Die geplante Reform der Erwerbsminderungssicherung aus der Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung. Dr. Reinhold Thiede

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Transkript:

Fachgespräch der Hans-Böckler-Stiftung Reform der Erwerbsminderungsrente: Problem gelöst oder zu kurz gesprungen? am 23. Juni 2014 in Berlin Die geplante Reform der Erwerbsminderungssicherung aus der Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung Dr. Reinhold Thiede Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung Deutsche Rentenversicherung Bund 1

Bestandsaufnahme: Reformbedarf in der EM-Rente Durchschnittliche Zahlbeträge der Zugänge in Erwerbsminderungsrente (volle und teilweise Erwerbsminderung) 800 750 700 706 Insgesamt Männer, al Frauen, al Männer, nl Frauen, nl 650 600 596 652 613 550 500 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2

Bestandsaufnahme: Reformbedarf in der EM-Rente 20% Anteil der Grundsicherungsempfänger an allen Beziehern einer GRV-Rente ( Stand: 31.12.2012) 15% 13,4% 12,0% 10% Männer Frauen Insgesamt 10,4% 5% 1,9% 2,4% 2,2% 0% Altersrente ( 65 Jahre Jahre) EM-Rente (< 65 Jahre) 3

Bestandsaufnahme: Reformbedarf in der EM-Rente Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (31.12.2012): Bezieher mit und ohne GRV-Rente 464.836 435.010 31,1 % 72,8 % 68,9 % ohne GRV-Rente mit GRV-Rente 27,2 % Grundsicherung im Alter Grundsicherung bei EM 4

Wirkungsrichtung der Neuregelungen RV-Leistungsverbesserungsgesetz: Grundsätzliche Wirkung der Verbesserungen bei der EM-Rente Verlängerung der Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr Veränderte Bewertung der Zurechnungszeit Anrechung des 61. und 62. Lebensjahres als Zurechnungszeit Volle zusätzliche Rentenanwartschaft bei allen EM-Fällen vor Vollendung des 60. Lebensjahres Anteilige zusätzliche Rentenanwartschaft bei EM-Fällen im 61. und 62. Lebensjahr Keine Verbesserung bei EM-Fällen nach Vollendung des 62. Lebensjahres Höhere Bewertung der Zurechnungszeit, falls die letzten 4 Jahre vor EM- Fall unterdurchschn. Anwartschaft Wirkung tendenziell umso stärker, je früher der EM-Fall (da dann längere Zurechnungszeit) Keine Verbesserung, falls in den letzten 4 Jahren vor EM-Fall keine unterdurchschn. Anwartschaft Keine Verbesserung bei EM-Fällen nach Vollendung des 62. Lebensjahres 5

Modellrechnungen zur Wirkung der Neuregelungen RV-Leistungsverbesserungsgesetz: Modellrechnungen zur Wirkung der Verbesserungen bei der EM-Rente Modellannahmen: Ein Versicherter hat mit 18 Jahren eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen Er hat in den kommenden Jahren zunächst stets durchschnittlich verdient In den letzten vier Jahren vor Eintritt einer vollen Erwerbsminderung hat sich sein Verdienst auf 50 % des Durchschnittsentgelts verringert Rentenabschläge entsprechend der Regelung des 77 Abs. 4 SGB VI (d.h. Rentenabschläge bezogen auf das 63. Lebensjahr, da der Rente mehr als 40 Jahre Versicherungszeit zu Grunde liegen) Variationen des Modellfalls: Eintritt der EM zu unterschiedlichen Lebensaltern 6

Modellrechnungen zur Wirkung der Neuregelungen Modellfall*: Höhe der EM-Rente nach geltendem Recht Bruttorente nach Abschlägen 1.287 1.230 1.158 1.089 974 1.005 1.021 893 30 40 50 60 61 62 63 65 Eintritt der Erwerbsminderung mit *Modellfall: Beschäftigung ab dem 18. Lebensjahr, Durchschnittsverdienst, in den letzten 4 Jahren vor Eintritt der EM: 50 % Durchschnittsverdienst, Akt. Rentenwert: 28,61 7

Modellrechnungen zur Wirkung der Neuregelungen Modellfall*: Auswirkungen der Neuregelungen auf die EM-Rente (Bruttorente nach Abschlägen) Geltendes Recht 1.287 Neuregelung: ZuZeit bis 62 Neuregelung insgesamt 1.230 893 936 1.072 974 1.021 1.072 1.005 1.053 1.072 1.021 1.069 1.072 1.089 1.114 1.158 30 40 50 60 61 62 63 65 Eintritt der Erwerbsminderung mit *Modellfall: Beschäftigung ab dem 18. Lebensjahr, Durchschnittsverdienst, in den letzten 4 Jahren vor Eintritt der EM: 50 % Durchschnittsverdienst, Akt. Rentenwert: 28,61 8

Modellrechnungen zur Wirkung der Neuregelungen Modellfall*: Verbesserungen durch die Neuregelungen Bruttorentenzuwachs nach Abschlägen +179 136 +97 Neuregelung, nur Bewertung der ZuZeit Neuregelung, nur ZuZeit bis 62 51 +67 19 +51 2 +27 43 46 48 49 26 1 +0 +0 +0 30 40 50 60 61 62 63 65 Eintritt der Erwerbsminderung mit *Modellfall: Beschäftigung ab dem 18. Lebensjahr, Durchschnittsverdienst, in den letzten 4 Jahren vor Eintritt der EM: 50 % Durchschnittsverdienst, Akt. Rentenwert: 28,61 9

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Reinhold Thiede Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung Deutsche Rentenversicherung Bund Tel.: 030 865 89 503 Reinhold.Thiede@drv-bund.de 10