Gemeinde Malterdingen. Niederschrift. über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates. am 13. April 2010 (Beginn 19:30 Uhr; Ende 21:05 Uhr)

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Transkript:

Gemeinde Malterdingen Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates am 13. April 2010 (Beginn 19:30 Uhr; Ende 21:05 Uhr) im Bürgersaal des Rathauses Malterdingen Vorsitzender: Zahl der anwesenden Mitglieder: Namen der nicht anwesenden Mitglieder: Schriftführer: Sonstige Verhandlungsteilnehmer: Bürgermeister Bußhardt 12 (Normalzahl 13 Mitglieder) ab 19:45 Uhr 13 Mitglieder bis 19:45 Uhr Gemeinderat Pfister Hauptamtsleiter Leonhardt Jugendpflegerin Agostini Rechnungsamtsleiter Schuler Nach der Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass 1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 6. April 2010 ordnungsgemäß eingeladen worden ist, 2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 8. April 2010 ortsüblich bekanntgemacht worden ist und 3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens 7 Mitglieder anwesend sind.

Zur Beratung und Beschlussfassung kommen folgende Tagesordnungspunkte: 1. Fragen und Anregungen der Zuhörer 2. Jugendbericht 2009 3. Kommunalvertrag über die Lieferung von Strom für die Straßenbeleuchtung ab 2011 4. Einvernehmen und Stellungnahmen zu Bauanträgen 5. Bekanntgabe von Beschlüssen der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung 6. Bekanntgaben, Verschiedenes 7. Fragen und Anregungen der Gemeinderäte

1. Fragen und Anregungen der Zuhörer Es werden keine Fragen gestellt. 2. Jugendbericht 2009 Zu diesem Tagesordnungspunkt nimmt Jugendpflegerin Katrin Agostini an der Sitzung teil. Sie erläutert ausführlich den Jahresbericht der Jugendpflege Malterdingen. Die Gemeinderäte haben den 50seitigen Bericht in Schriftform erhalten. Gemeinderat Reiner Mundinger bestätigt die tolle Arbeit, die geleistet wird. Er fragt, ob es nicht möglich sei, die wegen des Generationenwechsels immer wieder entstehenden Konflikte besser in den Griff zu bekommen. Frau Agostini erläutert die derzeitige Situation und die relativ geringe Wertschätzung des selbstverwalteten Jugendraumes durch die älteren Besucher. Aus diesem Grund sei es gut, dass der Jugendraum wegen der Umbauarbeiten über längere Zeit geschlossen bleibt. Bürgermeister Bußhardt bestätigt, dass es sich um ganz normale und unvermeidbare Wellenbewegungen handle. Auch Gemeinderätin Schappacher kennt dieses Problem vom Nachbarort Riegel. Sie fragt, ob es unter den Jugendlichen zu Gewalt gekommen sei. Sie habe schon Bilder über Vorfälle in Malterdingen, darunter auch auf dem Riedhofspielplatz gesehen, die mit einem Handy aufgenommen wurden. Gemeinderat Pfister dankt ebenfalls für die gute Arbeit. Er fragt, wie es in der Zusammenarbeit mit den Kirchen und bei den Vereinen aussehe. Die genannten Institutionen, so Frau Agostini, würden unabhängig voneinander arbeiten. Lediglich beim Ferienspaß habe man zusammen gearbeitet. Es gebe höchstens Gespräche im Einzelfall. Hier bittet Gemeinderat Pfister zu versuchen, eine Verzahnung zum Beispiel durch gemeinsame Veranstaltungen zu erreichen. Bürgermeister Bußhardt schlägt vor, die Verantwortlichen zu einem gemeinsamen Gespräch einzuladen, um gemeinsame Aktionen zu koordinieren. Gemeinderat Fischer berichtet, dass kein Tag vergehe, an dem er nicht am Riedhofspielplatz vorbeikomme. Er habe dabei kein einziges Mal erlebt, dass Gewalt stattgefunden habe. Ein größeres Problem sieht er bei der sich derzeit an der Kirchhalde aufhaltenden Gruppe. Auch die Sachbeschädigung durch Graffiti nehme zu. Man müsse versuchen, dies in den Griff zu bekommen. Bürgermeister Bußhardt bestätigt, dass diese Schmierereien konsequent überstrichen werden sollten. Gemeinderätin Schillinger bedankt sich ebenfalls für den ausführlichen Bericht. Es sei gut, dass ein

Jugendforum in Aussicht stehe. Sie fragt nach der aufsuchenden Arbeit und ob es Brennpunkte gebe. Frau Agostini antwortet, das sie wisse wo verschiedene Gruppen anzutreffen sind und dass sie dort auch hingehe. Ein Brennpunkt sei der Spielplatz im Ried, welcher von ihr regelmäßig aufgesucht werde. Im übrigen würden die Jugendlichen auf die Wiedereröffnung des Jugendraumes warten. Gemeinderat Hügle spricht ebenfalls Dank aus. Er fragt nach der Gruppe, die sich an der Kirchhalde aufhält und wie man dort Einfluss nehmen könnte. Zu jeder Tageszeit herrsche dort Lärm. Frau Agostini erläutert, dass es sich um zwei verschiedene Gruppen handle. Man habe bereits einen Runden Tisch mit den Eltern der betroffenen Jugendlichen veranstaltet, an dem ca. 20 Personen teilgenommen haben. Die Eltern hätten zugesichert, dass sie an der Sache dranbleiben wollten, durch eine bessere Aufsicht und durch die Benennung einer Vertrauensperson. Obwohl dies so besprochen gewesen war, seien die Eltern seither nicht mehr auf die Jugendpflege zugekommen. Gemeinderätin Zipse ergänzt, dass hier immer wieder die falsche Gruppe verdächtigt werde. Im übrigen sei sie auch bereit, bei weiteren Backaktionen mitzuwirken. Abschließend bestätigt Bürgermeister Bußhardt, dass die Jugendarbeit sehr vielfältig, dadurch aber auch sehr interessant sei. 3. Kommunalvertrag über die Lieferung von Strom für die Straßenbeleuchtung ab 2011 Mit der ehemaligen Badenwerk AG, heute EnBW Regional AG (EnBW), wurde ab dem 1. Januar 1991 ein Straßenbeleuchtungsvertrag geschlossen. Dieser beinhaltet neben dem Bau und dem Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlagen auch die Stromversorgung für die Straßenbeleuchtung. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren und endet am 31. Dezember 2010. Mit Ablauf des Vertrages gehen die Straßenbeleuchtungsanlagen (Leuchten, Maste sowie Zubehör und Kabelnetz, ausgenommen das Straßenbeleuchtungs-Freileitungsnetz) ohne Bezahlung eines Kaufpreises in das Eigentum der Gemeinde über. Der Straßenbeleuchtungsvertrag legte auch die Abnahme des Energiebezuges für das Straßenbeleuchtungsnetz fest. Ab 2011 wäre es nun möglich, sich an den Bündelausschreibungen der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbh des Gemeindetages Baden-Württemberg (Gt-service) zu beteiligen, wie es für den übrigen gemeindlichen Strombezug bereits seit 2003 praktiziert wird. Allerdings läuft der derzeitige Stromliefervertrag für den allgemeinen Strombezug der Gemeinde noch bis Ende 2011. Für das Jahr 2011 muss also eine separate Regelung für den Strombezug der Straßenbeleuchtung getroffen werden. Die EnBW bietet nun auf Anfrage der Gemeindeverwaltung zwei verschiedene Kommunalverträge an. Die Verwaltung hat die vorliegenden Angebote mit den Preisen des derzeitigen Stromliefervertrages, der bis Ende 2011 läuft, und den diesem Vertrag zugrunde liegenden Strommengen verglichen.

Variante 1: Kommunalvertrag nur für die Straßenbeleuchtung nur für das Jahr 2011 Beim Grundpreis pro Anlage liegt die EnBW mit dem angebotenen Kommunalvertrag um 18 EUR/Jahr höher als der derzeitige Stromlieferant. Auch beim Arbeitspreis liegt die EnBW rund 1,8 Cent/kWh höher. Variante 2: Kommunalvertrag für alle Abnahmestellen der Gemeinde Malterdingen für die Jahre 2011-2013 (Straßenbeleuchtung) und für die Jahre 2012-2013 für alle Abnahmestellen. Hier wird ein einheitlicher Durchschnittspreis pro kwh einschließlich Konzessionsabgabe und Netznutzung angeboten. Der Durchschnittpreis liegt 1,385 Cent/kWh höher als der Arbeitspreis beim derzeitigen Stromliefervertrag. Allerdings wird ein Grundpreis pro Anlage nicht erhoben. Umgerechnet auf ein Jahr liegt die EnBW mit ihrem Angebot um rund 2.860 EUR/Jahr höher im Vergleich zum derzeitigen Stromliefervertrag. Da seitens der Verwaltung die künftige Entwicklung auf dem Strommarkt nicht voraus gesagt werden kann, wird empfohlen, einen Kommunalvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr zu wählen (Variante 1). Es erscheint wenig sinnvoll, weitere Angebote einzuholen, da aufgrund der im Vergleich zu anderen Abnehmern relativ geringen Stromabnahmemenge für die Straßenbeleuchtung sicher keine günstigeren Preise erzielt werden. Anders wird es aussehen, wenn sich die Gemeinde Malterdingen dann für den Zeitraum ab 2012 auch mit dem Strom für die Straßenbeleuchtung an der Bündelausschreibung der Gt-service beteiligen kann und wird. Auf Frage von Gemeinderätin Schappacher antwortet Bürgermeister Bußhardt, dass es zwar technisch möglich sei, einige Leuchten nachts abzuschalten, dies jedoch derzeit nicht praktiziert werde. Man spare dennoch Energie ein, da durch die neue Technik wesentlich weniger Strom verbraucht werde. In einer kommenden Sitzung wolle er hierüber nochmals gesondert sprechen. Gemeinderat Pfister bittet darum, Vergleichsangebote einzuholen. Dies wird von Bürgermeister Bußhardt zugesagt. Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der Lieferung von Strom für die Straßenbeleuchtung ab dem Jahr 2011 weitere Angebote einzuholen.

4. Einvernehmen und Stellungnahmen zu Bauanträgen a) Irmgard und Rainer Huber: Umbau der Garage und Überdachung der Einfahrt auf dem Grundstück Flst.Nr. 6772, Am Saiberg 19, Malterdingen Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 13. April 2010 das hierfür erforderliche Einvernehmen nicht erteilt. Die Baurechtsbehörde des Landratsamtes Emmendingen teilt nun mit, dass das gemeindliche Einvernehmen rechtswidrig versagt worden sei. Hierzu wird auf in Kopie beigefügtes Schreiben des Landratsamtes vom 10. Juni 2010 verwiesen. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, unter Zugrundelegung der Ausführungen des Landratsamtes das Einvernehmen nach 36 BauGB nun zu erteilen. Nach Ansicht von Gemeinderat Fritz Mundinger spricht nichts gegen das geplante Vorhaben. Er habe sich die Situation vor Ort angeschaut. Er erinnert auch an den Carport auf dem Anwesen Markstahler am Bienenberg. Dort habe man ähnlich entschieden. Bürgermeister Bußhardt sieht hier jedoch eine andere Verkehrssituation. Es sei immer Vorgabe gewesen, dass zur Straße Stauraum freibleiben müsse. Gemeinderätin Zipse war ebenfalls vor Ort. Auch sie hat Bedenken wegen des Vordaches, nicht nur wegen eines dort zufällig vorbeikommenden Möbelwagens, sondern insbesondere wegen der regelmäßig durchfahrenden Müllabfuhr. Dem entgegnet Gemeinderat Hügle, dass der vorhandene Wendehammer gut ausreiche. Privatgrundstücke sollen nicht für Wendemanöver genutzt werden. Daher sollte die Überdachung bis zur Grundstücksgrenze möglich sein. Für Gemeinderätin Schappacher besteht am Saiberg eine andere Situation als am Bienenberg. Es sollten keine neuen Engstellen geschaffen werden. Die Tatsache, dass jetzt schon das Müllfahrzeug die Straße am Bienenberg rückwärts bis zur Wendeplatte anfahren muss, zeigt Bürgermeister Bußhardt, dass die Wendeplatte nicht funktioniert. Gemeinderat Pfister sieht die Angelegenheit weniger kritisch. Man habe hier das Ende einer Sackgasse. Dort herrsche relativ wenig Verkehr und es handle sich um einen untergeordneten Platz. Sogar das Landratsamt und das Regierungspräsidium würden das Vorhaben für genehmigungsfähig erachten. Gemeinderat Schuh hält das Vorhaben ebenfalls für genehmigungsfähig. Eventuell sollte mit dem Dachvorsprung 50 cm von der Fahrbahnkante zurückgeblieben werden. Für ihn wäre auch eine Reduzierung der Höhe an der Straße denkbar. Auch Gemeinderat Hildwein hält die Einfahrtshöhe für zu hoch.

Gemeinderat Hügle weist darauf hin, dass das Vorhaben nicht aus verkehrstechnischen Gründen abgelehnt werden könne. Dem entgegnet Bürgermeister Bußhardt, dass sich seit dem letzten Gemeinderatsbeschluss nichts an der Situation geändert habe. Er lässt anschließen über Satz eins des in der Sitzungsvorlage formulierten Beschlussvorschlages abstimmen. Der Gemeinderat fasst bei acht Jastimmen, vier Neinstimmen und einer Enthaltung mehrheitlichen Das für das Bauvorhaben nach 36 BauGB erforderliche Einvernehmen der Gemeinde Malterdingen bezüglich der Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Saiberg/Specken (Mindestabstand des Carports zur Straße, maximal zulässige Höhe der Garage an der Einfahrt) wird nicht erteilt. Anschließend werden Überlegungen angestellt, ob eine Zustimmung in Aussicht gestellt werden kann, wenn der Abstand zur Straße auf 1,50 m vergrößert wird. Bei vier Jastimmen und neun Gegenstimmen, wird dieser Vorschlag abgelehnt. Bei acht Jastimmen und fünf Neinstimmen fasst der Gemeinderat folgenden weiteren Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird in Aussicht gestellt, wenn der Abstand zur Straße auf mindestens einen Meter vergrößert wird. Bei sechs Jastimmen und sieben Enthaltungen beschließt der Gemeinderat, dass der beantragten Höhe des Carports an der Einfahrt zugestimmt wird. b) Andreas Hurter: Umbau einer Büro- und Lagerfläche zur Wohnung für Aufsichtspersonal auf dem Grundstück Flst.Nr. 6758/5, Wiesenstr. 4, Malterdingen Der Bauherr plant den Umbau einer Büro- und Lagerfläche zur Wohnung für Aufsichtspersonal auf dem Grundstück Flst.Nr. 6758/5, Wiesenstr. 4, Malterdingen. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Stöck. Der Bebauungsplan gibt für die Art der baulichen Nutzung Gewerbegebiet nach 8 BauNVO vor. In Gewerbegebieten können nach 8 Abs. 2 Ziffer 1 BauNVO ausnahmsweise Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber im Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, zugelassen werden. Für die Erteilung einer Ausnahme durch die Baugenehmigungsbehörde ist das gemeindliche Einvernehmen nach 36 BauGB erforderlich.

Seitens der Verwaltung sind keine Gründe bekannt, die gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bezüglich der Ausnahme vom Bebauungsplan sowie von der für das Gebiet bestehenden Veränderungssperre sprechen würden. Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Die Gemeinde Malterdingen erteilt ihr Einvernehmen nach 36 BauGB bezüglich der Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Stöck (Wohnung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal) für den Umbau einer Büro- und Lagerfläche zur Wohnung für Aufsichtspersonal auf dem Grundstück Flst.Nr. 6758/5, Wiesenstr. 4, Malterdingen. Außerdem wird das gemeindliche Einvernehmen für eine Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre erteilt. c) Barbara und Bernhard Huber: Aufstockung des vorhandenen Wohnhauses, Errichtung einer dritten Wohneinheit im Dachgeschoss sowie Anbau eines Wintergartens und eines Balkons auf den Grundstücken Flst.Nr. 1522/2 und 1523, Heimbacher Weg 19, Malterdingen Die Bauherren planen die Aufstockung des vorhandenen Wohnhauses, die Errichtung einer dritten Wohneinheit im Dachgeschoss sowie den Anbau eines Wintergartens und eines Balkons auf den Grundstücken Flst.Nr. 1522/2 und 1523, Heimbacher Weg 19, Malterdingen. Die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke befinden sich planungsrechtlich im Außenbereich. Nach 36 BauGB ist für Vorhaben, die im Außenbereich nach 35 BauGB liegen, das gemeindliche Einvernehmen erforderlich. Seitens der Verwaltung sind keine Gründe ersichtlich, die gegen die Erteilung des Einvernehmens sprechen würden. Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Die Gemeinde Malterdingen erteilt ihr Einvernehmen nach 36 BauGB für die geplante Aufstockung des vorhandenen Wohnhauses, die Errichtung einer dritten Wohneinheit im Dachgeschoss sowie den Anbau eines Wintergartens und eines Balkons auf den Grundstücken Flst.Nr. 1522/2 und 1523, Heimbacher Weg 19, Malterdingen. d) Kai Kruse: Erweiterung einer bestehenden Lagerhalle auf dem Grundstück Flst.Nr. 6664/2, Riegeler Straße 1, Malterdingen Der Bauherr plant die Erweiterung einer bestehenden Lagerhalle auf dem Grundstück Flst.Nr. 6664/2, Riegeler Straße 1, Malterdingen. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Riegeler Straße. Mit der vorgesehenen Lagerhallenerweiterung und der Verladerampe wird die südliche Baugrenze teilweise überschritten. Außerdem überschreiten sowohl die Verladerampe als auch die Feuerwehrumfahrt den nach dem Bebauungsplan von Bebauung freizuhaltenden Gewässer-

schutzstreifen. Das gemeindliche Einvernehmen ist nach 36 BauGB für die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Durch die besondere Situation des Grundstückes waren mehrere Gespräche zwischen Bauherr, Baurechtsamt, Unterer Wasserbehörde und Gemeinde bezüglich der Oberflächenentwässerung erforderlich. Seitens des Landratsamtes wurden vom Bauherrn noch ergänzende Pläne nachgefordert. Dies hat zu einer starken Verzögerung des Baugenehmigungsverfahrens geführt. Da die Entscheidung der Gemeinde über das Einvernehmen grundsätzlich erst nach Vorlage der vollständigen Bauvorlagen getroffen werden kann und um das Genehmigungsverfahren nicht noch weiter zu verzögern, hat der Bürgermeister nach Rücksprache mit den beiden Bürgermeisterstellvertretern folgende Eilentscheidung getroffen: Die Gemeinde Malterdingen erteilt ihr Einvernehmen gemäß 36 BauGB zu der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Riegeler Straße (teilweise Überschreitung der südlichen Baugrenze mit dem Gebäude und der Verladerampe sowie Überschreitung des von Bebauung freizuhaltenden Gewässerschutzstreifens mit der Verladerampe und der Feuerwehrumfahrt) für die Erweiterung der bestehenden Lagerhalle auf dem Grundstück Flst.Nr. 6664/2, Riegeler Str. 1, Malterdingen. Der Bürgermeister hat diese Entscheidung im Rahmen einer Eilentscheidung getroffen. Die relativ weit im Grundstück verlaufende südliche Baugrenze resultiert daraus, dass nördlich angrenzend an den noch vorhandenen Wassergraben ein Verbindungsweg zwischen Gewerbestraße und der Straße Im Kreuzfeld bestanden hatte. Dieser Durchgangsweg wurde jedoch aufgegeben und die Fläche samt Wassergraben in diesem Bereich dem Grundstück Flst.Nr. 6664/2 zugeschlagen. Mit Anschluss der Oberflächenentwässerung des Gewerbegebietes an die zentrale Regenwasserbeseitigung (Regenklärbecken), die noch in diesem Jahr erfolgen wird, wird auch der Wassergraben nicht mehr benötigt und wird entfallen. Es gibt dann keinen Grund mehr, auf einer Einhaltung der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze zu bestehen. Im Bereich der Firma Berrang, Flst.Nr. 6665 und 6665/1 beträgt der Abstand der südlichen Baugrenze zur Grundstücksgrenze 6,00 m. Dieser Abstand zur südlichen Grundstücksgrenze wird auch mit der geplanten Erweiterung des Lagergebäudes auf dem Grundstück Flst.Nr. 6664/2 eingehalten. Mit Wegfall des Entwässerungsgrabens ist auch die Einhaltung eines Gewässerschutzstreifen nicht mehr erforderlich. Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeister zustimmend zur Kenntnis.

5. Bekanntgabe von Beschlüssen der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung a) Genehmigung der Niederschriften über die nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates vom 19. Januar, 27. Januar und 23. Februar 2010 Die Protokolle wurden genehmigt. b) Verkauf der Bauplätze im Neubaugebiet Talmweg Vorstellung und Beratung über die Kalkulation des Erschließungsträgers Beschlussfassung über die Grundstückspreise und Kinderermäßigung Die Bauplätze im Neubaugebiet Talmweg werden zum Preis von 195 Euro/m² verkauft. Pro Kind wird eine Kinderermäßigung in Höhe von 3.000 Euro gewährt. Die Kinderermäßigung wird jedoch auf maximal 12.000 Euro begrenzt. Sie wird direkt vom Kaufpreis abgezogen. 6. Bekanntgaben, Verschiedenes Bürgermeister Bußhardt hat nichts bekanntzugeben. 7. Fragen und Anregungen der Gemeinderäte a) Spielplatz im Ried Gemeinderätin Zipse berichtet, dass abends oft Mopedfahrer, auf dem Verbindungsweg zwischen Schmiedstraße und der Straße im Ried hin und her fahren und die Anwohner stören würden. Sie fragt, ob man hiergegen etwas tun könne. Jungendpflegerin Agostini wird die betreffenden Personen ansprechen. b) Wochemarkt Gemeinderat Pfister fragt, ob man den Wochenmarkt wieder aktivieren könne. Hierzu will Bürgermeister Bußhardt die Marktbeschicker Fleig von Herbolzheim ansprechen. Hierzu stellt Gemeinderätin Zipse die Frage, ob man den Wochenmarkt am Freitag belassen wolle oder ob man ihn auf den Donnerstag verlegen könne. Für den Donnerstag hätten bereits ein Gemüsehändler und eine Händlerin mit Oliven Interesse gezeigt. Allerdings würden diese Strom benötigen. Bürgermeister Bußhardt weist darauf hin, dass der ehemals vorhandene Stromkasten abgebaut worden sei. Eine Verlegung des Wochenmarktes auf Donnerstag wäre auch für ihn denkbar. Wenn eine Chance bestünde, den Markt wieder zu aktivieren, könne man ihn auch auf den Donnerstag legen.

Hierzu müsse man, so Gemeinderat Hildwein, aber auch die derzeitigen Marktbeschicker vorher befragen. Bürgermeister Bußhardt will entsprechende Gespräche führen. c) Öffentlicher Personennahverkehr Gemeinderätin Krumm berichtet von Jugendlichen, die fehlende Möglichkeiten nachts von Freiburg nach Malterdingen zu kommen, beklagen. Bürgermeister Bußhardt will sich nach Möglichkeiten und den hierbei anfallenden Kosten erkundigen. Ausgefertigt, Malterdingen, den Bußhardt, Bürgermeister Leonhardt, Schriftführer Gemeinderat Gemeinderat