Vorgang: 17/95 Sitzung des Hauptausschusses am 25. November 2015

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Senatsverwaltung für Finanzen Datum 24. März 2016 Geschäftszeichen: IV B 18 TBA 3065 Telefon: 9020-3058 Bearbeiter: H. Grunwald Telefax: 9020-28-3058 E-Mail: michael.grunwald@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei GSen VBL Rote Nummern: 17/2530 Vorgang: 17/95 Sitzung des Hauptausschusses am 25. November 2015 Ansätze: entfällt Gesamtausgaben: entfällt Auf Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 24.11.2015 Rote Nummer 2530 wurde gemäß 21 Abs. 3 der GO des Abgeordnetenhauses von Berlin der folgende Besprechungspunkt als TOP 1 A auf die Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschusses am 25.11.2015 gesetzt: VBL-Sanierungsgeld drastisch gesunken? Nach eingehender und sehr ausführlicher Erörterung der Fakten und Hintergründe für die Absenkung des VBL-Sanierungsgeldes sagte Herr Senator Dr. Kollatz-Ahnen zu, dem Hauptausschuss bis zum 31.3.2016 einen Sachstandsbericht zu den VBL Rückzahlungen vorzulegen. Seite 1 von 4

Da die VBL aus abrechnungs- bzw. meldetechnischen Gründen noch keine vollständige Auswertung der Daten des Jahres 2015 vornehmen konnte, kann zunächst nur ein Zwischenbericht vorgelegt werden. Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss nimmt den nachstehenden Zwischenbericht zur Kenntnis. Der vollständige Abschlussbericht ist bis zum 31.7.2016 vorzulegen. Es wird wie folgt berichtet: Historie: Das Sanierungsgeld wird seit 2002 im sog. VBL-Abrechnungsverband WEST erhoben und dient dem Zweck, die Finanzierung der bis zum Jahr 2001 im damaligen Gesamtversorgungssystem erworbenen Rentenansprüche und -anwartschaften sicherzustellen. Auf Grund der seinerzeit als realistisch unterstellten Annahmen (Beschäftigtenentwicklung, Biometrie und Rechnungszins) war ein durchschnittlicher Sanierungsgeldsatz von 2% der Summe aller zusatzversorgungspflichtigen Bruttoentgelte vereinbart und in der Satzung der VBL fixiert worden. Ab 2006 wurde der ursprüngliche Verteilmodus um Regelungen für eine verursachergerechtere Umverteilung ergänzt. Dazu ermittelt die VBL jährlich für jeden Arbeitgeber - abhängig von seiner individuellen Risikostruktur (Verhältnis der Arbeitgeberaufwendungen zu den VBL-Rentenzahlungen) - die entsprechenden Zu- bzw. Abschläge zum Sanierungsgeld. Auf Grund des in den 90er Jahren eingeleiteten starken Personalabbaus und der durchgeführten Ausgliederungsmaßnahmen (z.b. BVG, BSR, BWB, Vivantes etc.) hat das Land Berlin eine äußerst negative Risikostruktur mit der Folge, dass der Sanierungsgeldsatz zuletzt d.h. im Jahr 2014 bei 7,04% der Bruttoentgeltsumme aller Beschäftigten lag. Aktuelles: Anhand eines vom Vorstand der VBL in Auftrag gegebenen versicherungsmathematischen Gutachtens war nun festgestellt worden, dass im Laufe der Jahre bei der VBL ein überschüssiges Kassenvermögen entstanden ist, das den satzungsrechtlich zulässigen Rahmen überschritten hatte. Hauptursache hierfür ist die Tatsache, dass sich die bei der Festschreibung des Sanierungsgeldsatzes im Jahr 2001 ursprünglich zu Grunde gelegten Annahmen deutlich günstiger entwickelt haben als gedacht; Schwerpunkte sind hierbei die positive Versichertenentwicklung und die damit verbundenen Mehreinnahmen bei der VBL. Seite 2 von 4

Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat der VBL - auf Vorschlag des Vorstands - am 12.11.2015 Folgendes beschlossen: 1. Abweichend von den üblicherweise 5-jährigen Deckungsabschnitten, werden für die Zeiträume vom 1.1.2013 bis zum 31.12.2015 und vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2022 ausnahmsweise jeweils besondere Deckungsabschnitte von drei bzw. sieben Jahren festgelegt. 2. Ab 1.1.2013 beträgt der Sanierungsgeldsatz 0% und ab 1.1.2016 gilt ein durchschnittlicher Sanierungsgeldsatz von 0,14%. Daraus folgt, dass die in den Jahren 2013 bis 2015 von den Arbeitgebern entrichteten Sanierungsgelder in voller Höhe zurückgezahlt werden. Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat beschlossen, die von der VBL auf die zu erstattenden Sanierungsgelder erzielte Reinverzinsung ebenfalls zu erstatten. I. Land Berlin unmittelbarer Landesdienst Für den unmittelbaren Landesdienst hat die VBL am 20.1.2016 zunächst einen Teilbetrag von 285,2 Mio. (für die Zeit vom Jan. 2013 bis Okt. 2015) überwiesen; am 22.2.2016 folgten weitere 25,4 Mio. (für die Monate Nov. und Dez. 2015). Insgesamt wurden also 310,6 Mio. erstattet, die für alle Berliner Dienststellen zentral durch die Senatsverwaltung für Finanzen vereinnahmt worden sind. Für 2016 hat die VBL für das Land Berlin einen vorläufigen Sanierungsgeldsatz von 0,66% der zusatzversorgungspflichtigen Bruttoentgelte festgelegt; ursprünglich hätte dieser 7,04% betragen. Ausgehend von der Annahme, dass die Entgeltsumme im Jahr 2016 auf etwa 1,55 Mrd ansteigen wird, würden sich die laufenden (monatlichen) Sanierungsgeldvorauszahlungen für den unmittelbaren Landesdienst Berlin von ursprünglich zu erwartenden 109 Mio. p.a. (bei einem SanG-Satz von 7,04%) auf rd. 10 Mio. p.a. (bei einem SanG-Satz von 0,66%) verringern. Dies entspricht einem Rückgang der Kosten um knapp 100 Mio. jährlich. Unter der Voraussetzung einer weitgehend gleichbleibenden Risikostruktur ist davon auszugehen, dass sich das Sanierungsgeld bis zum Jahr 2022 etwa auf diesem Niveau stabilisieren wird. II. Land Berlin Sonstige Arbeitgeber Die VBL ist außerdem um Überprüfung und Stellungnahme gebeten worden, welche Arbeitgeber an denen das Land Berlin beteiligt ist ebenfalls eine Erstattung des gezahlten Sanierungsgeldes erhalten und in welcher Weise sich der ab 1.1.2016 abgesenkte Sanierungsgeldsatz künftig kostenmindernd auswirkt. Die von der VBL übermittelten Daten ergeben sich im Detail aus der anliegend beigefügten Übersicht. Aus abrechnungs- und meldetechnischen Gründen konnte die VBL bisher jedoch nur die Erstattungsbeträge für die Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Oktober 2015 auswerten. Seite 3 von 4

Zusammenfassend lässt sich dabei feststellen, dass die VBL an die sonstigen Arbeitgeber, an denen das Land Berlin beteiligt ist (Spalte 2 d. Anlage), für den genannten Zeitraum insgesamt 99,8 Mio. Sanierungsgelder erstattet. Die auf jeden einzelnen Arbeitgeber entfallenden individuellen Rückerstattungsbeträge ergeben sich aus der Spalte 3. Hinsichtlich der Prognose für den Sanierungsgeldaufwand für das Jahr 2016 mussten die Entgeltsummen des Jahres 2014 (Spalte 4) zu Grunde gelegt werden, da aktuellere Daten aus den genannten Gründen noch nicht zur Verfügung stehen. Nach bisheriger Satzungslage wären für die in der Anlage aufgeführten Berliner Arbeitgeber Sanierungsgeldvorauszahlungen i.h.v. 34,9 Mio. angefallen (Spalten 5 und 6); durch die 20. Änderung der VBL-Satzung und die Absenkung des durchschnittlichen Sanierungsgeldsatzes reduzieren sich die Vorauszahlungen auf rd. 1,5 Mio. (Spalten 7 und 8). Die Minderausgaben betragen danach im Jahr 2016 voraussichtlich etwa 33,5 Mio.. Bei diesen vorläufigen Sanierungsgeldberechnungen für das Jahr 2016 wurde die Humboldt-Universität nicht berücksichtigt, da sie nach Auskunft der VBL bereits seit mehreren Jahren nur einen Bruchteil des rechnerisch ermittelten Sanierungsgeldes entrichtet; Hintergrund ist ein laufender Rechtsstreit mit der VBL, in dem es um die Zuordnung von Altrentenlasten geht. Sofern sich in den kommenden Jahren keine gravierenden Veränderungen in der Risikostruktur (Entgeltsummen und Aufwendungen im Verhältnis zu den VBL- Rentenleistungen) ergeben, kann man auch für die in der Aufstellung genannten sonstigen Berliner Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Sanierungsgelder über das Jahr 2016 hinaus bis zum Jahr 2022 weitgehend stabil bleiben werden. Im Rahmen des angekündigten Abschlussberichts werden die noch offenen Auswertungen der VBL darzustellen sein. Hierbei handelt es sich um die Erstattungen der Sanierungsgelder für die Monate November und Dezember 2015 an die sonstigen Arbeitgeber sowie eine Übersicht über die von der VBL für den Monat Mai 2016 avisierte Auszahlung der Kapitalerträge. In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen Seite 4 von 4

VBL- Konto- Nr. Name d. Beteiligten Erstattung SanG 2013 bis Okt. 2015 V O R L Ä U F I G E S S A N I E R U N G S G E L D 2016 Stand: 19. Satzungsänderung Stand: 20. Satzungsänderung Minderausgaben aufgrund der 20. VBL-Satzungsänderung Entgelt 2014 Entgeltbasis 2014 Entgeltbasis 2014 in % in Euro in % in Euro Entgeltbasis 2014 Sp. 1 Sp. 2 Sp. 3 Sp. 4 Sp. 5 Sp. 6 Sp. 7 Sp. 8 Sp. 9 581073 Humboldt-Universität zu Berlin * ) 191.856,76 3.895.691,93 70,7790 2.757.331,79 7,40 288.281,20-2.469.050,59 581103 Technische Universität Berlin 9.293.037,15 151.741.782,11 2,1432 3.252.129,87 0,15 227.612,67-3.024.517,20 581107 Pestalozzi-Fröbel-Haus Berlin 882.702,60 13.988.759,54 2,1432 299.807,09 0,15 20.983,14-278.823,96 581115 Lette-Verein Berlin 569.077,28 5.916.712,34 3,7095 219.480,44 0,34 20.116,82-199.363,62 581121 Freie Universität Berlin Abt. I Personalwesen 6.598.113,67 134.140.681,15 1,6745 2.246.185,71 0,01 13.414,07-2.232.771,64 581130 Deutsche Klassenlotterie Berlin 1.727.934,73 7.881.352,06 7,6223 600.740,30 0,72 56.745,73-543.994,56 581252 degewo AG 2.943.992,18 13.940.347,30 7,2699 1.013.449,31 0,71 98.976,47-914.472,84 581253 Gesellschaft f.sozialen Wohnungsbau AG 336.424,67 7.064.197,64 1,6745 118.289,99 0,01 706,42-117.583,57 581254 Stadt und Land Wohnbauten-GmbH für Wogehe 461.518,70 10.514.827,16 1,6745 176.070,78 0,01 1.051,48-175.019,30 581273 Berliner Großmarkt GmbH 49.069,38 1.016.274,21 1,6745 17.017,51 0,01 101,63-16.915,88 581282 Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin 1.899.735,05 5.931.779,22 12,2800 728.422,49 1,24 73.554,06-654.868,43 581292 Universität der Künste Berlin 1.158.769,13 18.530.804,12 2,1685 401.840,49 0,18 33.355,45-368.485,04 581296 Messe Berlin GmbH 851.058,06 18.142.119,45 1,6745 303.789,79 0,01 1.814,21-301.975,58 581347 Hebbel-Theater Berlin GmbH 78.730,70 589.783,12 3,7008 21.826,69 0,34 2.005,26-19.821,43 581352 Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin- 470.536,72 5.912.696,32 2,1432 126.720,91 0,15 8.869,04-117.851,86 581353 Beuth Hochschule für Technik Berlin 1.229.518,40 18.464.987,91 2,1432 395.741,62 0,15 27.697,48-368.044,14 581360 Grün Berlin GmbH 120.106,24 2.008.631,79 2,1432 43.049,00 0,15 3.012,95-40.036,05 581361 Berliner Wasserbetriebe -Abt. PM-S- 5.074.949,85 108.362.689,95 1,6745 1.814.533,24 0,01 10.836,27-1.803.696,97 581363 Berliner Stadtreinigungsbetriebe 7.841.261,87 165.783.139,05 1,6745 2.776.038,66 0,01 16.578,31-2.759.460,35 581364 Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) 10.600.157,17 228.624.681,13 1,6745 3.828.320,29 0,01 22.862,47-3.805.457,82 581365 BEHALA Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbh 200.228,85 4.244.532,41 1,6745 71.074,70 0,01 424,45-70.650,24 581371 Stiftung Topographie des Terrors 78.783,01 1.176.366,20 2,1432 25.211,88 0,15 1.764,55-23.447,33 581372 Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin 282.154,16 3.211.937,80 2,4855 79.832,71 0,21 6.745,07-73.087,64 581373 Berliner Bäder-Betriebe 839.991,85 17.716.505,85 1,6718 296.184,54 0,00 0,00-296.184,54 581374 Stiftung Berlinische Galerie 119.760,33 2.487.124,71 1,6470 40.962,94 0,00 0,00-40.962,94 581375 Stiftung Bröhan-Museum 24.609,88 536.514,66 1,6462 8.832,10 0,00 0,00-8.832,10 581399 Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin 323.124,97 5.116.325,30 2,1432 109.653,08 0,15 7.674,49-101.978,60 581402 Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH 14.812.297,33 319.526.013,86 1,6634 5.314.995,71 0,00 0,00-5.314.995,71 581413 Stiftung Berliner Philharmoniker 292.182,57 3.483.140,03 2,1432 74.650,66 0,15 5.224,71-69.425,95 581418 Charite-Universitätsmedizin -Geschäftsbereich Personal- 21.286.228,91 341.047.873,11 2,1432 7.309.338,02 0,15 511.571,81-6.797.766,21 581422 IT-Dienstleistungszentrum Berlin 1.338.184,49 21.793.763,93 2,1432 467.083,95 0,15 32.690,65-434.393,30 581428 Landeslabor Berlin-Brandenburg 1.664.421,57 10.355.854,85 5,4000 559.216,16 0,49 50.743,69-508.472,47 581431 Berliner Betrieb f. Zentr. Gesundheitl. Aufgaben 18.816,55 0,00 0,0000 0,00 0,00 0,00 zum 30.06.2013 geschlossen 581438 Berliner Flughafen-Gesellschaft mbh 2.084.803,89 7.072.826,43 13,2394 936.399,78 1,29 91.239,46-845.160,32 591012 Berliner Flughafen-Gesellschaft mbh 2.462.689,19 6.601.456,17 9,0350 596.441,56 0,63 41.589,17-554.852,39 591076 Stiftung Oper in Berlin 1.629.672,69 6.670.630,11 9,9051 660.732,58 0,95 63.370,99-597.361,60 99.836.500,55 37.691.396,37 1.741.614,18-35.949.782,19 Vorläufige SanG 2016 (ohne Humboldt-Universität): 34.934.064,58 1.453.332,98-33.480.731,60 * ) Hinsichtlich der Humboldt-Universität sind die Berechnungen in den Spalten 6, 8 und 9 nur fiktiv. Dies hängt damit zusammen, dass die Humboldt-Universität seit einigen Jahren auch nur einen sehr kleinen Teil des rechnerisch ermittelten Sanierungsgeldes zahlt. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen der Humboldt-Universität und der VBL, in dem über die Frage der Zuordnung von Altrentenlasten zu entscheiden sein wird. Anlage