Im Rahmen der GAP-Reform ab 2015
ab 2015 Junglandwirteprämie Umverteilungsprämie Basisprämie Greeningprämie Folie 2
Zuteilung der Zahlungsansprüche Wer erhält ZA zugewiesen und kann diese aktivieren? aktive Betriebsinhaber: Natürliche Personen, juristische Person, oder Vereinigungen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben Wer erhält keine? Betriebsinhaber, die keine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben Betreiber/Anbieter von Flughäfen, Wasserwerke, Sport-und Freizeitstätten, Eisenbahnverkehrsbetriebe, Immobiliendienstleister, Bergbau Folie 3
ZA-Zuteilung aus der nat. Obergrenze ZA-Zuweisung aus regionaler Obergrenze Standard : AktiverBetriebsinhaber in 2015, der a) Antrag 2015 auf Zuweisung von ZA gestellt UND b) Antrag 2013 gestellt und zum Empfang Betriebsprämie (EBP) berechtigt war. Problem: Aktiver Betriebsinhaber in 2015, aber kein Anrecht auf EBP-Zahlung im Jahr 2013. Abhilfe: ZA-Zuweisung aus nationaler Obergrenze in folgenden Fällen möglich: auf Basis beihilfefähiger Fläche 15. Mai 2015 Folie 4 Weinbaubetriebemit Rebflächen in 2013 (keine EBP in 2013 erhalten) Betriebsinhaber, die 2013 eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben und die niemals eigene/gepachtete ZA hatten EBP-Empfänger (aus 2013) ändert seine Bezeichnung EBP-Empfänger(aus 2013) ändert seinen Rechtsstatus EBP-Empfänger (aus 2013) nimmt einen Zusammenschluss / Aufteilung vor EBP-Empfänger (aus 2013) vererbt Betrieb bzw. Betriebsteil/vorweg. Erbfolge EBP-Empfänger (aus 2013) macht privatrechtlichen Vertrag (Verkauf/Pacht):
Aktivierung von Zahlungsansprüchen Welche Flächen sind beihilfefähige Hektarfläche zur Aktivierung? Landwirtschaftliche Flächen (> 0,10 ha), die für eine landwirtschaftliche Tätigkeit (hauptsächlich) genutzt werden o Ackerland inkl. stillgelegter Fläche (AF-Status); inkl. Ackerfläche unter Glas o Grünland o Dauerkulturen (u. a. auch mit Reben bestockte Fläche) Folie 5
Landwirtschaftliche Nutzung Wann liegt außerdem eine landwirtschaftliche Nutzung vor? Landwirtschaftliche (Mindesttätigkeit), damit die Fläche aktivierbar ist: Betriebsinhaber muss: einmal während des Jahres den Aufwuchs zerkleinern und ganzflächig verteilen (mulchen) oder mindestens alle 2 Jahre den Aufwuchs mähen und das Mähgut abfahren Folie 6
Landwirtschaftliche Nutzung Grundsätzlich liegt keine landwirtschaftliche Nutzung bei folgenden Flächen vor: - Wege-, Straßen-, Schienen- oder Schiffsverkehr, - Start- und Landebahnen, - Freizeit, Erholung, Sport - Parkanlagen, Ziergärten - Truppenübungsplätze (soweit vorrangig militärisch genutzt) - Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie - Deponien vor Ablauf der Stilllegungsphase Folie 7
Aktivierung Zahlungsansprüche Allgemein ZA sind personenbezogene Rechte Betriebsinhaber (Person, die landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt) Herkunft 2015: Zuteilung 2015 ff: aus der nationalen Reserve ab 2016: im Rahmen einer Übertragung (Kauf, Pacht) Nutzungsverpflichtung: mindestens 1x innerhalb von 2 Jahren Wert, Wertentwicklung bis 2018 regional (Angleichung in den Jahren 2017/2018) ab 2019 national übertragbar (bestimmte Voraussetzungen sind einzuhalten) Folie 8
Zahlungsansprüche Bsp. Nutzungsverpflichtungen Folie 9
Aktivierung Zahlungsansprüche Allgemein Anforderung an die beihilfefähige Hektarfläche Mindestgröße an beihilfefähiger Fläche im Betrieb 1 Hektar Mindestschlaggröße einer landwirtschaftlichen Parzelle 0,1 ha beihilfefähige Fläche muss am 15. Mai 2015 zur Verfügung stehen Folie 10
Kleinerzeugerregelung An der Kleinerzeugerregelung teilnehmende Betriebe: Erhalten anstelle der eine Kleinerzeugerprämie. o Basisprämie o Greeningprämie o Umverteilungsprämie o ggf. Junglandwirteprämie Befreiung von den Greeningverpflichtungen in der 1. Säule. von Cross-Compliance in der 1. Säule von Cross-Compliance in der 2. Säule (FAKT) Beantragung einmalige Antragstellung im Rahmen des GA 2015 Ausstieg möglich, keine Rückkehr/Wiedereinstieg möglich Folie 11
Kleinerzeugerregelung Höhe der Kleinerzeugerprämie Prämie wird an der Zahl der zuzuweisenden ZA in 2015 bemessen Jährliche Prämie entsprechend dem Umfang der (ZA 2015), jedoch max. 1. 250 /Betrieb. Anforderung in den Folgejahren beihilfefähige Fläche aus dem Erstantragsjahr darf nicht verringert werden Auswirkung auf Zahlungsansprüche ZA die im Antragsjahr 2015 aktiviert worden sind, gelten als aktiviert für die Dauer der Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung Folie 12
ab 2015 Junglandwirteprämie Umverteilungsprämie Basisprämie Greeningprämie Folie 13
Basisprämie Wert in BW: rd. 161 /ha (2015) alleaktivierten beihilfefähigen Flächen CC-Verpflichtung Junglandwirteprämie Umverteilungs -prämie Greening -prämie Basisprämie Folie 14
Basisprämie Aktivierung eines ZA mit beihilfefähige Hektarfläche: Zahlungsanspruch Anmeldung des ZA nur einmal jährlich möglich Anmelden kann derjenige, der am 15. Mai (Antragsfrist) über den ZA verfügt beihilfefähige Hektarfläche Mindestschlaggröße: 0,1 ha BW voraussichtliche Wertentwicklung der Basisprämie je Hektar 2015 rund 161 Basisprämie BW /ha 2019 rund 175 Basisprämie/ha (ab 2019 nationaler einheitlicher Prämiensatz) Folie 15
Umverteilungsprämie Wert: ca. 50 /ha (ha 1-30) ca. 30 /ha (Hektar 31-46) bis zu 46 ha Junglandwirteprämie Umverteilungsprämie Basisprämie Greeningprämie Folie 16
Umverteilungsprämie Ab 2014: zusätzliche Prämie für die ersten 46 Hektare Umverteilungsprämie - Basiert auf den ersten aktivierten 46 Zahlungsansprüchen - 51,46 pro Hektar für die ersten 30 Hektare und - 30,87 pro Hektar für die nächsten 16 Hektare Folie 17
Junglandwirteprämie Junglandwirteprämie Umverteilungsprämie Greening -prämie Basisprämie Wert: rd. 44 /ha bis 90 ha Anforderung an die Person Folie 18
Junglandwirteprämie Anforderung an die Person des Junglandwirts erstmalige Niederlassung in einem landwirtschaftlichen Betrieb: Niederlassung nicht länger her als 5 Jahre bei der Erstantragsstellung nicht älter als 40 Jahre Junglandwirtezahlung auf Basis aktivierter Zahlungsansprüche Prämienhöhe je Hektar: rund 44 /ha Umfang der Prämie: max. für die ersten 90 Hektare Höchstzeitraum von 5 Jahren: Zeitraum verkürzt sich entsprechend um die Anzahl der Jahre zwischen Niederlassung und Erstbeantragung Junglandwirtin Folie 19
Junglandwirteprämie Betriebsinhaber ist keine natürliche Person Juristische Person Personengesellschaft Wann ist der neue Betriebsinhaber ein Junglandwirt? Mindestens eine natürliche Person (aus dem Komplex Betriebsinhaber ) muss die Anforderung an den Junglandwirt erfüllen: bei Erstantragstellung 40 Jahre Niederlassung max. 5 Jahre her Niederlassung erfordert eine wirksame und langfristige Kontrolle über den Betriebsinhaber (z.b. GbR): o Entscheidungen zur Betriebsführung o den Gewinn und die finanziellen Risiken Folie 20
Junglandwirteprämie Geburtsjahr Erstantragsjahr (Bsp. 2015) 40. Lebensjahr 1974 41. Lebensjahr Erstniederlassung Junglandwirteprämiefür die Antragsjahre 1975. 2015 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 1975. 2014 2015,2016, 2017, 2018 1975. 2010 2015 1975. 2009 Niederlassung > 5 Jahre 1976. 2015 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 Folie 21
Greeningprämie Greeningprämie Wert: rd. 87 /ha (2015) Alle beihilfefähigen Flächen CC-Verpflichtung Anforderung Greening Folie 22