan benannten Öffentlichkeitsarbeits- und Beteiligungsmaßnahmen für den Umsetzungsprozess denisismagilov
Förderaufruf: Klimaschutz im Alltag Was wird gefördert? Modellhafte Klimaschutzprojekte im Quartier und in ländlichen Nachbarschaften Förderung in zwei Phasen Konzeptions- und Vernetzungsphase (1 Jahr) Umsetzungsphase (3 Jahre) Wer ist antragsberechtigt? Verbünde von Kommunen, Verbänden, Vereinen, Stiftungen, Religionsgemeinschaften, Hochschulen und Unternehmen Mind. je 1 Kommune und 2 weitere lokale Partner aus Umwelt- und/oder Sozialbereich denisismagilov
Förderaufruf: Klimaschutz im Alltag Wie wird gefördert? Ausgaben für Personal und Sachmittel in der Konzeptions- und Vernetzungsphase Investive Maßnahmen bis maximal 350.000 Euro in der Umsetzungsphase Ausgaben für Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit bis maximal 100.000 Euro Mindestzuwendung: 10.000 Euro denisismagilov
Förderaufruf: Klimaschutz im Alltag Wie stelle ich einen Antrag? Zweistufiges Verfahren Einreichung einer Projektskizze beim Projektträger Jülich (PtJ) Auswahl von Projekten und ggf. Aufforderung zur Antragstellung Antrag über Easy-Online Projektbeginn: ab 4. Quartal 2017 denisismagilov Projektträger Jülich (PtJ) Kontakt für Klimaschutz im Alltag Telefon: 030 / 20199-3610 https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/klimaschutz-im-alltag E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de
Kälte-Klima-Richtlinie Neue Kälte-Klima-Richtlinie seit 1. Januar 2017 Erweiterung der Fördergegenstände und Fördergrenzen Zuschuss mit Festbeträgen erleichtern Kalkulierbarkeit Höhe der Förderung abhängig von Kälteleistung und Maßnahmenzuschnitt (Neuerrichtung, Voll- oder Teilsanierung) Mehr Vorhaben sind potenziell förderfähig Wer wird gefördert? Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Unternehmen, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Krankenhäuser, gemeinnützige Organisationen, Schulen, kirchliche Einrichtungen istock/nikamata
Kälte-Klima-Richtlinie Was wird gefördert? Errichtung neuer Kälte- oder Klimaanlagen oder die Volloder Teilsanierung von Bestandsanlagen hocheffiziente Komponenten und Systeme mit nichthalogenierten Kältemitteln Förderangebote kleine Kompressions-Kälte- und Kompressions- Klimaanlagen mit 2 bis 5 kw elektrischer Leistungsaufnahme keine steckerfertigen Geräte! Kompressions-Kälte- und Kompressions-Klimaanlagen mit 5 bis 300 kw elektrischer Leistungsaufnahme Anlagen mit Ammoniak als Kältemittel mit 5 bis 200 kw elektrischer Leistungsaufnahme Sorptionsanlagen mit 5 bis 500 kw Kälteleistung istock/nikamata
Kälte-Klima-Richtlinie Wie wird gefördert? Basis- und Bonuszuschüsse Festbeträge in Abhängigkeit von spezifischen Leistungsmerkmalen bzw. Wärmepumpen Wie stelle ich einen Antrag? Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Antragstellung vor Beginn der Maßnahme Antragsfenster: 01.01.2017 bis 31.12.2019 istock/nikamata Kontakt für Kälte-Klima-Richtlinie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Telefon: 06196 / 908-1249 http://www.bafa.de/de/energie/energieeffizienz/klima_kaeltetechnik/klima_k aeltetechnik_node.html E-Mail: kki@bafa.bund.de
Kommunale Netzwerke Richtlinie Was wird gefördert? Aufbau eines kommunalen Netzwerks (Phase 1) und dreijährige Netzwerkphase (Phase 2) Mögliche Varianten: Energieeffizienz-Netzwerk Ressourceneffizienz-Netzwerk kombiniertes Energieeffizienz- und Ressourceneffizienz- Netzwerk Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen CC0 Public Domain
Kommunale Netzwerke Richtlinie Phase 1: Aufbau / Einrichtung eines kommunalen Netzwerks Was wird gefördert? Teilnahme von mindestens 6 bzw. maximal 12 Kommunen Alternativ: alle Kommunen eines Landkreises Dauer: bis 9 Monate Was wird gefördert? Förderung von Sachausgaben bspw. Ausgaben für Fahrten und Werbematerial, Informationsveranstaltungen, Rechtsberatungskosten für die Gestaltung eines Mustervertrages 100 % der förderfähigen Ausgaben für einen Schwerpunkt: max. 3.000 Euro für zwei Schwerpunkte (kombiniert): max. 6.000 Euro CC0 Public Domain
Kommunale Netzwerke Richtlinie Phase 2: Dreijährige Netzwerkphase mit qualifiziertem Netzwerkteam Was wird gefördert? Personal- und Sachausgaben für den Betrieb des Netzwerkes, bspw. Personalausgaben für den Netzwerkmanager Sachausgaben für die Vorbereitung und den Abschluss der Verträge den Aufbau einer elektronischen Netzwerkplattform Sachausgaben für Veranstaltungen und Netzwerktreffen Anforderungen 50-70 % der förderfähigen Kosten anteilig Maximalbeträge pro Netzwerkteilnehmer CC0 Public Domain
Kommunale Netzwerke Richtlinie Phase 2: Dreijährige Netzwerkphase mit qualifiziertem Netzwerkteam Wie wird gefördert? Für Städte und Gemeinden Für Landkreise
Kommunale Netzwerke Richtlinie II. Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen: Ziel ist die Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen mit der Energieanalyse verbundenen Ausgaben für Beraterhonorare Zur Energieeinsparung ermittelte Sofortmaßnahmen sind umzusetzen Fördersätze und Bedingungen Maximale Zuwendung: bis zu 30 % des Netto- Beraterhonorars (max. bis 30.000 Euro) Bewilligungszeitraum: in der Regel 12 Monate Projektdauer: ca. 4 Jahre für finanzschwache Kommunen bis auf 80% erhöht CC0 Public Domain
Kommunale Netzwerke Richtlinie Anforderungen Die Energieanalyse muss mind. Den Anforderungen des Arbeitsblattes DWA-A 216 (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall) entsprechen und sich über alle der zum Betrieb der Abwasseranlage notwendigen Anlagenteile erstrecken Kontakt für Kommunale Netzwerke Richtlinie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Telefon: 06196 / 908-1249 http://www.klimaschutz.de/kommunale-netzwerke-richtlinie E-Mail: kki@bafa.bund.de CC0 Public Domain
Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr Was wird gefördert? Modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in konkret definierten Gebieten wie beispielsweise Wohnquartieren, Dorf- oder Stadtteilzentren Besonders förderwürdig sind Projekte, die in Kooperation mit verschiedenen Akteuren realisiert werden Investive Projekte mit Modellcharakter zur Fahrrradverkehrsfreundlichen (Neu-)Gestaltung des Straßenund Siedlungsraums, zur Errichtung zusätzlicher Radverkehrs-einrichtungen sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen Fotolia/JiSign Shutterstock/Bokica
Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr Wer wird gefördert? Kommunen, Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung Kooperationen ( Verbünde ) von Kommunen, Unternehmen, Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und Hochschulen für finanzschwache Kommunen bis auf 90% erhöht Wie wird gefördert? Zuwendung in der Höhe von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten Die Mindestzuwendung pro Vorhaben bzw. Projekt beträgt 200.000 Euro. Bei Verbundvorhaben gilt diese Mindestsumme für das Verbundprojekt insgesamt Fotolia/JiSign Shutterstock/Bokica
Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr Wie stelle ich einen Antrag? Zweistufiges Verfahren Einreichung einer Projektskizze beim Projektträger Jülich (PtJ) Auswahl von Projekten und ggf. Aufforderung zur Antragstellung Antrag über Easy-Online Fotolia/JiSign Shutterstock/Bokica Projektträger Jülich (PtJ) Kontakt für Klimaschutz durch Radverkehr Tel: + 49 30 20199 3422 https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/radverkehr E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de Website: www.ptj.de/klimaschutzinitiative