Neue Impulse für den Wohnungsbau. Neue Förderrichtlinien und das Sonderprogramm für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf

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Transkript:

Neue Impulse für den Wohnungsbau Neue Förderrichtlinien und das Sonderprogramm für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf

Aufbau der Wohnraumförderung Normalprogramm: (überarbeitet) Grundförderung für alle Zielgruppen Sonderprogramm: (neu) Förderung für Gebiete mit erhöhter Wohnungsnachfrage

Normalprogramm 1. Wohneigentum 2. Mietwohnraum Ziel: Förderung für alle Zielgruppen der sozialen Wohnraumförderung 3

Normalprogramm - Wo kann gefördert werden? Bisher: ausschließlich in 1. Stadterneuerungsgebieten 2. Nachrangig in Zentralen Orten gem. LEP Künftig: Im ganzen Land! 1. Ober- und Mittelzentren 2. Grundzentren 3. andere Gebiete 4

Normalprogramm - Neue Förderkulisse 1. Ober- und Mittelzentren 2. Grundzentren 3. andere Gebiete 5

Normalprogramm - Wie kann gefördert werden? Bisher: Förderung als Baudarlehen Zinssatz 1,9% p.a. nominal für Dauer der Laufzeit Laufzeit: bis zu 30 Jahre Als nachrangiges Darlehen Künftig: Förderung als Baudarlehen Zinssatz zwischen 0,5% und 0,7% p.a. nominal, 10 Jahre fest Laufzeit: bis zu 30 Jahre Als nachrangiges Darlehen 6

Normalprogramm - Was kann gefördert werden? 1. selbstgenutztes Wohneigentum: 2. Mietwohnraum: 1. Neubau/Ersterwerb 2. Umbau zu Wohnraum 3. Hilfe für behinderte Menschen 1. Neubau 2. Umbau zu Wohnraum 3. Wohnungsmodernisierung 4. Wohnungsmodernisierung 7

Normalprogramm - Fördersätze Bisher: 1. Neubau/Ersterwerb: 500 Euro je Quadratmeter 2. Umbau zu Wohnraum: 400 Euro je Quadratmeter 3. Hilfe für Behinderte Menschen: 8 Aufstockungsdarlehen von bis zu 15.000 Euro für spezifische Bedarfe (nur bei Förderung von Wohneigentum) Künftig: 1. Neubau/Ersterwerb: 600 Euro je Quadratmeter 2. Umbau zu Wohnraum: 500 Euro je Quadratmeter 3. Hilfe für Behinderte Menschen: Aufstockungsdarlehen von bis zu 15.000 Euro für spezifische Bedarfe (nur bei Förderung von Wohneigentum)

Normalprogramm - Fördersätze Bisher: 4. Wohnungsmodernisierung 80% der förderbaren Kosten Maximal 50.000 Euro je Wohnung (Mindestaufwand von 12.500 Euro) Maximal 65.000 Euro je Wohnung bei barrierefreier Herrichtung Künftig: 4. Wohnungsmodernisierung 80% der förderbaren Kosten Maximal 50.000 Euro je Wohnung (Mindestaufwand von 12.500 Euro) Maximal 65.000 Euro je Wohnung bei barrierefreier Herrichtung 9

Normalprogramm Wohneigentum - Einkommensgrenzen Einkommensgrenzen als Voraussetzung: Haushaltsgröße Einkommensgrenze /Jahr entsprechendes Wohneigentum Bruttoeinkommen* 1 Person 19.500 28.857,14 2 Personen 30.000 43.857,14 3 Personen 37.500 54.571,43 4 Personen 45.000 65.285,71 je weitere Person 7.500 - Kinderzuschlag 900 - *für Arbeitnehmer, ohne Kindergeld, bei pauschalem Abzug 10

Normalprogramm Mietwohnraum - Bindungen 1. Belegungsbindung: 10 Jahre ab Bezugsfertigkeit für Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins Einkommensgrenzen für Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins: Haushaltsgröße Einkommensgrenze /Jahr entsprechendes Wohnberechtigungsschein Bruttoeinkommen* 1 Person 16.900 25.142,86 2 Personen 26.000 38.142,86 3 Personen 32.500 47.428,57 4 Personen 39.000 56.714,29 je weitere Person 6.500 - Kinderzuschlag 780 - *für Arbeitnehmer, ohne Kindergeld, bei pauschalem Abzug 11

Normalprogramm Mietwohnraum - Bindungen 2. Mietbindung, -obergrenzen (Eingangsmiete) Räumlicher Geltungsbereich (Gebiet) Fördergegenstand Neubau Modernisierung Saarbrücken 5,40 /m² 4,90 /m² Mittelzentren sowie die Verflechtungsbereiche der Landeshauptstadt Saarbrücken und der Mittelstadt Völklingen 5,10 /m² 4,60 /m² übrige Gemeinden 4,70 /m² 4,20 /m² bei Barrierereduzierung + 0,50 /m² bei Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 + 1,00 /m² 12

Sonderprogramm für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf 1. Mietwohnraum 2. Wohneigentum Ziel: Verbreiterung des Angebots, Schwerpunkt auf Neuschaffung 13

Sonderprogramm: Was kann gefördert werden? 1. selbstgenutztes Wohneigentum: 2. Mietwohnraum: 1. Neubau/Ersterwerb 2. Umbau zu Wohnraum 1. Neubau 2. Umbau zu Wohnraum 14

Sonderprogramm: Wie kann gefördert werden? Bisher (keine Sonderförderung): Förderung als Baudarlehen Zinssatz 1,9% p.a. nominal für Dauer der Laufzeit Als nachrangiges Darlehen Künftig: Förderung als Baudarlehen Zinssatz zwischen 0,2% und 0,7% p.a. nominal, 10 Jahre fest Als nachrangiges Darlehen Neu: Tilgungszuschuss 15

Sonderprogramm Mietwohnungsbau Wo kann gefördert werden? Ober- und Mittelzentren entlang der Siedlungsachse 1. Ordnung 16

Sonderprogramm Mietwohnraum - Fördersätze Bisher (alte Sätze Normalprogramm): 1. Neubau: 500 Euro je Quadratmeter 2. Umbau zu Wohnraum: 400 Euro je Quadratmeter Künftig: 1. Neubau: 1.000 Euro je Quadratmeter 2. Umbau zu Wohnraum: 900 Euro je Quadratmeter 17

Sonderprogramm Mietwohnraum - Bindungen 1. Belegungsbindung: 15 Jahre ab Bezugsfertigkeit für Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins Einkommensgrenzen für Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins: Haushaltsgröße Einkommensgrenze /Jahr entsprechendes Wohnberechtigungsschein Bruttoeinkommen* 1 Person 16.900 25.142,86 2 Personen 26.000 38.142,86 3 Personen 32.500 47.428,57 4 Personen 39.000 56.714,29 je weitere Person 6.500 - Kinderzuschlag 780 - *für Arbeitnehmer, ohne Kindergeld, bei pauschalem Abzug 18

Sonderprogramm Mietwohnraum - Bindungen 2. Mietbindung, -obergrenzen (Eingangsmiete) Räumlicher Geltungsbereich (Gebiet) Saarbrücken Mittelzentren Fördergegenstand Neuschaffung 5,90 /m² 5,90 /m² 19

Sonderprogramm Mietwohnraum Tilgungszuschuss Bisher: Reines Baudarlehen Künftig: Bei Verlängerung der Belegungsbindung auf 20 Jahre: Tilgungszuschuss: D.h. Erlass von 25% der Darlehenssumme zum Zeitpunkt des Beginns der Rückzahlung. D.h. z.b. 1.000 Euro/m² Darlehen, Tilgung nur noch 750 Euro/m² Win-Win: Land: längerer Bestand der Belegungsbindung Investor: attraktivere Förderung 20

Sonderprogramm Wohneigentum Wo kann gefördert werden? Fördergebiet 21

Sonderprogramm Wohneigentum: Wie kann gefördert werden? Bisher (alte Sätze Normalprogramm): 1. Neubau: 500 Euro je Quadratmeter 2. Umbau zu Wohnraum: 400 Euro je Quadratmeter Künftig: 1. Neubau: 800 Euro je Quadratmeter 2. Umbau zu Wohnraum: 700 Euro je Quadratmeter 22

Sonderprogramm Wohneigentum Tilgungszuschuss Bisher: Reines Baudarlehen Künftig: Bei Familien mit Kindern Tilgungszuschuss möglich: Familien mit bis zu 2 Kindern: 10% der Darlehenssumme Familien mit 3 und mehr Kindern: 15 % der Darlehenssumme D.h. z.b. 800 Euro/m² Darlehen, Tilgung nur noch 720 bzw. 680 Euro/m² 23

Sonderprogramm Wohneigentum - Einkommensgrenzen Einkommensgrenzen als Voraussetzung: Haushaltsgröße Einkommensgrenze /Jahr entsprechendes Wohneigentum Bruttoeinkommen* 1 Person 19.500 28.857,14 2 Personen 30.000 43.857,14 3 Personen 37.500 54.571,43 4 Personen 45.000 65.285,71 je weitere Person 7.500 - Kinderzuschlag 900 - *für Arbeitnehmer, ohne Kindergeld, bei pauschalem Abzug 24

Wann geht s los? Die neuen Richtlinien treten im April 2017 in Kraft. 25