Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)

Ähnliche Dokumente
RECHTSFORMVERGLEICH. Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt))

Gründung einer Personengesellschaft

Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen. Dipl.-Betriebswirt (FH) / steuerberater ROGER GÖLZ Bensheim mail@mehr-beratung.de Tel.

KANZLEI NICKERT WIR DENKEN SCHON MAL VOR.

Unternehmensteuerrecht SS Dr. Marcel Krumm

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit

Ringvorlesung Entrepreneurship an der HAW Hamburg (WS 2016/17) Geeignete Rechtsformen für Startups

Unternehmensformen für Existenzgründer unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten

Fragen und Antworten zur GmbH und zu Personengesellschaften

FAQ - Unternehmensgründung

Übungsskript 9 zur Vorlesung. Monetäre BWL

Unternehmensteuerreform 2008

EBCL Wirtschaftsrecht

Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring. Steuerbelastungsvergleiche verschiedener Rechtsformen. Kompaktwissen für Berater. Steuerlasten im Vergleich

Teil E: Laufende Besteuerung IV. Kapitalgesellschaften

Besteuerung der Gesellschaften

Gesellschafter. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. Entgelt. 1 Merkmale einer Beschäftigung HI660861

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die Thesaurierungsbegünstigung nach 34a EStG

Barausschüttung 2,4000 2,4000 2,4000. aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000 0,0000 0,0000

Rechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Rechtsformen für Unternehmen

Outsourcing & Beteiligungen. Folie Nr. 1

Kommanditgesellschaft

Existenzgründertag Weinheim

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

StB Dipl.-Wirtsch.-Ing. Egon Schawe Die optimierte Gestaltung der Transaktion Steuereffizienz mit Extrarendite!

Rechtsformwahl für Gründer

Das Optionsrecht der französischen Kapitalgesellschaft zur Personenbesteuerung als steuerliches Gestaltungsmittel für deutsche Unternehmen

SS VO Finanzrecht KSt SS

Gesellschaftsrechtliche Aspekte. der Unternehmensgründung. öffentlicher Notar Mag. Klaus Schöffmann

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Mag. Klaus Schöffmann. Notarsubstitut. Gesellschaftsrechtliche Aspekte der Unternehmensgründung. BUILD! Referat Klagenfurt, im Oktober 2002

Bescheinigung vom Seite 1 von 3. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Energy Stock Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr:

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Dipl. Kfm. Jörg Bringmann Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Rechtsformen und Firmierung

RECHTSFORMWAHL UND STEUERLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr:

Das Finanzamt als stiller Teilhaber

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Bescheinigung vom Seite 5 von 10. Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH

Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.

Offene Handelsgesellschaft (ohg)

Einzelunternehmen, UG oder besser GmbH? Eine Entscheidungshilfe für die richtige Rechtsform.

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Flex React 3/2018 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr:

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre

STEUERLICHE BEHANDLUNG

Gesellschafts- und steuerrechtliche Betrachtungen zur Unternehmergesellschaft bzw. Ein-Mann-GmbH/-KG

Ertragsteuerlicher Belastungsvergleich

KoNet-Existenzgründerseminar 5. November 2011

Gründung einer Personengesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Gewerbesteuer in Berlin

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-RENT. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht

Überblick über die häufigsten Gesellschaftsformen

6. Was ist mit der Sozialversicherung 7. Beteiligung und Verkauf. 8. Kosten und Steuern

KoNet-Existenzgründerseminar 8. November 2014

Rechtsformwahl für Gründer

Haftungsbeschränkung durch die Rechtsformwahl: GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)

Haftungsbeschränkung durch die Rechtsformwahl: GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)

Besteuerung der Gesellschaften

Checkliste Abgeltungssteuer

Handelsrechtliche und steuerliche Behandlung der Limited (Ltd.) und der Ltd. & Co. KG

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Einheitliche Besteuerung aller in den Unternehmen thesaurierten Gewinnen, unabhängig von der Rechtsform

Einkommensteuer und Steuerwirkungslehre

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-TOTAL-RETURN-CASH+. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Lösung zu den Wiederholungsfragen zur Vorlesung BStG (Übungsaufgaben, grds. keine Besprechung im Unterricht)

EXISTENZ 2016 Personenunternehmen oder GmbH? - Haftungsbeschränkung mit UG billiger? -

B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Fall 1

7 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Fachkundig beraten. 6. Branchentreffen Erneuerbare Energien Bürgerenergieprojekte nach dem neuen EEG. Dr. Reiner Gay Nürnberg 15.

Wien. An die Raiffeisen Immobilien Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. (nachfolgend: die Gesellschaft):

Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Steuern. eine Erehebungstechnik der Einkommensteuer (Vorauszahlung) Quellensteuerabzug

Einführung in die Betriebswirtschaftslehre für Nicht- Wirtschaftswissenschaftler: Kapitel 10. Prof. Dr. Leonhard Knoll

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Steuern steuern Erfolg sichern

Brennerei und Rechtsform eine Rundschau durch Steuer-, Genossenschafts- und Monopolrecht

UNTERNEHMENSGRÜNDUNGEN

Einflussfaktoren auf die Wahl der Rechtsform - 1

KANZLEI KRÜGER Steuerberater Rechtsanwalt DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei Unternehmensgründungen

Rechtsformen von Gesellschaften. Systematisierung der Grundstrukturen von Mitgliedsschafts- und Haftungsformen

Abfindungen Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland

Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab )

einer GmbH und einer GmbH & Co. KG

Rechtsformwahl bei der Existenzgründung - Möglichkeiten und Auswirkungen -

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Apollo Ausgewogen

Rechtsformen Rechtsformen im Überblick Entscheidungskriterien Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar

Die duale Einkommensteuer. Theoretisches Konzept, Vergleich: Skandinavische Länder und Österreich. Endpräsentation

Gesellschaft Personengesellschaften

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung

Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster S St 2 (Rhld) S St (MS)

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Transkript:

Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-, zivil- und gesellschaftsrechtliche Aspekte. Bei der Wahl der richtigen Rechtsform sollte daher unbedingt ein Experte zu Rate gezogen werden. Gründungskosten Kapital Geringe Kosten: der Gesellschaftsvertrag ist formfrei, Handelsregister- Eintragungsgebühr Gründsätzlich kein Mindestkapital erforderlich. Der Gesellschafter leistet eine Kapitaleinlage in frei wählbarer Höhe; die Einlage einer Arbeitsleistung ist möglich. Höhere Kosten: der Gesellschaftsvertrag ist notariell zu beurkunden, Handelsregister- Eintragungsgebühr Mindestkapital einer GmbH beträgt 25.000,00, davon muss mindestens die Hälfte bar einbezahlt werden. Ein Gesellschafter muss eine Mindeststammeinlage i.h.v. mindestens einem Viertel des Nennbetrags seines Geschäftsanteils leisten ( 5 Abs. 1 7 Abs. 2 GmbHG)

Haftung Entnahmen/ Ausschüttung Steuersubjekt/ Besteuerungssystematik GbR, PartG, OHG: Gesellschafter sind persönlich haftende Gesellschafter. Für die KG gilt: Es muss zumindest ein Gesellschafter ein Komplementär sein, die restlichen Gesellschafter sind Kommanditisten. Komplementäre haften unbeschränkt. Kommanditisten haften grundsätzlich nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Die Höhe der Hafteinlage ist frei wählbar und wird im Handelsregister eingetragen. OHG- Gesellschafter/Komplementär: Entnahme prinzipiell immer möglich. Kommanditist: nur ein Gewinnentnahmerecht. Transparenzprinzip: Nur der Gesellschafter ist Steuersubjekt (ausgenommen die Gewerbesteuer). Die Gesellschaft hat ihren Gewinn/Verlust zu ermitteln, dieser Gewinn/Verlust ist jedoch nicht von der Gesellschaft zu versteuern, sondern ist entsprechend den Beteiligungsverhältnissen ihrer Gesellschafter aufzuteilen. Der Gewinn-/Verlustanteil unterliegt bei den Beschränkte Haftung; eigenkapitalersetzenden Leistungen (z.b. Gesellschafterkredite an nicht kreditwürdige Kapitalgesellschaften). Verschuldensabhängige Geschäftsführer-Haftung (z.b. für Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, verspätete Anmeldung der Insolvenz) Ausschüttung des Bilanzgewinnes aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses. Trennungsprinzip: Die Gesellschaft ist Steuersubjekt und unterliegt mit ihrem Gewinn der Körperschaftsteuer (KSt) und der Gewerbesteuer (GewSt). Die Gewinnausschüttungen (Dividenden) der Kapitalgesellschaft an eine an ihr beteiligte natürliche Person werden wiederum mit der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) endbesteuert. Die

Verlustausgleich Gesellschaftern der Einkommensteuer (ESt). Sonderbilanzen der Gesellschafter (z.b. für Firmenwert bei Beteiligungserwerb) ergänzen die Ergebnisermittlung. Bei den Gesellschaftern ist im Rahmen der ESt die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 380 % anrechenbar. Aufgrund des Transparenzprinzips werden Verluste den Gesellschaftern direkt zugerechnet. Kapitalertragsteuer ist von der Kap.Ges. an das Finanzamt abzuführen. Der Gesellschafter hat jedoch die Möglichkeit, die Dividenden zu veranlagen, wenn die Steuer aufgrund seines persönlichen Einkommensteuersatzes niedriger ist. Die Abgeltungsteuer wird in diesem Fall auf die Einkommensteuer angerechnet und mit dem übersteigenden Betrag erstattet. Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Kapitalgesellschaftsbeteiligung sind in Höhe von 95 % steuerfrei ( 8b KStG). Anders als bei Personengesellschaften, ist die Gewerbesteuer bei den Gesellschaftern nicht einkommensteuerlich anrechenbar. Aufgrund des Trennungsprinzips bleiben die Verluste grundsätzlich bei der Gesellschaft. Verlustvor- und - rücktrag möglich.

Thesaurierung Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Sozialversicherung Seit dem Veranlagungszeitraum 2008 gilt für Personengesellschaften ein besonderer Steuersatz für thesaurierte Gewinne von 28,25 % zzgl. Solidaritätszuschlag 5,5 % (gesamt 29,8 %). Die begünstigte Besteuerung wird auf Antrag gewährt. Spätere Entnahmen aus den begünstigt besteuerten Gewinnen sind nachzuversteuern. Der Steuersatz beträgt 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag ( 34a EStG) Ertragsteuerlich ist kein Dienstverhältnis möglich; die Dienstleistungen stellen daher grundsätzlich einen Vorweggewinn dar, können im Gesellschaftsvertrag aber auch als sog. Tätigkeitsvergütung ausgestaltet werden (gleiches gilt auch für sonstige Vergütungen, wie Miete, Zinserträge etc.). Mitunternehmer unterliegen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter in der Regel keiner Sozialversicherungspflicht. Wird der Gewinn nicht auf die Gesellschafter ausgeschüttet, entfällt die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) von 25 % und es kommt nur zur Körperschaftsteuer-Belastung von 15 % sowie einer Gewerbesteuerbelastung je nach Hebesatz der Gemeinde, in der die Gesellschaft ihren Sitz hat. Gesamtsteuerbelastung je nach Gewerbesteuerbelastung durchschnittlich 29,8 %. Bei Ausschüttung Gesamtsteuerbelastung bei Hebesatz 410 % von ca. 48 %. Fremdübliche Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft sind ergebniswirksam. Gesellschafter unterliegen in der Regel keiner Sozialversicherungspflicht. Gesellschafter, die in der GmbH als Arbeitnehmer

gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, sind im Allgemeinen versicherungspflichtig. Geschäftsführer, die nicht Gesellschafter sind, unterliegen im Regelfall der Sozialversicherungspflicht. Ausnahmen gelten im Hinblick auf die Kranken- und Pflegeversicherung, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Am Unternehmen beteiligte Gesellschafter- Geschäftsführer sind, sofern sie einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft geltend machen können, nicht als abhängig Beschäftigte zu beurteilen und damit nicht sozialversicherungspflichtig. Für die Beurteilung der Versicherungspflicht kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse in der GmbH an. Trägt der GmbH- Gesellschafter- Geschäftsführer aufgrund seiner Gesellschafterstellung ein Unternehmerrisiko, ist er in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig. Bei einer Beteiligung von mindestens 50 % am GmbH- Kapital kann allgemein von einer Sozialversicherungsfreiheit ausgegangen werden.

Stand: 2. Januar 2017 ausgegangen werden. Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Sollten Sie spezielle Fragen zu einem der Themen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.