Basisqualifikation Rechtsbewusstes Handeln

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Transkript:

Industriemeister Basisqualifikation Rechtsbewusstes Handeln Rahmenstoffplan 1.4 Arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtliche Vorschriften 1.5 Vorschriften des Umweltrechts 1.6 Wirtschaftsrechtliche Vorschriften und Bestimmungen

Inhaltsverzeichnis 1.4 Arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtliche Vorschriften 4.1 Ziele und Aufgaben des Arbeitsschutz-/Arbeitssicherheitsrechts 4.2 Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit 4.3 Sonderschutzrechte für besonders schutzbedürftige Personen 4.4 Bestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes 4.5 Ziele und wesentliche Inhalte der Arbeitsstättenverordnung 4.6 Bestimmungen des Geräte- und Produktionssicherheitsgesetzes 4.7 Gesetzliche Grundlage der Gewerbeaufsicht 4.8 Gesetzliche Grundlagen und Aufgaben der Berufsgenossenschaften 4.9 Aufgaben technischer Überwachungsvereine

Inhaltsverzeichnis 1.5 Vorschriften des Umweltrechts 5.1 Ziel und Aufgaben des Umweltschutzes 5.2 Wichtige Gesetze und Verordnungen zum Umweltschutz 1.6 Wirtschaftsrechtliche Vorschriften und Bestimmungen 6.1 Wesentliche Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes 6.2 Wesentliche Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes 6.3 Notwendigkeit und Zielsetzung des Datenschutzes

Geprüfter Industriemeister Rechtsbewußtes Handeln Industriemeister Arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtliche Vorschriften 4.1

01 - Welche Bedeutung hat der Arbeitsschutz in Deutschland? 02 - Wie ist das deutsche Arbeitsschutzrecht gegliedert? 03 -Nach welchem Prinzip ist das Arbeitsschutzrecht in Deutschland aufgebaut? 04 - Welche Schwerpunkte hat der Arbeitsschutz? 05 - Wie ist der Arbeitsschutz in Deutschland unterteilt? 06 -Welcher Unterschied besteht zwischen Rechtsvorschriften und Regelwerken im Arbeitsschutz?

07 -In welchem Verhältnis stehen die Regelungen der deutschen Arbeitsschutzgesetzgebung zum Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union? 08 - Welche Bestimmungen enthält das SGB VII? 09 - Was ist ein Arbeitsunfall? 10 -Was ist ein Wegeunfall? 11 - Wann liegt eine Berufskrankheit vor?

12 - Welche Bestimmungen enthält die Reichsversicherungsordnung RVO? 13 - Welche Bestimmungen enthält das Arbeitsschutzgesetz ArbSchG? 14 - Welche Bestimmungen enthält die Gewerbeordnung GewO? 15 -Welche Bedeutung haben weitere Gesetze für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit? 16 - Was ist in der Bildschirmarbeitsverordnung BildscharbV geregelt? 17 - Welche Bestimmungen enthält das Nichtraucherschutzgesetz?

01 - Welche Bedeutung hat der Arbeitsschutz in Deutschland? 02 - Wie ist das deutsche Arbeitsschutzrecht gegliedert? 03 -Nach welchem Prinzip ist das Arbeitsschutzrecht in Deutschland aufgebaut? 04 - Welche Schwerpunkte hat der Arbeitsschutz? 05 - Wie ist der Arbeitsschutz in Deutschland unterteilt? 06 -Welcher Unterschied besteht zwischen Rechtsvorschriften und Regelwerken im Arbeitsschutz?

01 - Welche Bedeutung hat der Arbeitsschutz in Deutschland? Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Art. 2 Abs.2 GG

4.1 Ziele und Aufgaben des Arbeitsschutzrechts-Arbeitssicherheitsrechts Zu 01 120 Ab 1991 mit Daten aus den neuen Bundesländern 1,2 100 1,0 80 Angezeigte Arbeitsunfälle je 1 000 Vollarbeiter 0,8 Angezeigte Arbeitsunfälle e je 1 000 Vollarbeiter Tödliche Arbeitsunfälle je 1 000 Vollarbeite ter 60 40 20 Tödliche Arbeitsunfälle je 1 000 Vollarbeiter Verhältnis: Faktor 1 000 0,6 0,4 0,2 0 0,0 1949 1952 1955 1958 1961 1964 1967 1970 1973 1976 1979 1982 1985 1988 1991 1994 1997 2000 2003 2006 2009

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Staat 02 -Wie ist das deutsche Arbeitsschutzrecht gegliedert? Gewerbliche Berufsgenossenschaften, Techn. Aufsichtsdienste Zusammenwirken gemäß Arbeitsschutzgesetz ( 21) gegenseitige Konsultation, Amtshilfe Gewerbeaufsicht bzw. Staatl. Ämter für Arbeitsschutz Aufgaben: Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Organisation der Ersten Hilfe Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit Schulung von Sicherheitsbeauftragten und anderen mit der Unfallverhütung betrauten Personen Rechtsgrundlage: 712-714 SGB 11 (RVO) Unfallverhütungsvorschriften gemäß 708 SGB 11 (RVO) Aufgabe: technischer, medizinischer und sozialer Arbeitsschutz Rechtsgrundlagen: Arbeitsschutzgesetz ( 3 ff.) und Verordnungen zum ArbSchG in Verbindung mit 139 b der Gewerbeordnung (GewO) Gefahrstoffverordnung Verordnung aufgrund des Sprengstoffgesetzes Strahlenschutzverordnungen Gerätesicherheitsgesetz (GSG) Verordnungen aufgrund GSG (technische Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen) Mutterschutzgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz Arbeitszeitgesetz (AZR) 105 a-i GewO (Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen) in Verbindung mit 139 b GewO 13-16 Heimarbeitsgesetz 12 Schwerbeschädigtengesetz Sonstige Vorschriften des Bundes und der Länder Arbeitssicherheitsgesetz

03 -Nach welchem Prinzip ist das Arbeitsschutzrecht in Deutschland aufgebaut?

Zu 03 0. Ebene: Verfassung Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 1. Ebene: Gesetze Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) Gewerbeordnung (GewO) Chemikaliengesetz (ChemG) Gerätesicherheitsgesetz Produktsicherheits- Gesetz (GSG) (ProdSG) 2. Ebene: Rechtsverordnungen und Unfallverhütungsvorschriften Verordnungen zum ArbSchG (z.b. Bildschirmarbeits- verordnung - BildscharbV) Unfallverhütungsvorschriften zur Ausführung des ASiG (z.b. VBG 122 oder VBG 123) Unfallverhütungsvorschiften zum SGB VII (z.b. VBG 5, GUV 7.4 oder LBG 3.1) Verordnungen zur GewO (z.b. Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) Verordnungen zum ChemG (z.b. Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) Verordnungen zum GSG (z.b. Maschinenverordnung - 9. GSGV oder Dampfkesselverordnung - DampfkV) 3. Ebene: Allgemeine Verwaltungsvorschriften und Durchführungsanweisungen zu den Unfallverhütungsvorschriften Durchführungsanweisungen zu den Unfallverhütungsvorschriften (z.b. VBG 122 DA) Durchführungsanweisungen zu den Unfallverhütungsvorschriften (z.b. VBG 5 DA) Allgemeine Verwaltungsvorschriften (z.b. Allgem. Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des 2. Abschnitts des GSG) 4. Ebene: Richtlinien, Regeln, Normen und Erkenntnisse Insbesondere die Arbeitsstättenrichtlinien, UVV en, ZH 1/Schriften, DIN-Normen, VDI-Richtlinien etc., ferner die Forschungsberichte von BAuA und BIA Insbesondere die Arbeitsstättenrichtlinien, UVV en, ZH 1/Schriften, DIN-Normen, VDI-Richtlinien etc., ferner die Forschungsberichte von BAuA und BIA Insbesondere die Richtlinien, Sicherheitsregeln, Grundsätze, Merkblätter und andere berufsgenossenschaftliche Schriften für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin (ZH 1-Schriften) Insbesondere die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) Insbesondere die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und teilweise noch die Technischen Regeln für gefährliche Arbeitsstoffe (TRgA) Insbesondere die Technischen Regeln des DIN, VDI, VDE, DVGW, TRD, TRG, TRA, TRAC, TRbF sowie die UVV en und die ZH 1/Schriften

04 -Welche Schwerpunkte hat der Arbeitsschutz? Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Gewerbliche Berufsgenossenschaften, Techn. Aufsichtsdienste Staat Gewerbeaufsicht bzw. Staatl. Ämter für Arbeitsschutz Zusammenwirken gemäß Arbeitsschutzgesetz ( 21) gegenseitige Konsultation, Amtshilfe Aufgaben: Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Organisation der Ersten Hilfe Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit Schulung von Sicherheitsbeauftragten und anderen mit der Unfallverhütung betrauten Personen Rechtsgrundlage: 712-714 SGB 11 (RVO) Unfallverhütungsvorschriften gemäß 708 SGB 11 (RVO) Aufgabe: technischer, medizinischer und sozialer Arbeitsschutz Rechtsgrundlagen: Arbeitsschutzgesetz ( 3 ff.) und Verordnungen zum ArbSchG in Verbindung mit 139 b der Gewerbeordnung (GewO) Gefahrstoffverordnung Verordnung aufgrund des Sprengstoffgesetzes Strahlenschutzverordnungen Gerätesicherheitsgesetz (GSG) Verordnungen aufgrund GSG (technische Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen) Mutterschutzgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz Arbeitszeitgesetz (AZR) 105 a-i GewO (Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen) in Verbindung mit 139 b GewO 13-16 Heimarbeitsgesetz 12 Schwerbeschädigtengesetz Sonstige Vorschriften des Bundes und der Länder Arbeitssicherheitsgesetz

05 - Wie ist der Arbeitsschutz in Deutschland unterteilt? Unfallverhütung- allgemeine Arbeitssicherheit - technischer Arbeitsschutz/Maschinensicherheit - Brandschutz/Explosionsschutz Gesundheitsschutz- Arbeitsmedizinische Vorsorge - Gesundheitsfürsorge - Arbeitsgestaltung/Ergonomie - Raumgestaltung/Klima-/Licht-/Lärmschutz Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeitschutz (Arbeitspausen, Nachtarbeit) - Schutz für besondere Gruppen von MA (Kinder, Jugendliche, Frauen, behinderte MA)

06 -Welcher Unterschied besteht zwischen Rechtsvorschriften und Regelwerken im Arbeitsschutz?

07 -In welchem Verhältnis stehen die Regelungen der deutschen Arbeitsschutzgesetzgebung zum Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union? 08 - Welche Bestimmungen enthält das SGB VII? 09 - Was ist ein Arbeitsunfall? 10 -Was ist ein Wegeunfall? 11 - Wann liegt eine Berufskrankheit vor?

07 -In welchem Verhältnis stehen die Regelungen der deutschen Arbeitsschutzgesetzgebung zum Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union?

08 - Welche Bestimmungen enthält das SGB VII?

Zu 08 Sozialgesetzbuch VII - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung - ist die Rechtsgrundlage für die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland. Es enthält Regelungen zur Verhütung und zur finanziellen Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, zur medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation von Versicherten und zur Organisation der Unfallversicherungsträger.

Zu 08 Sozialgesetzbuch VII - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) Das SGB VII bestimmt auch, unter welchen Voraussetzungen Unternehmer, Kollegen oder Dritte für Arbeitsunfälle haften. Es enthält zudem Spezialvorschriften für den Datenschutz, die die allgemeinen Datenschutznormen im Sozialgesetzbuch X ergänzen.

09 - Was ist ein Arbeitsunfall? Andere Abteilungen müssen einspringen Durch Ausfall der Maschine wird Termin überschritten Die Rente wird voraussichtlich 1 650 monatlich betragen Es wird lebenslange Invalidität festgestellt Der Ruf des Unternehmens leidet in der Öffentlichkeit Die Belegschaft ist aufgebracht Merke! Ein Ersatzmann muss unterwiesen werden und sich einarbeiten Die Berufsgenossenschaft zahlt für Krankenhaus und Arztkosten Die Lokalpresse berichtet ausführlich und kritisch Auswirkungen eines schweren Unfalls (Anm.: M = Mitarbeiter) Der Unfall muss untersucht werden, Betriebsleiter und Zeugen berichten Die Schuldfrage wird geprüft Verhandlung vor Gericht; Urteil Die Instandsetzung kostet 1 500 M. Liegt 8 Wochen im Krankenhaus; Lohnfortzahlung 6 Wochen durch Arbeitgeber Die zu weite Arbeitskleidung des Mitarbeiters (M) wird von einer freiliegenden Welle erfasst. M. erleidet einen komplizierten Spiralbruch des rechten Armes und innere Verletzungen Die Maschine des M. wird bis zur Klärung der Unfallursache stillgesetzt und danach instandgesetzt; Ausfallzeit der Maschine 10 Tage M. leidet große Schmerzen M. Macht sich Selbstvorwürfe Die Familie muss sich einschränken Rückstand mit finanziellen Verpflichtungen Die Urlaubspläne können nicht eingehalten werden; das Urlaubshotel fordert Ersatz Die Lieferzeit wird überschritten; der Kunde fordert Schadenersatz Der Kunde springt später doch ab

Zu 09 Was ist ein Unfall, allgemein? Ein Unfall ist: ein zeitlich begrenztes, auf äußerer Einwirkung beruhendes, Zutritt für Unbefugte Verboten Zutritt nur für eingewiesenes Personal unter Berücksichtigung aller Anweisungen. ungewolltes einen Personenschaden bewirkendes Ereignis

10 -Was ist ein Wegeunfall? Versichert ist nicht nur die eigentliche Arbeit des Beschäftigten, sondern ebenso stehen unter Versicherungsschutz die Wege des Arbeitnehmers von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte und von dieser zu seiner Wohnung, siehe 8 II SGB VII. Der Weg in der Arbeitspause zur Wohnung, um das Mittagessen einzunehmen, und der Rückweg vom Mittagessen sind nach der Rechtsprechung in die versicherten Wege eingeschlossen.

Zu 10 Versicherte Tätigkeiten bei Wegeunfällen: Eigene oder im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder in Obhut zu bringen Gemeinsam mit anderen Berufstätigen ein Fahrzeug zu nutzen Das Zurücklegen des Weges in eine Zweitwohnung, wenn diese aus örtlichen Gegebenheiten notwendig ist (beispielsweise wenn der eigentliche Wohnsitz des Arbeitnehmers so weit von seiner Arbeitsstätte entfernt ist, dass eine täglich Fahrt nicht möglich und somit ein Zweitwohnsitz in der Nähe der Arbeitsstätte vonnöten ist).

Zu 10 Raucherpause ist Privatvergnügen Im Gegensatz zur Arbeitszeitunterbrechung für eine Essenspause gilt die Raucherpause als private Angelegenheit, bei Kantinenunfall eines Arbeitnehmers greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht! (siehe Ergänzungsblatt)

11 - Wann liegt eine Berufskrankheit vor? Was ist eine Berufskrankheit? Eine Berufskrankheit entsteht durch spezifische berufliche Einflüsse wiederholter oder langandauernder Art : Voraussetzung ist jedoch, dass sie nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen beruflicher Art verursacht wird. Abgrenzung Arbeitsunfall Berufskrankheit nach 548 und 551 (Reichsversicherungsordnung RVO und Listung in BKV, siehe Ergänzungsblatt)

12 - Welche Bestimmungen enthält die Reichsversicherungsordnung RVO? 13 - Welche Bestimmungen enthält das Arbeitsschutzgesetz ArbSchG? 14 - Welche Bestimmungen enthält die Gewerbeordnung GewO? 15 -Welche Bedeutung haben weitere Gesetze für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit? 16 - Was ist in der Bildschirmarbeitsverordnung BildscharbV geregelt? 17 - Welche Bestimmungen enthält das Nichtraucherschutzgesetz?

12 - Welche Bestimmungen enthält die Reichsversicherungsordnung RVO? Die Reichsversicherungsordnung war von 1913 (dem Jahre ihres Inkrafttretens) bis 1992 das Kernstück des deutschen Sozialrechts. Seit 1975 wird sie schrittweise durch das Sozialgesetzbuch abgelöst. 2012 wurden mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft als 24c bis 24i in das SGB V überführt. Seitdem regelt die RVO nur noch die Rechtsverhältnisse der Beamten und Dienstordnungsangestellten bei Krankenkassen ( 349 bis 360 RVO).

13 - Welche Bestimmungen enthält das Arbeitsschutzgesetz ArbSchG? siehe ArbSchG 1-6; 10 15, (siehe Gesetze und Verordnungen)

Zu 13 Arbeitsschutzgesetz allgemeine Grundsätze Gefährdungen vermeiden, verbleibende Gefährdungen möglichst gering halten, Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeits- wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen, in einem ganzheitlichen Ansatz Technik, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen und Umwelteinflüsse verknüpfen, Gefahren an der Quelle bekämpfen, Vorrang der Gestaltung vor persönlichen Schutzmaßnahmen.

Zu 13 Arbeitsschutzgesetz Grundpflichten des Arbeitgebers erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen, ihre Wirksamkeit überprüfen, Gefährdungsanalyse durchführen und dokumentieren bei Bedarf verbessern, zur Planung und Durchführung der Maßnahmen für eine geeignete Organisation sorgen und die erforderlichen Mittel bereitstellen.

14 - Welche Bestimmungen enthält die Gewerbeordnung GewO? siehe GewO 120 b, c (siehe Ergänzungsblatt)

15 -Welche Bedeutung haben weitere Gesetze für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit? 0. Ebene: Verfassung Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 1. Ebene: Gesetze Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) Gewerbeordnung (GewO) Chemikaliengesetz (ChemG) Gerätesicherheitsgesetz Produktsicherheits- Gesetz (GSG) (ProdSG) 2. Ebene: Rechtsverordnungen und Unfallverhütungs- vorschriften Verordnungen zum ArbSchG (z.b. Bildschirmarbeits- verordnung - BildscharbV) Unfallverhütungsvorschriften zur Ausführung des ASiG (z.b. VBG 122 oder VBG 123) Unfallverhütungsvorschiften zum SGB VII (z.b. VBG 5, GUV 7.4 oder LBG 3.1) Verordnungen zur GewO (z.b. Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) Verordnungen zum ChemG (z.b. Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) Verordnungen zum GSG (z.b. Maschinenverordnung - 9. GSGV oder Dampfkesselverordnung - DampfkV) 3. Ebene: Allgemeine Verwaltungsvorschriften und Durchführungsanweisungen zu den Unfallverhütungsvorschriften Durchführungsanweisungen zu den Unfallverhütungsvorschriften (z.b. VBG 122 DA) Durchführungsanweisungen zu den Unfallverhütungsvorschriften (z.b. VBG 5 DA) Allgemeine Verwaltungsvorschriften (z.b. Allgem. Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des 2. Abschnitts des GSG) 4. Ebene: Richtlinien, Regeln, Normen und Erkenntnisse Insbesondere die Arbeitsstättenrichtlinien, UVV en, ZH 1/Schriften, DIN-Normen, VDI-Richtlinien etc., ferner die Forschungsberichte von BAuA und BIA Insbesondere die Arbeitsstättenrichtlinien, UVV en, ZH 1/Schriften, DIN-Normen, VDI-Richtlinien etc., ferner die Forschungsberichte von BAuA und BIA Insbesondere die Richtlinien, Sicherheitsregeln, Grundsätze, Merkblätter und andere berufsgenossenschaftliche Schriften für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin (ZH 1-Schriften) Insbesondere die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) Insbesondere die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und teilweise noch die Technischen Regeln für gefährliche Arbeitsstoffe (TRgA) Insbesondere die Technischen Regeln des DIN, VDI, VDE, DVGW, TRD, TRG, TRA, TRAC, TRbF sowie die UVV en und die ZH 1/Schriften

16 - Was ist in der Bildschirmarbeitsverordnung BildscharbV geregelt? Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit, letzte Änderung: 24.04.1998 PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) Lastenhandhabungsverordnung (LastenhandhabV) Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) Baustellenverordnung (BaustellV) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Zu 16 Bildschirmarbeitsverordnung Bildschirm zur Darstellung von alphanumerischen Zeichen oder Grafiken, Hard- und Software und unmittelbare Arbeitsumgebung, Benutzung eines Bildschirmgeräts bei einem nicht unwesentlichen Teil der normalen Arbeit, Beurteilung insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf das Sehvermögen sowie hinsichtlich körperlicher Probleme und psychischer Belastungen, Arbeitsorganisation so, dass Belastungswechsel durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen erfolgt, (Angebot zu) Untersuchung der Augen und des Sehvermögens, vor Arbeitsbeginn und danach regelmäßig, Bereitstellung erforderlicher Sehhilfen, Anhang mit Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze Bildschirmgerät mit Tastatur, sonstige Arbeitemittel (Tisch, Stuhl, Vorlagenhalter,...), Arbeitsumgebung: - räumlich - physikalisch; Zusammenwirken Mensch - Arbeitsmittel: - aufgabenangepasste Software, - Dialoggestaltung, Fehlermeldungen, - benutzerangepasste Software.

17 - Welche Bestimmungen enthält das Nichtraucherschutzgesetz? Als Nichtraucherschutz bezeichnet man Maßnahmen, die geeignet sind, Personen, die nicht rauchen, wirksam vor den Gefahren des Tabakrauchs zu schützen (Passivrauchen). siehe HessNRSG (siehe Ergänzungsblatt)

Geprüfter Industriemeister Rechtsbewußtes Handeln Industriemeister Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit 4.2

4.2 Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit 01 - Welche Pflichten hat der Arbeitgeber im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes? 02 -Welche Bedeutung hat die Übertragung von Unternehmerpflichten nach 7 Arbeitsschutzgesetz? 03 -Welche Pflichten sind den Mitarbeitern im Arbeitsschutz auferlegt? 15 ff. ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 04 - Welche Pflichten und Rechte hat der Betriebsrat im Arbeitsschutz? 05 -Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Verstößen und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Arbeitsschutzes?

4.2 Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit Zu 01 Arbeitsschutzgesetz allgemeine Grundsätze Gefährdungen vermeiden, verbleibende Gefährdungen möglichst gering halten, Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen, in einem ganzheitlichen Ansatz Technik, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen und Umwelteinflüsse verknüpfen, Gefahren an der Quelle bekämpfen, Vorrang der Gestaltung vor persönlichen Schutzmaßnahmen.

4.2 Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit Zu 01 Arbeitsschutzgesetz Grundpflichten des Arbeitgebers erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen, ihre Wirksamkeit überprüfen, Gefährdungsanalyse durchführen und dokumentieren bei Bedarf verbessern, zur Planung und Durchführung der Maßnahmen für eine geeignete Organisation sorgen und die erforderlichen Mittel bereitstellen. 3 ArbSchG

4.2 Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit Zu 01 Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach Art der Tätigkeiten Treffen der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen Überprüfen der Arbeitsschutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit Dokumentieren der Dokumentieren der Dokumentieren der Ergebnisse der festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen Ergebnisse der Wirksamkeitsüberprüfung Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzmaßnahmen unwirksam Arbeitsschutzmaßnahmen wirksam Freigeben der Tätigkeiten sich ändernde Gegebenheiten, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen

4.2 Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit Zu 01 Arbeitsschutzgesetz weitere Pflichten des Arbeitgebers Übertragung von Aufgaben nur an dazu befähigte Mitarbeiter, Unterrichtung und Unterweisung der Mitarbeiter bei besonderen Gefahren, Unterweisung der Mitarbeiter so, dass sie besondere Gefahren erkennen, vor Aufnahme der Tätigkeit bei Einstellung und bei wichtigen Änderungen, Maßnahmen der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung, Fluchtwege, Evakuierung, arbeitsmedizinische Vorsorge.

4.2 Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit Zu 03 Arbeitsschutzgesetz Pflichten und Rechte der Beschäftigten aktive, unterstützende Rolle, nach ihren Möglichkeiten und gemäß Unterweisung für ihre Gesundheit und Sicherheit und für die Dritter Sorge tragen, jede von ihnen festgestellte Gefahr und jeden festgestellten Defekt an Schutzsystemen sofort melden, den Arbeitgeber bei seinen Anstrengungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterstützen, Vorschlagsrecht zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes, Interventionsrecht bei den zuständigen Behörden, wenn die Maßnahmen des Arbeitgebers nach Meinung der Beschäftigten nicht ausreichen und auf darauf gerichtete Beschwerden keine Abhilfe erfolgt.

Industriemeister Auf Wiedersehen bei REFA