Sparen Sie nicht an der Altersvorsorge sondern an den Beiträgen. Basisrente

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Transkript:

Sparen Sie nicht an der Altersvorsorge sondern an den Beiträgen Basisrente

Mit der Basisrente zielgerichtet Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen Eine ausreichende finanzielle Absicherung im Alter zusätzlich zur eventuell vorhandenen gesetzlichen Rente ist eine entscheidende Voraussetzung, um auch in dieser Lebensphase den gewohnten Lebensstandard beibehalten zu können. Die staatlich geförderte Basisrente ist die richtige Wahl für alle, die auf eine verlässliche und steuerlich sehr attraktve Altersvorsorgeform zugreifen wollen. Diese ermöglicht Ihnen den Aufbau einer lebenslangen Rentenzahlung im Alter in angemessener Höhe. Das Besondere hierbei: Durch die steuerliche Förderung lässt sich bei gleichem Einsatz mehr erreichen. Erwerbsphase Altersvorsorgeaufwendungen zur ersten Schicht, d. h. Beiträge für eine private Basisrente, zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder landwirtschaftlichen Altersklassen werden schrittweise steuerlich entlastet (bis 100 % im Jahr 2025). 100 % 90 % 80 % 70 % 60 % Rentenphase Alterseinkommen aus einer privaten Basisrente, der gesetzlichen Rentenversicherung, aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder landwirtschaftlichen Alterskassen werden schrittweise steuerlich belastet (bis 100 % im Jahr 2040). So funktioniert die steuerliche Förderung Die Beiträge zur Basisrente werden beim Finanzamt als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt. Und zwar bis zur gesetzlichen Höchstgrenze, die dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung entspricht. 2017 sind dies 23.362 EUR 1 (Ledige). Bei zusammen veranlagten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich dieser Betrag sogar auf 46.724 EUR 1. 50 % 40 % Steuerlich anrechenbarer Anteil für Altersvorsorgeaufwendungen in % Besteuerungsanteil der Rente in % 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 Folge: je später der Eintritt in die Rente, desto höher der steuerpflichtige Anteil Veranlagungsjahr Steuerlich anrechenbarer Teil der Rentenund Vorsorgebeiträge 2005 60 % 2010 70 % 2015 80 % 2020 90 % 2025 100 % Die Steuerersparnis steigt von Jahr zu Jahr Das Volumen an steuerlich abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen nimmt jährlich zu. Im Jahr 2017 können schon 84 % der Beiträge zur Basisrente steuerlich geltend gemacht werden. Und der Prozentsatz steigt jährlich um zwei Prozentpunkte an bis auf 100 % im Jahr 2025. In der Folge werden die Rentenleistungen später nachgelagert mit dem zum Renteneintritt geltenden persönlichen Steuersatz besteuert. Der zu versteuernde Anteil der Rente erhöht sich hierbei bis zum Jahr 2040 schrittweise auf 100 Prozent. Das Gute hierbei: Der einmal ermittelte steuerfreie Anteil der Rente bleibt lebenslang erhalten und der persönliche Steuersatz ist in der Regel niedriger als während des Erwerbslebens. 1 Höchstgrenze für steuerliche Abzugsfähigkeit ( u. a. inkl. Beiträgen zur Basisrente, AN - und AG -Anteil zur GRV, Beiträgen zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen). In bestimmter Konstellation gilt ein gekürzter Höchstbetrag. Einzelfallprüfung erforderlich.

Darum lohnt sich die Basisrente für Sie ganz besonders Selbstständige Als Selbstständiger können Sie keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten. In der Regel ist die Nutzung der Riesterrente und der betrieblichen Altersversorgung auch nicht möglich. Damit stellt die Basisrente für Sie die einzige steuerlich geförderte Form der Altersvorsorge dar. Kammerberufler Wenn Ihre Altersvorsorge als Freiberufler und Angehöriger eines Kammerberufes über Ihr jeweiliges Versorgungswerk organisiert ist, können Sie diese mit der steuerlich geförderten Basisrente sinnvoll ergänzen. Kombinieren Sie Ihre Basisrente mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, genießen auch die hierfür gezahlten Beiträge steuerliche Förderung, wenn mindestens 50 % der Beiträge dem Aufbau der Altersvorsorge dienen. Ein weiterer Vorteil: Bei Zurich erhalten Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit (bei den Versorgungswerken in der Regel erst ab 100 % Berufsunfähigkeit). Gut verdienende Arbeitnehmer Als gut verdienender Arbeitnehmer unterliegen Sie in der Regel einer hohen Steuerlast. Der langersehnte Ruhestand rückt durch die Heraufsetzung des Rentenbeginnalters auf das 67. Lebensjahr zudem in noch weitere Ferne. Mit der Basisrente können Sie sich mit kräftiger Unterstützung des Staates eine lebenslange Rente bereits ab Vollendung des 62. Lebensjahres sichern und Ihre Steuerlast deutlich mindern. Ältere Sparer Steht der Eintritt in den Ruhestand bei Ihnen bereits in naher Zukunft vor der Tür? Dann lohnt sich die Basisrente für Sie gleich zweifach. Sie profitieren auf der einen Seite von einer prozentual hohen steuerlichen Anrechenbarkeit der Beiträge, der auf der anderen Seite angesichts des zeitnah bevorstehenden Renteneintritts ein vergleichsweise niedrigerer Besteuerungsanteil der Rente in der Rentenzahlungszeit gegenübersteht. Clever gespart mit den Basisrenten von Zurich Ein Beispiel verdeutlicht mehr Beispielrechnung Annahme: Selbstständiger, 1.000 EUR Monatsbeitrag zur Basisrente Berechnung der Absetzbarkeit der Vorsorgeaufwendungen im Jahr 2017 Sonstige Vorsorgeaufwendungen Jährliche Beiträge zur Basisrente (davon 84 % im Jahr 2017) Vorsorgeaufwendungen, die im Jahr 2017 als Sonderausgaben absetzbar sind Zünden Sie auch den zusätzlichen Steuerturbo ohne Basisrente 2.800 EUR 0 EUR 0 EUR 2.800 EUR mit Basisrente 2.800 EUR 12.000 EUR 10.080 EUR 12.880 EUR Durch optionale Extrazahlungen bis zur Ausschöpfung der gesetzlichen Höchstgrenzen (23.362 EUR Ledige / 46.724 EUR zusammen ver anlagte Ehegatten und eingetragene Lebenspartner) erhöhen Sie Ihre Steuererspar nis noch weiter. Die Basisrenten von Zurich ermöglichen Ihnen damit eine aktive und flexible Steuergestaltung.

Gut ist, wenn der Verlust Ihrer Arbeitskraft nicht den Verlust Ihrer Altersvorsorge bedeutet Was nützt Ihnen die beste Altersvorsorge, wenn Sie sich diese aufgrund des Verlustes Ihrer Arbeitskraft nicht mehr leisten können? Berufsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall ist ein ernstzunehmendes und noch immer vielfach unterschätztes Risiko. Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen des Verlustes Ihrer Arbeitskraft und kombinieren Sie Ihre Basisrente mit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung. Damit profitieren Sie gleich in mehrfacher Hinsicht: Ihre Beiträge für den Berufsunfähigkeitsschutz unterliegen ebenfalls der steuerlichen Förderung. Im Falle der Berufsunfähigkeit übernehmen wir die Beitragszahlung für Ihre Basisrente! Ihre Altersvorsorge bleibt Ihnen damit in voller Höhe erhalten ohne dass Sie einen weiteren Euro dafür zahlen. Die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente sorgt dafür, dass Sie zusätzlich ein regelmäßiges Einkommen erhalten und Ihnen und Ihrer Familie der gewohnte Lebensstandard erhalten bleibt. Gut ist auch, wenn Ihre Hinterbliebenen versorgt sind Im Falle des Todes in der Ansparphase erhalten Ihre Hinterbliebenen 2 eine Rentenzahlung aus dem zum Zeitpunkt des Todes vorhandenen Hinterbliebenenguthaben. Darüber hinaus kann auch für den Fall des Todes in der Rentenzahlungszeit die Zahlung einer Hinterbliebenenrente an Ihre Hinterbliebenen 2 vereinbart werden. 2 Es gilt der gesetzliche Hinterbliebenenbegriff: Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner des Steuerpflichtigen und Kinder im Sinne des 32 EStG.

Basisrenten von Zurich Die gemeinsamen Vorteile unserer Basisrenten auf einen Blick Lebenslange Rentenzahlung Flexibler Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres Jährliche Zuzahlungsmöglichkeit bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen (23.362 EUR Ledige /46.724 EUR zusammen veranlagte Ehegatten und eingetragene Lebenspartner) Beitragsstundung bei Zahlungsschwierigkeiten Inflationsschutz durch dynamische Beitragserhöhung Angesammeltes Vermögen ist in der Ansparphase innerhalb gesetzlicher Grenzen insolvenz geschützt und Hartz I V- sicher laufende Beitragszahlung, Einmalbeitrag oder Beitragsdepot möglich Hinterbliebenenschutz möglich Zusätzliche steuerlich geförderte Absicherung der Berufsunfähigkeit möglich

Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG 53288 Bonn www.zurich.de 521011660 1707