Aktuelle Informationen auf dem Gebiet Steuern, Recht und Wirtschaft MANDAT aktuell Die September-Numme bringt: Entwurf einer Novelle des Einkommensteuergesetzes Übersehen Sie nicht
Der Nationalrat der Slowakischen Republik behandelte im Juni 2015 den Regierungsentwurf eines Gesetzes, mit dem das Umsatzwertsteuergesetz geändert und ergänzt werden soll und leitete ihn zur Behandlung in der zweiten Lesung weiter, die Ende des Jahres 2015 stattfinden soll. Bedeutendste Änderung dieses Gesetzentwurfs ist die besondere Regelung der Ist-Versteuerung der Umsatzsteuer für Waren und Dienstleistungen. Kleinen und mittelständischen Firmen mit einem Jahresumsatz bis 75 000 Euro ermöglicht der Staat somit, dass die Umsatzsteuer erst nach Vereinnahmung des Entgeltes für Waren und Dienstleistungen durch Abnehmer abzuführen ist. In der Praxis heißt das, wenn ein Abnehmer einen Lieferanten nicht rechtzeitig bezahlt, zum Beispiel nicht im August, sondern erst im Dezember, führt der Lieferant die Umsatzsteuer auch erst am Ende des Jahres ab. Bezahlt ein Abnehmer nur einen Teil des Gegenwertes der erhaltenen Ware oder Dienstleistung, entsteht das Recht auf Steuerabzug im Verhältnis zur gezahlten Summe. Es handelt sich also um einen Aufschub der Steuerpflicht, der jedoch andererseits mit dem gleichen Prinzip im Zusammenhang mit der Anwendung des Rechts auf Steuerabzug aus erhaltenen Waren und Dienstleistungen verbunden ist. Ist ein Umsatzsteuerpflichtiger in der Position des Lieferanten mit Ist-Versteuerung, beeinflusst dieser Sachverhalt grundsätzlich auch den Abnehmer, also den Steuerpflichtigen, dem das Recht auf Abzug der Umsatzsteuer am gleichen Tag entsteht, an dem die Steuerpflicht des Lieferanten entsteht. Roman Ferjanc e-mail: roman.ferjanc@mandat.sk Tel.: +421 2 571042-12 Laut den neusten Informationen haben Ministerium der Finanzen der Slowakischen Republik und Interessengemeinschaften der Unternehmer eine Erhöhung des Grenzwertes des Jahresumsatzes von 75 000 Euro auf 100 000 Euro vereinbart. Es ist davon auszugehen, dass das Parlament diesen Grenzwert im Herbst 2015 auch genehmigen wird. Die europäische Umsatzsteuerrichtlinie lässt einen Jahresumsatz für die Anwendung der Ist- Versteuerung der Umsatzsteuer in Höhe von 500 000 Euro (in einigen Fällen sogar bis 2 000 000 Euro) zu. Da das Ziel der Novelle insbesondere die Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen ist, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Grenzwert von 100 000 Euro überschritten wird. Die neue Ist-Versteuerung der Umsatzsteuer können kleine und mittelständische Unternehmen nur in der Slowakei anwenden (d. h. für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen in der Slowakei; grenzüberschreitende Geschäfte sind von dieser Regelung ausgenommen) und die Novelle des Gesetzes wird voraussichtlich ab dem 1. Januar 2016 wirksam. Vorteile kleine und mittelständische Unternehmen werden den Staatshaushalt nicht mehr kreditieren, sondern die Umsatzsteuer erst nach Vereinnahmung der Finanzmittel vom Abnehmer abführen, 1
die finanzielle Situation von Lieferanten, die oftmals sehr lange auf die Bezahlung der von ihnen ausgestellten Rechnungen warten (in der Slowakei beträgt die durchschnittliche Dauer bis zur Bezahlung einer Rechnung 42 Tage), wird verbessert, die Zahlungsdisziplin von Abnehmern wird verbessert, voraussichtlich positiver Cash-Flow in den Staatshaushalt im Jahr 2016 in Höhe von ca.18 Mio. Euro. Nachteile Erhöhung des administrativen Aufwands Überwachung der Rechnungen erforderlich, ob sie bezahlt wurden, ob sie richtig bezeichnet wurden und ob der Lieferant im Verzeichnis der Finanzverwaltung aufgeführt ist; doppelte Erfassung für Umsatzsteuerzwecke und bei der Einreichung des Kontrollberichts zur MwSt., Abnehmer können keine übermäßigen Abzug anwenden, sofern sie die Rechnung eines Lieferanten nicht bezahlt haben, Unternehmer müssen ihre Rechnungslegungssysteme aktualisieren, damit sie die Rechnungen im Verfahren der neuen Ist-Versteuerung erfassen können, für einen Verstoß gegen die neuen Regelungen der Umsatzsteuerzahlung kann das Finanzamt eine Strafe bis zu 10 000 Euro verhängen, regelmäßige Überwachung der Lieferanten (die das neue Umsatzsteuersystem anwenden) bei Lieferanten im Unternehmensverzeichnis, das auf der Webseite der Marian Vojtek e-mail: marian.vojtek@mandat.sk Tel.: +421 2 571042-22 Risiken möglicher Druck von großen Unternehmen auf ihre Lieferanten bei Vertragsabschlüssen, das neue Verfahren der Ist-Versteuerung der Umsatzsteuer nicht anzuwenden. Grundanforderungen bei der Anwendung des neuen Umsatzsteuerverfahrens Lieferanten von Waren und Dienstleistungen müssen auf Rechnungen folgende Information anführen: Die Steuer wird nach der Ist- Versteuerung abgeführt. Führt ein Lieferant diese Information nicht auf seiner Rechnung an, kann der Abnehmer die darin enthaltene Umsatzsteuer in Abzug bringen. Im Interesse des Abnehmerschutzes darf ein umsatzsteuerpflichtiger Lieferant eine schon ausgestellte Rechnung nicht durch Ergänzung mit der genannten Information verändern. Lieferanten, die die neue Ist-Versteuerung der Umsatzsteuer nutzen möchten, müssen dem Finanzamt diesen Sachverhalt bis zum Ende des Kalendermonats schriftlich mitteilen, in dem sie mit der neuen Ist- Versteuerung der Umsatzsteuer beginnen möchten. 12
Das Portal der Finanzverwaltung wird ein Verzeichnis der Lieferanten führen, die die neue Ist-Versteuerung der Umsatzsteuer nutzen. Ein Umsatzsteuerpflichtiger kann die Nutzung der neuen Ist- Versteuerung der Umsatzsteuer am letzten Tag eines Kalendermonats beenden und teilt dem Finanzamt die Beendigung der Nutzung derneuen Ist-Versteuerung der Umsatzsteuer innerhalb von 5 Tagen nach dem Ende des Besteuerungszeitraums mit. Ein Umsatzsteuerpflichtiger muss das neue Umsatzsteuerverfahren beenden, wenn: er im laufenden Kalenderjahr den festgelegten Umsatz erreicht (75 000 Euro, nach voraussichtlicher Erhöhung 100 000 Euro), er Mitglied einer Umsatzsteuergruppe wird, gegen ihn ein Insolvenzantrag gestellt wird oder er in Liquidation ist, er ohne Liquidation aufgelöst wird, er eine natürliche Person ist, die das Gewerbe nach dem Tod eines Umsatzsteuerpflichtigen übernimmt. Robert Jex e-mail: robert.jex@mandat.sk Tel.: +421 2 571042-13 ÜBERSEHEN SIE NICHT Laut Statistik könnten annährend 125 000 Umsatzsteuerpflichtige (von insgesamt ca. 200 000 Umsatzsteuerpflichtigen) zur neuen Ist-Verteuerung der Umsatzsteuer wechseln. Wir werden die Entwicklung dieser Novelle des Umsatzsteuergesetzes aufmerksam verfolgen und Sie über die Verabschiedung im Nationalrat informieren. Wichtige Termine Eine Übersicht der wichtigen Termine im September 2015 finden Sie auf unserer Webseite http://www.mandat.sk/ 13
ÜBER UNS Die MANDAT CONSULTING, k.s. und MANDAT AUDIT, s.r.o. wurden im Jahre 2004 als Steuerberatungs- und Prüfungsgesellschaft gegründet. Während unserer ganzen Existenz bieten wir Dienstleistungen im Bereich der Steuerberatung, Buchhaltung und Prüfung kleinen, mittleren und multinationalen Konzernen. Langjährige Erfahrung in Zusammenarbeit mit ausländischen Beratungsgesellschaften, gepaart mit der Kompetenz slowakischer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer garantiert eine allseitige und fachgerechte Beratung unserer Klienten, die auch Großteils aus den Reihen bedeutender ausländischer Investoren kommen. Im Bereich von uns angebotenen Dienstleistungen sind 41 qualifizierte Mitarbeiter im Einsatz. Informationen in diesem Material sind nur informativ. MANDAT CONSULTING, k.s. übernimmt keine Haftung für Beschlüsse, die der Leser aufgrund dieser Ausgabe macht. Wenn Sie den Namen einer anderen Person hinzufügen möchten Ihres Unternehmens in der Liste den Begünstigen MANDAT aktuell, bitte kontaktieren Sie uns per Email auf: news@mandat.sk Bei Interesse um weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter. 14