Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 26. September 2017 Jugend und Familie Tel.: 90227 (9227) - 6046 - I D 1.2 - E-Mail: roger.gapp@senbjf.berlin.de An die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Haushaltsgesetz 2018/2019 Kapitel übergreifend - Bezirke Bericht über Lernmittel 11. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 07.09.2017 Berichtsauftrag Nr.: BJF 21 (Synopse lfd. Nr. 26) Ansatz 2016:./. Ansatz 2017:./. Entwurf Ansatz 2018:./. Entwurf Ansatz 2019:./. Ist 2016:./. Verfügungsbeschränkungen 2017:./. Aktuelles Ist (Stand:./.)./. Gesamtkosten:./. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: SenBildJugFam wird gebeten, dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans 10 einen Bericht über folgende Fragen vorzulegen. Wie lauten die aktuellen Veranschlagungsleitlinien für die Lehr- und Lernmittel? Wie hoch ist die Rücklage (sortiert nach Bezirk/Schulform)? Wie hoch ist die Zuweisung der Lehrund Lernmittel der Bezirke an die Schulen (sortiert nach Bezirk und Schulform)? Wo werden die Lehr- und Lernmittel für die allgemeinbildenden Schulen gebucht? Wie hoch ist die eingestellte Summe für Lernmittel? Welchen Plan verfolgt der Senat mit der eingestellten Summe für Lernmittel? Welche zusätzliche steht pro Schülerin und Schüler der allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung? Wie hoch ist die Summe, die die allgemeinbildenden Schulen pro Schüler und Schülerin als Eigenanteil für Lernmittel erheben dürfen? Wie lautet die Differenz des Eigenanteils für Lernmittel die die allgemeinbildenden Schulen pro Schüler und Schülerin erheben dürfen zu der Summe, die der Senat zusätzlich pro Schü-
2 lerin und Schüler im Haushalt für Lernmittel zur Verfügung gestellt hat? Wie viele Schulen verwenden einen Lernmittelfonds (sortiert nach Schulform und Bezirk)? Wie hoch ist die durchschnittliche Summe, die die Schulen von den Eltern als Eigenanteil erheben (sortiert nach Schulform und Bezirk)? Wie hoch ist die Summe der Schülerinnen und Schüler, die aufgrund von Sozialtransferleitungen und der Teilnahme am BuT vom Eigenanteil für Lernmittel befreit sind? Wo wird dieser Betrag gebucht? Wird der Betrag seitens des Bundes dem Land Berlin erstattet? Wie viele Schülerinnen und Schüler sind vom Eigenanteil befreit? Können Lehr- und Lernmittel nur für analoge Unterrichtsmaterialien verwendet werden oder gilt der Verwendungskreis auch für digitale Lehr- und Lernmaterialien? Welche Form von Materialien umfasst den Anteil der Lernmittel? Können seitens der Schulen zusätzliche Mittel von den Eltern für z.b. Kopien von Arbeitsblättern, Kopien für Noten, Arbeitshefte, Musikinstrumente erhoben werden oder können die Schülerinnen und Schüler werden aufgefordert auf Selbstkostenbasis eine Kopiervorlage für den Unterricht zu vervielfältigen oder schließt sich dies mit der Begleichung des Eigenanteils der Eltern für Lernmittel aus? Es wird gebeten, mit nachfolgendem Bericht den Beschluss als erledigt anzusehen. Gemäß 7 Abs. 5 Schulgesetz von Berlin (SchulG) - Selbstständigkeit, Eigenverantwortung, Qualitätssicherung - erhalten die Schulen u. a. Sachmittel für Lernmittel Lehrmittel und Unterrichtsmaterial einschließlich der Informations- und Kommunikationstechnik (dies beinhaltet Ersatzbeschaffungen und Wartung) Haushaltstechnisch wurden die Lernmittel bis einschließlich 2015 bei dem Titel 52507 und die Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien einschl. der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) bei dem Titel 52509 veranschlagt. Die Ausgaben unterliegen der Veranschlagungsleitlinie für Lehr- und Lernmittel. Im Zeichen der zunehmenden Digitalisierung und des IT-gestützten Lernens stellt es sich immer schwieriger dar, Lern- und Lehrmittel titelgenau voneinander abzugrenzen. Aus diesem Grund, insbesondere aber, um die Eigenverantwortung und Selbstständigkeit der Schulen zu stärken und darüber hinaus die Berechnungen der Veranschlagungsleitlinie Lehr- und Lernmittel zu optimieren, wurde für 2016 ein vereinfachtes Berechnungsverfahren mit den Bezirken abgestimmt und die Titel 52507 und 52509 zu dem Titel 52509 Lehr- und Lernmittel sowie Unterrichtsmaterial inklusive der IKT (neue Titelbezeichnung ab 2018) zusammengefasst. Sofern es sich nicht um investive Beschaffungen handelt, sind Ausgaben für sogenannte digitale Technik hier nachzuweisen. Ab einer Wertgrenze von 5.000 sieht der Titelkatalog die Titel 81208 - Investive Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien in Schulen sowie 81209 Investive IKT-Lehrmittel- und Unterrichtsmaterialien in Schulen vor. Die übrigen Sachausgaben gem. 7 Abs. 3 bis 5 SchulG werden unter dem Titel 53405 - zusammengefasst veranschlagt. Zu Schul- und Hausgeräten gehören: Mobiliar (Tische, Stühle, Schränke, Regale etc.), Sicherheits- und Rettungsequipment (z.b. Feuerlöscher), weitere Geräte wie Dunstabzugshauben, Digestorien in naturwissenschaftlichen Fachräumen etc.; sie unterliegen nicht der Veranschlagungsleitlinie für Lehr- und Lernmittel, die auf der Grundlage von Mindeststandards erarbeitet wird.
3 Seit dem Doppelhaushalt 2016/2017 werden für die Berechnung der Leitlinie Lehr- und Lernmittel folgende Beträge zugrunde gelegt: Primarstufe (Jahrgangsstufe 1 6) - von der Zuzahlung zu den Lernmitteln Befreite: 98 - Zuzahler gem. Lernmittel-VO: 73 Sekundarstufe I und II; Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt; Zweiter Bildungsweg: - von der Zuzahlung zu den Lernmitteln Befreite: 159 - Zuzahler gem. Lernmittel-VO: 134 Die Ausgaben werden seit diesem Zeitpunkt im Titel 52509 Lehr- und Lernmittel sowie Unterrichtsmaterial inkl. der IuK-Technik in Schulen nachgewiesen. Die Rücklagen je Bezirk sind in der Anlage 1 dargestellt. Eine Aufschlüsselung nach Schulformen wird nicht erhoben. Die Bezirke erhalten im Rahmen der Globalsummenzuweisung die Mittel der Veranschlagungsleitlinie Lehr- und Lernmittel (Anlage 2) zweckgebunden zugewiesen. Die Leitlinie für Lehr- und Lernmittel ist eine Mindestveranschlagung. Die Bezirke können in eigener Verantwortung auch weitere Haushaltsmittel für die Lehr- und Lernmittel einsetzen, die Bezirke können auch bestimmte Schwerpunktsetzungen sowie Wertausgleichsmaßnahmen vornehmen. Eine Aufteilung nach Schulformen erfolgt nicht. Gemäß 50 Abs. 4 Schulgesetz (SchulG) Berlin sind Erziehungsberechtigte verpflichtet, sich bis zu einer Höchstgrenze von 100 pro Schuljahr an der Beschaffung der Lernmittel zu beteiligen. Um Kosten zu senken und eine effizientere Nutzung der Lernmittel zu ermöglichen, können gemäß 50 Abs. 2 Satz 3 SchulG Berlin an den Schulen auch Lernmittel- bzw. Bücherfonds eingerichtet werden. Dadurch ist es möglich, dass die Erziehungsberechtigten z.t. deutlich weniger als 100 aufbringen müssen. Eine Übersicht zur Anzahl der eingerichteten Lernmittel- und Bücherfonds bzw. Übersicht der Zahlbeträge wird nicht erhoben. Die Schulen handeln in eigener Verantwortung. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erhebt nicht, wie hoch an den Schulen der jeweils zu erbringende Eigenanteil ist. Die Haushaltsmittel für die Lehr- und Lernmittel sind Landesmittel und werden vom Bund nicht refinanziert. Die folgenden Fragen können nur von oder in Verbindung mit den Bezirken beantwortet werden. Wie hoch ist die Rücklage (sortiert nach Bezirk/Schulform)? Wie hoch ist die Zuweisung der Lehr- und Lernmittel der Bezirke an die Schulen (sortiert nach Bezirk und Schulform)? Wo werden die Lehr- und Lernmittel für die allgemeinbildenden Schulen gebucht? Wie hoch ist die eingestellte Summe für Lernmittel? Welche zusätzliche steht pro Schülerin und Schüler der allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung? Wie lautet die Differenz des Eigenanteils für Lernmittel die die allgemeinbildenden Schulen pro Schüler und Schülerin erheben dürfen zu der Summe, die der Senat zusätzlich pro Schülerin und Schüler im Haushalt für Lernmittel zur Verfügung gestellt hat? Wie viele Schulen verwenden einen Lernmittelfonds (sortiert nach Schulform und Bezirk)?
4 Wie hoch ist die durchschnittliche Summe, die die Schulen von den Eltern als Eigenanteil erheben (sortiert nach Schulform und Bezirk)? Wie hoch ist die Summe der Schülerinnen und Schüler, die aufgrund von Sozialtransferleitungen und der Teilnahme am BuT vom Eigenanteil für Lernmittel befreit sind? Wo wird dieser Betrag gebucht? Wie viele Schülerinnen und Schüler sind vom Eigenanteil befreit? Die Beantwortung erfordert eine umfangreiche Erhebung. Es ist davon auszugehen, dass zum Ende des Jahres 2017 die Beantwortung erfolgen kann. In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
SenFin Referat II C Rücklagenbestände zum 1.1.2016 und 1.1.2017 Anlage 1 Bezirk Rücklagenbestand Bestand nach Bestand nach Übernahme 2016 Übernahme 2017 Differenz 1 10 11 12 = Sp.11 - Sp.10 Mi 1.413.556,79 1.320.896,71-92.660,08 Fr-Kr 1.309.517,26 1.130.095,50-179.421,76 Pa 1.339.030,63 1.304.747,54-34.283,09 Ch-Wi 755.561,97 608.854,61-146.707,36 Sp 810.309,16 988.710,29 178.401,13 St-Ze 1.183.698,81 1.196.627,05 12.928,24 Te-Sch 1.660.861,40 1.640.333,85-20.527,55 Nk 1.013.020,81 1.410.709,91 397.689,10 Tr-Kö 740.123,12 765.229,43 25.106,31 Ma-He 385.538,67 505.443,89 119.905,22 Li 592.161,02 954.360,81 362.199,79 Rd 275.862,11 308.336,57 32.474,46 Summe 11.479.241,75 12.134.346,16 655.104,41
SenBJF Ref. I D Lehr- und Lernmittel 2018 und 2019 Anlage 2 27.09.2017 Mi Fr-Kr Pa Ch-Wi Schüleranzahl 3.320.406 2.690.176 3.465.782 2.975.486 Befreite Zuzahler Schüleranzahl Befreite Zuzahler Schüleranzahl Befreite Zuzahler Schüleranzahl Befreite Zuzahler G+Grst. G+Grst. G+Grst. G+Grst. Befreite 9.267 908.166 Befreite 5.978 585.844 Befreite 2.964 290.472 Befreite 2.961 290.178 Zuzahler 6.516 475.668 Zuzahler 7.613 555.749 Zuzahler 16.065 1.172.745 Zuzahler 9.278 677.294 Gesamt 15.783 1.383.834 Gesamt 13.591 1.141.593 Gesamt 19.029 1.463.217 Gesamt 12.239 967.472 Befreite Zuzahler Befreite Zuzahler Befreite Zuzahler Befreite Zuzahler 159 134 159 134 159 134 159 134 Sek I+ II (ISS, Y) Sek I+ II (ISS, Y) Sek I+ II (ISS, Y) Sek I+ II (ISS, Y) Befreite 5.615 892.785 Befreite 3.855 612.945 Befreite 1.867 296.853 Befreite 2.636 419.124 Zuzahler 4.295 575.530 Zuzahler 4.889 655.126 Zuzahler 10.759 1.441.706 Zuzahler 9.267 1.241.778 Gesamt 9.910 1.468.315 Gesamt 8.744 1.268.071 Gesamt 12.626 1.738.559 Gesamt 11.903 1.660.902 sond. Fö. sond. Fö. sond. Fö. sond. Fö. Befreite 383 60.897 Befreite 353 56.127 Befreite 380 60.420 Befreite 305 48.495 Zuzahler 253 33.902 Zuzahler 219 29.346 Zuzahler 401 53.734 Zuzahler 372 49.848 Gesamt 636 94.799 Gesamt 572 85.473 Gesamt 781 114.154 Gesamt 677 98.343 ZBW ZBW ZBW ZBW Befreite 573 91.107 Befreite 99 15.741 Befreite 22 3.498 Befreite 321 51.039 Zuzahler 128 17.152 Zuzahler 43 5.762 Zuzahler 11 1.474 Zuzahler 380 50.920 Gesamt 701 108.259 Gesamt 142 21.503 Gesamt 33 4.972 Gesamt 701 101.959 3.055.207 2.516.640 3.320.902 2.828.676 27.030 23.049 32.469 25.520 Ersatzschulen Ersatzschulen Ersatzschulen Ersatzschulen allg. bild. 5.294 131.043 allg. bild. 1.807 28.462 allg. bild. 4.035 83.263 allg. bild. 4.281 99.917 berufl. 2.779 134.156 berufl. 3.129 145.074 berufl. 1.346 61.617 berufl. 1.047 46.893 265.199 173.536 144.880 146.810 8.073 4.936 5.381 5.328 Seite 1 von 4
SenBJF Ref. I D Lehr- und Lernmittel 2018 und 2019 Anlage 2 27.09.2017 Sp St-Ze Te-Sch Nk Schüleranzahl 2.584.876 3.382.337 Befreite Zuzahler Schüleranzahl Befreite Zuzahler Schüleranzahl Befreite Zuzahler Schüleranzahl Befreite Zuzahler G+Grst. G+Grst. G+Grst. G+Grst. 3.335.234 3.161.025 Befreite 5.403 529.494 Befreite 2.080 203.840 Befreite 5.321 521.458 Befreite 8.744 856.912 Zuzahler 6.484 473.332 Zuzahler 11.597 846.581 Zuzahler 9.444 689.412 Zuzahler 6.124 447.052 Gesamt 11.887 1.002.826 Gesamt 13.677 1.050.421 Gesamt 14.765 1.210.870 Gesamt 14.868 1.303.964 Befreite Zuzahler Befreite Zuzahler Befreite Zuzahler Befreite Zuzahler 159 134 159 134 159 134 159 134 Sek I+ II (ISS, Y) Sek I+ II (ISS, Y) Sek I+ II (ISS, Y) Sek I+ II (ISS, Y) Befreite 3.188 506.892 Befreite 1.485 236.115 Befreite 3.221 512.139 Befreite 5.815 924.585 Zuzahler 6.701 897.934 Zuzahler 13.622 1.825.348 Zuzahler 9.970 1.335.980 Zuzahler 5.079 680.586 Gesamt 9.889 1.404.826 Gesamt 15.107 2.061.463 Gesamt 13.191 1.848.119 Gesamt 10.894 1.605.171 sond. Fö. sond. Fö. sond. Fö. sond. Fö. Befreite 193 30.687 Befreite 193 30.687 Befreite 228 36.252 Befreite 751 119.409 Zuzahler 130 17.420 Zuzahler 220 29.480 Zuzahler 84 11.256 Zuzahler 268 35.912 Gesamt 323 48.107 Gesamt 413 60.167 Gesamt 312 47.508 Gesamt 1.019 155.321 ZBW ZBW ZBW ZBW Befreite 100 15.900 Befreite 121 19.239 Befreite 385 61.215 Befreite 0 Zuzahler 51 6.834 Zuzahler 89 11.926 Zuzahler 198 26.532 Zuzahler 0 Gesamt 151 22.734 Gesamt 210 31.165 Gesamt 583 87.747 Gesamt 0 0 2.478.493 3.203.216 3.194.244 3.064.456 22.250 29.407 28.851 26.781 Ersatzschulen Ersatzschulen Ersatzschulen Ersatzschulen allg. bild. 1.864 39.646 allg. bild. 6.361 154.657 allg. bild. 2.151 57.753 allg. bild. 2.231 79.893 berufl. 1.493 66.737 berufl. 506 24.464 berufl. 1.883 83.237 berufl. 379 16.676 106.383 179.121 140.990 96.569 3.357 6.867 4.034 2.610 Seite 2 von 4
SenBJF Ref. I D Lehr- und Lernmittel 2018 und 2019 Anlage 2 27.09.2017 2.414.571 2.533.968 2.763.906 3.055.109 Tr-Kö Ma-He Li Rd Schüleranzahl Befreite Zuzahler Schüleranzahl Befreite Zuzahler Schüleranzahl Befreite Zuzahler Schüleranzahl Befreite Zuzahler G+Grst. G+Grst. G+Grst. G+Grst. Befreite 2.667 261.366 Befreite 5.695 558.110 Befreite 5.205 510.090 Befreite 5.579 546.742 Zuzahler 8.768 640.064 Zuzahler 7.643 557.939 Zuzahler 7.916 577.868 Zuzahler 7.892 576.116 Gesamt 11.435 901.430 Gesamt 13.338 1.116.049 Gesamt 13.121 1.087.958 Gesamt 13.471 1.122.858 Befreite Zuzahler Befreite Zuzahler Befreite Zuzahler Befreite Zuzahler 159 134 159 134 159 134 159 134 Sek I+ II (ISS, Y) Sek I+ II (ISS, Y) Sek I+ II (ISS, Y) Sek I+ II (ISS, Y) Befreite 1.339 212.901 Befreite 2.732 434.388 Befreite 2.923 464.757 Befreite 3.464 550.776 Zuzahler 8.023 1.075.082 Zuzahler 5.770 773.180 Zuzahler 7.119 953.946 Zuzahler 8.741 1.171.294 Gesamt 9.362 1.287.983 Gesamt 8.502 1.207.568 Gesamt 10.042 1.418.703 Gesamt 12.205 1.722.070 sond. Fö. sond. Fö. sond. Fö. sond. Fö. Befreite 257 40.863 Befreite 371 58.989 Befreite 658 104.622 Befreite 475 75.525 Zuzahler 194 25.996 Zuzahler 204 27.336 Zuzahler 438 58.692 Zuzahler 197 26.398 Gesamt 451 66.859 Gesamt 575 86.325 Gesamt 1.096 163.314 Gesamt 672 101.923 ZBW ZBW ZBW ZBW Befreite 586 93.174 Befreite 604 96.036 Befreite 0 0 Befreite 0 0 Zuzahler 0 0 Zuzahler 16 2.144 Zuzahler 0 0 Zuzahler 0 0 Gesamt 586 93.174 Gesamt 620 98.180 Gesamt 0 0 Gesamt 0 0 2.349.446 21.834 23.035 24.259 26.348 Ersatzschulen Ersatzschulen Ersatzschulen Ersatzschulen allg. bild. 2.220 53.811 allg. bild. 1.321 12.602 allg. bild. 750 5.260 allg. bild. 2.914 76.589 berufl. 239 11.314 berufl. 301 13.244 berufl. 1.804 88.671 berufl. 716 31.669 65.125 2.508.122 2.669.975 2.946.851 25.846 93.931 108.258 2.459 1.622 2.554 3.630 Seite 3 von 4
SenBJF Ref. I D Lehr- und Lernmittel 2018 und 2019 Anlage 2 27.09.2017 Berlin 35.682.876 G+Grst. Befreite Befreite 61.864 6.062.672 Zuzahler Zuzahler 105.340 7.689.820 Gesamt 167.204 13.752.492 Befreite Sek I+ II (ISS, Y) Befreite 38.140 6.064.260 Zuzahler 159 134 Zuzahler 94.235 12.627.490 Gesamt 132.375 18.691.750 sond. Fö. Befreite 4.547 722.973 Zuzahler 2.980 399.320 Gesamt 7.527 1.122.293 ZBW Befreite 2.811 446.949 Zuzahler 916 122.744 Gesamt 3.727 569.693 Ersatzschulen Schüleranzahl 310.833 allg. bild. 35.229 berufl. 15.622 34.136.228 822.896 723.752 50.851 1.546.648 Seite 4 von 4