Tabellarische Übersicht der Änderungen des UStG und der UStDV

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Transkript:

Anlage Tabellarische Übersicht Änungen und UStDV Jahressteuergesetz (JStG) 2009 vom 19.12.2008 Hier: Änungen beim Ort sonstigen Leistung und bei Zusammenfassenden Meldung Artikel 7 Nr. 2 JStG 3a Neuregelung Ortes sonstigen Leistung / Umsetzung Richtlinie 2008/8/EG vom 12. Artikel 7 Nr. 2 JStG 3b Artikel 7 Nr. 3 JStG 3e Artikel 7 Nr. 7 JStG 13b Abs. 4 Artikel 7 Nr. 8 JStG 14a Abs. 1 Artikel 7 Nr. 11 JStG 16 Abs. 1a Satz 2 Artikel 7 Nr. 13 Buchstabe a 18 Abs. 4c und 3 Wegfall Sonregelungen zur Verlagerung Ortes Beförungsleistungen und damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen durch Verwendung einer USt-IdNr. / Umsetzung Richtlinie 2008/8/EG vom 12. Erweiterung zur Bestimmung Ortes bestimmter sonstiger Leistungen (Restaurationsleistungen) während einer Beförung an Bord eines Schiffes, in einem Luftfahrtzeug o in einer Eisenbahn / Umsetzung Richtlinie 2008/8/EG vom 12. (Neu)Definition im Ausland ansässigen Unternehmers im Zusammenhang mit einer inländischen Betriebsstätte / Umsetzung Artikels 192a MwStSystRL Besone Rechnungsausstellungspflicht (Angabe USt-IdNr. Leistenden und Leistungsempfängers) im Zusammenhang mit ausgeführten sonstigen Leistungen nach 3a Abs. 2, für die Leistungsempfänger die Steuer nach 13b schuldet / Umsetzung Richtlinie 2008/8/EG vom 12. Steuerberechnung für elektronische Dienstleistungen / Redaktionelle Änung als Folge Neufassung 3a Besteuerungsverfahren für elektronische Dienstleistungen / Redaktionelle Änung als Folge Neufassung 3a Artikel 7 Nr. 13 Besteuerungsverfahren für elektronische

Buchstabe b 18 Abs. 4d Dienstleistungen / Redaktionelle Änung als Folge Neufassung 3a Buchstabe a 18a Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b 18a Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe c 18a Abs. 5 Buchstabe d 18a Abs. 6 Buchstabe e 18a Abs. 8 Verpflichtung zur Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung auch bei Ausführung von sonstigen Leistungen, für die in einem anen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer schuldet / Umsetzung Richtlinie 2008/8/EG vom 12. Folgeänungen auf Grund Verpflichtung zur Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung auch bei Ausführung von sonstigen Leistungen, für die in einem anen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer schuldet (analog Verpflichtung von innergemeinschaftlichen Lieferungen) Artikel 7 Nr. 15 JStG 18b Artikel 7 Nr. 17 JStG 22 Abs. 4b Artikel 7 Nr. 18 JStG 26a Abs. 1 Nr. 5 Artikel 8 Nr. 2 JStG 1 UStDV Erweiterung gesonten Erklärung von bestimmten sonstigen Leistungen als Folgeänung Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung auch bei Ausführung von sonstigen Leistungen, für die in einem anen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer schuldet (analog Verpflichtung von innergemeinschaftlichen Lieferungen) Besone Aufzeichnungspflichten für elektronische Dienstleistungen / Redaktionelle Änung als Folge Neufassung 3a Bußgeldvorschriften / Redaktionelle Änung als Folge Änung 18a Abs. 1 Satz 2 (Verpflichtung zur Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung bei Ausführung von sonstigen Leistungen, für die in einem anen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer schuldet) Aufhebung Vorschrift auf Grund Neufassung 3a

Jahressteuergesetz (JStG) 2009 vom 19.12.2008 Hier: Vorsteuervergütungsverfahren Artikel 7 Nr. 10 JStG Einschränkung Vorsteuerabzugs / 2009 15 Abs. 4b Redaktionelle Änung auf Grund Neufassung 18 Abs. 9 Artikel 7 Nr. 13 Buchstabe c JStG 18 Abs. 9 Artikel 8 Nr. 6 JStG 59 UStDV Artikel 8 Nr. 7 JStG 61 UStDV ; Artikel 8 Nr. 9 Einfügung 74a UStDV Artikel 7 Nr. 13 Buchstabe c JStG 18 Abs. 9 Artikel 8 Nr. 8 JStG Einfügung 61a UStDV Neuregelung Vorsteuervergütungsverfahrens für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer Umstellung auf das elektronische Abgabeverfahren Anträge sind ausschließlich im Ansässigkeitsstaat zu stellen, die unter Beachtung bestimmter Fristen in den Vergütungsmitgliedstaat (Bunzentralamt für Steuern) elektronisch weiterzuleiten sind Erhöhung Mintbetragsgrenzen (50 jährlich bzw. 400 für Dreimonatsanträge) Bei Ausführung gemischter Umsätze sind für den Vorsteuerabzug nicht nur die Verhältnisse im Vergütungsstaat, sonn auch die Verhältnisse im Ansässigkeitsstaat zu berücksichtigen Einschränkung bei Vorlage von Originalrechnungen (es genügen eingescannte Belege / Vorlage von Originalen nur noch bei begründeten Zweifel) Änung Abgabefrist (jetzt: 30. September Folgejahres) Wegfall Vorlage Unternehmerbescheinigung Festlegung Verzinsung bei nicht rechtzeitiger Erstattung Der Vergütungsbescheid wird elektronisch per E-Mail übermittelt Die Neuregelung entspricht Umsetzung Richtlinie 2008/9/EG vom 12. Februar 2008 (ABl. EU 2008 Nr. L 44 S. 23) Neuregelung Vorsteuervergütungsverfahrens für im Drittland ansässige Unternehmer Erhöhung Mintbetragsgrenzen (1000 bei vierteljährlicher Antragstellung, 500 bei jährlicher Antragstellung) Artikel 7 Nr. 19 27 Abs. 14 ; Vergütungsanträge, die nach dem 31. Dezember 2009 gestellt werden ( 74a UStDV) Im Übrigen:

Artikel 7 Nr. 16 JStG Neuregelung Artikel 7 Nr. 19 Vorsteuervergütungsverfahrens für im 27 Einfügung 18g Inland ansässige Unternehmer, die eine Abs. 14 ; Vorsteuererstattung in einem anen Vergütungsanträge, Mitgliedstaat beantragen die nach dem Umstellung auf das elektronische 31. Dezember 2009 Abgabeverfahren gestellt werden; Der Antrag ist ausschließlich beim Im Übrigen: Bunzentralamt für Steuern zu stellen Der Antrag ist vom Bunzentralamt für JStG; Steuern unter Beachtung bestimmter Fristen in den Vergütungsmitgliedstaat weiterzuleiten Auf Grund Regelung Richtlinie 2008/9/EG vom 12. Februar 2008 (ABl. EU 2008 Nr. L 44 S. 23) haben die übrigen Mitgliedstaaten entsprechende spiegelbildliche Vorschriften, wie in 18 Abs. 9, 59 UStDV, 61 UStDV und 74a UStDV enthalten, erlassen. Dementsprechend gelten die nachfolgenden Regelungen entsprechend: Erhöhung Mintbetragsgrenzen (50 jährlich bzw. 400 für Dreimonatsanträge) Bei Ausführung gemischter Umsätze sind für den Vorsteuerabzug nicht nur die Verhältnisse im Vergütungsstaat, sonn auch die Verhältnisse im Ansässigkeitsstaat zu berücksichtigen Einschränkung bei Vorlage von Originalrechnungen (es genügen eingescannte Belege / Vorlage von Originalen nur noch bei begründeten Zweifel) Änung Abgabefrist (jetzt: 30. September Folgejahres) Wegfall Vorlage Unternehmerbescheinigung Festlegung Verzinsung bei nicht rechtzeitiger Erstattung Der Vergütungsbescheid wird elektronisch per E-Mail übermittelt

Jahressteuergesetz 2009 (JStG) vom 19.12.2008; Hier: Sonstige Änungen Redaktionelle Änung Artikel 7 Nr. 4 Buchstabe a 4 Nr. 7 Artikel 39 Abs. 1 Artikel 7 Nr. 4 Buchstabe b 4 Nr. 14 Artikel 7 Nr. 4 Buchstabe c 4 Nr. 16 Artikel 7 Nr. 4 Buchstabe d 4 Nr. 27 Buchstabe b Artikel 7 Nr. 5 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Artikel 7 Nr. 6 12 Abs. 2 Nr. 6 Artikel 7 Nr. 9 14b Abs. 5 (neu) Artikel 7 Nr. 12 17 Abs. 2 Nr. 5 Anpassung an die Regelung in Artikel 132 Abs. 1 MwStSystRL und SGB V Anpassung an die Regelung in Artikel 132 Abs. 1 MwStSystRL und SGB V Einschränkung Steuerbefreiung von Haushaltshilfen (Steuerbefreiung nur unter den Voraussetzungen neu gefassten 4 Nr. 16 ) Anpassung an die Regelung 1 Abs. 3 Nr. 1, wonach Lieferungen an Abnehmer, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, nicht von Umsatzsteuer entlastet sind Steuerermäßigung für zahnärztliche Leistungen / Redaktionelle Änung als Folge Neufassung 4 Nr. 14 Aufbewahrung von Rechnungen / analoge Anwendung Neuregelung 146 Abs. 2a AO, wonach die Möglichkeit besteht, Bücher und Aufzeichnungen auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet aufzubewahren Redaktionelle Änung auf Grund zum 1.1.2007 geänten Neufassung 15 Abs. 1a Artikel 39 Abs. 8 Artikel 39 Abs. 8 Artikel 39 Abs. 8 Artikel 39 Abs. 1 Artikel 39 Abs. 8 Artikel 39 Abs. 1 Artikel 39 Abs. 1

Artikel 7 Nr. 13 Buchstabe d 18 Abs. 10 Nr. 2 Buchstabe a Satz 2 und Nr. 3 Buchstabe a Satz 2 Redaktionelle Änung Artikel 39 Abs. 1 Artikel 8 Nr. 3 17c Abs. 2 Nr. 4 und 5 UStDV Redaktionelle Änung (Anpassung an die geltende Rechtslage) Artikel 39 Abs. 1 Artikel 8 Nr. 4 Buchstabe a 20 Abs. 1 UStDV Artikel 8 Nr. 4 Buchstabe b 20 Abs. 2 UStDV Artikel 8 Nr. 5 21 UStDV Redaktionelle Redaktionelle Änung Änung Artikel 39 Abs. 1 Artikel 39 Abs. 1 Gesetz zur Monisierung und Entbürokratisierung Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) vom 20.12.2008 Verzicht auf die Verpflichtung Ausstellung einer Rechnung, wenn die Leistung nach 4 Nr. 8 bis 28 steuerfrei ist. Ausnahme: Es bestehen besone Pflichten nach 14a Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a 14 Abs. 2 Nr. 2 Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe b 14 Abs. 3 Nr. 2 Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe a 18 Abs. 1 Verzicht auf die Ausstellung einer zusammenfassenden Rechnung Artikel 8 Nr. 4 27 Abs. 15 ; Gilt für alle Rechnungen über Umsätze, die nach dem 31. Dezember 2008 ausgeführt werden Artikel 8 Nr. 4 27 Abs. 15 ; Gilt für alle Rechnungen über Umsätze, die nach dem 31. Dezember 2008 ausgeführt werden Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa 18 Abs. 2 Satz 2 Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb 18 Abs. 2 Satz 3 (Sammelrechnung) bei Einzelabrechnungen, die im elektronischen Datenaustausch (EDI) übermittelt werden Abgabe von Umsatzsteuer- Voranmeldungen / Redaktionelle Änung (sprachliche Anpassung) Erhöhung Grenze für die monatliche Abgabepflicht von Umsatzsteuer- Voranmeldungen von 6.136 auf 7.500 Erhöhung Grenze für die Befreiung Abgabe von Umsatzsteuer- Voranmeldungen von 512

Erfassung einer Vorschrift Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe c 18 Abs. 2a auf 1.000 Erhöhung Grenze von 6.136 auf 7.500 in Erstattungsfällen, die eine Option zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer- Voranmeldungen ermöglicht Artikel 8 Nr. 3 Buchstabe a 18a Abs. 1 Abgabe Zusammenfassenden Meldung / Redaktionelle Änung (sprachliche Anpassung) Abgabe Zusammenfassenden Meldung / Redaktionelle Änung (sprachliche Anpassung) Verpflichtung zur Abgabe Antrags auf Dauerfristverlängerung in elektronischer Form (Textangleichung an die Vorschrift 18 Abs. 1 ) Artikel 8 Nr. 3 Buchstabe b 18a Abs. 1 Sätze 4 und 5 Artikel 9 Nr. 1 48 Abs. 1 Sätze 2 und 3 UStDV Artikel 9 Nr. 2 48 Abs. 1 Satz 2 UStDV Redaktionelle Änung als Folge Neufassung 48 Abs. 1 Satz 2 UStDV Satz 6 1.1.2011 Satz 6 1.1.2011