Für eine Fortführung der geförderten Altersteilzeit als ein Instrument des flexiblen Übergangs in die Rente. Positionspapier der IG Metall

Ähnliche Dokumente
Tarifrunde Die neue Altersteilzeit

Der Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente i-connection, Hannover, 2. Dezember 2008

Vorschläge zu einem flexiblen Übergang in die Rente (Nachfolgeregelung Altersteilzeit)

Flexible und abgesicherte Übergänge in die Rente Vorschlag des DGB: Die Teilrente ab 60 Jahren

Flexibler Übergang in die Rente. Abschluss des Tarifvertrages zwischen Südwestmetall und IG Metall, gültig ab

A. Ubersicht B. Rahmenbedingungen zu den gesetzlichen Altersrenten

Verhandlungsergebnis Altersteilzeit, 3. September 2008

Detlef Wetzel Zweiter Vorsitzender der IG Metall. Pressekonferenz Gute Arbeit gut in Rente Ergebnisse einer Betriebsrätebefragung der IG Metall

Gesunde Arbeit, gute Rente was das Rentenpaket bringt und was noch zu tun ist. Frankfurt, 24. Juli 2014

Nordrhein-Westfalen. Eisen- und Stahlindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum:

DGB Bundesvorstand (November 2011) Flexible, abgesicherte Übergänge in die Rente ermöglichen!

Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)

Faire Arbeit. Gutes Leben

Bundesrepublik Deutschland. Metallindustrie

Chemie Abschluss 2008 vom 16. April 2008 in Lahnstein

TV Demo II Christian Jungvogel

Überblick Rente wegen Erwerbsminderung Altersrenten

Demografie-Tarifvertrag (D-TV)

Flexibler Übergang in die Rente. Was Unternehmen über den neuen Tarifvertrag wissen müssen

Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu?

u.di informiert Sonderausgabe Nr. 7/09

Tarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV)

Inhaltsübersicht. Seite. I. Überblick 11

Betriebliche und tarifliche Wege für einen flexiblen Übergang in Rente. Claus-Harald Güster Stellv. Vorsitzender der Gewerkschaft NGG

Die Renten steigen jedes Jahr wo ist das Problem? Rente muss für ein gutes Leben reichen. Was passiert, wenn nichts passiert?

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bezirksleitung Baden-Württemberg. Modelle zum Altersausstieg Frank Iwer

Rente mit 63 Was ist zu beachten? Nikolaus Singer Deutsche Rentenversicherung Nord Abteilung Leistungen

Rentenpolitik im Herbst 2012

Rente ab 67? Oder: Rente ab 65 und Erhalt des Altersteilzeitgesetzes!

ABDRUCK. Anliegendes Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. Juni übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

An die Personalabteilungen. der Kirchenämter, Kirchenkreisämter und kirchlichen Verwaltungsstellen. per

Die Beschäftigung älterer Mitarbeiter in der Metall- und Elektro-Industrie

Vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden Möglichkeiten der Erwerbsminderungsrente und Teilrentenmodelle

Übergänge vom Erwerbsleben in Rente: Empirische Entwicklung in den letzten Jahren

ver.di Themen 1. Tarifrunde Rentenkampagne 3. Veranstaltungshinweis

Neue Möglichkeiten für einen flexiblen Übergang von der Erwerbstätigkeit in den Ruhestand

Rentenpolitik nach der Bundestagswahl

Leistungen der Rentenversicherung

Vom Erwerbsleben in den Ruhestand

Die Beschäftigung älterer Mitarbeiter in der Metall- und Elektro-Industrie

Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie Die Lösungsansätze des Chemiepakets

Gestaltungsmöglichkeiten eines belastungsbezogenen Übergangs von Erwerbsarbeit in Altersrente: Tarifliche und betriebliche Fonds

Möglichkeiten zum Ausscheiden aus dem Unternehmen Was tun?!

Ausgleichszahlungen bei vorzeitigem Rentenbeginn und durchgeführtem Versorgungsausgleich gem. 187, 187a SGB VI

IG BCE Bezirk Thüringen

Aktenzeichen: AZ ZI /1#5 Berlin, 5. August 2014 Seite 1 von 2 Anlage: 1

Altersrente für langjährig Versicherte

Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand

Umsetzung des Tarifvertrags Lebensarbeitszeit und Demografie

Durchschnittliches Rentenzugangsalter nach Rentenart

u.di informiert 2/08 Das Drei-Funktionen-Modell der Betrieblichen Altersvorsorge Ergänzungs-, Ersatz- und Ausgleichsfunktion

Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie

Rente und Lebensarbeitszeit

Praxisbeispiele für einen flexiblen Übergang zur Rente. Michael Hadersdorfer Handwerkskammer für München und Oberbayern

Rahmenbedingungen für Ältere Beschäftigte in Deutschland

Rente mit 67 und Flexibilisierung des Übergangs

Dr. Nadine Zeibig, Referat Arbeits- und Sozialrecht, WSI Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

Die aktuelle Renten-Information:

Ihr Personalrat. Technische Universität Berlin. An alle Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter der Jahrgänge 1946 bis 1951

Werkstattbericht Nr. 7/2001. Werkstattbericht. Werkstattbericht

Zur aktuellen Rentenpolitik

A. die Einführung einer abschlagsfreie Rente mit dem 63. Lebensjahr ( 236b SGB VI) sowie

Praxis & Recht. Beschäftigung von Rentnern unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten. Informationsveranstaltung am

Rentenpolitik jetzt und zukünftig

01. Juni Karin Erhard, Vorstandssekretärin IG BCE, VB 5 Tarife/Finanzen. IG BCE, VB 5, Karin Erhard 1

Lebensstandardsicherung Solidarität Generationengerechtigkeit. Herausforderungen und Lösungsansätze zur Reform des Rentensystems

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

Lebensarbeitszeit verlängern aber wie? Auf dem Weg zu einem zukunftsfähigen Arbeitsmarkt in Deutschland

vom 30. Juni 2014 Az.: /34

Das neue Recht der Arbeitszeitkonten

Schnellübersicht. Rentenansprüche richtig beurteilen Abkürzungen. Einführung 9. Gesetzliche Grundlagen einschließlich Anlagen zum SGB VI 45

Erwerbsminderungsrente

Zum werden die folgenden Teile des Rentenpaketes der großen Koalition in Kraft treten. Das hat der Bundestag am beschlossen.

Auswirkungen des Flexirentengesetzes auf die Betriebsrente der kvw-zusatzversorgung

Maßnahmen und Trends auf dem Weg zu einer demografiefesten Personalarbeit in der chemischen Industrie

Stellungnahme. der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. zur Formulierungshilfe zum

Mehr Frauen als Männer beziehen Versichertenrenten

Neue Altersteilzeit ab Bezirk Frankfurt

Altersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen

Arbeitsrecht Aktuell Ich schaffe es nicht mehr. Rente, Vorruhestand und Altersteilzeit

Ergebnisse Umfrage Generationengerechtigkeit. TNS Infratest im Auftrag der IG Metall, April 2014

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung. 1 Geltungsbereich

Altersteilzeit - Tarifvertrag. Zwischen dem BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.v.

Erwerbsminderungsrente 1

Rundschreiben Nr. 1/2012

NEWSLETTER. und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom 8. Dezember 2016

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze

sehr geehrter Herr Benkler, sehr geehrte Damen und Herren,

Tagung von DGB und ver.di Arbeit und Leben im Lebensverlauf am 18. Juni AG 5 Work-Life Balance in der Tarifpolitk

Renten wegen Alters. V&V SozVers Modul 05 / SK. Seminarkonzeption Stand 01/2017 Version

Sehr geehrter Herr Minister, sehr geehrter Herr Dr. Caspers, sehr geehrter Herr Dr. Schirrmacher, verehrte Gäste, meine Damen und Herren!

Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Entgeltumwandlung. für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg

V e r h a n d l u n g s e r g e b n i s vom 18. Februar 2010

Sozial-Info. Rente Februar Die Flexirente. Neuerungen ab dem 14. Dezember 2016

Das Altersteilzeitgesetz (ATG)

// Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten

Altersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

PRESSEGESPRÄCH. 5. März 2012, Stuttgart. Vorsitzender Südwestmetall Dr. Rainer Dulger SÜDWESTMETALL

Transkript:

Für eine Fortführung der geförderten Altersteilzeit als ein Instrument des flexiblen Übergangs in die Rente Positionspapier der IG Metall Frankfurt am Main, 16. Oktober 2007

Für eine Fortführung der geförderten Altersteilzeit als ein Instrument des flexiblen Übergangs in die Rente Positionspapier der IG Metall 1. Funktionen der Altersteilzeit Nach der Verabschiedung des RV-Altergrenzenanpassungsgesetzes ( Rente mit 67 ) hat eine Diskussion um einen flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand begonnen. Die IG Metall begrüßt diese Diskussion, hält eine wertgleiche Fortführung der geförderten Altersteilzeit für zwingend geboten und wird sich mit eigenen Überlegungen an der Debatte um die Ausgestaltung von Altersübergängen beteiligen. Denn Altersteilzeit ist eine Beschäftigungsbrücke und leistet als Integrationsmodell einen Beitrag zur nachhaltigen Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit, ist ein Instrument, das helfen kann, eine ausgewogene Altersstruktur in den Betrieben zu verwirklichen, kann einen Beitrag zur Bewältigung des Strukturwandels in den Betrieben leisten, trägt dazu bei, dass Beschäftigte gesund den Ruhestand erreichen können. Arbeitslosigkeit ist das zentrale Problem der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Initiativen, die darauf zielen, die Beschäftigungsquote der über 50-Jährigen zu erhöhen, sind daher richtig und wichtig. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit und verschleißender Arbeitsbedingungen sind aber in absehbarer Zeit keine grundlegenden Verbesserungen der Beschäftigungschancen von älteren Arbeitnehmern in Sicht. Es ist kaum zu erwarten, dass in Zukunft tatsächlich alle Menschen bis zum 67. Lebensjahr arbeiten können. Um Arbeitslosigkeit im Alter zu vermeiden, braucht es daher neben Initiativen für eine alternsgerechte Gestaltung von Arbeitsbedingungen auch weiterhin Möglichkeiten, sozialverträglich früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden zu können. Eine Option ist dabei die geförderte Altersteilzeit. 2

Von einem Auslaufen der geförderten Altersteilzeit wären auch jüngere Altersgruppen betroffen. Die Beschäftigungschancen der Jugendlichen würden sinken und die Arbeitslosigkeit in dieser Altersgruppe steigen. Denn bisher wird die Wiederbesetzungsregel bei der Altersteilzeit auch genutzt, um die Integration von Ausgebildeten in den ersten Arbeitsmarkt möglich zu machen. Das Altersteilzeitgesetz und die damit verbundene Beschäftigungsbrücke ist praktisch erfahrbare Generationensolidarität. Es ermöglicht den sozialverträglichen vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben und die Wiederbesetzung von Stellen mit jungen Menschen. Die Betriebe und Unternehmen benötigen ein ausgewogenes Verhältnis von erfahrenen Beschäftigten und jungen, aktuell qualifizierten Beschäftigten. Um dies auch in Zukunft sicher stellen zu können, brauchen die Personalverantwortlichen in den Unternehmen kalkulierbare Rahmenbedingungen und transparente Planungssicherheit über das Jahr 2009 hinaus. Denn der demographische Wandel in Verbindung mit erhöhtem Wettbewerbsdruck durch fortschreitende Globalisierung und beschleunigtem technologischen Wandel stellt sie auch zukünftig vor neue Herausforderungen. Darum muss neben der Qualifizierung älterer Beschäftigter auch jungen Menschen der Einstieg in das Arbeitsleben ermöglicht werden. Damit ist die Altersteilzeit auch ein Instrument, das helfen kann, eine ausgewogene Altersstruktur in den Betrieben zu verwirklichen. Schließlich spricht der teilweise hohe Gesundheitsverschleiß an den Arbeitsplätzen für den Erhalt der geförderten Altersteilzeit. Schon heute beendet ein Teil der Beschäftigten das Arbeitsleben nicht durch Erreichen der Regelaltersgrenze für die Rente, sondern durch Arbeitsunfähigkeit. Die Hoffnung, das Problem des gesundheitlichen Verschleißes am Arbeitsplatz erledige sich dank verbesserter Arbeitsbedingungen in naher Zukunft quasi von selbst, geht an der Realität vorbei. Viele Probleme dürften angesichts der zu erwartenden Alterung von Belegschaften eher zuals abnehmen. Vor diesem Hintergrund hätte der Wegfall der Förderung des Altersteilzeitgesetzes einschneidende negative Konsequenzen und könnte dazu führen, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr gesund in die Rente gelangen können. Älteren Arbeitnehmern bliebe ohne Altersteilzeit lediglich die Möglichkeit, mit hohen Abschlägen oder über Erwerbsminderungsrente auszuscheiden. 3

Für diese Rentenart gibt es allerdings hohe Zugangsvoraussetzungen und wird deshalb für zahlreiche Arbeitnehmer nicht möglich sein. Arbeitslosigkeit ist die Folge. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Erwerbsminderungsrente zu verweisen, grenzt außerdem an Zynismus. Ziel muss es bleiben, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht als Invaliden, sondern gesund und zu sozial akzeptablen Bedingungen in Rente gelangen. Ohne dass sie mit Altersarmut konfrontiert werden. 2. Leitlinien der IG Metall Kriterien für eine Nachfolgeregelung für das Altersteilzeitgesetz sind aus Sicht der IG Metall: 1. Die Altersteilzeit muss weiter durch die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Freistellung von Aufstockungszahlungen staatlich gefördert werden. 2. Die Förderung durch die BA muss erhalten bleiben. Dabei ist die IG Metall offen für gezielte Förderungskriterien. So sollte die Wiederbesetzung durch Unter 25- Jährige und Über-50jährige gefördert werden sowie die Einstellung von versicherungspflichtigen Auszubildenden. Damit würden die Beschäftigungschancen von Älteren verbessert und Ausbildung unterstützt. 3. Die Arbeitgeber sind mit zur Finanzierung der Altersteilzeit heranzuziehen. Die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit und die Bewältigung des Strukturwandels in den Betrieben sind Aufgaben, denen sich die Arbeitgeber nicht entziehen dürfen. 4. Die IG Metall ist offen für Überlegungen, bei der Finanzierung und Ausgestaltung der Altersteilzeit neue Wege zu gehen. Diese neuen Finanzierungswege, z.b. die Einbeziehung einer sozial akzeptabel ausgestalteten Teilrente ab 60, dürfen jedoch im Vergleich zur bisherigen Regelung keine negativen Verteilungswirkungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben. Der Einbezug der Teilrente zur Finanzierung der Altersteilzeit ist keine Alternative zur Förderung durch die BA. 4

5. Die Wahlmöglichkeit zwischen unverblockter und verblockter Altersteilzeit hat sich bewährt. Darum muss diese Wahlmöglichkeit erhalten bleiben. 3. Gesetzliche Rahmenbedingungen für tarifpolitische Gestaltung Die Tarifverträge zur Altersteilzeit stellen die praktische Ausgestaltung der Vorschriften des Altersteilzeitgesetzes dar und regeln im Wesentlichen die Einführung sowie die materielle Ausstattung von Altersteilzeit im Betrieb. Die IG Metall hat bisher in ihrer Tarifpolitik dem gesetzlichen Rahmen der Altersteilzeit Rechnung getragen und soweit nur möglich mit tarifvertraglichen Lösungen passgenau ergänzt. Ziel war und ist es, den Beschäftigten einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben zu ermöglichen, ohne ihnen dabei untragbar große Einkommenseinbußen zuzumuten. Dieser Weg ist richtig und soll fortgesetzt werden. IG Metall und Gesamtmetall haben in der M+E-Tarifrunde 2007 eine Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Tarifregelung zum flexiblen Übergang in die Rente abgeschlossen. Gesamtmetall und IG Metall sind sich einig, dass für Betriebe und Beschäftigte im Grundsatz auch künftig ein Bedarf für Modelle zum flexiblen Übergang vom Berufsleben in die Rente besteht. Die bereits erfolgten Änderungen in der Rentengesetzgebung, insbesondere die schrittweise Einführung der Rente mit 67 und die Altersrente für langjährig Versicherte erst ab dem 63. Lebensjahr, gefährden jedoch tarifpolitische Lösungen. Zum einen, weil bei den überbrückenden Zeiträumen künftig wesentliche Elemente (spezieller Rentenzugang) wegfallen sollen, zum anderen, weil die Rentenzugangsgrenzen aus tarifpolitischer Sicht praxisfern sind. Die Lücke zwischen realistischem Austrittsalter und frühestem Rentenbeginn droht derart groß zu werden, dass die Kosten für Altersteilzeit entweder signifikant steigen oder das Absicherungsniveau während der Altersteilzeit bzw. das Rentenniveau für die Beschäftigten gravierend sinkt. Diese zusätzlich entstandenen Belastungen müssen kompensiert werden. Um den Tarif- und Betriebsparteien die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig Regelungen als Ersatz für das Auslaufen der bisherigen ATZ-Förderung zu finden, ist es kurzfristig erforderlich, dass der Gesetzgeber verlässliche Rahmenbedingungen schaffen 5

muss, damit besondere Rentenzugangsmöglichkeiten erhalten bleiben und eine Nachfolgeregelung bei der Altersteilzeit über 2009 hinaus geschaffen wird. Um auch nach dem Jahr 2009 Altersteilzeitmodelle durchführen zu können, sind daher aus Sicht der IG Metall folgende rechtliche Forderungen zu erheben: 1. Die derzeitige Befristungsregelung zur Förderung von Altersteilzeit ist in der Gestalt neu zu regeln, dass auch über das Jahr 2009 eine Förderung durch die BA ermöglicht wird. Dabei sollte die BA-Förderung auf die Tatbestände der Wiederbesetzung durch Unter 25-Jährige und Über-50jährige (keine Leiharbeit) und auf die Einstellung von versicherungspflichtigen Auszubildenden konzentriert werden. 2. Die bisherige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Freiheit von Aufstokkungszahlungen zum Entgelt durch den Arbeitgeber ist auch für die Zeit nach 2009 sicherzustellen. ( 1 ArEV in Verbindung mit 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und 3 Nr. 26 EStG) 3. Der Bezug einer Teilrente im Rahmen eines Altersteilzeitmodells muss ermöglicht werden. Der frühste Rentenzugang bei Teilrente sollte bei 60 Jahre liegen oder es sollte eine eigene Rentenart Teilrente geschaffen werden. Außerdem müssen die Hinzuverdienstgrenzen bei der Teilrente deutlich verbessert werden. Mit der Erfüllung dieser Rahmenbedingung wäre sowohl die Fortsetzung der derzeitigen ATZ als auch hierzu angedachte Alternativmodelle sowohl verblockter als auch unverblockter ATZ möglich ( 42 SGB VI). 4. Die Weitergeltung und Erweiterung von Aufstockungszahlungen von Rentenversicherungsbeiträgen im Rahmen von Altersteilzeitmodellen muss möglich sein, auch wenn die Aufstockung des Entgelts in einer Freistellungsphase durch den Bezug einer Teilrente ersetzt oder ergänzt ( 163 Abs. 5 SGB VI; 168 Abs. 1 Nr. 6 u. 7 SGB VI) wird. 5. Die Beibehaltung eines Rentenzuganges für langjährig Versicherte, spätestens mit Erreichung des 62. Lebensjahres, ist gesetzlich wiederherzustellen ( 36 SGB VI). 6