Beurteilungskonzept. 4. Umgang mit Lernkontrollen und Produkten. 6. Gesamtbeurteilung am Ende des Schuljahres. 9. Übertritt in die Sekundarstufe I

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Transkript:

Beurteilungskonzept 1. Grundlagen 2. Funktion der Beurteilung 3. Individuelle Lernziele 4. Umgang mit Lernkontrollen und Produkten 5. Rückmeldungen an die Schülerinnen und Schüler während des Schuljahres 6. Gesamtbeurteilung am Ende des Schuljahres 7. Schullaufbahnentscheide 8. Orientierungsarbeiten 9. Übertritt in die Sekundarstufe I 10. Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens 11. Selbstbeurteilung 12. Elterngespräch 13. Kindergarten 14. Allgemeine Bestimmungen 1

1. Grundlagen Als Grundlagen für das Beurteilungskonzept dienen - die Direktionsverordnung über Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule (DVBS) vom 7. Mai 2002 und ihre Änderungen bis April 2013 - Lehrplan für die Volksschule des Kantons Bern 1995 mit Änderungen und Ergänzungen April 2013 (LP 95) - Umsetzungshilfe Beurteilung zum Lehrplan Volksschule - Kindergarten: Lehrplan Kindergarten und Aenderungen per 1. Aug. 2013 - Bestimmungen zum Übertrittsverfahren der OS Kerzers 2. Funktion der Beurteilung Die Beurteilung dient in erster Linie der Analyse, Diagnose und Förderung des Lernens. Wir beurteilen nach den FLUT- Grundsätzen (förderorientiert, lernzielorientiert, umfassend, transparent). Die förderorientierte Beurteilung geht aus von den gesetzten Lernzielen und berücksichtigt individuelle Fortschritte; sie bezieht sich nicht auf den Klassendurchschnitt. Wichtigstes Ziel der Beurteilung ist die Förderung der Lern- und Persönlichkeitsentwicklung. Wir beurteilen - formativ (wie lernen die Schülerinnen und Schüler) - summativ (was haben die Schülerinnen und Schüler erreicht) - prognostisch (welche zukünftigen Wege sind für die einzelnen Schülerinnen und Schüler günstig und welche Förderung ist wichtig) Anhand von Lernzielen und Beurteilungskriterien legen wir den Qualitätsanspruch fest. Beurteilt wird, ob und inwieweit die Lernziele erfüllt werden (= lernzielorientierte Bezugsnorm). Beurteilt wird auch der individuelle Fortschritt einer Schülerin/eines Schülers (= individuelle Bezugsnorm). Die Orientierung am Klassendurchschnitt als Bezugsgrösse (soziale Bezugsnorm) hat in der förderorientierten Beurteilung keinen Sinn. Der Beurteilungsprozess hat immer vier Phasen: 1. Lernziele und Beobachtungskriterien festlegen 2. Spontane und gezielte Beobachtungen zu Prozessen im Unterricht (Produkte beurteilen und Lernkontrollen durchführen) 3. Beobachtungen bezüglich Lernzielen interpretieren. Lernfortschritte und Lerndefizite erkennen. 4. Lernziele anpassen, neue Lernziele definieren, Lernberatung anbieten, Übungssequenzen einbauen. 2

3. Individuelle Lernziele Vermag eine Schülerin oder ein Schüler auch mit innerer Differenzierung des Unterrichts und nach Ausschöpfung weiterer Massnahmen wie Aufgabenhilfe oder heilpädagogische Intervention die grundlegenden Ziele nicht zu erreichen, so beantragt die Klassenlehrperson nach Absprache mit den Eltern bei der Schulleitung die Anwendung reduzierter individueller Lernziele (rilz). Wir weisen die Eltern von Schülern mit rilz darauf hin, dass sie auf eine Note im Beurteilungsbericht verzichten können. In einem Fach mit rilz gelten die Lernziele in jedem Fall für die Promotion als nicht erreicht. Vermag eine Schülerin oder ein Schüler fortgesetzt mehr als die gesetzten Lernziele zu leisten, so beantragt die Klassenlehrperson nach Absprache mit den Eltern bei der Schulleitung die Anwendung erweiterter individueller Lernziele (eilz). In einem Fach mit eilz gelten die Lernziele in jedem Fall für die Promotion als erreicht. Für die Beurteilung eines Schulkindes mit ilz (rilz oder eilz) verzichten wir auf die Ausschöpfung der gesamten Beurteilungsskala. Im zusätzlichen Bericht bei rilz oder eilz nehmen wir Bezug auf die individuell vereinbarten Ziele und weisen den erreichten Lernstand aus. 4. Umgang mit Lernkontrollen und Produkten Lernkontrollen und Produkte beziehen sich nur auf die erarbeiteten Lernziele. Bei Lernkontrollen schöpfen wir die ganze Notenskala aus. Bei Produkten sind sowohl prozessbegleitende Beobachtungen wie auch das Endergebnis Bestandteile der Beurteilung. 5. Rückmeldungen an die Schülerinnen und Schüler während des Schuljahres Rückmeldungen an die Schülerinnen und Schüler beziehen sich auf die entsprechenden Lernziele oder auf ihr Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten. Sie drücken aus, wie weit die Lernziele erreicht wurden. 6. Gesamtbeurteilung am Ende des Schuljahres Zum Festlegen der Noten stützen wir uns auf Art. 6 der Direktionsverordnung (DVBS) und auf das Beurteilungsmosaik der Umsetzungshilfe zum Lehrplan. Die Note im Beurteilungsbericht ist ein Expertenurteil der Lehrperson. Sie entsteht nicht aus dem arithmetischen Mittel von Einzelleistungen. 3

Beurteilungsmosaik Art. 7 DVBS 3 Im deutschsprachigen Kantonsteil erfolgt die bilanzierende Rückmeldung in Form von Lernkontrollen a) im 1. und 2. Schuljahr mit Worten b) ab dem 3. Schuljahr mit Noten, ausser im Fach Französisch ab dem 4. Schuljahr im Fach Französisch auch mit Noten 4

7. Schullaufbahnentscheide Erreicht eine Schülerin oder ein Schüler die Lernziele in der Mehrheit der Fächer nicht, so nimmt die Klassenlehrperson rechtzeitig Kontakt mit den Eltern auf und weist sie auf die möglichen Schullaufbahnentscheide hin. Art. 24 DVBS 1 Grundsätzlich treten Schülerinnen und Schüler ins folgende Schuljahr über. 2 Erreicht die Schülerin oder der Schüler in der Mehrheit der obligatorischen Fächer keine genügende Leistung und ist eine Zuweisung in eine besondere Klasse nicht angezeigt, wiederholt sie oder er das Schuljahr. Die Schulleitung kann den Übertritt ins nächste Schuljahr dennoch bewilligen, wenn das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten insgesamt dies rechtfertigen. 8. Orientierungsarbeiten Wir führen an unserer Schule im 6. Schuljahr nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit benachbarten Primarschulen für die Fächer Deutsch, Mathematik und Französisch je eine Orientierungsarbeit durch. Die Orientierungsarbeiten dienen der Überprüfung des eigenen Beurteilungsmassstabs. Die Mitteilung, dass ein Kind aufgrund der Orientierungsarbeit empfohlen oder nicht empfohlen werden kann, ist nicht statthaft. Die Orientierungsarbeiten im 6. Schuljahr sind in den normalen Unterricht eingebettet und werden nicht im Voraus bekannt gegeben. Art. 28 DVBS Objektivierung der Beurteilung 1 Die Lehrkräfte des 6. Schuljahres im Einzugsgebiet einer Schule der Sekundarstufe I führen während des Unterrichts Orientierungsarbeiten durch. 2 Die Orientierungsarbeiten dienen den Lehrkräften ausschliesslich zur Überprüfung des eigenen Beurteilungsmassstabes. Art. 29 Erfahrungsaustausch 1 Die Lehrkräfte des 5. und 6. Schuljahres pflegen einen regelmässigen Erfahrungsaustausch. 2 Die Lehrkräfte der Sekundarstufe I orientieren die Lehrkräfte der Primarstufe im ersten Semester über die Leistungen der Schülerinnen und Schüler. Diese Orientierung richtet sich nach den Kriterien des Übertrittsberichtes. 9. Übertritt in die Sekundarstufe I Für die Empfehlung zur Zuweisung zu einem Schultyp der Sekundarstufe I stützen wir uns auf die prognostische Beurteilung des Lern- und Arbeitsverhaltens und der Sachkompetenz in den Fächern Deutsch, Mathematik, NMM und Französisch gemäss dem Prüfungsprozedere des Kantons Bern und der OS Kerzers. 5

Somit ist nicht ausschliesslich das Erreichen einer bestimmten Note entscheidend, sondern beispielsweise auch, ob diese Leistung mit einem verhältnismässigen Aufwand erbracht werden konnte. Eine Einschätzung der mutmasslichen Entwicklung der Schülerin oder des Schülers bezüglich Sachkompetenez in den Fächern Deutsch, Mathematik, NMM und Französisch im Hinblick auf das Sekundarschulniveau zeigt sich im Beurteilungsbericht des 5. Schuljahrs in der Regel durch die Note 5 oder mehr und im Übertrittsbericht durch eine Mehrheit der Teilbereiche mit der Beurteilung gut oder sehr gut. 10. Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens Die Beurteilung des ALSV erfolgt auf Grundlagen von spontanen und geplanten Beobachtungen. Die Lehrpersonen einer Klasse beurteilen das ALSV der Schülerinnen und Schüler gemeinsam. Das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten sind Inhalte des Elterngesprächs. 11. Selbstbeurteilung Ist Mündigkeit als oberstes Bildungsziel gesetzt, bekommt die schulische Beurteilung auch die Aufgabe der Anleitung zur Selbstbeurteilung. Wer sich selber beurteilen kann, ist autonomer und kann auch mit Fremdbeurteilung sinnvoller umgehen. Mit dem Aufbau einer differenzierten Beurteilungspraxis entwickelt sich auch eine Gesprächskultur unter allen Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, Eltern). Wir führen die Schülerinnen und Schüler ab der 1. Klasse schrittweise an die Selbstbeurteilung heran. Bestandteil der Selbstbeurteilungen sind die Sachkompetenz und das ALS- Verhalten. Die Klassenlehrperson ist verantwortlich, dass der Austausch mit der Schülerin/dem Schüler über Fremd- und Selbstbeurteilung stattfindet. 12. Elterngespräch Werden an einem Gespräch wichtige Abmachungen getroffen, werden diese schriftlich festgehalten und von allen Beteiligten unterschrieben. Selbstbeurteilungen der Schülerin/des Schülers sind Bestandteil des Gesprächs. Im Gespräch machen wir Aussagen zu den Lernzielen im ALV, zum Sozialverhalten und zur Sachkompetenz. Art. 17 DVBS Grundsatz 1 Die Klassenlehrkraft lädt die Eltern und in der Regel die Schülerin oder den Schüler einmal jährlich zum Gespräch ein. 2 Sie führt, allenfalls unter Einbezug weiterer Lehrkräfte, das Elterngespräch durch. 3 Das Gespräch dient der Information über die schulische Entwicklung und das Verhalten, insbesondere das Sozialverhalten der Schülerin oder des Schülers. 4 Grundlage des Gesprächs bilden die Beobachtungen der Lehrkräfte, die Arbeiten und die Selbstbeurteilungen der Schülerin oder des Schülers sowie allenfalls der Beurteilungsbericht. 6

Art. 18 Zeitpunkt 1 Im 1. bis 5. Schuljahr findet das Gespräch in der zweiten Hälfte des ersten Semesters statt. 2 Im 6. Schuljahr findet das Gespräch vor Ende Februar statt. 13. Kindergarten Wir beurteilen den Entwicklungs- und Lernstand der Kinder aufgrund - von zielgerichteten Beobachtungen gemäss dem Lehrplan für den Kindergarten - der Arbeiten und der Selbstbeurteilung des Kindes Wir dokumentieren unsere Beobachtungen auf verschiedene Weise. Die Dokumentation dient zur Information der Eltern, für die Arbeit mit Stellvertretungen und Stellenteilungen und für die Lehrpersonen, welche die Kinder im 1. Schuljahr übernehmen. Sie bildet die Basis für die Begründung besonderer Massnahmen. Einmal jährlich halten wir die Beurteilung im Rahmen einer Standortbestimmung fest. Sie gibt Auskunft über die Entwicklung der Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz des Kindes und dient als Grundlage für das jährlich stattfindende Elterngespräch. Im ersten Kindergartenjahr dient die Standortbestimmung dazu, die weitere Förderung des Kindes zu planen. Im zweiten Kindergartenjahr beziehungsweise beim Übertritt vom Kindergarten ins 1. Schuljahr der Primarstufe bildet sie die Grundlage für das Elterngespräch. Sie wird den Eltern abgegeben. 14. Allgemeine Bestimmungen Das vorliegende Beurteilungskonzept wurde am gemeinsamen Kollegiumstag des Kindergartens und der Primarschule vom 20. April 2013 erarbeitet und beschlossen. Es ist für uns verbindlich. Das Konzept gilt ab sofort und wird bei Bedarf überarbeitet. Es wird auf der Website der Schule aufgeschaltet., 20. April 2013 7