RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 1 vom 5. Februar Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

Ähnliche Dokumente
12. Freie Plätze bei den Fortbildungen: Praktische Übungen Notfälle in der zahnärztlichen Praxis

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 2 vom 28. Februar 2014

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 6 vom 19. Juni 2014

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 1 vom 23. Januar Neuer ZE-Punktwert ab bis

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 7 vom 21. Juli 2015

RUNDSCHREIBEN INHALT. 1. Kieferorthopädische Behandlungen: Patienten verbessert 2. Neuer Vordruck für die Bescheinigung

NR. 3 VOM 5. APRIL 2017 INHALT. 1. Ummeldestau bei Statuswechsel von BPG 9 Asyl auf Personengruppe Absatz 2 SGB V

Aktuelle Punktwertliste Fremdkassen und fremde Sonstige Kostenträger Quartal 4/2005 für die KZV-Bereiche 01-13

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 9 vom 24. September 2012

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 8 vom 15. September Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

RUNDSCHREIBEN INHALT. 9. Termine für QM-Seminare. 14. Fortbildungsveranstaltungen

RUNDSCHREIBEN INHALT. 6. Genehmigungsverzicht bei Behandlungen von Kiefergelenkserkrankungen

Anbei übersende ich Ihnen eine Kopie meines Personalausweises.

Nr. 12 vom 7. Dezember 2015

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 8 vom 27. August Rückzahlung von HVM- Einbehalten Herbstsymposium 2013

V E R T R A G. zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg vertreten durch die Behörde für Inneres (im folgenden BfI genannt), und

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Köln (KZBV), vertreten durch den Vorstand,

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 5 vom 21. Mai 2012

Der Heil- und Kostenplan für die Zahnersatzversorgung. Erläuterungen

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 1 vom 23. Januar Neuer ZE-Punktwert ab bis

Vereinbarung. über die Zahlung einer Sachkostenpauschale für die Versorgung mit Schienenverbänden gemäß 128 Abs. 1 Satz 1 SGB V

FREIE HEILFÜRSORGE BREMEN

Hautkrebssonderverträge Stand

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 9 vom 18. September Rückzahlung von HVM-Einbehalten

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 4 vom 28. April 2015

Der Heil- und Kostenplan für die Versorgung mit Zahnersatz. Erläuterungen

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

A N T R A G. KIEFERORTHOPÄDIE (Ermächtigung zur Weiterbildung für 2 Jahre)

505 mit BPol.txt SISYDENT BEGLEITSCHREIBEN P505. Veränderungen gegenüber der Aktualisierung P500:

Ergänzungsvereinbarung

Der Heil- und Kostenplan für die Versorgung mit Zahnersatz. Erläuterungen

Hinweise. zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Personen, die im Ausland krankenversichert sind

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 5 vom 2. Juli 2010

V4-Nr. 675 / Verteiler: KZVen. An die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Satzungsleistungen. (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 4 vom 23. April Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

Vergütungsvereinbarung Rehabilitationssport ab

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 2 vom 12. März Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g

' Geändert auf Grund einer Vereinbarung vom aniage-4-ag-bmv-z-ekvz final.doc Seite 1

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

2. Nachtrag zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung vom

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 10 vom 20. November 2013

Name. Straße. PLZ, Ort. Telefon. Fax. Mobiltelefon. -Adresse. PLZ, Ort. Straße. Fax. Telefon. -Adresse

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 1 vom 26. Januar Neue Preise für Briefe und Päckchen 2. Neues Update zur Digitalen Planungshilfe

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 4 vom 27. Mai Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

Berlin, Brandenburg, Frankfurt/M., Hamburg, Hessen, Köln, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig - Holstein

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 11 vom 18. November 2014

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Ergänzungsvereinbarung zur Vergütungsvereinbarung vom... über Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf

Gemeinsames Rundschreiben. der. KZBV in Köln. und des. GKV-Spitzenverbandes in Berlin. zur. Vereinbarung über die Neugestaltung

HVM- Anlage 1 Konservierend-chirurgische, PAR- und Kieferbruchleistungen

Zwischen dem Land Baden-Württemberg - vertreten durch das Innenministerium in Stuttgart - (nachfolgend Kostenträger genannt) und den

Vereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening

zwischen dem Landkreistag Baden-Württemberg, dem Städtetag Baden-Württemberg und der

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 6 vom 19. August 2010

1. Nachtrag. zur. Vereinbarung zur ärztlichen Vergütung in Thüringen mit Wirkung für das Jahr 2015 vom zwischen

Gesund groß werden Verträge zur Kindervorsorge der KV Bremen

Vereinbarung. zur. Bereinigung der Regelleistungsvolumen (RLV) nach 87b SGB V für Verträge nach 73b, 73c und 140a ff. SGB V

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 6 vom 24. Juni Kostenstrukturanalyse Neue Punktwerte für die BKK zum. zum

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV

Kinderwunschzentrum Langenhagen

Ihre Niederlassung als Zahnmediziner. Formale Voraussetzungen. Checkliste

Nr. 12 vom 16. Dezember 2014

Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI

Vereinbarung. gemäß 2 Abs. 5 in Anlehnung an die Anlage 7a zum BMV-Z über das Gutachterverfahren für Behandlungen von Kiefergelenkserkrankungen

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 3 vom 25. März Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

Der Tarif gilt nur in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kranken-Zusatzversicherung

Kurarztverträge - Kurärztliche Behandlung

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover

Elektronische Gesundheitskarte (egk) Hinweise zum Basis-Rollout der egk

Gemeinsames Rundschreiben. der. KZBV, K.d.ö.R., Köln. und des. GKV-Spitzenverbandes, Berlin. zu Änderungen. bei der. Versorgung mit Adhäsivbrücken

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

A N T R A G. ORALCHIRURGIE (Ermächtigung zur Weiterbildung für 2 Jahre)

Satzungsleistung (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Heilmittelvereinbarung nach 845GB V für das Jahr 2016

Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein gemäß 85 Absatz 4 SGB V

Vertrag. über. die Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen. zwischen

Vergütungsvereinbarung

zwischen dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover der IKK classic der Knappschaft, Regionaldirektion Chemnitz

Der Heil- und Kostenplan für die Zahnersatzversorgung. Erläuterungen

Richtlinie für die vertragszahnärztliche gutachterliche Tätigkeit

Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 6 vom 23. Juni 2016

Merkblatt zum Antrag auf Umwandlung eines Angestelltensitzes in eine Zulassung gem. 95 Abs. 9b SGB V

Elektronische Abrechnung ZE KZBV Vertragsinformatik

Vereinbarung über das Gutachterverfahren für implantologische Leistungen

ANLEITUNG FÜR PUNKT- WERTÄNDERUNGEN IM DS-WIN-PLUS

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte - Hamburg -

zwischen sowie den Ersatzkassen

Wesentliche Merkmale des Tarifs dentzb.100. Tarif dentzb.100 Versicherung für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie Fassung Juli 2016

Vertrag zur Umsetzung des 124 SGB XI häusliche Betreuung. (Übergangsvereinbarung 2013 im Freistaat Sachsen) zwischen

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Richtgrößenvereinbarung für das Jahr 2017

Vereinbarung. zur Vergütung und Abrechnung von

Abrechnungshinweise 2013

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Transkript:

KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN INHALT Nr. 1 vom 5. Februar 2009 Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über: 1. Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten ab 01.01.2009 2. Pflicht zur fachlichen Fortbildung nach 95 d SGB V Ende der Einreichungsfrist am 30.06.2009 3. Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr 4. Röntgenaufnahmen vor jeder PAR- Behandlung notwendig 5. Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) 6. Formulare: Muster 80 + 81 7. ZE, PAR und KB: Einreichung der Statusergänzungen 4, 6, 7 und 8 nach Wohnortprinzip bzw. Regionalkennzeichen 8. Fusion der IKK-Direkt und der Techniker Krankenkasse 9. Punktwertübersichten I. Quartal 2009 10. Datenübersicht nach 286 SGB V 11. Inhaltsverzeichnis der Rundschreiben und Sonderrundschreiben 2008 12. Neue Termine für unsere QM- Seminare 13. Praktische Übungen: Notfälle in der zahnärztlichen Praxis am 18.04.2009 14. Seminar mit der HypoVereinsbank am 13.03.2009 15. Information für das Praxisteam 1/2009 16. Fortbildungsveranstaltung des Philipp-

1. Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten ab 01.01.2009 Auf folgende Änderungen weisen wir hin: 1. Ab 01.01.2009 wird es eine gestaffelte Erhöhung der Punktwerte für die Jahre 2009 und 2010 geben. - Für das Jahr 2009 beträgt der Punktwert 1,05 EUR. - Für das Jahr 2010 beträgt der Punktwert 1,07 EUR. - Es ist vorgesehen, dass die Unfallversicherungsträger den zum Zeitpunkt ihrer Überweisung gültigen neuen Punktwert der Abrechnung zu Grunde legen, aber bereits abgerechnete Fälle nicht nachberechnet werden. 2. Für die kieferorthopädischen Leistungen wird nunmehr im Klammerzusatz 1.1 des Abkommens klargestellt, dass auch diese vom Leistungsumfang des Abkommens mit umfasst sind. Hinsichtlich der Anwendbarkeit des BEMA enthält Ziffer 2.1 die Regelung, dass die Vergütung für kieferorthopädische Leistungen bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auf Grundlage des BEMA erfolgt. Darüber hinausgehende erforderliche Leistungen sind nach dem Leistungskatalog der GOZ zu erbringen. Wegen des großen Umfangs fügen wir das Abkommen nicht diesem Rundschreiben bei. Es steht jedoch ab sofort auf der KZV- Internetseite zum Download bereit (www.kzvberlin.de/handbuch unter E 1). Ihre Ansprechpartnerinnen für den Inhalt des Abkommens: Frau Schmidt 8 90 04-2 48 Frau Danne 8 90 04-2 44 Ihre Ansprechpartnerinnen für die Punktwerte: Frau Rost 8 90 04-1 26 Frau Kretschmann 8 90 04-1 29 Frau Franke 8 90 04-2 71 2. Pflicht zur fachlichen Fortbildung nach 95 d SGB V Ende der Einreichungsfrist am 30.06.2009 Bereits im Rundschreiben Nr. 9/2008 haben wir darauf hingewiesen, dass nach 95 d SGB V der Vertragszahnarzt und der angestellte Zahnarzt verpflichtet wird, sich in dem Umfang fachlich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Fortentwicklung der zu seiner vertragszahnärztlichen Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist. Der Nachweis über die Fortbildung ist gegenüber der KZV alle 5 Jahre zu erbringen. Wir möchten auf diesem Wege daran erinnern, dass von Zahnärzten, die am 30.06.2004 bereits zugelassen oder angestellt gem. 32 b Zä-ZV waren, der Nachweis erstmals bis zum 30.06.2009 einzureichen ist. Der 30.06.2009 stellt auch das Ende des ersten Fortbildungszeitraumes dar, welcher am 01.07.2004 begann. Da jedoch die zugrunde liegende Rechtsnorm bereits am 01.01.2004 in Kraft trat, können Sie (ausnahmsweise) auch Fortbildungen geltend machen, die zwischen dem 01.01.2004 und dem 30.06.2004 absolviert wurden. Für das Selbststudium (10 Punkte pro Jahr) können insofern für diesen ersten Zeitraum insgesamt 55 Punkte angerechnet werden. Verwenden Sie bitte unseren Erfassungsbogen, welchen Sie unter www.kzv-berlin.de finden und der Ihnen auch mit dem Rundschreiben Nr. 9/2008 zugesandt wurde. Die Nachweise über die besuchten Fortbildungen sind nicht mit einzureichen. Bitte bewahren Sie diese sorgfältig in Ihren Unterlagen auf. Wenn Sie die vorgeschriebenen 125 Fortbildungspunkte vor Ablauf des 5-Jahres- Zeitraumes erreicht haben, können Sie uns den Nachweis auch vorfristig zusenden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Pentschew 8 90 04-1 17 RS-Nr. 1/2009 KZV Berlin 1

Anlage 3. Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Neufassung der Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr mit Rechtswirkung ab 01.01.2009 erlassen. Die beigefügten Erläuterungen enthalten eine Darstellung der wesentlichen Inhalte der Richtlinien. Wegen des großen Umfangs fügen wir diese nicht diesem Rundschreiben bei. Sie stehen jedoch ab sofort auf der KZV-Internetseite zum Download bereit (www.kzv-berlin.de/handbuch unter E 2). Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Kopplin-Stejspal 8 90 04-2 19 Frau Schirmer 8 90 04-2 33 4. Röntgenaufnahmen vor jeder PAR Behandlung notwendig Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass zu einer richtlinienkonformen PAR-Behandlung auch die Erstellung von aktuellen Röntgenbildern zur Antragsstellung gehört. In den Richtlinien heißt es unter V. Systematische Behandlung von Parodontopathien (Par-Behandlung): 2. Anamnese und Diagnostik im Hinblick auf den Parodontalzustand Grundlage für die Therapie sind die Anamnese, der klinische Befund (Parodontalstatus) und Röntgenaufnahmen. Die Krankenkasse kann vor der Kostenübernahmeentscheidung diese Unterlagen und den Patienten begutachten lassen. Der Röntgenbefund erfordert aktuelle (in der Regel nicht älter als sechs Monate) auswertbare Röntgenaufnahmen. Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Scarciglia 8 90 04-2 30 Frau Danne 8 90 04-2 44 5. Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Ab 01.01.2009 haben sich die acht Ersatzkassen im Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) zusammengeschlossen. Der vdek ist aus dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK) und dem AEV Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V. hervorgegangen. Damit haben sich nun alle acht Ersatzkassen unter dem Dach des vdek zusammengeschlossen: - Barmer Ersatzkasse - Deutsche Angestellten-Krankenkasse - Techniker Krankenkasse - Kaufmännische Krankenkasse KKH - Gmünder Ersatzkasse GEK - Hamburg Münchener Krankenkasse - HEK Hanseatische Krankenkassse - hkk 6. Formulare: Muster 80 + 81 Die Dokumentation des Behandlungsanspruchs von im Ausland Versicherten (Formular Muster 80) und die dazu gehörige Erklärung (Formular Muster 81) stehen ab sofort auf der KZV-Internetseite zum Download bereit (www.kzv-berlin.de/download). Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Kretschmann 8 90 04-1 29 Frau Rost 8 90 04-1 26 Frau Franke 8 90 04-2 71 7. ZE, PAR und KB: Einreichung der Statusergänzungen 4, 6, 7 und 8 nach Wohnortprinzip bzw. Regionalkennzeichen Die Statusergänzungen 4, 6, 7 und 8 unterliegen jetzt auch dem Wohnortprinzip. Diese Fälle werden zukünftig in dem KZV-Bereich abgerechnet, dem der Versicherte von seiner Krankenkasse zugeordnet ist. Neue Zusammenstellungsformulare sind diesem Rundschreiben beigefügt. Bitte sortieren Sie wie folgt: vdek-kassen mit Regionalkennzeichen 95 oder 97 = Formblatt blau Berliner Primärkassen = Formblatt grün Anlage RS-Nr. 1/2009 KZV Berlin 2

BKK`s und IKK`s (WOP-Kassen) und vdek- Kassen mit fremdem Regionalkennzeichen (nicht 95/97!) = Formblatt orange blanko Auf dem rosa Zusammenstellungsformular stehen künftig nur noch der Polizeipräsident in Berlin, Zivildienst, Bundeswehr, Heilfürsorge Bundespolizei, U und J (AOK Berlin) und Asyl/AsA (AOK Berlin U/J). Informationen zur Quartalsabrechnung KCH und KFO erhalten Sie demnächst. Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Sommer 8 90 04-2 24 Frau Scarciglia 8 90 04-2 30 8. Fusion der IKK-Direkt und der Techniker Krankenkasse In unserem Rundschreiben Nr. 12/2008 haben wir auf die Fusion der IKK-Direkt und der Techniker Krankenkasse hingewiesen. Ergänzend hierzu möchten wir Sie darüber informieren, dass die Krankenversichertenkarten der IKK-Direkt mit Ablauf des 31.12.2008 ihre Gültigkeit verloren haben. Die Versicherten wurden mit einer neuen TK- Versichertenkarte ausgestattet. Bereits in 2008 von der IKK-Direkt getroffene Leistungszusagen für Zahnersatz, Kieferorthopädie, Kiefergelenkserkrankungen oder die Behandlung von Parodontopathien behalten ihre Gültigkeit für die Abrechnung. Es bedarf keiner erneuten Antragstellung bei der TK. Die IKK-Direkt wurde somit zu einer Ersatzkasse. Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Kretschmann 8 90 04-1 29 Frau Rost 8 90 04-1 26 Frau Franke 8 90 04-2 71 10. Datenübersicht nach 286 SGB V Der Gesetzgeber verpflichtet die Krankenkassen und KZVen mit 286 SGB V einmal jährlich eine Übersicht über die Art der von ihnen oder in ihrem Auftrag gespeicherten Sozialdaten zu erstellen. Neben der Vorlage bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ist den KZVen die Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Übersicht in geeigneter Weise auferlegt. Dieser gesetzlichen Vorschrift kommen wir mit der als Anlage beiliegenden Übersicht nach. 11. Inhaltsverzeichnis der Rundschreiben und Sonderrundschreiben 2008 Als Anlage liegt ein Inhaltsverzeichnis über die jeweiligen Punkte der Rundschreiben und Sonderrundschreiben des Jahres 2008 zur besseren Übersicht bei. 12. Neue Termine für unsere QM-Seminare Die nächsten Termine für die QM-Seminare 2009 teilen wir Ihnen wie folgt mit: Anlage Anlage Anlagen 9. Punktwertübersichten I. Quartal 2009 Die beigefügten Punktwertübersichten geben Auskunft über die aktuellen Punktwerte der KZV Berlin sowie der fremden Ersatzkassen für das I. Quartal 2009. Auf der Berliner Punktwertübersicht wurde nur der Punktwert für die Berufsgenossenschaft/Eigenunfallversicherung auf 1,05 geändert. Mittwoch, 15.04. Mittwoch 20.05. Samstag, 06.06. Mittwoch, 24.06. 1. Seminar oder 2. Seminar 1. Seminar oder 2. Seminar 1. Seminar oder 2. Seminar 1. Seminar oder 2. Seminar 9:00 bis 13:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr 9:00 bis 13:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr 9:00 bis 13:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr 9:00 bis 13:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr RS-Nr. 1/2009 KZV Berlin 3

Pro Zahnarztpraxis können sich jeweils 2 Teilnehmer anmelden. Die Veranstaltungen kosten pro Praxis 250,00 (auch bei nur einem Teilnehmer). Die Kursdauer beträgt 4 Stunden. Wir möchten Sie zu diesem Seminar ganz herzlich einladen. Die Einzelheiten zur Anmeldung bitten wir der Anlage zu entnehmen. Anlage Anlage Bei Interesse oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Frau Vehabovic 8 90 04-1 46 13. Praktische Übungen: "Notfälle in der zahnärztlichen Praxis" am 18.04.2009 Bei der Fortbildung der KZV Berlin geht es um Notfälle in der zahnärztlichen Praxis. Stattfinden werden die Veranstaltungen am 18.04.2009 in der Zeit von 1. 9:00 bis 12:00 Uhr oder 2. 13:00 bis 16:00 Uhr im großen Saal der KZV Berlin. Bitte melden Sie sich mit dem beiliegenden Formular an. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen wie immer der Reihenfolge nach berücksichtigt. Für die Teilnahme werden entsprechend des Beirates Fortbildung der BZÄK und DGZMK 4 Fortbildungspunkte vergeben. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Vehabovic 8 90 04-1 46 15. Information für das Praxisteam - 1/2009 Als Beilage für Ihr Praxisteam haben wir die abrechnungsrelevanten Themen aus diesem Rundschreiben nochmals als Arbeitsgrundlage gesondert zusammengefasst. 16. Fortbildungsveranstaltung des Philipp- Zu Ihrer Information übermitteln wir Ihnen aktuelle Kursangebote des Pfaff Berlin. Bei Interesse bitten wir Sie, sich schriftlich beim Philipp-Pfaff-Institut anzumelden - per Fax über die Nummer: 0 30 / 4 14 89 67 oder alternativ per E-Mail, die Sie bitte an info@pfaff-berlin.de senden. Telefonisch erreichen Sie das Team des Institutes montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. Jörg-Peter Husemann Dr. Karl-Georg Pochhammer Peter Herzog Anlage Anlage 14. Seminar mit der Hypo- Vereinsbank am 13.03.2009 In Zusammenarbeit mit der Hypo Vereinsbank führt die KZV Berlin ein Seminar zum Thema Existenzgründung für Zahnärzte durch. Die Veranstaltung findet am Freitag, 13.03.2009 von 15:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr im großen Sitzungssaal der KZV Berlin statt. Anlagen zu: Pkt. 1: - Abkommen über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten Pkt. 3: - Erläuterungen zu den Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr Pkt. 7: - Zusammenstellungsformulare Pkt. 9: - Punktwertübersichten Pkt. 10: - Datenübersicht Pkt. 11: - Inhaltsverzeichnis 2008 Pkt. 13: - Anmeldeformular Pkt. 14: - Anmeldeformular Pkt. 15: - Information für das Praxisteam Pkt. 16: - Kursangebote des PPI RS-Nr. 1/2009 KZV Berlin 4

KZBV Vertragsabteilung Erläuterung zur Neufassung der ab 01.01.2009 geltenden Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr 1. Vorbemerkung Die Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr werden vom Bundesministerium der Verteidigung erlassen und definieren den Umfang des Anspruchs von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr auf zahnärztliche Versorgung im Rahmen der freien Heilfürsorge. Eine unmittelbare rechtliche Bindung der niedergelassenen Zahnärzte bewirken diese Richtlinien nicht. Sie können daher auch keine Pflichten der Zahnärzte begründen. Die Begründung solcher Pflichten wäre einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der KZBV vorbehalten. Hieraus folgt, dass auch an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmende Zahnärzte aufgrund ihrer Mitgliedschaft zur KZV nicht zur Behandlung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr verpflichtet sind. Jeder Zahnarzt kann daher frei entscheiden, ob er die Behandlung durchführt und bereit ist, die festgesetzten Bedingungen der Richtlinien zu akzeptieren. Im Verhältnis zu den KZVen gilt 75 Abs. 3 SBG V. Hiernach obliegt ihnen der Sicherstellungsauftrag für die zahnärztliche Versorgung der Bundeswehrsoldaten, soweit der Dienstherr die Erfüllung des Anspruchs auf freie Heilfürsorge nicht auf andere Weise gewährleistet hat. Nach A.4.2 der Richtlinien erfolgt die Versorgung durch Sanitätsoffiziere in den zahnärztlichen Behandlungseinrichtungen der Bundewehr. Der Sicherstellungsauftrag der KZVen ist subsidiär. Zahnärzte, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen, können auch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr behandeln (A.4.2 der Richtlinien). Erfolgt die Behandlung durch Vertragszahnärzte, erfolgt die Abrechnung der Leistungen grundsätzlich über die KZV. 1-5.1 Ma/Kr Seite 1 kzven-rili-bmvg-2009.doc 27 01.2009

KZBV Vertragsabteilung 2. Darstellung der wesentlichen Inhalte Als fachliche Grundlagen für die Neufassung der Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr werden die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses herangezogen (A.2 der Richtlinien). Dies stellt eine der wesentlichen Neuerungen beim Neuerlass der Bundewehrrichtlinie dar. So orientiert sich die Definition der behandlungsbedürftigen Parodontopathien an der Behandlungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die dortigen Vorgaben werden noch um die Diagnose Periimplantitis" ergänzt. Die konkrete Behandlung ist genehmigungspflichtig nach A.5 der Bundeswehrrichtlinie. Die Beantragung erfolgt nun auf dem Formular Parodontalstatus" mit Dokumentation des Parodontalen-Screening-Indexes (PSI) und unter Vorlage aktueller Röntgenbilder. Auch beim Umfang der zahnärztlich-chirurgischen Behandlung wird auf die Behandlungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses Bezug genommen. Hiernach gehören zur unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung das Entfernen von Zähnen oder deren Wurzeln und chirurgische Eingriffe bei Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Diese Behandlung unterliegt mit Ausnahmen der Herstellung von Verbandplatten keiner Genehmigungspflicht. Ebenfalls keiner Genehmigungspflicht unterliegen allgemeine konservierende Maßnahmen nach Maßgabe der Regelung in E.1 der Bundeswehrrichtlinie. Insoweit wird wiederum der Text der Behandlungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses - allerdings ohne Altersbeschränkung - als Grundlage herangezogen. Wie bisher beschränkt sich der Anspruch auf Versorgung von kariösen Defekten auf plastische Füllungsmaterialien. Einlagefüllungen sind nur genehmigungsfähig, wenn sie als Ersatz bestehender Einlagefüllungen notwendig sind. Im übrigen können sie im Rahmen einer Mehrkostenvereinbarung erfolgen. Dabei ist bei der Behandlung im zivilen Bereich die entsprechende Versorgung mit plastischen Füllungsmaterialien gegen zu rechnen. Die Richtlinie geht ferner davon aus, dass in begründeten Einzelfällen Einlagefüllungen indiziert sein können. Diese Leistung muss vorab vom Begutachtenden Zahnarzt der Bundeswehr genehmigt werden. 1-5.1 Ma/Kr Seite 2 kzven-rili-bmvg-2009.doc 27.01.2009

KZBV Vertragsabteilung Kieferorthopädische Behandlung, die funktionsanalytische/-therapeutische Behandlung und die implantologische Versorgung sind grundsätzlich kein Bestandteil der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung. Die Ausnahmen sind in der Bundeswehrrichtlinie geregelt. Im Bereich der Implantologie gelten die Ausnahmeindikationen für implantologische Leistungen des Gemeinsamen Bundesausschusses. Ergänzt werden diese Ausnahmeindikationen um die Versorgung von Schaltlücken bei intakten Nachbarzähnen, bei einseitigen/beidseitigen Freiendlücken zur Vermeidung von herausnehmbarem Zahnersatz bzw. zur Verbesserung der statischen Abstützung und bei atrophiertem zahnlosen Kiefer. Auch diese Leistungen sind genehmigungspflichtig. Die Regelungen zur Vergütung und der Abrechnung der zahnärztlichen Leistungen sind gegenüber der Richtlinie aus dem Jahre 1999 nicht wesentlich verändert worden. Hiernach werden die von den niedergelassenen Zahnärztinnen/Zahnärzten erbrachten zahnärztlichen Leistungen auf der Grundlage des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (BEMA-Z) erbracht und nach den Gebührentarifen des Vertrages mit den Angestellten- Krankenkassen (VdAK) vergütet. Alle übrigen Leistungen werden nach der GOZ vergütet. Hier gilt grundsätzlich der Steigerungssatz von 2,3. Im Einzelfall kann ein Steigerungssatz - nach Genehmigung durch den begutachtenden Zahnarzt der Bundeswehr - von bis zu 2,8 abgerechnet werden. Darüber hinausgehende Steigerungssätze sind nur in begründeten Einzelfällen möglich und vom Bundesministerium der Verteidigung zu genehmigen. Leistungen, die nach der GOZ vergütet werden, werden nicht über die KZV, sondern unmittelbar mit der zuständigen Wehrbereichsverwaltung abgerechnet. Mehrkostenvereinbarungen sind unmittelbar mit der Soldatin/dem Soldaten abzurechnen. Köln, 27.01.2009 gez. Mann 1-5 1 Ma/Kr Seite 3 kzven-rili-bmvg-2009.doc 27.01.2009

Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Anlage zum Rundschreiben Nr. 1/09 Fremde Ersatzkassen Punktwerte I. Quartal 2009 Regionalkennzeichen Die Punktwerte für fremde Ersatzkassen sind anzusetzen, wenn die Krankenversichertenkarte des Patienten das jeweilige Regionalkennzeichen der KZV an der 1. und 2. Stelle der 7-stelligen Kassennummer aufweist. Für KFO Leistungen gilt der Punktwert am Sitz des Zahnarztes 0,7250 - für ZE gilt der bundeseinheitliche Punktwert 0,7316. KZV KZV Nr. KCH/ PAR/KB VdEK Techniker KK GEK IP/FU KCH/ PAR/KB IP/FU KCH/ PAR/KB IP/FU 01 Mecklenburg-Vorp. 52 0,8034 0,8067 0,8034 0,8067 0,8006 0,8067 05 Brandenburg 53 0,8073 0,8230 0,8073 0,8230 0,8073 0,8230 09 Sachsen-Anhalt 54 0,8100 0,8277 0,8100 0,8277 0,8100 0,8277 13 Schleswig-Holstein 36 0,9072 0,9506 0,9072 0,9506 0,8518 0,9219 15 Hamburg 32 0,9072 0,9202 0,9072 0,9202 0,8518 0,8845 17 Niedersachsen 04 0,8588 0,8575 0,8588 0,8575 0,8127 0,8575 30 Bremen 31 0,8566 0,8815 0,8566 0,8815 0,8279 0,8557 34 Westfalen-Lippe 37 0,9134 0,9156 0,9134 0,9156 0,9134 0,9156 40, 49 Nordrhein 13 0,9131 0,9585 0,9102 0,9555 0,8745 0,9165 50 Thüringen 55 0,8100 0,8100 0,8100 0,8100 0,8073 0,8073 51 Hessen 20 0,9123 0,9237 0,9123 0,9237 0,8690 0,8798 62-65 Rheinland-Pfalz 06 0,9213 0,9093 0,9153 0,9064 0,8928 0,8620 67 Baden-Württemberg 02 0,9073 0,9138 0,9073 0,9138 0,8795 0,8860 72 Sachsen 56 0,8152 0,8152 0,8152 0,8152 0,8152 0,8152 73, 78, 80 Baden-Württemberg 02 0,9073 0,9138 0,9073 0,9138 0,8795 0,8860 83 Bayern 11 0,9153 0,9100 0,9153 0,9100 0,9153 0,9100 93 Saarland 35 0,8957 0,9089 0,8957 0,9089 0,8745 0,8841 Stand: 19.01.2009 ( 2 ) Kr./Ro./Fr. Für die nach ihren Gesamtverträgen von den einzelnen KZV'en gemeldeten Punktwerte kann die KZV Berlin wegen Alle Änderungen sind ständiger Vergütungsverhandlungen in allen Bereichen keine Gewähr übernehmen. " f e t t " gedruckt Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Frau Petra Kretschmann Tel: 0 30 / 8 90 04-1 29, Frau Christina Rost Tel: 0 30 / 8 90 04-1 26, Frau Sabine Franke 0 30 / 8 90 04-2 71

Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Punktwertübersicht Berlin I. Quartal 2009 Stand 16.01.2009 ( 2 ) Kr./Ro./Fr. KCH PAR / KB IP / FU KFO ZE Abformmaterial KB / KFO ( ) AOK Berlin 0,7937 0,9000 0,7280 0,7316 3,00 BKK VBU BKK Sachsen - Anhalt Mitteldeutsche BKK BKK Thüringer Energieversorgung >Patient wohnt in Berlin 0,7777 0,8750 0,7282 0,7316 3,35 für alle anderen BKK WOP-Kassen >Patient wohnt in Berlin 0,8292 0,8750 0,7282 0,7316 3,35 IKK BIG Gesundheit Kassennummern 3501080 + 3501091 >Patient wohnt in Berlin 0,8267 0,9452 0,7445 0,7316 3,50 für alle anderen IKK WOP-Kassen inklusive IKK Brandenburg u. Berlin >Patient wohnt in Berlin 0,8267 0,8952 0,7445 0,7316 3,50 LKK MOD 0,8152 0,8454 0,7347 0,7316 3,00 Knappschaft 0,7835 0,8900 0,7264 0,7316 3,00 KB 2,80 KFO * 2,60 VdEK 0,7787 0,8500 0,7250 0,7316 AOK U/J,A62, EWG,Asy/Asa 0,7937 0,9000 0,7280 0,7316 3,00 KOV,V/Vf,BVFG,BEG > Bitte den Punktwert der ausstellenden Kasse ansetzen BW / BPol / ZV 0,9273 0,9273 0,7962 0,7962 2,80 Polizeipräsident 0,7787 0,8500 0,7250 0,7316 * einmalige Pauschale je Behandlungsfall Berufsgenossenschaft / Eigenunfallversicherung: 1,05 für alle Abrechnungsarten Die Abrechnung erfolgt über den jeweiligen Unfallversicherungsträger. Für Kfo Leistungen gilt bei allen Kassen der Punktwert am Sitz des Zahnarztes. Sachleistungspunktwerte ( KCH, IP, PAR, KB ) für Fremdkassen >unabhängig vom Wohnort des Patienten, sowie Punktwerte für WOP - Kassen >Patient wohnt außerhalb von Berlin, können Sie telefonisch erfragen. Versandgänge des Zahnarztes zum gewerblichen Labor sind vertraglich vereinbart. Sie betragen für: ZE PA/KB Kfo AOK/LKK/Knappschaft 3,00 3,00 3,00 BKK 3,35 3,35 3,35 IKK 3,50 3,50 3,50 VdAK/AEV/GEK 3,90 3,90 ----- KB 2,80 KFO * 2,60 Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Frau Petra Kretschmann Tel: 030 / 89 004 129 Frau Christina Rost Tel: 030 / 89 004 126 Frau Sabine Franke Tel: 030 / 89 004 271 ACHTUNG: Dieses Feld ist nur für den internen Gebrauch in der Praxis! Bestätigung der Eingabe der geänderten Punktwerte und Gültigkeitsdaten in den Praxis-Computer zu ändernde Punktwerte und Gültigkeitsdaten im Praxis-Computer geändert am geändert von Berlin 2009.xls.Kr./Ro./Fr.

Anlage zum Rundschreiben Nr. 1/2009 Übersicht der gespeicherten Sozialdaten nach 286 SGB V Dateibezeichnung Art der Daten betroffener Personenkreis Zahnarztstammdat Stammdaten gemäß Anlage zu 2 Abs. 2 alle Mitglieder der KZV ei (Zahnarztregister) der ZuLVO-Z Berlin Registernummer, Abrechnungsnummer, Planungsbereichsnummer, Titel, Name, Geburtsdatum und ort, Sterbedatum, Wohnungsanschrift, Praxisanschrift, Telefon- und Faxnummer Datum: Staatsexamen, Approbation, Promotion, sonstige Fachabschlüsse, Zulassung, Niederlassung (Praxisform), Beschäftigungsdaten für Assistenten und Zahnarztabrechnungsdatei Zahnarztkonten angestellte Zahnärzte Versichertennummer oder Name, Vorname des behandelten Patienten, Zahnarztabrechnungsnummer, Versichertenart, Art und Anzahl der abgerechneten Leistungen, Datum der Leistungen, Kosten, Kassenzuschuss, Kostenträger Kontoauszüge über alle vierteljährlich abgerechneten und gezahlten Vergütungen sowie Geldbewegungen, Namen, Titel, Adresse, Bankverbindung, Kennzeichnung zu Bankverträgen alle Mitglieder der KZV Berlin sowie behandelte Patienten alle abrechnenden Mitglieder der KZV Berlin

Anlage zum Rundschreiben Nr. 1/2009 Inhaltsverzeichnis der Rundschreiben und Sonderrundschreiben der KZV Berlin 2008 Rundschreiben Nr. 1 vom 22.01.2008 1. Stellungnahme des Vorstandes der KZV Berlin zu den im Tagesspiegel vom 20.12.2007 erhobenen Vorwürfen 2. Neue Regelungen bei den Festzuschüssen 3. Digitale Planungshilfe (DPF) 4. Abrechnung zahnärztlicher Behandlung von Krankenhauspatienten 5. Einreichung der Abrechnung für die Ersatzkassen nach Regionalkennzeichen 6. Karten der AOK Rheinland GCi 7. Punktwertlisten der fremden Ersatzkassen und Regionalkennzeichenliste 8. Ruhen eines Leistungsanspruchs nach 16 Abs. 3 a SGB V Änderungsvereinbarung mit den Primär- und Ersatzkassen 9. Änderungen in der Wirtschaftlichkeitsprüfung zum 01.01.2008 10. Kassenänderungen 11. IP-Leistungen in der Kfo 12. Aufbewahrungsfristen 13. Datenübersicht nach 286 SGB V 14. Fortbildungsveranstaltung "Neue Regelungen bei den Festzuschüssen" am 03.03.2008 15. Fortbildungsveranstaltung "Notfälle in der zahnärztlichen Praxis" am 09.04.2008 16. 12. Dresdner Parodontologie Frühling 17. 15. Schleswig-Holsteinischer ZahnÄrztetag am 12.04.2008 18. Fortbildungsveranstaltung des Philipp- 19. Inhaltsverzeichnis der Rundschreiben und Sonderrundschreiben 2007 20. Information für die ZMF 1/2008 Rundschreiben Nr. 2 vom 13.02.2008 1. HVM - Fremdkassenabrechnung im Ersatzkassenbereich 2. Krankenversicherung Ausland Hinweise 2008 3. Kalender für die Abrechnungsabgabe 4. Fortbildungsveranstaltung der KZV Berlin zum Thema: "Kinderzahnheilkunde" 5. Seminar mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank 6. Fortbildungsveranstaltung des Philipp- Rundschreiben Nr. 3 vom 25.03.2008 1. Neue Vergütungsvereinbarungen 2008 2. Änderung der Notdiensteinteilung ab 01.07.2008 3. Differenzanträge wegen aufgeklebter Patientenunterschrift 4. Angabe auf dem HKP zum Herstellungsort bzw. land von Zahnersatz 5. Mitteilung der DAK Bearbeitung von Kfo- Behandlungen 6. Kassenänderungen 7. Punktwertübersichten II. Quartal 2008 8. Hotline I. Quartal 2008 9. Information für das Praxisteam 10. Fortbildungsveranstaltung des Philipp- 11. In eigener Sache: Auswertung durch Ermittlungsbehörde abgeschlossen Rundschreiben Nr. 4 vom 23.04.2008 1. Zahnärztlicher Nachtnotfalldienst 2. Die neue Wirtschaftlichkeitsprüfung 2008 3. Achtung, Fehler! Änderung im Skript der Festzuschuss- Veranstaltung vom 07.04. und 09.04.2008 4. Neue Patienteninformation der KZBV zur Kostenerstattung in der GKV 5. Vergütung der Versandkosten in 2008 6. Kostenübernahmeerklärung (HKP) bei Kiefergelenkserkrankung K 1 K 4 7. Generalisierte genetische Nichtanlage von Zähnen 8. Punktwertliste Ersatzkassen II. Quartal 2008 9. Neue Termine für unsere QM-Seminare 10. In eigener Sache 11. Information für das Praxisteam 12. Seminar mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank 13. Fortbildungsveranstaltung des Philipp- 14. Einladung der Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde 15. Einladung zum 12. Fortbildungsabend der Gesellschaft für Implantologie Rundschreiben Nr. 5 vom 09.06.2008 1. Handbuch der KZV Berlin als CD-ROM 2. Mehrkostenvereinbarung mit heilfürsorgeberechtigten Polizeivollzugsbeamten 3. Abrechnung von Besuchsleistungen und Wegegeld 4. Abrechnung zahnärztlicher Behandlungen bei Krankenhauspatienten 5. Der PSI-Code 6. Vergütungsvereinbarung mit der BIG Gesundheit Die Direktkrankenkasse 7. Abrechnung von Zahnstein 8. Abschlagszahlungen während der Urlaubszeit 9. Änderungsvereinbarungen zwischen der KZBV und dem VdAK/ AEV zu 22 und 23 EKV-Z 10. Hinweise zur Verordnung und Bewilligung von Leistungen der gesetzlichen Kranken-

Anlage zum Rundschreiben Nr. 1/2009 Inhaltsverzeichnis der Rundschreiben und Sonderrundschreiben der KZV Berlin 2008 versicherung bei contergangeschädigten Menschen 11. Hotline II. Quartal 2008 12. Lauf in den Sommer am 01.07.2008, 19:00 Uhr 13. Information für das Praxisteam 4/2008 14. Kostenstrukturerhebung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung 15. Fortbildungsveranstaltung des Philipp- 16. QM-Seminare ausgebucht Rundschreiben Nr. 6 vom 17.07.2008 1. Vergütungsverhandlungen 2. Punktwertübersichten III. Quartal 2008 3. Änderung des Gewährleistungsparagrafen 4. Elektronische Gesundheitskarte (egk) 5. Neue Festzuschussbeträge ab 01.07.2008 und Auslieferung von Unterlagen durch die KZBV 6. Gutachten für Parodontologie 7. Einsatz eines Herbstscharniers im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung 8. Aus der Kfo-Abteilung: a) Gebührennummer 01k b) Behandlungsbeginn nach Richtlinie 7 bzw. 8 9. Neuer Ausdruck des KVK-Feldes beim Rezept und der AU-Bescheinigung ab 01.07.2008 10. Neue Telefonanlage 11. Abrechnungsdurchschnitte 12. Handbuch der KZV Berlin 13. Information für das Praxisteam 5/2008 14. Kassenänderungen 15. Wichtige Änderungen bei der AOK Berlin, gültig ab sofort 16. Fortbildungsveranstaltung des Philipp- Rundschreiben Nr. 7 vom 18.08.2008 1. Nächste außerordentliche Vertreterversammlung am 08.09.2008 2. Vergütungsverhandlungen 3. Rückzahlung von HVM-Einbehalten 2007 4. Punktwertübersichten III. Quartal 2008 5. Mögliche Aufhebung der 68er-Regelung 6. Ersatzanfertigung von Kfo- Behandlungsgeräten laut VdAK/ AEV- Vertrag vom 01.01.2005 7. ZE-Abrechnungshilfe für Wiederherstellungsmaßnahmen wurde aktualisiert 8. Bewilligung von HKPs mit Festzuschüssen der Befundklasse 5 9. BEL II ab 01.08.2008 Neue Laborpreise 10. QM-Handbuch 11. Warnung vor Einträgen ins Regionale Ärztebuch 12. Stammtisch der KZV Berlin 13. Seminar mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank 14. Einladung zu einem Fachvortrag am 17.09.2008 15. Fortbildungsveranstaltung des Philipp- 16. Information für das Praxisteam 6/2008 Rundschreiben Nr. 8 vom 15.09.2008 1. In eigener Sache: Stellungnahme zum Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses 2. Stammtisch der KZV Berlin am 06.10.2008 ab 19:00 Uhr 3. Neue Patienteninformation Vollnarkose beim Zahnarzt 4. Nachberechnung des Sprechstundenbedarfs der Ersatzkassen für I/2008 5. Honorar für Füllungen Mehrkostenvereinbarung 6. Hotline III. Quartal 2008 7. Punktwertübersichten IV. Quartal 2008 8. Fortbildungsveranstaltung: Notfälle in der zahnärztlichen Praxis (Theorie) 9. Endokarditis-Prophylaxe 10. Fortbildungsveranstaltung des Philipp- 11. Information für das Praxisteam 7/2008 Rundschreiben Nr. 9 vom 09.10.2008 1. Pflicht zur fachlichen Fortbildung nach 95 d SGB V, Stichtag: 30.06.2009 2. Antworten auf Fragen der IUZB zu unserer Qualitätsmanagement-CD 3. Freie Plätze für QM-Seminar 4. Elektronische Gesundheitskarte (egk) 5. Punktwertübersicht Ersatzkassen IV. Quartal 2008 6. Grundlohnsummensteigerung 2009 7. Erläuterungen zur Anwendung der Festzuschuss- und Zahnersatz-Richtlinien 8. Fortbildungsveranstaltung der KZV Berlin zum Thema: PAR in der täglichen Praxis 9. Kassenfusion 10. Information für das Praxisteam 8/2008 11. Fortbildungsveranstaltung des Philipp- 12. XV. Kongress-Schiffsreise der Brandenburgischen Zahnärzte Rundschreiben Nr. 10 vom 28.10.2008 1. KZV erfolgreich im Schiedsamt! 2. Jetzt ist es offiziell: die 68er-Regelung fällt zum 01.01.2009 3. Recall BIG-Vertrag

Anlage zum Rundschreiben Nr. 1/2009 Inhaltsverzeichnis der Rundschreiben und Sonderrundschreiben der KZV Berlin 2008 4. Aktuelle Übersicht der Sonstigen Kostenträger 5. Aufbewahrungsfristen 6. QM-Anwenderseminar am 28.11.2008 7. In eigener Sache: Personalversammlung am 20.11.2008 8. Information für das Praxisteam 9/2008 9. Fortbildungsveranstaltung des Philipp- Rundschreiben Nr. 11 vom 28.11.2008 1. Neue Verwaltungskostenbeiträge ab 01.01.2009 2. HVM-Widersprüche 3. Aus unserer Kfo-Abteilung: Behandlungsbeginn nach Richtlinie 7 bzw. 8 4. Aus unserer Kfo-Abteilung: Hinweis zur Abrechnung der Gebührennummer 130 5. Neue Termine für unsere QM-Seminare 6. Formulare für die Fortbildung nach 95 d SGB V 7. Kassenänderungen 8. Information für das Praxisteam 10/2008 9. Fortbildungsveranstaltung der KZV Berlin zum Thema Update Prophylaxe 10. Fortbildungsveranstaltung des Philipp- Rundschreiben Nr. 12 vom 19.12.2008 1. In eigener Sache: a) Am 02.01.2009 ist die KZV geschlossen b) Posteinwurf bei der KZV 2. Ergänzung zur Mitteilung über neue Verwaltungskostenbeiträge 3. Zahnersatz-Punktwert 2009 4. Information zum Basistarif 5. Vergütungsvereinbarung 2009 mit der IKK 6. Auflösung des Arbeiter-Ersatzkassen- Verbandes (AEV) 7. Der nächste Abgabetermin für die Abrechnungen 8. Punktwertübersicht I. Quartal 2009 9. Punktwertnachberechnungen für das Jahr 2008 10. Neue BEL II-Preise ab 01.01.2009 11. Bundeseinheitliches Kassenverzeichnis (BKV) 2009 Module 2008/2009 12. Kassenänderungen 13. Hotline zur Abrechnung IV/2008 bzw. Dezember 2008 14. PAR-Behandlungen Position 111 15. Information für das Praxisteam 11/2008 16. Fortbildungsveranstaltung des Philipp-

Fax Rückantwort 8 90 04 1 90 ANMELDUNG Zur Teilnahme an den praktischen Übungen Notfälle in der zahnärztlichen Praxis melde ich mich verbindlich an: Samstag, dem 18. April 2009 1. Kurs 09:00 bis 12:00 Uhr 2. Kurs 13:00 bis 16:00 Uhr Veranstaltungsort: Großer Saal der KZV Berlin, Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin. Referenten: Dr. Peter Kircher und Dr. Bernd Möhrke Mit der Abbuchung der Teilnahmegebühr in Höhe von 50,00 pro Teilnehmer von meinem Honorarkonto erkläre ich mich einverstanden. Sofern ein angemeldetes Team nicht an der Fortbildung teilnimmt, verfällt die Teilnahmegebühr. Anmeldeschluss ist Freitag, 06.03.2009 Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt! Für die Teilnahme werden gemäß den Richtlinien der BZÄK/KZBV/DGZMK 4 Fortbildungspunkte vergeben. Namen der Teilnehmer:......... Absender:...... Datum/Unterschrift Praxis- bzw. Nummernstempel

Fax-Antwort an die HypoVereinsbank, Niederlassung Heilberufe (bitte an die Fax-Nr. 0 30 34 00 47 33 faxen) Anmeldung zum Seminar mit der HypoVereinsbank am 13. März 2009 von 15:00 bis ca. 19:00 Uhr Veranstaltungsort: KZV Berlin großer Sitzungssaal im Erdgeschoss Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin Zur Teilnahme an dem Seminar Existenzgründung für Zahnärzte am 13. März 2009 melde ich mich verbindlich an. Die Teilnahmegebühr beträgt inkl. der gesetzlichen MwSt 50,00. Überweisen Sie bitte diesen Betrag auf das Konto der HypoVereinsbank: Kontoinhaber: HypoVereinsbank Kontonummer: 4 15 00 14 07 BLZ: 100 208 90 Sofern eine angemeldete Person nicht am Seminar teilnimmt, verfällt die Teilnahmegebühr. Es werden keine gesonderten Anmeldebestätigungen verschickt. Für die Teilnahme werden, gemäß den Richtlinien der BZÄK/KZBV/DGZMK, 4 Fortbildungspunkte vergeben. Anmeldeschluss ist der 03.03.2009 Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Monique Hildebrandt, Telefonnummer: 34 00 46 44. Name des/der Teilnehmer/innen Anschrift Datum Unterschrift des Praxisinhabers

Information für das Praxisteam 1/2009 Liebes Praxisteam, mit dieser weiteren Ausgabe bieten wir einen speziellen Service an, mit dem wir Ihnen künftig Hilfestellungen bei der Abrechnung geben möchten. Ihr Abrechnungsteam der KZV Berlin 1. Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten ab 01.01.2009 Auf folgende Änderungen weisen wir hin: 1. Ab 01.01.2009 wird es eine gestaffelte Erhöhung der Punktwerte für die Jahre 2009 und 2010 geben. - Für das Jahr 2009 beträgt der Punktwert 1,05 EUR. - Für das Jahr 2010 beträgt der Punktwert 1,07 EUR. - Es ist vorgesehen, dass die Unfallversicherungsträger den zum Zeitpunkt ihrer Ü- berweisung gültigen neuen Punktwert der Abrechnung zu Grunde legen, aber bereits abgerechnete Fälle nicht nachberechnet werden. 2. Für die kieferorthopädischen Leistungen wird nunmehr im Klammerzusatz 1.1 des Abkommens klargestellt, dass auch diese vom Leistungsumfang des Abkommens mit umfasst sind. Hinsichtlich der Anwendbarkeit des BEMA enthält Ziffer 2.1 die Regelung, dass die Vergütung für kieferorthopädische Leistungen bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auf Grundlage des BEMA erfolgt. Darüber hinausgehende erforderliche Leistungen sind nach dem Leistungskatalog der GOZ zu erbringen. Wegen des großen Umfangs fügen wir das Abkommen nicht diesem Rundschreiben bei. Es steht jedoch ab sofort auf der KZV-Internetseite zum Download bereit (www.kzv-berlin.de/handbuch unter E 1). Ihre Ansprechpartnerinnen für den Inhalt des Abkommens: Frau Schmidt 8 90 04-2 48 Frau Danne 8 90 04-2 44 Ihre Ansprechpartnerinnen für die Punktwerte: Frau Rost 8 90 04-1 26 Frau Kretschmann 8 90 04-1 29 Frau Franke 8 90 04-2 71-1 -

Information für das Praxisteam 1/2009 2. Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Neufassung der Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr mit Rechtswirkung ab 01.01.2009 erlassen. Die beigefügten Erläuterungen enthalten eine Darstellung der wesentlichen Inhalte der Richtlinien. Wegen des großen Umfangs fügen wir diese nicht diesem Rundschreiben bei. Sie stehen jedoch ab sofort auf der KZV-Internetseite zum Download bereit (www.kzv-berlin.de/handbuch unter E 2). Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Kopplin-Stejspal 8 90 04-2 19 Frau Schirmer 8 90 04-2 33 3. Röntgenaufnahmen vor jeder PAR Behandlung notwendig Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass zu einer richtlinienkonformen PAR-Behandlung auch die Erstellung von aktuellen Röntgenbildern zur Antragsstellung gehört. In den Richtlinien heißt es unter V. Systematische Behandlung von Parodontopathien (Par-Behandlung): 2. Anamnese und Diagnostik im Hinblick auf den Parodontalzustand Grundlage für die Therapie sind die Anamnese, der klinische Befund (Parodontalstatus) und Röntgenaufnahmen. Die Krankenkasse kann vor der Kostenübernahmeentscheidung diese Unterlagen und den Patienten begutachten lassen. Der Röntgenbefund erfordert aktuelle (in der Regel nicht älter als sechs Monate) auswertbare Röntgenaufnahmen. Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Scarciglia 8 90 04-2 30 Frau Danne 8 90 04-2 44-2 -

Information für das Praxisteam 1/2009 4. Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Ab 01.01.2009 haben sich die acht Ersatzkassen im Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) zusammengeschlossen. Der vdek ist aus dem Verband der Angestellten- Krankenkassen e. V. (VdAK) und dem AEV Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V. hervorgegangen. Damit haben sich nun alle acht Ersatzkassen unter dem Dach des vdek zusammengeschlossen: - Barmer Ersatzkasse - Deutsche Angestellten-Krankenkasse - Techniker Krankenkasse - Kaufmännische Krankenkasse KKH - Gmünder Ersatzkasse GEK - Hamburg Münchener Krankenkasse - HEK Hanseatische Krankenkassse - hkk 5. Formulare: Muster 80 + 81 Die Dokumentation des Behandlungsanspruchs von im Ausland Versicherten (Formular Muster 80) und die dazu gehörige Erklärung (Formular Muster 81) stehen ab sofort auf der KZV-Internetseite zum Download bereit (www.kzv-berlin.de/download). Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Kretschmann 8 90 04-1 29 Frau Rost 8 90 04-1 26 Frau Franke 8 90 04-2 71 6. ZE, PAR und KB: Einreichung der Statusergänzungen 4, 6, 7 und 8 nach Wohnortprinzip bzw. Regionalkennzeichen Die Statusergänzungen 4, 6, 7 und 8 unterliegen jetzt auch dem Wohnortprinzip. Diese Fälle werden zukünftig in dem KZV-Bereich abgerechnet, dem der Versicherte von seiner Krankenkasse zugeordnet ist. Neue Zusammenstellungsformulare sind diesem Rundschreiben beigefügt. Bitte sortieren Sie wie folgt: vdek-kassen mit Regionalkennzeichen 95 oder 97 = Formblatt blau Berliner Primärkassen = Formblatt grün BKK`s und IKK`s (WOP-Kassen) und vdek-kassen mit fremdem Regionalkennzeichen (nicht 95/97!) = Formblatt orange blanko Auf dem rosa Zusammenstellungsformular stehen künftig nur noch der Polizeipräsident in Berlin, Zivildienst, Bundeswehr, Heilfürsorge Bundespolizei, U und J (AOK Berlin) und Asyl/AsA (AOK Berlin U/J). Informationen zur Quartalsabrechnung KCH und KFO erhalten Sie demnächst. - 3 -

Information für das Praxisteam 1/2009 Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Sommer 8 90 04-2 24 Frau Scarciglia 8 90 04-2 30 7. Fusion der IKK-Direkt und der Techniker Krankenkasse In unserem Rundschreiben Nr. 12/2008 haben wir auf die Fusion der IKK-Direkt und der Techniker Krankenkasse hingewiesen. Ergänzend hierzu möchten wir Sie darüber informieren, dass die Krankenversichertenkarten der IKK-Direkt mit Ablauf des 31.12.2008 ihre Gültigkeit verloren haben. Die Versicherten wurden mit einer neuen TK- Versichertenkarte ausgestattet. Bereits in 2008 von der IKK-Direkt getroffene Leistungszusagen für Zahnersatz, Kieferorthopädie, Kiefergelenkserkrankungen oder die Behandlung von Parodontopathien behalten ihre Gültigkeit für die Abrechnung. Es bedarf keiner erneuten Antragstellung bei der TK. Die IKK-Direkt wurde somit zu einer Ersatzkasse. 8. Punktwertübersichten I. Quartal 2009 Die dem Rundschreiben Nr. 1/2009 beigefügten Punktwertübersichten geben Auskunft über die aktuellen Punktwerte der KZV Berlin sowie der fremden Ersatzkassen für das I. Quartal 2009. Auf der Berliner Punktwertübersicht wurde nur der Punktwert für die Berufsgenossenschaft/Eigenunfallversicherung auf 1,05 geändert. Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Kretschmann 8 90 04-1 29 Frau Rost 8 90 04-1 26 Frau Franke 8 90 04-2 71-4 -

Anmeldeformular Bitte per Fax an 030 414 89 67 Seite 1 von 2 (Bitte wenden!) Fortbildungen am Philipp-Pfaff-Institut für Zahnärzte Kontaktdaten: Tel. 030 414725-40 Email: info@pfaff-berlin.de Internet: www.pfaff-berlin.de Strukturierte Fortbildung: Manuelle und Osteopathische Medizin in der ZHK Moderator: Dr. Dirk Polonius (Aschgau im Chiemgau) Erster Termin: 27./28.02.02.2009 (insgesamt 11 Veranstaltungstage; 4 Referenten) Kursgebühr: 2.545,00 Fortbildungspunkte: 86 Weichgewebsmanagement mit und ohne Implantaten im Frontzahnbereich Möglichkeiten und Grenzen Referent: PD Dr. Anton Friedmann (Berlin) Termin: 13.03.2009 14:00 19:00 Uhr und 14.03.2009, 09:00 17:00 Uhr Kursgebühr: 365,00 Fortbildungspunkte: 14 Curriculum Kinder- und Jugendzahnmedizin Moderator: Prof. Dr. Christian H. Splieth (Greifswald) Erster Termin: 27./28.03.2009 (insgesamt 10 Veranstaltungstage; 8 Referenten) Kursgebühr: 2.675,00 (2.410,00 bei Anmeldung bis zum 13.02.2009 und Zahlung bis 27.02.2009) Fortbildungspunkte: 80 Update Zahnheilkunde 2009: Zahnärztliche Arzneitherapie, Milchzahnendodontie, Implantieren im ortsständigen Knochen Referenten: Prof. Dr. Dr. Wilhelm Kirch (Dresden), Prof. Dr. Norbert Krämer (Buckenhof), Dr. Dr. Alexander Tschakaloff (Pinneberg) Termin: 21.03.2009, 09:00 15:45 Uhr Kursgebühr: 65,00 Fortbildungspunkte: 8 Raucherentwöhnung mit Hypnose in der Praxis Erfolgreiche Erweiterung der zahnärztlichen Tätigkeit Referentin: Dr. Elisabeth von Meszynski (Berlin) Termin: 27.03.2009, 14:00 19:00 Uhr Kursgebühr: 175,00 Fortbildungspunkte: 6 Hilfe, ich bin der Wirtschaftlichkeitsprüfung Referent: Rainer Linke (Potsdam) Termin: 27.03.2009, 15:00 19:00 Uhr Kursgebühr: 165,00 Fortbildungspunkte: 5 Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pfaff Berlin und melde mich hiermit verbindlich für die angekreuzte(n) Veranstaltung(en) an. Weitere Informationen in der Kursbörse auf www.pfaff-berlin.de. Titel, Name, Vorname des Teilnehmers Rechnungsadresse Telefon Fax E-Mail

Anmeldeformular Bitte per Fax an 030 414 89 67 Seite 2 von 2 (Bitte wenden!) Fortbildungen am Philipp-Pfaff-Institut für Mitarbeiter Kontaktdaten: Tel. 030 414725-40 Email: info@pfaff-berlin.de Internet: www.pfaff-berlin.de Kostenfreier Informationsabend zur Aufstiegsfortbildung zum/r Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenten/in Referentin: ZÄ Ilona Kronfeld (Berlin) Termin: 11.03.2009; 19:30 Uhr Veranstaltungsort: Philipp-Pfaff-Institut, Aßmannshauser Str. 4-6, 14197 Berlin Update ZFA/ZAH 2009: Energiemanagementtag - Wege in die Zufriedenheit Referenten: Prof. Dr. Dieter Strecker, Karin Thanhäuser (Rutesheim) Termin: 28.02.2009; 09:00 15:30 Uhr Kursgebühr: 55,00 Fortbildungspunkte: 8 (für ZÄ) Lebensbedrohliche Zwischenfälle in der Zahnarztpraxis Referenten: Dr. Natalie Boerger, Dr. Michael Petschler (Berlin) Termin: 07.03.2009; 09:00 17:00 Uhr Kursgebühr: 195,00 Fortbildungspunkte: 10 (für ZÄ) Verhandlungskunst und Konfliktprophylaxe: Effektive Kommunikation -- souverän und fair (Kurs für Mitarbeiter) Referentin: Bärbel Wohlenberg (Seester) Termin: 07.03.2009; 09:00 17:00 Uhr Kursgebühr: 185,00 Perfekte Assistenz in Abformung und Modellherstellung Referent: OA Dr. Wolfgang Hannak (Berlin) Termin: 07.03.2009; 09:00 17:00 Uhr Kursgebühr: 195,00 Zahnersatzabrechnung nach den Festzuschuss-Richtlinien Referentin: Gudrun Sieg-Küster (Wülfrath) Termin: 21.03.2009; 09:00 17:00 Uhr Kursgebühr: 185,00 Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pfaff Berlin und melde mich hiermit verbindlich für die angekreuzte(n) Veranstaltung(en) an. Weitere Informationen in der Kursbörse auf www.pfaff-berlin.de. Titel, Name, Vorname des Teilnehmers Rechnungsadresse Telefon Fax E-Mail Kennziffer: KZV_RS_022009 Ort, Datum Unterschrift