Umsatzsteuer im Auslandsgeschäft
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- Babette Junge
- vor 8 Jahren
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1 Umsatzsteuer im Auslandsgeschäft 20. Windenergietage Schönefeld, Hotel Holiday Inn, Dr. Anja Wischermann Rechtsanwältin, Steuerberater Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
2 Umsatzsteuer im Auslandsgeschäft 2 I. Einleitung II. Deutsche oder ausländische Umsatzsteuer? III. Wer führt die Umsatzsteuer ab? IV. Fallgruppen V. Rückerstattung ausländischer Umsatzsteuer
3 I. Einleitung 3 Bedeutung der Umsatzsteuer für die gesamten Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden:
4 I. Einleitung 4 Regelsteuersatz Länder 15 LU, CY 18 ES, MT 19 DE, NL 19,6 FR 20 BG, CZ, EE, IT, AT, SI, SK, UK 21 BE, IE, LT 22 LV 23 EL, PL, PT, FI 24 RO 25 DK, HU, SE
5 I. Einleitung 5 Auswirkungen von Fehlern Kein Vorsteuerabzug Doppelte Steuerpflicht Teilweise nur Liquiditätsnachteil Teilweise wird die Belastung definitiv (verpasste Antragsfrist für Vorsteuervergütung, fehlerhafte Strukturierung der Gruppenstruktur)
6 I. Einleitung 6 Der Unternehmer A möchte in Frankreich einen Windpark errichten. Zu diesem Zweck fliegt er nach Frankreich und mietet dort einen PKW. In Frankreich prüft er Grundstücke und Projekte auf deren Eignung und nimmt dazu auch Dienste von französischen Anwälten und Dolmetschern in Anspruch. Nach erfolgreicher Prüfung erwirbt er eine Projektgesellschaft und ein Grundstück. Die Projektgesellschaft kauft Komponenten einer Windenergieanlage.
7 I. Einleitung 7 Einheitlicher Rahmen a.g. EU-Richtlinien Aber: Im Detail unterschiedliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten: Frage der Steuerpflicht / Registrierungspflicht / Steuerschuld Anforderungen an Rechnungsstellung Folge: Nichtbesteuerung ( weiße Umsätze ) oder Doppelbesteuerung
8 I. Einleitung 8 Fragen bei Auslandsumsätzen: In welchem Land ist die Leistung steuerbar und steuerpflichtig (deutsche oder ausländische Umsatzsteuer)? Wer muss die Umsatzsteuer erklären und an das Finanzamt abführen (Frage der Steuerschuld)?
9 II. Deutsche oder ausländische Umsatzsteuer? 9 Unterscheidung zwischen Lieferung und sonstige Leistung Lieferung: Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand, 3 Abs. 1 UStG (physischer Gegenstand wird übertragen) Sonstige Leistung: Alle Leistungen, die keine Lieferung darstellen, 3 Abs. 9 UStG (i.d.r. eine Dienstleistung) Grenzfälle: Werklieferung / Werkleistung: Kombination von beiden Elementen (Verarbeitung von Gegenstände)
10 II. Deutsche oder ausländische Umsatzsteuer? Lieferungen A liefert Komponenten einer WEA von Deutschland nach Frankreich Ort der Lieferung : Liegt grundsätzlich dort, wo die Lieferung physisch beginnt, 3 Abs. 6 UStG Wenn Lieferung ins EU-Ausland bzw. Drittland nachgewiesen werden kann (Beleg- und Buchnachweis), dann Steuerbefreiung Gleichzeitig immer: Innergemeinschaftlicher Erwerb im EU-Ausland Einfuhrumsatzsteuer/Zölle im Drittland
11 II. Deutsche oder ausländische Umsatzsteuer? 1. Lieferungen Warenlieferung Unternehmer Deutschland - Lieferung in Deutschland steuerbar - Steuerfreiheit bei Transportnachweis Innergemeinschaftlicher Erwerb (EU) bzw. Importversteuerung (Drittländer) 11
12 II. Deutsche oder ausländische Umsatzsteuer? Sonstige Leistungen Französischer Dolmetscher stellt deutschem Unternehmer eine Rechnung B2B: Empfängerortprinzip, 3a Abs. 2 UStG B2C: Unternehmersitzprinzip, 3a Abs. 1 S. 1 UStG Ausnahmen: An Betriebstätte: Ort der Betriebstätte Im Zusammenhang mit einem Grundstück Transportleistungen Für B2C: Weitere Ausnahmen im Rahmen der Katalogleistungen
13 III. Wer schuldet die Umsatzsteuer? 13 Grundsätzlich: Leistender Unternehmer stellt die Rechnung mit Umsatzsteuer aus und führt die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab Ausnahmen: Innergemeinschaftlicher Erwerb: Erwerber der Lieferung reverse charge-verfahrens : Empfänger der sonstigen Leistung
14 III. Wer schuldet die Umsatzsteuer? Reverse Charge bei sonstigen Leistungen 14 Unternehmer Deutschland Dienstleistung Dienstleistung Grundsätzlich Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei B2B- Leistungen eines deutschen Unternehmers in einem Mitgliedstaat, in dem er nicht ansässig ist. Zuständiges ausländisches Finanzamt RC
15 III. Wer schuldet die Umsatzsteuer? 15 Reverse Charge bei sonstigen Leistungen Dienstleistung Unternehmer Deutschland RC Grundsätzlich Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei B2B- Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers in Deutschland. Deutsches Finanzamt
16 III. Wer schuldet die Umsatzsteuer? 16 Fazit: In den Rechnungen deutscher Unternehmer darf nur deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen werden, oder gar keine Wenn ausländische Umsatzsteuer: Wird vom Leistungsempfänger geschuldet: Netto-Rechnung Wenn fälschlicherweise Umsatzsteuer ausgewiesen ist, dann ist sie auch geschuldet und muss sie an das Finanzamt abgeführt werden, auch wenn sie eigentlich gar nicht ausgewiesen werden dürfte / kein Vorsteuerabzug
17 III. Wer schuldet die Umsatzsteuer? Lieferungen Rechnung an ausländische Kunden Kunde ist B2B B2C ansässig in der EU Steuerfrei, wenn Beleg- und Buchnachweis für Transport der Ware Rechnung ohne Ausweis von Steuer: innergemeinschaftliche Lieferung Angabe der USt-ID des Empfängers notwendig Abhängig von Schwellenwerten; Unterhalb der Schwelle: dt. USt Überhalb der Schwelle/ Verzicht: Ausländische UST (Registrierung!) ansässig im Drittland Ohne deutsche USt Ohne deutsche USt
18 III. Wer schuldet die Umsatzsteuer? Sonstige Leistungen Rechnung an ausländische Kunden Kunde ist B2B B2C ansässig in der EU Ohne deutsche USt Reverse Charge Der Leistungsempfänger schuldet die USt / Recipient of the services is liable for VAT USt-ID des Empfänger muss angegeben werden Mit deutscher USt ansässig im Drittland Ohne deutsche USt Unsere Leistungen unterliegen nicht der dt. USt / Our services are not subject to German VAT Ohne deutsche USt, wenn Katalogleistung Unsere Leistungen unterliegen nicht der dt. USt / Our services are not subject to German VAT
19 IV. Fallgruppen Reisekosten Flugkosten Mietwagen Benzin Hotel Abendessen 2. Grundstücksgeschäfte (Kauf, Miete, damit zusammenhängende Dienstleistungen) 3. Erwerb ausländischer Geschäftsanteile 4. Beratungsleistungen Ausgangsleistungen: Ingenieursleistungen, Eingangsleistungen: RA, Notar, Übersetzer 5. Lieferung und Montage von Komponenten einer WEA
20 IV. Fallgruppen Reisekosten i. Flugkosten: sonstige Leistung Bei Personenbeförderung: Streckenteilung, 3b Abs. 1 Satz 1 UStG Teils in Deutschland, teils in Frankreich steuerpflichtig
21 IV. Fallgruppen Reisekosten ii. Mietwagen sonstige Leistung die kurzfristige Vermietung eines Beförderungsmittels dort, wo das Beförderungsmittel dem Empfänger tatsächlich zur Verfügung gestellt wird kurzfristige Vermietung bei Pkw: über einen ununterbrochenen Zeitraum von nicht mehr als 30 Tagen Daher französische Umsatzsteuer
22 IV. Fallgruppen Reisekosten iii. Benzin: Lieferung ; kein Verbringen durch Leistenden über die Grenze; daher: Wo die Lieferung beginnt, 3 Abs. 6 UStG (französische Umsatzsteuer) iv. Hotel: sonstige Leistung ; Sonderregelung: in 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG: Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück werden dort ausgeführt, wo das Grundstück belegen ist; der Umsatz unterliegt daher französische Umsatzsteuer v. Abendessen: sonstige Leistung ; Sonderregelung in 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG: am Bewirtungsort; also französische Umsatzsteuer
23 IV. Fallgruppen Kauf des Grundstücks Unbewegte Lieferung Wird der Gegenstand nicht befördert oder versendet, wird die Lieferung nach 3 Abs. 7 Satz 1 UStG dort ausgeführt, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet Französische Umsatzsteuer ggf. Steuerbefreiung nach nationalen Vorschriften (in Deutschland wäre Option möglich)
24 IV. Fallgruppen Erwerb ausländischer Geschäftsanteile sonstige Leistung Grundregel des B2B: Empfängerortprinzip, also in Deutschland steuerbar wegen 4 Nr. 8 f UStG aber steuerfrei
25 IV. Fallgruppen Beratungsleistungen sonstige Leistung Grundfall B2B: Empfängerortprinzip; Empfänger zunächst deutsche Muttergesellschaft Später: Französische Tochtergesellschaft
26 IV. Fallgruppen Lieferung und Montage der Komponenten der WEA, die aus Deutschland nach Frankreich geliefert werden In Deutschland steuerbar, da die Lieferung in Deutschland beginnt, aber Steuerbefreiung bei Nachweis des Transports In Frankreich wird ein innergemeinschaftlicher Erwerb
27 V. Rückerstattung ausländischer Umsatzsteuer Umsatzsteuerliche Registrierung im normalen Besteuerungsverfahren Wenn im Ausland steuerpflichtige Umsätze getätigt werden und dort eine Registrierungspflicht besteht 2. Im Vergütungsverfahren Unterschiedlich ausgestaltet, je nachdem, ob im EU-Ausland oder im Drittland
28 V. Rückerstattung ausländischer Umsatzsteuer Vergütungsverfahren a) Für deutsche Unternehmer für Rechnungen aus EU- Mitgliedsstaaten Seit : Beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern Elektronisches Portal Vergütungsantrag (Ausschlussfrist) bis zum des Folgejahres bei unterjährigen Anträgen mindestens EUR 400 Bei Jahresanträgen mindestens EUR 50 Dem Antrag sind elektronisch beizufügen: Rechnungen und Einfuhrbelegen, wenn das Entgelt (Mindestbemessungsgrundlage) für den Umsatz/Einfuhr mind. EUR 1.000, bei Kraftstoffrechnungen mind. EUR 250 beträgt. Materielle Voraussetzungen nach dem jeweiligen Staat
29 V. Rückerstattung ausländischer Umsatzsteuer 29 b) Für deutsche Unternehmer für Rechnungen aus Drittländern Antragstellung im jeweiligen Staat Abweichende Vorschriften von Staat zu Staat Voraussetzung: gegenseitige Vergütung Ggf. Hilfestellung durch deutsche Auslandshandelskammern
30 FAZIT 30 Keine analoge Anwendung deutschen Rechts, sondern ggf. Prüfung durch ausländischen Steuerberater Erstellen von Fallübersichten für die Buchhaltung Für eigenen Ausgangsrechnungen, aber auch wegen des Vorsteueranspruch für die Eingangsrechnungen
31 Kontakt 31 Dr. Anja Wischermann, LL.M. Rechtsanwältin, Steuerberater RÖVERBRÖNNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft Gervinusstraße Frankfurt am Main Fon +49(0) Fax +49(0)
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