Gesetzliche Grundlagen, Normen und Verordnungen

Ähnliche Dokumente
Die barrierefreie Arztpraxis

Barrierefreiheit beachten bei neuen Fachverfahren

Barrierefreie Webdarstellung

Digital und barrierefrei

Barrierefreiheit im E-Learning

Barrierefreie PDF/UA Dokumente für alle

Der PDF/UA-Standard kommt - Barrierefreiheit in PDFs auf dem Hintergrund aktueller und kommender gesetzlicher Bestimmungen

Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)

Digitale Barrierefreiheit für Unternehmen. Version 1.0 Bonn, März 2016

DZB Leipzig. Grundlegende Anforderungen an Barrierefreiheit. Gestaltung barrierefreier Informationsangebote in der DZB Leipzig

Barrierefreiheit im Internet. PHP UserGroup Würzburg Jason Easter

Fachforum Arbeitswelt Kirche- gemeinsam gesund führen- Dresden September Barrierefreiheit- pragmatisch und umfassend

Websites für alle. Eckpunkte einer barrierefreien Gestaltung digitaler Online Präsenzen. Matthias Kurz, media machine GmbH

Barrierefreie Umwelt. Stand März 2012 Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte

Grundlagen und Folgen des barrierefreien Webdesigns

Usability Engineering

Inklusion und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten eine Herausforderung?

Anforderungen an ekiosk-systeme aus der Sicht von Menschen mit Behinderungen

Barrierefreiheit von IT-Anwendungen in der Justiz (basierend auf Erfahrungen aus dem Web) Dipl.- Ing Detlef Girke

Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Barrierefreies Webdesign Attraktive Websites zugänglich gestalten. Angie Radtke, Dr. Michael Charlier

Sie erfahren: Barrierefreie Software für Blinde und Sehbehinderte

Gesamtschwerbehindertenvertretung Rathaus E5, Zi Mannheim Tel: ; Fax: Mail:

Muss meine Internetseite barrierefrei sein?

DGUV-Fachveranstaltung 5 Jahre Arbeitsstättenverordnung. ASTA-AG Barrierefreiheit Stand der Arbeiten. 08./09. Juni 2009 ; BG-Akademie Hennef

Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht

Barrierefreiheit rechtzeitig sichern - Tipps für Ausschreibungen und Auftragsvergabe

Barrieren und Freiheiten im Web

6. Fachtagung IT-Beschaffung 2010 im Bundespresseamt. Erfolgsfaktor Usability. Berücksichtigung im Vergabeprozess Dr.

Barrierefreiheit in der Informationstechnik der Justiz

Barrierefreies Webdesign

A-Tag Wien 16. September 2016

Tätigkeitsfelder einer Schwerbehindertenvertretung

Gesetzliche Grundlagen im Bereich Behinderung 1

Barrierefreier Zugang zu Softwarelösungen für Nachschlagewerke

Bremen - Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze

Herausforderung Barrierefreiheit

UN-Konvention Rechte von Menschen mit Behinderungen

Rechtliche Situationen der Kostenerstattung von Kommunikationshilfsmitteln in Österreich aus der Sicht des Vereins WIESO.

Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG

Barrierefreiheit. Wege öffnen! Tagung zur Evaluation des BGG. am in Berlin. Prof. Dr.-Ing. Christian Bühler,

Forderungspapier des Deutschen Behindertenrates Fu r eine bessere Verankerung von Barrierefreiheit im privatwirtschaftlichen Bereich

Stellungnahme. Sozialverband VdK Deutschland e.v.

Barrierefreier Tourismus Lebensqualität für Alle, Chancen für die Tourismusbranche. Hans Böttcher

Internet Neue Chancen für Menschen mit Behinderungen

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Gesundheit von Menschen mit Behinderung Die Menschenrechtsperspektive. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1

L A TEX ist nicht barrierefrei Anforderungen an ein barrierearmes L A TEX

Wohnen ohne Grenzen. Barrierefreies Planen und Bauen...

barrierefreie Internetseiten

Mit dem Rollstuhl ins Internet? Werkstätten:Tag 2012, Freiburg 27. September 2012

Für Sie da: Der Beauftragte des Landkreises Fürth für Menschen mit Behinderung.

Inklusion bedeutet Vielfalt!

Entwicklung barrierefreier Software mit SAP NetWeaver

Forum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit)

Leseprobe zum Download

Wie ist die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 01. Januar 2022 zu verstehen?

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Außenanlagen. Soziokulturelle Qualität Funktionalität Barrierefreiheit und Orientierung BNB_AA

Zertifikatslehrgang (CAS) Barrierefreies Webdesign. Zugang zum Internet für alle

Barrierefrei Publizieren mit PDF

Stellungnahme des Berliner Behindertenverbandes e.v. anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr am 20.

Behindert im Internet? Werkstätten:Messe 2013, Nürnberg 14. März 2013

WCAG 2.0 Anpassungen der Website Schweizer Fernsehen Accessibility in der Praxis Caroline Ast

Kurzinformation Barrierefreies Bauen. Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und Arbeitsstätten

StädteRegion Aachen. Behindertenbeauftragter

Einkauf von Liefer- und Dienstleistungen unter Beachtung der e-vergabe

Rede Was kann die Bundesverwaltung für eine inklusive Zukunft tun?

UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Barrierefreies WebDesign

Ein Informationsblatt zu barrierefreier Kommunikation

Web-Usability am Beispiel der Webseite der Baden-Württembergischen Übersetzertage 2013

barrierefrei informieren und kommunizieren Barrierefreiheit im Internet ABSV

TECHNISCHE ASPEKTE EINER BARRIEREFREIEN GESUNDHEITSAKTE AM BEISPIEL DER LIFESENSOR PLATTFORM Friedrich S 1, Emmler O 2, Haag M 3

Erforderliche Regelungen zur Verwirklichung von Barrierefreiheit

3. FORUM MOBILITÄT November 2014 in Berlin. Barrierefreier ÖPNV bis 2022: Was heißt das für die Kommunen?

Das neue Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG)

Barrierefreie PDFs (PDF/UA)

Antworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der Offenen Behindertenarbeit Oberfranken (OBO)

Die inklusive Bibliothek- Teilhabe an Bibliotheken durch Menschen mit Seheinschränkungen

Der 1. Aktionsplan der Landeshauptstadt München zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien

Der Lüner Dialog. Auf dem Weg zur Inklusion in Lünen. - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW -

Die Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck

12 Berücksichtigung individueller Bedürfnisse

Die neue Template-Technologie in der Version 5 Rainer Hartlep

Neue Richtlinien für barrierefreies Internet in Deutschland

Šárka Voříšková. Räumliche Barrieren. DOSB Šárka Voříšková 1 von 31

Anforderungen an Internet-Plattformen von Städten und Gemeinden

bea in 45 Minuten bea das besondere elektronische Anwaltspostfach Friederike Lummel Hamburg, 6. November 2015

5. Rostocker egovernment Forum

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften

barrierefrei informieren und kommunizieren Barrierefreie Web-Auftritte

Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten Gesundheitssystem Pflichten Reinigung Desinfektion Sterilisation Haftung

Bevorzugte Vergabe an Integrationsprojekte bei Aufträgen der öffentlichen Hand?

Barrierefreies Bauen Gesetze, Verordnungen, technische Regeln

Sind PDF wirklich notwendig?

Auszug. LTB - Relevante Normen zum Barrierefreien Bauen. LTB-Hessen. vom 10. März 2016 (StAnz. S. 369)

Förderung/Ausbildung von WebAccessibility im Rahmen von WIFI/WKÖ. Klaus Höckner: Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs

Aufbau einer öv-datenbank

Arbeitnehmerschutzrecht

Transkript:

Gesetzliche Grundlagen, Normen und Verordnungen

Für wen sind die Umsetzung von Ergonomie, Gebrauchstauglichkeit und Barrierefreiheit bei Soft- /Hardware von Vorteil? Für 15 % der Beschäftigten und der Bevölkerung ist es unentbehrlich, für 40 % notwendig und für 100% komfortabel!

Im öffentlichen Dienst in Deutschland gab es im Jahr 2015 rund 3,16 Millionen Vollzeit- und 1,49 Millionen Teilzeitbeschäftigte. Die Quote der Beschäftigung von Behinderten und Schwerbehinderten liegt bei 6,6 %. Bei ca. 120.000 Beschäftigten in Berlin ca.8,04 %.

UN Konvention (2009) alle Inklusive Art. 9 Abs. 1 und Art. 21 1.unabhängige Lebensführung 2.volle Teilhabe in allen Lebensbereichen 3.Zugangshindernisse und Barrieren zu beseitigen. 4.b) Informations-, Kommunikations- und andere Dienste 5.g) um den Zugang von Menschen mit Behinderung zu fördern 6.h) um die Gestaltung, die Entwicklung im frühen Stadium zu fördern, sodass ein möglichst geringer Kostenaufwand erreicht wird. 7.Informationen rechtzeitig ohne zusätzliche 8.Kosten in geeigneter Form und Technologie für alle unterschiedlichen Arten der Behinderung 9.Umgang mit Behörden - Verwendung von Gebärdensprache, Brailleschrift sowie ergänzenden und alternativen Kommunikationsmöglichkeiten

Grundgesetz (GG) Artikel 3 Satz 3 Niemand darf auf Grund seiner Behinderung benachteiligt werden. (1994) 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligung aus Gründen einer Behinderung, des Alters zu verhindern oder zu beseitigen.

Behindertengleichstellungsgesetz 11 (BGG) Landesgleichberechtigungsgesetz 4a und 17 (LGBG) Verfassung von Berlin Artikel 1, Artikel 11 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) 81 Pflichten des Arbeitgebers Schreiben IKT-Staatssekretär 06.12.2011 Berliner E-Government-Gesetz 12.05.2016

Berliner E-Government-Gesetz 30.05.2016 Grundlegende Änderung der gesetzlichen Vorgaben für den öffentlichen Dienst 2 Benutzerfreundlichkeit, einschließlich barrierefrei Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Verwaltungsprozesse Rechte der Beschäftigten frühzeitig beachten Arbeits- und Gesundheitsgrundsätze beachten Elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung muss so gestaltet sein, dass Menschen mit Behinderung diese grundsätzlich uneingeschränkt nutzen können Bereits bei Planung, Ausschreibung und Beschaffung berücksichtigen

7 Akten werden spätestens ab 01.01.2023 elektronisch geführt. Akten werden grundsätzlich elektronisch übermittelt Verfahren - Vorgangsbearbeitung und Aktenführung schrittweise barrierefrei zur uneingeschränkten Nutzung 12 Alle Formulare der Verwaltung sind über ein einheitliches Portal grundsätzlich elektronisch und interaktiv zu erreichen Elektronische Formulare sind barrierefrei zugänglich zu machen

- BITV 2.0 - DIN EN ISO 9241 - DIN EN ISO 14289-1 - EN 301549 Tipps und Hilfestellungen der Hauptschwerbehindertenvertretung (HVP) Fazit und Ausblick der HVP

Die BITV 2.0 ist seit September 2011 in Kraft und Nachfolger der BITV 1.0 Auf Basis der WCAG 2.0 (Web Content Accessibility Guidelines) Leitlinie für die universelle Zugänglichkeit für alle Browser und andere Geräte. 50 Prüfschritte auf Basis einer Punkteliste. Erreichbar sind 100 Punkte. Ab 90 Punkte gilt ein Verfahren als gut zugänglich. Zum Beispiel Liste 90 plus bei BIK. Verschiedene Prüfschritte (BITV Test) Selbsttest/ Kurztest/ Abschließender(erreichter Grad der Barrierefreiheit) Entwicklungsbegleitender (Qualitätssicherung) BITV Selbstbewertung (Test für Webdesigner)

- DIN EN ISO 14289-1 Der Standard stellt sicher, dass PDF-Dokumente den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0) entsprechen Barrierefreie (PDF-)Dokumente gemäß PDF/UA (Universal Accessibility)effizient erstellen Überprüfung von barrierefreien PDFs auf Einhaltung der PDF/UA-Norm Strategien zur Umsetzung barrierefreier Dokumentenproduktion

Der europäische Standard EN 301 549 zur Accessibility (Zugänglichkeit) beschreibt die funktionalen Kriterien der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und ist anwendbar bei öffentliche Ausschreibungen von IKT.

Hilfestellung und Fragen 1) Farbgestaltung 2) Kontrastgestaltung 3) Screenreader 4) Tastatur 5) Schriftgröße 6) Bildschirmgröße Nutzung des Beteiligungsbogens der HVP und des HPR

Sinnvoll sind Ausschreibung mit solchen Verpflichtungen für Anbieter nur umsetzbar, wenn die Vertragsbedingungen entsprechend gestaltet werden. Es sind dazu zusätzliche allgemeine und/oder ergänzende Vertragsbedingungen möglichst musterhaft und rechtsverbindlich zu entwickeln. Diese müssen sich in den Ausschreibungen niederschlagen Zeitnahe Umsetzung der Verordnung nach 17 Abs. 2 LGBG ( sollte mit Einführung E-GovG umgesetzt werden) Enge Anbindung an die BITV 2.0

Seite 2,3, automatenmarkt.de Seite 4 lieb taq.de Seite 5 7 un.org Seite 8 aktion mensch Seite 9 arbeitsrecht.de Seite 12 arbeitsrecht.de Seite 13 16 brands webdesign.de Seite 18 accesstechnologiesgroup.com Seite 21 giga.de und slideplayer.org