Explosionsschutz. Betriebssicherheitsverordnung. Betriebssicherheitsverordnung Dipl.-Ing. (FH) Horst Hofscheuer.

Ähnliche Dokumente
Explosionsschutz. Betriebssicherheitsverordnung. Betriebssicherheitsverordnung. Dipl.-Ing. (FH) Horst Hofscheuer. Explosionsschutz

Landesamt für Arbeitsschutz

Informationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH

Verband der TÜV e.v. Neue BetrSichV. Dr. Hermann Dinkler VdTÜV, Berlin

Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber

Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle

Neue Betriebssicherheitsverordnung. Änderungen im Bereich Explosionsschutz.

Explosionsschutz-europäisch

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG

Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) DGUV Regel

Explosionsschutz Handlungsbedarf aufgrund der neuen Betriebssicherheitsverordnung

Explosionsschutz in Biogasanlagen

Praktische Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich des Explosionsschutzes

Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV

BetrSichV 2015 GefStoffV

Explosionsschutzdokument nach 6 BetrSichV

Arbeitnehmerschutz und EX-Zonen eine Herausforderung für den Instandhalter Ing. Johann Kreimer

Betreiberpflichten und sicherheitstechnische Prüfungen an Biogasanlagen.

Sicherer Betrieb von Tankstellen. wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus?

Errichtung einer Erdgastankstelle für Landfahrzeuge

Betriebssicherheitsverordnung

Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung

Betrieblicher Explosionsschutz Ein Überblick

(TRBS 1201 Teil 1) eszet Autogentechnik GmbH Memeler Straße 26 D Haan 02129/ Fax 02129/

Handelt es sich bei Acetylen-Anlagen um überwachungsbedürftige Anlagen?

Arbeitsschutz im Betrieb nach der aktuellen BetrSichV

Explosionsschutz aktuell und umfassend

Technischer Hinweis Merkblatt DVGW G 440 (M) April 2012

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG

Verwendung von Ventilatoren in explosionsgefährdeten Bereichen

dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft.

vom 5. September 2006 (BAnz. Nr. 232a, S. 20)

Betriebssicherheit AwSV Was ist konkret zu tun?

DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015

(Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz. 232a vom 9. Dezember 2006, S. 20)

Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung bei bestehenden Lageranlagen mit entzündlichen, leicht- und hochentzündlichen Flüssigkeiten

Vorbemerkung. Ausgabe: Februar 2010 GMBl. Nr vom 23. März 2010 S. 406

Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke

Wichtigste Unternehmerpflicht im Arbeits- und Brandschutz: Die Gefährdungsbeurteilung

Füllstandanzeiger und Geräte für die explosionsgefährdeten Bereiche. Stäube. brennbare. mit ATEX Zulassung: II 1D oder II 1/2D oder II 1/3D

Muster-Explosionsschutzdokument

Explosionsschutz- Dokument

Explosionsschutz in Biogasanlagen

Explosionsgefährdete Bereiche

Grundlagen des Explosionsschutzes in der Gasversorgung. Dipl. Ing. Reinhard Franzke

Explosionsschutzdokument Nr. 02 nach 6 BetrSichV Beurteilung der Explosionsgefahr durch Gase, Dämpfe und Nebel in Räumen und Bereichen

Neue TRGS Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

VDMA Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A3 gemäß DIN EN 378

Die novellierte Betriebssicherheitsverordnung

Eine Übersicht zur Umsetzung der ATEX Richtlinien im Betrieb

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3

Ex-Schutz. Explosionen physikalische Grundlagen:

Staubexplosionen aus der Sicht einer ZÜS EX-elh. Änderungen in der Betriebssicherheitsverordnung Folgen für den Anlagenbetreiber

Prüfhandbuch für Flüssiggas-Anlagen

Zusatzinformationen. für den Ex Bereich, nach RL94/9/EG - ATEX

DIE NEUE BETRSICHV HARRY PAPILION, ARBEITS UND GESUNDHEITSSCHUTZ MOBIL

Prüfpflichtige Laborabzüge

Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?

Neuerungen der Betriebssicherheitsverordnung im Überblick

Auswirkungen der Betriebssicherheitsverordnung. auf den Betrieb von Abwasseranlagen

Messtechnik für den Ex-Bereich

Befähigte Personen. Technische Regeln. für Betriebssicherheit Februar 2012

Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung

Betriebssicherheitsverordnung

Druckluftbehälteranlage

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA

Die Schankanlage: Neue gesetzliche Grundlagen Fragen und Antworten

DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015

Arbeitsstättenverordnung

Projektplan Erdgas- Tankstelle. Das Erlaubnisverfahren Schritt für Schritt

Anlage: Bendorf" Anlagen-Nr.:

BetrSichV (Fassung vom ): Eine Gegenüberstellung Stand:

/ / 2012

Betriebssicherheitsverordnung - Auswirkung auf den Brand- und Explosionsschutz - Jahresfachtagung

BGBl. Nr. 70 vom 27. September 2002 (S. 3777)

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen

Technische Richtlinien. Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes

Schwerpunkte aus der Gefahrstoffverordnung 2015

Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung


Tagung Umgang mit Regulierungen und Behörden

Luft + brennbares Gas + Zündquelle = Explosion. Luft + brennbarer Staub + Zündquelle = Explosion

Vorbemerkung. Ausgabe: März 2010 GMBl. Nr. 29 vom 12. Mai 2010 S. 615

Aufzüge und Fahrtreppen. Aufzüge sicher betreiben

Betriebssicherheitsverordnung 2015 Wesentliche Änderungen auch der GefStoffV. 123rf.com Alexander Raths, auremar, kzenon

Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung. Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

Wie viel Sicherheit muss sein? Verantwortlichkeit der Tankstellenbetreiber für Arbeiten eigener und fremder Mitarbeiter

Arbeitssicherheit Gefahrstoffmanagement. TIPP Schulungen

Lagerung von Gefahrstoffen im Allgemeinen und von entzündbaren Flüssigkeiten im Besonderen in Apotheken

Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV Gefahrstoffverordnung - GefStoffV TI 4 Sicherheitsregeln für Biogasanlagen Stand: 18IX2012

F. Hoffmann-La Roche AG, Felix Kohler

WAGO AUTOMATION. Serie 288. Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen. Technische Information

2

Biologische Arbeitsstoffe. Matthias Schillo, Fachkraft für Arbeitssicherheit

A+A Forum. Qualitätsoffensive Befähigte Personen. Thema: Befähigte Person in der Metallindustrie. Vortrag , A+A Düsseldorf, Messegelände

Transkript:

Explosionsschutz 2015 Dipl.-Ing. (FH) Horst Hofscheuer DEKRA Automobil GmbH, Martener Hellweg 50, 44379 Dortmund Telefon +49.231.9954-100 Telefax +49.231.9954-110 Kontakt Dipl.-Ing. (FH) Horst Hofscheuer 1 Mobil 0157.331 96 458 E-Mail horst.hofscheuer@dekra.com

Inhaltsübersicht Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen Gefährdungsbeurteilung Explosionsschutzdokument Mindestanforderungen zum Betrieb einer Ex-Anlage Explosionsschutzmaßnahmen Prüfung vor Inbetriebnahme Wiederkehrende Prüfungen 2

1 Anwendungsbereich (1) Die BetrSichV gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln. Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Dies soll insbesondere erreicht werden durch 1. die Auswahl geeigneter Arbeitsmittel und deren sichere Verwendung, 2. die für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren sowie 3. die Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. 3 Diese Verordnung regelt hinsichtlich der Ex-Anlagen zugleich Maßnahmen zum Schutz anderer Personen im Gefahrenbereich, soweit diese aufgrund der Verwendung dieser Anlagen durch Arbeitgeber gefährdet werden können.

Begriffsbestimmungen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind die Gesamtheit der explosionsschutzrelevanten Arbeitsmittel einschließlich der Verbindungselemente sowie der explosionsschutzrelevanten Gebäudeteile. Ein gefährliches explosionsfähiges Gemisch ist ein explosionsfähiges Gemisch, das in solcher Menge auftritt, dass besondere Schutzmaßnahmen für die Aufrechterhaltung der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen erforderlich werden. Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre (g.e.a.) ist ein gefährliches explosionsfähiges Gemisch mit Luft als Oxidationsmittel unter atmosphärischen Bedingungen (Umgebungstemperatur von 20 C bis +60 C und Druck von 0,8 Bar bis 1,1 Bar). 4 Explosionsgefährdeter Bereich ist der Gefahrenbereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann.

Gefährdungsbeurteilung gem. 3 BetrSichV (1) Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. (2) In die Beurteilung sind alle Gefährdungen einzubeziehen, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ausgehen, und zwar von 1. den Arbeitsmitteln selbst, 2. der Arbeitsumgebung und 3. den Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln durchgeführt werden. 4. vorhersehbare Betriebsstörungen und die Gefährdung bei Maßnahmen zu deren Beseitigung. Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen. Dabei ist der Stand der Technik zu berücksichtigen. 5

Gefährdungsbeurteilung gem. 3 BetrSichV Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass Gefährdungen durch technische Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik nicht oder nur unzureichend vermieden werden können, hat der Arbeitgeber geeignete organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen zu treffen. Technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor Organisatorischen Schutzmaßnahmen, diese haben wiederum Vorrang vor Personenbezogenen Schutzmaßnahmen. 6 Bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen hat der Arbeitgeber die Vorschriften der BetrSichV zu berücksichtigen. Bei Einhaltung dieser Regeln und Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen erfüllt sind. Von den Regeln und Erkenntnissen kann abgewichen werden, wenn Sicherheit und Gesundheit durch andere Maßnahmen zumindest in vergleichbarer Weise gewährleistet werden.

Explosionsschutzdokument nach 6 der Gefahrstoffverordnung (1) Der Arbeitgeber hat unabhängig von der Zahl der Beschäftigten im Rahmen seiner Pflichten nach 3 BetrSichV sicherzustellen, dass ein Dokument (Explosionsschutzdokument) erstellt und auf dem letzten Stand gehalten wird. Das Explosionsschutzdokument ist vor Aufnahme der Arbeit zu erstellen. Es ist zu überarbeiten, wenn Veränderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufes vorgenommen werden. Hinweis: Das Explosionsschutzdokument beschreibt üblicherweise den Normalbetrieb einer Anlage. An- und Abfahrprozesse in Anlagen, die nur sehr selten oder ausnahmsweise durchgeführt werden müssen und Errichtungs- oder Instandhaltungsarbeiten werden in der Gefährdungsbeurteilung beschrieben. 7

Explosionsschutzdokument nach 6 der Gefahrstoffverordnung Punkte, die in einem Explosionsschutzdokument festgelegt werden müssen: Vorkehrung zur Verhinderung einer Explosion oder wenn dies nicht möglich ist, den Schaden einer Explosion so weit wie möglich zu minimieren Zoneneinteilung Festlegung von wiederkehrenden Prüfungen 8

Mindest-Anforderungen zum Betrieb einer Ex-Anlage 9 Unterweisung der Beschäftigten Arbeitsfreigaben und Aufsicht bei Arbeiten im Ex-Bereich Kennzeichnung der Ex-Bereiche an den Zugängen Auslegung der Schutzmaßnahmen auf das größtmögliche Gefährdungspotential (worst case Prinzip) Gestaltung der Arbeitsplätze gem. der Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Optische und akustische Warnung vor Erreichen der Explosionsbedingungen Berücksichtigung von elektrostatischer Entladungen Ausreichende Flucht und Rettungswege Prüfung der Ex-Anlage durch befähigte Personen Herstellen von sicheren Betriebszuständen bei Energieausfall oder bei nicht bestimmungsgemäßen Betrieb ( z. B. Nothalt, Notstop)

Explosionsschutzmaßnahmen Auslegung der Geräte und Schutzsysteme gem. der Zoneneinteilung nach Gerätekategorien Zone 0 oder 20 Gerätekategorie Ex II 1G ( Gas) Ex II 1D ( Dust ) Zone 1 oder 21 Gerätekategorie Ex II 2G Ex II 2D Zone 2 oder 22 Gerätekategorie Ex II 3G Ex II 3D Explosionsschutzmaßnahmen / Explosionsschutzkonzept Primärer Explosionsschutz (Vermeiden oder Einschränken einer g.e.a) Sekundärer Explosionsschutz (Vermeiden von Zündquellen) Tertiärer Explosionsschutz (konstruktiver Ex-Schutz) g.e.a = gefährliche explosionsfähige Atmosphäre 10

Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen Die Ex-Anlagen hat der Arbeitgeber auf ihren sicheren Zustand und auf ihre sichere Funktion umfassend prüfen zu lassen: 1. vor ihrer erstmaligen Inbetriebnahme, 2. vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen und 3. wiederkehrend Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen gem 15 BetrSichV Wiederkehrende Prüfungen gem 16 BetrSichV 11

Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen gem 15 BetrSichV 1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass überwachungsbedürftige Anlagen vor erstmaliger Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen geprüft werden. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind vor der erstmaligen Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen auf Explosionssicherheit zu prüfen. Hierbei sind das im Explosionsschutzdokument nach 6 der Gefahrstoffverordnung dargelegte Explosionsschutzkonzept und die Zoneneinteilung zu berücksichtigen. 12 Die Prüfungen bestehen aus einer : Ordnungsprüfung Technischen Prüfung und einer

Ordnungsprüfung Folgende Unterlagen müssen zum Zeitpunkt der Prüfung vor Ort vorhanden sein Genehmigungsbescheid Anlagenbeschreibung Aufstellungspläne Explosionsschutzdokument mit Gefährdungsbeurteilung Prüffristfestlegung Konformitätserklärungen (ATEX) der Geräte inkl. Kontroll- und Schutzsysteme Stromlaufpläne/Schaltungsunterlagen El. Inbetriebnahmeprotokoll, weitere Inbetriebnahmeprotokolle ( z. B. Gaswarneinrichtungen, Temperaturbegrenzer ), inkl. der wiederkehrenden Prüfungen Nachweis der Eigensicherheit Einweisungsprotokolle Hinweis: Die Unterlagen sind abhängig von der Art der Anlage und können variieren. 13

Technische Prüfung Sicht-, Nah-, und Detailprüfung Prüfung der sicheren Funktion der Geräte/Schutzsysteme/Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen Sicherheitsgerichtete Abschaltungen (z. B. Not-Aus, Gaswarnung / Abschaltung) El. Installation mit Überspannungsschutz Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren Isolationsmessungen Explosionsschutz (z.b. primärer, sekundärer tertiärer Explosionsschutz, gasschwadendichter Verschluss von Rohrleitungen/Bodenöffnungen.. ) Brandschutz / Schottungen Potentialausgleich Blitzschutz Hinweis: Die Prüfung ist abhängig von der Art der Anlage und kann variieren. 14

Wiederkehrende Prüfungen gem 16 BetrSichV Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass überwachungsbedürftige Anlagen wiederkehrend auf ihren sicheren Zustand hinsichtlich des Betriebs geprüft werden. 5.1 Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind mindestens alle sechs Jahre auf Explosionssicherheit zu prüfen. 5.2 Zusätzlich zur Prüfung nach Nummer 5.1 sind Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU mit ihren Verbindungseinrichtungen als Bestandteil einer Anlage in einem explosionsgefährdeten Bereich und deren Wechselwirkungen mit anderen Anlagenteilen wiederkehrend mindestens alle drei Jahre zu prüfen. 15 5.3 Zusätzlich zu den Prüfungen nach Nummer 5.1 Satz 1 und Nummer 5.2 sind Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen und Inertisierungseinrichtungen wiederkehrend jährlich zu prüfen. Die Prüfung kann von einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden.

Prüfbescheinigungen Über das Ergebnis der Prüfungen sind Prüfbescheinigungen zu erstellen. Bescheinigungen und Aufzeichnungen sind am Betriebsort aufzubewahren und den Behörden bzw. Prüfern vorzuzeigen. 16

Biogasanlagen Sicherheitstechnische Kennzahlen von Biogas Komponente Anteil ( Vol%) Eigenschaften Methan ( CH 4 ) 45-65 hochentzündlich, leichter als Luft, explosives Gemisch Kohlendioxid ( CO 2 ) 30-55 erstickend, schwerer als Luft, Sammlung am Boden, in Schächten Wasserdampf bis 10 Schwefelwasserstoff ( H 2 S ) 0-2 hochentzündlich, sehr giftig, Geruch nach faulen Eiern, in hoher Konzentration keine Geruchswahrnehmung mehr Ammoniak ( NH 3 ) 0-1 Giftig, kann ein explosionsfähiges Gemisch bilden, stechender Geruch 17 Biogas allgemein leichter oder schwerer als Luft, je nach Zusammensetzung

Explosionsschutzmaßnahmen Biogasanlage Primäre Maßnahmen (Vermeiden oder Einschränken von g. e. A.) Im Inneren von Apparaturen: Begrenzung oberhalb der OEG ( z. B. gasführende Rohrleitungen, Gasraum der Gärbehälter im Normalbetrieb), Ausnahme: Lufteinperlung der Entschwefelungsgebläse und oberhalb des Substratspiegels der Überlaufleitung / Nahbereich um die Rohröffnung bei Drucklufteinsatz zum Freispülen In der Umgebung von App.: auf Dauer technisch dicht, technisch dicht Gaswarnanlage mit Alarmfunktion natürliche Lüftung technische Lüftung ( z. B. BHKW Raum ) Sekundäre Schutzmaßnahmen (Vermeiden von Zündquellen) Zone 0: II 1G Zone 1: II 2G oder II 1G Zone 2: II 3G oder II 2G oder II 1G Temperaturklasse T1 Explosionsgruppe IIA 18 Tertiäre Schutzmaßnahmen (konstruktive Explosionsschutzmaßnahmen) Flammendurchschlagsicherung; Deflagrationssicherung ( z. B. BHKW, Fackel ) Detonationssicherung ( z. B. Gasanalysegerät )