Einladung Zur Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung Mittwoch, 12. November 2014 20.15 Uhr im Gemeindesaal
Inhaltsverzeichnis Einwohnergemeinde Traktanden Einwohnergemeindeversammlung 1.1 Genehmigung des Protokolls der letzten Gemeindeversammlung vom 11.06.2014 1.2 Zustimmung zur Teiländerung des Bauzonen- und Kulturlandplans, Auszonung Gebiet Kasernstrasse 1.3 Kreditbewilligung von Fr. 420 000.00 für Gehwegneubau und Werkleitungen Russirainstrasse Nord 1.4 Kreditbewilligung von Fr. 359 200.00 für die Ersatzbeschaffung einer Autodrehleiter der Feuerwehr Oberwynental 1.5 Genehmigung des Voranschlages und Festlegung des Steuerfusses für das Jahr 2015 1.6 Einbürgerungen 1.7 Verschiedenes und Umfrage Ortsbürgergemeindeversammlung 2.1 Genehmigung des Protokolls der letzten Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17.06.2014 2.2 Genehmigung des Voranschlages 2015 2.3 Verschiedenes und Umfrage Aktenauflage Die Akten zu den Traktanden der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung liegen vom 29. Oktober bis 11. November 2014 während der ordentlichen Bürozeit in der Gemeindekanzlei öffentlich auf. 1.1 Protokoll An der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Juni 2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst: 1.1 Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 13.11.2013 1.2 Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2013 1.3 Genehmigung der Gemeinderechnungen 2013 1.4 Genehmigung folgender Kreditabrechnungen: Einwohnergemeinde a) Sanierung Badi Heizungs- und Lüftungsanlage b) Biotop Schwyzerhübel c) Kanalisation Schwarzenbachstrasse K 337 d) Knoten Myrten-/Schwarzenbachstrasse e) Belagssanierung K 242 (Oberdorf) f) Kanalisation Oberdorf g) Kanalisation 2010/13 (Kredit Amtsperiode gemäss Gemeindeordnung) Wasserversorgung a) Ersatz Leitung Schwarzenbachstrasse K 337 b) Ersatz Leitung Oberdorf c) Ersatz Leitung K 242 1.5 Zustimmung zum Kreditantrag von Fr. 300 000.00 für Sanierungen an der Strassenbeleuchtung (LED-Lampen) 1.6 Genehmigung des Kreditantrags von total Fr. 1 490 000.00 für Werkleitungserneuerungen (Kanalisation und Wasser) im Gebiet Badstrasse / Bodenfeld 1.7 Zustimmung zur Verlängerung des Pilotprojekts «Pforte Arbeitsmarkt» um weitere vier Jahre und Bewilligung des Kostenanteils der Gemeinde Menziken von total Fr. 228 810.00 1.8 Genehmigung zur definitiven und unbefristeten Weiterführung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung in Menziken mit einem Gesamtkostendach von jährlich Fr. 90 000.00 1.9 Genehmigung der Einbürgerungen von: a) Bodinus Nina, geb. 1965 und Bodinus Noél, geb. 1998, deutsche Staatsangehörige b) De Blasio Luca, geb. 1972, italienischer Staatsangehöriger 3
c) Rexhaj-Krasniqi Suzana, geb. 1990, Bürgerin von Kosovo d) Kryeziu Agneta, geb. 1985, Bürgerin von Kosovo e) Matoshi Qemail, geb. 1977, Matoshi-Krasniqi Emine, geb. 1978, Matoshi Elias, geb. 2006 und Matoshi Sara, geb. 2011, alle Bürger von Kosovo f) Mehmeti Sptim, geb. 1983, Bürger von Mazedonien und Mehmeti-Acifi Merale, geb. 1986, Bürgerin von Serbien sowie Mehmeti Sara, geb. 2010, Bürgerin von Mazedonien g) Mulaj Fitim, geb. 1986, Bürger von Kosovo h) Mulaj Tushe, geb. 1979 und Pacaj Amanda, geb. 2014, Bürgerinnen von Kosovo i) Oynamaz-Tunc Sevinç, geb. 1969, und Oynamaz Çagatay, geb. 1997, türkische Staatsangehörige k) Polat Rabia, geb. 1998, türkische Staatsangehörige l) Popoviciu Diana, geb. 1991, rumänische Staatsangehörige m) Vehapi Agneza, geb. 1990, Bürgerin von Kosovo 1.10 Verschiedenes und Umfrage Das vollständige Protokoll kann während der Aktenauflage in der Gemeindekanzlei eingesehen oder in Kopie bezogen werden. Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Juni 2014 sei zu genehmigen. 1.2 Zustimmung zur Teiländerung des Bauzonen- und Kulturlandplans, Auszonung Gebiet Kasernstrasse Ausgangslage Die vorliegende Teiländerung des Bauzonen- und Kulturlandplanes der Gemeinde Menziken beinhaltet die Auszonung (Zuteilung Bauzone zu Nichtbauzone) einer Fläche von 3 705 m 2 an der Kasernstrasse. Ein Teilbereich der Parzelle Nr. 954 soll von der Wohnzone W2 der Landwirtschaftszone, überlagert durch die Landschaftsschutzzone, zugeteilt werden. Die Schweizer Stimmbürger haben die Änderung des Raumplanungsgesetzes angenommen. Demgemäss müssen überdimensionierte Bauzonen reduziert und die Lage und Grösse der Bauzonen über die Gemeindegrenzen hinaus abgestimmt werden. Somit ist zwischen den Gemeinden ein Ausgleich der Baulandflächen möglich, sofern die raumplanerischen Bedingungen erfüllt sind. Situation Menziken Gemäss gültigem Bauzonen- und Kulturlandplan befindet sich die Parzelle Nr. 954 mit einer Teilfläche von 3 705 m 2 innerhalb des Baugebietes in der Wohnzone W2 an der Kasernstrasse. Die Gesamtfläche der Parzelle Nr. 954 beträgt 4 900 m 2. Mit der vorgeschlagenen Teiländerung sollen die Bauzonen der Gemeinde Menziken im Sinne der neuen Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes angepasst werden. In Kombination mit der Auszonung in Menziken kann in der Gemeinde Oberkulm eine gleich grosse Fläche für die Erweiterung eines bestehenden Betriebs eingezont werden. Mit dem vorgeschlagenen Ausgleich der Baulandflächen zwischen den Gemeinden Menziken und Oberkulm kann die notwendige Entwicklung für einen bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieb sichergestellt werden. Im regionalen Aspekt ist dies als wertvoller Beitrag zur Standortsicherung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Region aargausüd zu bewerten. Koordination mit Oberkulm Der aktuelle Richtplan des Kantons Aargau erfüllt die Anforderungen von Art. 8a Raumplanungsgesetz (RPG) nicht. Daher darf gemäss Art. 38a Abs. 2 RPG bis zur Genehmigung der Richtplananpassung durch den Bundesrat die Fläche der rechtskräftig ausgeschiedenen Bauzonen im Kanton ingesamt nicht vergrössert werden. Konkret bedeutet dies, dass die geplante Einzonung in Oberkulm ohne flächengleiche Kompensation, sprich ohne flächengleiche Auszonung an einem anderen Ort, derzeit nicht möglich ist. 5
Die Auszonung in Menziken und die Einzonung in Oberkulm sind als zwei separate Planungsvorlagen erarbeitet worden. Die beiden Planungsverfahren sind aber koordiniert und in der Zeitachse aufeinander abgestimmt worden. Beide Vorlagen werden im November 2014 den Gemeindeversammlungen zur Beschlussfassung unterbreitet und stehen in direkter Abhängigkeit zueinander. Das heisst, die Auszonung in Menziken wird nur dann vollzogen, wenn in Oberkulm die Einzonung gutgeheissen wird. Andererseits kann die Einzonung in Oberkulm nur dann erfolgen, wenn die Zustimmung zur Auszonung in Menziken erteilt wird. Planungsablauf In Menziken und in Oberkulm sind die Planungsarbeiten nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Beide Planungsentwürfe sind vom Kanton vorgeprüft und zur öffentlichen Auflage freigegeben worden. In Menziken und in Oberkulm sind die öffentlichen Mitwirkungs- und Einwendungsverfahren durchgeführt worden. Während der öffentlichen Auflage sind keine Einwendungen eingereicht worden. Somit können die Vorlagen sowohl in Menziken als auch in Oberkulm ohne hängige Einwendungen den Gemeindeversammlungen zur Beschlussfassung unterbreitet werden. Kosten Für die Gemeinde Menziken entstehen keine Kosten. Die Entschädigungs- und Ausgleichsfolgen werden ausserhalb des öffentlich-rechtlichen Verfahrens direkt zwischen den beteiligten Parteien vereinbart und abschliessend geregelt. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, der vorgeschlagenen Teiländerung des Bauzonen- und Kulturlandplans «Auszonung einer Teilfläche von 3 705 m 2 der Parzelle Nr. 954 im Gebiet Kasernstrasse» sei zuzustimmen, unter dem Vorbehalt, dass in der Gemeinde Oberkulm die gleiche Fläche rechtskräftig eingezont wird. 1.3 Kreditbewilligung von Fr. 420 000.00 für Gehwegneubau und Werkleitungen Russirainstrasse Nord Ausgangslage/Projekt Nach dem Abbruch des Seebergerhauses kann der im Herbst 1991 erstellte Gehweg an der Kirchstrasse bis zur Turnplatzstrasse verlängert werden. Mit diesem Neubau wird die Sicherheit für die Fussgänger optimiert. Speziell wird mit diesem Teilstück auch die Schulwegsicherheit für die Schülerinnen und Schüler in diesem Teilabschnitt wesentlich verbessert (Altes Schulhaus und Mittleres Schulhaus sowie Oberstufenschulhaus). Das Bauprojekt und der Kostenvoranschlag sind vom Ingenieurbüro Flury AG in Reinach erarbeitet worden. Im Detail sieht das Bauprojekt den Neubau des Gehweges auf einer Länge von ca. 65 Meter zwischen der Kirchstrasse und der Turnplatzstrasse vor. Die Fahrbahn wird auf 5.50 Meter ausgebaut und auf einer Länge von ca. 75 Meter wird eine neue Kiesfundation erstellt. Ferner erfolgen Anpassungen bei der Einmündung in die Turnplatzstrasse und Anpassungen bei der Zufahrt zum Bauamt (Belagsanpassungen). Für die Entwässerung der Fahrbahn wird das bestehende Quergefälle angepasst und die Gehwegentwässerung erfolgt über die neuen Strassenabläufe am Fahrbahnrand Ost. Die bestehende Abwasserleitung im Gebiet Russirainstrasse (Abschnitt Turnplatzstrasse bis Kirchstrasse) genügt den Anforderungen nicht mehr. Gemäss dem Generellen Entwässerungsplan (GEP) muss in diesem Abschnitt die Kanalisation erneuert und vergrössert werden. Die Leitungsführung ist im neuen Gehweg vorgesehen. Nach der Kreditgenehmigung durch die Gemeindeversammlung ist die Projektauflage im Frühjahr 2015 vorgesehen. Anschliessend soll die bauliche Realisierung ausgeführt werden. Während den Bauarbeiten muss die Russirainstrasse in diesem Abschnitt gesperrt werden. Die Fussgängerverbindung ist gewährleistet. 7
Kosten Aufgrund der Kostenschätzung vom Büro Flury Bauingenieure AG vom Juli 2014 muss für den Gehwegneubau und Werkleitungen in der Russirainstrasse Nord (Kirchstrasse Turnplatzstrasse) mit folgenden Gesamtkosten gerechnet werden: Gehwegneubau und Strassenarbeiten 165 000.00 Kanalisation 145 000.00 Netzwasserleitung 110 000.00 Anteil Gemeinde Menziken Gesamtkosten Gehwegneubau und Werkleitungen Anteil EWS Energie AG Rohranlage / Schächte EWS 420 000.00 30 000.00 Gesamtkosten Gehwegneubau und Werkleitungen Russirainstrasse Nord 450 000.00 Die Berechnung der Kosten erfolgte aufgrund von Offertpreisen oder anhand von Erfahrungswerten mit Preisbasis 2014. Der Projektumfang ist aus dem Situationsplan auf Seite 22/23 ersichtlich. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, für den «Gehwegneubau und Werkleitungen Russirainstrasse Nord» sei ein Verpflichtungskredit von brutto Fr. 420 000.00 inkl. MWST zu bewilligen, zuzüglich teuerungsbedingte Mehrkosten. 1.4 Kreditbewilligung von Fr. 359 200.00 für die Ersatzbeschaffung einer Autodrehleiter der Feuerwehr Oberwynental Ausgangslage In den Gemeinden Burg, Leimbach, Menziken, Reinach und Rickenbach sind die Feuerwehrorganisationen per 01. Januar 2014 zusammengelegt worden. Auf diesen Zeitpunkt sind die Gerätschaften und Fahrzeuge in das Eigentum des Gemeindeverbandes Stützpunktfeuerwehr B Oberwynental übertragen worden. Unter anderem ist dabei auch die seit dem Jahr 1991 in Betrieb stehende Autodrehleiter (ADL) der Feuerwehr Menziken-Burg-Pfeffikon in den neuen Feuerwehrverbund übernommen worden. Die Nutzungs- und Einsatzdauer für diese Fahrzeuge liegt bei rund 25 Jahren. Die erste Aufgabe für die Drehleiter am Einsatzort ist die Menschenrettung. Mit dem Korb an der Spitze der Drehleiter können die geretteten Personen im Korb sicher nach unten befördert werden. Müssen viele Personen gleichzeitig und unter Zeitdruck gerettet werden, besteht die Möglichkeit des sicheren Abstiegs auf der Leiter. Im Weiteren dient die Drehleiter vor allem zum Löschangriff von aussen. Hierzu kann am Drehleiterkorb ein Wasserwerfer montiert werden. Damit kann das Feuer entweder direkt von aussen bekämpft werden oder der Angriffstrupp kann vom Leiterkorb aus über einen Balkon oder durch ein Fenster ins Gebäude eindringen. Höhenrettungskonzept Kanton Aargau Auf den 01. Januar 2012 hat die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) das neue Höhenrettungskonzept eingeführt. Bei allen Ereignissen der Vorfallstufe «Brand gross» werden seither die nächstgelegenen Autodrehleitern automatisch aufgeboten. Das von der Aargauischen Gebäudeversicherung festgelegte Einsatzgebiet der Autodrehleiter der Feuerwehr Oberwynental erstreckt sich über unsere Nachbargemeinden Gontenschwil, Zetzwil, Ober- und Unterkulm, Teufental, Dürrenäsch, Birrwil, Beinwil am See, Schmiedrued und Schlossrued. Im Gegenzug leistet die Aargauische Gebäudeversicherung zusätzliche Subventionsbeiträge an die Beschaffungskosten. Die Einsatzkosten der Autodrehleiter im Rahmen des Höhenrettungskonzeptes werden zudem zu 100 % durch die Aargauische Gebäudeversicherung getragen. Kosten Nach Einführung des neuen Stützpunktkonzepts und der damit verbundenen Rückstufung zum B-Stützpunkt Anfang 2007 hat die Feuerwehr Menziken-Burg-Pfeffikon für die «Restlaufzeit» der vorhandenen ADL einen Ausfinanzierungsbetrag von Fr. 166 262.00 von der Aargauischen Gebäudeversicherung erhalten. Diese Rückzahlung ist in den Investitionsfonds eingelegt und zur Finanzierung von bewilligten Ersatzbeschaffungen für die Feuerwehr Menziken-Burg-Pfeffikon verwendet worden. Der Ausfinanzie- 9
rungsbetrag AGV von Fr. 166 262.00 ist von den Gemeinden Menziken, Burg und Rickenbach (Ortsteil Pfeffikon) zu übernehmen und zu Gunsten der beantragten Ersatzbeschaffung ADL einzubringen. Das heisst, die Nettokostenanteile für diese drei Gemeinden erhöhen sich entsprechend. Die voraussichtlichen Beschaffungskosten präsentieren sich wie folgt: Bruttoinvestitionskosten für die neue ADL 1 010 000.00 Provisorische Subventionszusicherung Aargauische Gebäudeversicherung Total 726 222.00./. Ausfinanzierungsbetrag 2007 166 262.00 Zuschuss Ausfinanzierungsbetrag 2007 durch die Gemeinden Menziken, Burg und Rickenbach (Ortsteil Pfeffikon) Gemeinde Einwohner Prozent./. 559 960.00./. 166 262.00 Nettoinvestitionskosten Feuerwehr Oberwynental 283 778.00 Die Investitionskosten werden von den Verbandsgemeinden im Verhältnis der Einwohnerzahlen übernommen. Wenn mindestens vier Gemeinden ihren Kreditanteil sprechen, gilt die Investition als bewilligt. Auf Grund dieser Berechnungsbasis sind von den Gemeinden folgende Bruttokostenanteile zu bewilligen: Bruttokostenanteil (gerundet) Burg 995 6.267 63 300.00 Leimbach 450 2.834 28 600.00 Die von den einzelnen Verbandsgemeinden effektiv zu bezahlenden Nettokostenanteile sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Dabei sind für den früheren Feuerwehrverbund Menziken- Burg-Rickenbach (Ortsteil Pfeffikon) der Zuschuss des Ausfinanzierungsbetrages und die Auflösung des Investitionsfonds eingerechnet. Gemeinde Nettoinvestitionskosten Feuerwehr Oberwynental Zahlungsbetrag Verbandsgemeinden ** Burg 17 785.30 36 213.75 Leimbach 8 043.60 8 043.60 Menziken 100 920.30 205 489.90 Reinach 144 141.20 144 141.20 Rickenbach (Ortsteil Pfeffikon) 12 887.60 26 241.30 Total 283 778.00 420 129.75 ** mit Verrechnung des Ausfinanzierungsbetrags AGV aus dem Jahr 2007 und Auflösung des Investitionsfonds für den früheren Feuerwehrverbund Menziken-Burg-Rickenbach (Ortsteil Pfeffikon) Für die Ersatzbeschaffung der Autodrehleiter der Feuerwehr Oberwynental sei von der Gemeinde Menziken ein Verpflichtungskreditanteil von Brutto Fr. 359 200.00 zu bewilligen. Menziken 5 646 35.564 359 200.00 Reinach 8 064 50.794 513 000.00 Rickenbach (Ortsteil Pfeffikon) 721 4.541 45 900.00 Total 15 876 100.00 1 010 000.00 11
1.5 Genehmigung des Voranschlages und Festlegung des Steuerfusses für das Jahr 2015 Allgemeine Erläuterungen Budget 2015 Der Voranschlag 2015 schliesst bei einem Steuerfuss von 119% (Vorjahr 119%) ausgeglichen ab. Die Löhne und Besoldungen wurden mit einem unveränderten Indexstand von 161 Punkten berechnet. Ab 2014 gilt für alle Gemeinden im Kanton Aargau der neue Kontenplan nach HRM2. HRM2 kurz und bündig - neuer detaillierter Kontenplan => kein Vergleich zur Rechnung 2013 möglich. - Abschreibungen erfolgen neu nach Anlagekategorien und werden in der jeweiligen Funktion (Schule/ Feuerwehr/ ) abgeschrieben. - Investitionen werden erst im Jahr nach der Fertigstellung abgeschrieben. - Die Abschreibungen werden rückwirkend auf die Investitionen der letzten 20 Jahre berechnet und ausgewiesen. - Das Ergebnis wird in einer dreistufigen Erfolgsrechnung dargestellt. - Die Kreditkontrolle gibt einen Überblick über den Stand der einzelnen Verpflichtungskredite. - Anschaffungen mit Investitionscharakter werden neu bereits ab Fr. 75 000 in der Investitionsrechnung verbucht. Anlagebuchhaltung Mit der Einführung von HRM2 wird das Führen einer Anlagebuchhaltung notwendig. Die zusätzlichen Abschreibungen aus den Aufwertungen können durch eine Entnahme aus den Aufwertungsreserven ausgeglichen werden. Auswertungen Das Jahresergebnis des Budgets wird in einem dreistufigen Erfolgsausweis dargestellt. In der ersten Stufe wird das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen. In der zweiten Stufe resultiert mit dem Ergebnis aus der Finanzierung das operative Ergebnis. Die Dritte Stufe beinhaltet den ausserordentlichen (nicht planbaren) Aufwand und Ertrag und führt zum Jahresergebnis. Damit wird eine Angleichung an das privatwirtschaftliche Rechnungswesen angestrebt. Diese Erfolgsausweise werden für den Gesamtbetrieb (inkl. Spezialfinanzierungen), für die Einwohnergemeinde (steuerfinanzierter Teil) und für die gebührenfinanzierten Betriebe Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallwirtschaft erstellt. Die Investitionsrechnung wird neu gleich dargestellt wie die Erfolgsrechnung. Zusätzlich wird eine Kreditkontrolle erstellt, welche Aussagen über den Stand des Fortschritts der einzelnen Kredite vermittelt. Budget in Kürze Auf Empfehlung des Kantons wird in dieser Botschaft nur noch eine Kurzversion des Budgets abgebildet. Das vollständige Budget kann bei der Finanzverwaltung Menziken oder im Internet unter www.menziken.ch bezogen werden. Die dreistufige Erfolgsrechnung gibt Auskunft wie sich das Budget zusammensetzt: Einwohnergemeinde ohne Eigenwirtschaftsbetriebe Budget 2015 Betrieblicher Aufwand ohne Abschreibungen 20 875'900 Abschreibungen 890'300 Betrieblicher Ertrag ohne Steuerertrag Steuerertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 9'294'200 11'704'500-767'500 Ergebnis aus Finanzierung 294'100 Operatives Ergebnis -473'400 Ausserordentliches Ergebnis 473'400 Gesamtergebnis 0 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Gegenüberstellung sämtlicher Ausgaben, welche via Steuern gedeckt werden müssen. In der betrieblichen Tätigkeit sind ebenfalls die rückwirkenden Abschreibungen der letzten 20 Jahren mit rund Fr. 890 000 enthalten. 13
Zusammenfassung Nettoaufwand/-ertrag pro Abteilung Nettoaufwand Budget 2015 Budget 2014 0 Allgemeine Verwaltung 1'594'100 1'587'900 1 Öffentliche Ordnung 670'800 752'600 2 Bildung 6'585'200 6'427'600 3 Kultur, Sport und Freizeit 776'900 757'600 4 Gesundheit 691'400 645'300 5 Soziale Sicherheit 3'329'000 3'073'200 6 Verkehr 1'206'400 1'179'200 7 Umweltschutz/Raumordnung 456'200 405'000 8 Volkswirtschaft -79'700-110'000 9 Finanzen und Steuern -15'230'300-14'718'400 Total 0 0 Seit Sommer 2014 läuft die Umstellung des Schulsystems von 4 auf 3 Jahre Oberstufe (5/4 auf 6/3). Investitionen und Selbstfinanzierung Einwohnergemeinde Budget 2015 Investitionsausgaben 1 722 200 Investitionseinnahmen 153 700 geplante Nettoinvestitionen 1 568 500 Selbstfinanzierung 583 600 Finanzierungsergebnis -984 900 Nebst den bewilligten Verpflichtungskrediten werden die folgenden neuen Budgetkredite beantragt: - Ersatz EDV-Server Verwaltung Fr. 80 000 - Ersatz Ladog Bauamt Fr. 93 000 Selbstfinanzierungsgrad Selbstfinanzierung in Prozent der Nettoinvestitionen 37.20 % Zeigt, welcher Anteil der Nettoinvestitionen aus eigenen Mitteln finanziert werden kann. Jährliche Schwankungen beim Selbstfinanzierungsgrad sind nicht ungewöhnlich, langfristig sollte ein Selbstfinanzierungsgrad von 100 % angestrebt werden. Der Kanton verlangt von den Gemeinden eine höhere Kostenbeteiligung an den Lehrerbesoldungen. Im Gegenzug entfällt der Gemeindebeitrag an die Spitalfinanzierung. Da die Gemeinde Menziken mit der Neuregelung der Lehrerlohnbesoldung und der Spitalfinanzierung finanziell benachteiligt wird, wurde vom Kanton für das Jahr 2015 ein ausserordentlicher Ausgleichsbeitrag von Fr. 700 000 in Aussicht gestellt. Der Finanz- und Lastenausgleich beläuft sich auf Fr. 2 262 000. Aufgrund der tiefen Steuerkraft der Gemeinde Menziken kann zusätzlich mit einem Sonderbeitrag von Fr. 238 000 gerechnet werden. 15
Eigenwirtschaftsbetriebe Wasserversorgung Budget 2015 Betrieblicher Aufwand 614 200 Betrieblicher Ertrag 758 100 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 143 900 Ergebnis aus Finanzierung 3 500 Operatives Ergebnis 147 400 Ausserordentliches Ergebnis 103 800 Abwasserbeseitigung Budget 2015 Betrieblicher Aufwand 879 900 Betrieblicher Ertrag 1 200 000 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 320 100 Ergebnis aus Finanzierung 10 000 Operatives Ergebnis 330 100 Ausserordentliches Ergebnis 328 300 Gesamtergebnis 658 400 Gesamtergebnis 251 200 Abwasserbeseitigung Budget 2015 Wasserversorgung Budget 2015 Investitionsausgaben 1 123 000 Investitionseinnahmen 15 000 geplante Nettoinvestitionen 1 108 000 Selbstfinanzierung 253 400 Finanzierungsergebnis -854 600 Die Investitionen im Wasserbereich werden aus den bestehenden Reserven finanziert. Investitionsausgaben 4 920 000 Investitionseinnahmen 100 000 geplante Nettoinvestitionen 4 820 000 Selbstfinanzierung 632 100 Finanzierungsergebnis -4 187 900 Die Investitionen im Abwasserbereich werden aus den bestehenden Reserven finanziert. Guthaben gegenüber Einwohnergemeinde am 31.12.2013 6 992 026 Guthaben gegenüber Einwohnergemeinde am 31.12.2013 2 012 638 17
Abfallwirtschaft Budget 2015 Betrieblicher Aufwand 571 300 Betrieblicher Ertrag 549 000 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -22 300 Ergebnis aus Finanzierung 0 Operatives Ergebnis -22 300 Ausserordentliches Ergebnis 0 Gesamtergebnis -22 300 Der Mehraufwand der Abfallwirtschaft wird aus den bestehenden Reserven finanziert. Guthaben gegenüber Einwohnergemeinde am 31.12.2013 27 286 1.6 Einbürgerungen Die Einbürgerungsgesuche sind der bisherigen Praxis entsprechend geprüft und vorbereitet worden. Der Gemeindeversammlung können 3 Gesuche in positivem Sinne zur Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Menziken unterbreitet werden. Die Einbürgerungsgebühren werden vom Gemeinderat auf Grund der Verordnung über die Gebühren im Bürgerrechtswesen (KBüGGV) festgelegt. Für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts wird pro Person ein Betrag von Fr. 1 000. erhoben und pro minderjähriges Kind, welches in das Gesuch der Eltern einbezogen ist, zusätzlich Fr. 500. (ein Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern bezaht somit total Fr. 3 000. ). Nachstehende Gesuchstellerinnen erfüllen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung. a) Acifi, Merime geb. 03.03.1995, Bürgerin von Serbien, ledig, seit Geburt in der Schweiz und seit 01.04.2005 in Menziken wohnhaft, Wüestländestrasse 1. Das Budget 2015 kann während der Aktenauflage in der Finanzverwaltung eingesehen oder in Kopie bezogen werden. Ausserdem ist es auf der Homepage www.menziken.ch abrufbar. Das Budget der Einwohnergemeinde Menziken für das Jahr 2015 sei mit einem Gemeindesteuerfuss von 119 % zu genehmigen. b) Avdiu, Sizane geb. 16.12.1966, Bürgerin von Serbien, verheiratet und ihre Kinder, Avdiu, Remzie, geb. 05.02.2003, Bürgerin von Serbien und Lushi, Elma, geb. 20.10.2013, Bürgerin von Kosovo, alle wohnhaft in Menziken, Gartenstrasse 9. Frau Avdiu ist am 12.05.1993 in die Schweiz eingereist. Sie ist seit 01.01.2003 in Menziken wohnhaft. Die beiden Kinder sind in der Schweiz geboren. Der Ehemann ist nicht am Einbürgerungsverfahren beteiligt. 19
c) Kulasoti, Cowthami geb. 17.02.1999, Bürgerin von Sri Lanka, ledig, seit Geburt in der Schweiz und seit 01.04.2001 in Menziken wohnhaft, Kirchstrasse 38. 1.7 Verschiedenes und Umfrage Den vorstehend unter a) bis c) aufgeführten 3 Bürgerrechtsgesuchen mit insgesamt 5 Personen sei das Gemeindebürgerrecht von Menziken zuzusichern. 21
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Ortsbürgergemeindeversammlung 2.1 Protokoll An der letzten Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. Juni 2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst: 2.1 Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 13.11.2013 2.2 Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2013 2.3 Genehmigung der Gemeinderechnung 2013 2.4 Verschiedenes und Umfrage Das Protokoll kann während der Aktenauflage in der Gemeindekanzlei eingesehen oder in Kopie bezogen werden. 2.2 Genehmigung des Voranschlages 2015 Das Budget 2015 der Ortsbürgergemeinde schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 18 000 ab. Dieser Betrag kann der Forstreserve entnommen werden. Das Ziegeldach der Ortsbürgerhütte Ischlag muss erneuert werden, dafür wurden Fr. 18 400 budgetiert. Ortsbürgergemeinde Budget 2015 Betrieblicher Aufwand 42 700 Betrieblicher Ertrag 18 500 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -24 200 Das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. Juni 2014 sei zu genehmigen. Ergebnis aus Finanzierung 6 200 Operatives Ergebnis -18 000 Ausserordentliches Ergebnis 0 Gesamtergebnis -18 000 Zusammenfassung pro Abteilung Nettoaufwand Budget 2015 Budget 2014 0 Allgemeine Verwaltung 20 900 1 700 8 Wald 100 100 9 Finanzen -21 000-1 800 Total 0 0 25
Ortsbürgergemeindeversammlung Das Budget 2015 kann während der Aktenauflage in der Finanzverwaltung eingesehen oder in Kopie bezogen werden. Ausserdem ist es auf der Homepage www.menziken.ch abrufbar. Das Budget der Ortsbürgergemeinde Menziken für das Jahr 2015 sei zu genehmigen. 2.3 Verschiedenes und Umfrage www.menziken.ch Winterbetrieb 27. September Tel.: 2014 062 771 bis 41 9. 61 Mai 2015 Hallenbad, Sauna und Dampfbad Winteröffnungszeiten ab: 1. Oktober 2011 Montag bis Freitag 14.00 22.00 Uhr Samstag Mo Fr 14.00 09.00 21.00 Uhr 18.00 Uhr Sonntag Sa 09.00 10.00 18.00 Uhr 18.00 Uhr So 10.00 18.00 Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch! - Hallenbad - Dampfbad Badi-Team - Sauna - Solarium Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Badi - Team 5737 Menziken, 22. September 2014 Namens des Gemeinderates Gemeindeammann: Gemeindeschreiber: Annette Heuberger Heinz Gloor 27
Gemeindeverwaltung Hauptstrasse 42 Postfach 5737 Menziken Tel. 062 765 78 70 Fax 062 765 78 79 info@menziken.ch 09/2014 artwork.ch