Strategie Invasive gebietsfremde Arten : Umsetzung und konkrete Massnahmen

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Transkript:

Strategie Invasive gebietsfremde Arten : Umsetzung und konkrete Massnahmen Sibyl Rometsch, Info Flora 3. Naturschutz-Kafi Münsigen, 15.02.2013

Inhalt Kurze Präsentation der Stiftung Info Flora Invasive Neobiota Strategie, Aktionsplan konkrete Massnahmen Grundlagen Rechtsgrundlagen, Freisetzungsveordnung Strategie Biodiversität Schweiz Strategie invasive gebietsfremde Arten Mission, Ziele, Massnahmen Grundlagen und Kenntnisse Prävention Bekämpfung Weitere Infos und geplante Aktivitäten Online Feldbuch Neophyten, Kriterienkatalog Abschliessende Bemerkungen

Info Flora Das nationale Daten- und Informationszentrum der Schweizer Flora Seit dem 1. Januar 2012 bieten die SKEW und das ZDSF ihre Dienste unter dem Namen Info Flora gemeinsam an. + = Geschäftsstelle Stiftungsrat BAFU Wissenschaftliche Kommission sc nat, Pro Natura GE BE Forum

Flora Lebensräume Kurse & Projekte Daten beziehen Daten melden ROTE LISTE ROUGE i i i Information Datenbank

Rechtsgrundlagen USG Art. 29 NHG Art. 23 FrSV Art. 4, 5, 6 Selbstkontrolle, Informations- u. Sorgfaltspflicht Bewilligungspflicht USG Art. 29 FrSV Art. 15 Anforderungen an den Umgang FrSV Art. 51 Art. 52 Andordnung von Massnahmen Umgang verboten Anhang 2 Art. 15 Abs. 2 FrSV Art. 25 FrSV Ausnahmebewilligungen möglich

Rechtsgrundlagen Art. 15 Absatz 1 a-f Der Umgang muss so erfolgen, dass Mensch Tier Umwelt und biologische Vielfalt nicht gefährdet werden USG Art. 29 NHG AGIN Gruppe C (Überwachung) Art. 23 Erläuterungen zur Umsetzung des Artikels 15, Abs. 1 FrSV (siehe Agin Dokumente) Art. 4, 5, 6 Selbstkontrolle, Informations- Online Feldbuch Neophyten u. Sorgfaltspflicht Bewilligungspflicht USG Art. 29 FrSV Art. 15 Art. 51 Das BAFU sorgt für den Aufbau eines Monitoringsystems BDM Anforderungen an den Umgang FrSV Art. 51 Art. 52 Art. 52 Das BAFU entwickelt zusammen mit den betroffenen nationalen und kantonalen Stellen eine nationale Strategie zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Organismen Andordnung von Massnahmen Umgang verboten Anhang 2 Art. 15 Abs. 2 FrSV Art. 25 FrSV Ausnahmebewilligungen möglich

April 2012 Strategie Biodiversität Schweiz 7.3 ZIEL Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz Der Erhaltungszustand der Populationen von National Prioritären Arten wird bis 2020 verbessert und das Aussterben so weit wie möglich unterbunden. Die Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Arten mit Schadenspotenzial ist eingedämmt. II Förderung der Biodiversität Strategisches Ziel 3 Erhaltungszustand von National prioritären Arten verbessern Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Arten eindämmen Massnahmen Strategie invasive gebietsfremde Arten

Strategie invasive gebietsfremde Arten Mission Ziel 1: Grundlagen Ziel 2: Prävention Mensch und Umwelt werden durch den Umgang mit gebietsfremden Arten nicht gefährdet und die biologische Vielfalt sowie deren nachhaltige Nutzung nicht beeinträchtigt. Die Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Arten mit Schadenspotenzial ist eingedämmt. Invasive gebietsfremde Arten, ihre Einbringungs- und Ausbreitungswege und ihr Schadenspotential sind identifiziert und priorisiert. Die Einbringung von invasiven gebietsfremden Arten und deren Ausbreitung wird verhindert Ziel 3 Bekämpfung Im Falle des Auftretens werden invasive gebietsfremde Arten durch effiziente Massnahmen eingedämmt oder beseitigt. Massnahmenkatalog

Ziel 1: Grundlagen Ziele Massnahmen Beobachtung der Ausbreitung Kontakte In- und Ausland Datenzentren und Datenfluss Online Feldbuch... Einstufung des Schadenspotentials Zusammentragen von Informationen Beurteilung nach vergleichbaren Kriterien Kriterienkatalog Anpassung der Rechtsgrundlagen... Erfahrungsaustausch unter Akteuren sichern Koordination Kantone Schnittstelle Forschung und Praxis...

Ziel 2: Prävention Ziele Behörden und Öffentlichkeit Zielgruppengerecht informieren Etikette für genutzte Zierpflanzen der SL, WL Massnahmen Behörden und Fachstellen Branchenverbände Bildung... Geltendes Recht konsequent umsetzen Selbstkontrolle durch Inverkehrbringer Informationspflicht durch Inverkehrbringer Überwachung der Sorgfaltspflicht......

Ziel 3: Bekämpfung Ziele Massnahmen Anwendung Verursacherprinzip Über Schadensfall informieren Bekämpfung koordinieren: gesamtschweizerisch Das BAFU setzt mit den Kantonen fest und Sorgfaltspflicht anwenden Rechtliche Grundlagen betreffend... Verursacherprinzip prüfen Priorisierung der Bekämpfung je nach Art, Standort, Kosten-Nutzen Erarbeitung von spezifischen Methoden Kantone setzen um... Bekämpfung nach Kosten und Nutzen prüfen Online-Feldbuch Erfolgskontrolle Anpassung der Strategien...

Projekt: Kriterienkatalog Beurteilung des Ausbreitungspotential Beurteilung der Schäden Bekämpfungsmöglichkeiten und Kosten Schadenspotential hoch mittel niedrig WL kl SL niedrig mittel Ausbreitungspotential hoch

Projekt: Online Feldbuch Neophyten Name Angaben pro Art und Standort Aufnahmedaten Lebensraum Einfluss auf Mensch, Tier, Umwelt, Artenvielfalt Bekämpfung Methode Kosten Erfolgskontrollen Passwort Login

Vielen Dank!