Betreuer als CaseManager für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung der Betreuten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention Rechtsanwältin Anja Walecki, Fachbereichsleitung Hilfswerk Bremen e.v.
Inhalt Die UN BRK Grundsatz /Konsequenzen/ Folgen Case Management Definition Case Management Ziel Case Management Empowerment Case Management Verbindung zweier Systeme Case Management Rahmenkonzept Fragen / Diskussion Literatur Hilfswerk Bremen e.v., RAin Anja Walecki
UN-BRK -Grundsatz Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung (1) Die Vertragsstaaten anerkennen, (2). dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, vom Gesetz gleich zu behandeln sind und ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz und gleiche Vorteile durch das Gesetz haben Hilfswerk Bremen e.v., RAin Anja Walecki
UN-BRK Konsequenz I Artikel 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht (1) Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden D.h.: Behinderte Menschen haben Rechte (Rechtsfähigkeit) Hilfswerk Bremen e.v., RAin Anja Walecki
UN-BRK Konsequenz II Artikel 12 (2) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen. D.h.: Behinderte haben bei der Ausübung der Rechte das Recht zur Selbstbestimmung Hilfswerk Bremen e.v., RAin Anja Walecki
UN-BRK rechtliche Folgen Artikel 12 (3) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts-und Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen. Hilfswerk Bremen e.v., RAin Anja Walecki
UN-BRK Folgen für Betreuende Assistenz zur Selbstausübung der Rechte und zur Verwirklichung der Selbstbestimmung ist immer vorrangig vor Entscheidungen an Stelle der Betreuten. Hilfswerk Bremen e.v., RAin Anja Walecki
UN-BRK Arbeitsmittel Case Management? Hilfswerk Bremen e.v., RAin Anja Walecki
CaseManagement -Definition - CaseManagement ist ein Konzept zur Unterstützung von Einzelnen, Familien, Kleingruppen. - CaseManagement gewährleistet durch eine fallverantwortliche Beziehungs-und Koordinationsarbeit Klärungshilfe, Beratung, Zugang zu notwendigen Dienstleistungen und eine überwachte, qualifizierte Durchführung der Hilfen. - CaseManagement befähigt die KlientInnen, Unterstützungsleistungen selbstständig zu nutzen und greift so wenig wie möglich in die Lebenswelt von KlientInnen ein. (Neuffer, 2007: 19) Hilfswerk Bremen e.v., RA in Anja Walecki
CaseManagement -Ziel - CM bietet eine organisierte und bedarfsgerechte Hilfeleistung, die auf den Einzelfall zugeschnitten ist, in dem der Versorgungsbedarf des Klienten erbracht wird mit Hilfe des Empowerments Hilfswerk Bremen e.v., RA in Anja Walecki
CaseManagement -Empowerment - Empowermentbefähigt Menschen Komplikationen, Belastungen, Unüberschaubarkeiten, Probleme in eigener Kraft zu bewältigen, eine eigenbestimmte Lebensregie zu führen und nach eigenen Maßstäben gelingendes Lebensmanagement zu realisieren kurz: Menschen stärken (vgl. Herriger, 1996 in Neuffer, 2007: 22) Hilfswerk Bremen e.v., RA in Anja Walecki
CaseManagement Individuelles System Persönliche Interaktion Empowerment Institutionelles System Koordination von Sachund Dienstlistungen Aufbau von Kooperationsbeziehungen Verknüpfung beider Systeme im Rahmen des CM, damit Handlungs- Unterstützungs- und Steuerungsbedarf zur Förderung der KlientInnen effektiv wird Hilfswerk Bremen e.v., RA in Anja Walecki
CaseManagement -Rahmenkonzept Ende
CaseManagement -Rahmenkonzept - Die Phasen des Rahmenkonzeptes bedingen sich gegenseitig und können nicht strikt voneinander getrennt werden Das Rahmenkonzept erfasst die Komplexität eines Falls, durch eine strukturierte Vorgehensweise soll diese reduziert werden Der Kern der Problemstellung wird so erfasst und soll durch effiziente und effektive Hilfen behoben werden Hilfswerk Bremen e.v., RAin Anja Walecki
Literatur - Neuffer, Manfred (2007): CaseManagement Soziale Arbeit mit Einzelnen und Familien, Weinheim und München, 3. überarbeitete Auflage - http://www.bgt-ev.de/behindertenrechtskonvention.html(verschiedenes Materialien zur UN BRK) Hilfswerk Bremen e.v., RAin Anja Walecki
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen Diskussion Hilfswerk Bremen e.v., RAin Anja Walecki
Ergebnisse der Arbeitsgruppen in Stichworten 1. Wie verstehen wir unsere Arbeit? - als Kompromiss zwischen Betreuten, Betreuenden, Realität - Rechtssicherheit für die eigene Person (auch zum Haftungsausschluss)
2. Was können wir leisten, was nicht? - Grenzen bei der Befähigung der Betreuten - aber auch: zu kompliziert, zu wenig Zeit, schlechtes Material
3. Was würden wir gerne leisten? - mehr Erklärungen - mehr Einbeziehung der Betreuten - mehr Zeit für regelmäßige persönliche Kontakte und - ausführliche Gespräche - Betreuungsplan für jeden Betreuten
4. Was brauchen wir dafür? - geeignete Räumlichkeiten - Unterstützung im administrativen Bereich - mehr Geld (angemessene, besser: üppige Vergütung) - mehr Zeit - flexiblere Ämter und Behörden - Aufklärungsarbeit - bessere Zusammenarbeit mit Institutionen/Behörden/ÄrztInnen