Die EU-Agrarpolitik und die WTO Rückblick und aktuelle Entwicklungen

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Transkript:

Die EU-Agrarpolitik und die WTO Rückblick und aktuelle Entwicklungen Dr. Steffen Beerbaum Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

2 1. Entwicklung der EU-Agrarpolitik 2. Warum Legislativvorschläge der KOM zur GAP? 3. Vorschläge der Europäischen Kommission 4. Weiterer Zeitplan

3 1. Entwicklung der EU-Agrarpolitik

4 Entwicklung der EU-Agrarpolitik 1962 Beginn der Gemeinsamen Agrarpolitik: Wesentliche Ziele: bezahlbare Lebensmittel in ausreichender Menge für die Bürger und Sicherung eines angemessenen Lebensstandards für die Landwirte. Instrumente: Gemeinsamer Binnenmarkt, abgeschottet durch Zölle Preisgarantien, die über dem Weltmarktpreis lagen

5 Entwicklung der EU-Agrarpolitik Politik war sehr erfolgreich, v.a. hinsichtlich des Ziels der Steigerung der Nahrungsmittelproduktion Aber: Folge war, dass in den 70er und 80er Jahren mehr produziert wurde, als in der EU verbraucht wurde.

6 Entwicklung der EU-Agrarpolitik Folge: Es musste eine Lösung für die Überschüsse gefunden werden. Da die Preise deutlich über den Weltmarktpreise lagen, wurde das Instrument der Exporterstattungen eingeführt. Das bedeutete, dass die Produkte verbilligt auf dem Weltmarkt abgesetzt wurden.

7 Entwicklung der EU-Agrarpolitik Konsequenz: Mit zunehmender Menge wurde die Agrarpolitik immer teurer und gleichzeitig waren die Auswirkungen auf dem Weltmarkt immer gravierender. Der Druck Änderungen vorzunehmen wurde folglich innerhalb der EU (Steuerzahler) und von außen (Agrarhandelsländer) immer größer.

8 Entwicklung der EU-Agrarpolitik 1. Grundlegende Reform der EU-Agrarpolitik Daraufhin wurde 1992 eine grundlegende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik beschlossen: Weg von Markt- und Preisstützungen hin zur direkten Einkommensunterstützung der Landwirte als Ausgleich für die gesunkenen Preise. Diese waren aber immer noch an die Agrarprodukte gebunden.

9 Entwicklung der EU-Agrarpolitik 2. Grundlegende Reform der EU-Agrarpolitik 2003 wurde die zweite grundlegende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik beschlossen: Die Entkopplung der Zahlungen an die Landwirte von der Produktion. Einzige Voraussetzung ist die Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand.

10 EU-Agrarpolitik und WTO Die alte Agrarpolitik wäre mit den WTO- Regeln nicht in Einklang zu bringen gewesen. Die aktuelle Agrarpolitik hat kaum Konfliktpunkte mit den WTO-Regeln, da Landwirte unabhängig von der Produktion Beihilfen bekommen. Exporterstattungen spielen so gut wie keine Rolle mehr die Auswirkungen der EU- Agrarpolitik auf den Weltmarkt sind gering.

11 Die Weiterentwicklung der GAP nach 2013

12 Zukunft der GAP allgemein LW fit machen für Herausforderungen der Zukunft Welternährung (FAO: 9 Mrd. Menschen in 2050 erwartet und veränderte Konsumgewohnheiten in Schwellenländern erfordert Steigerung der Nahrungsmittelproduktion um 70%) Energiewende Umwelt- und Naturschutz Wachstum und Beschäftigung im ländlichen Raum

13 Vorschläge der KOM 1. Neues System von Direktzahlungen 2. Neue einheitliche Marktorganisation (EGMO) 3. Überarbeitung der Regelungen für die ländliche Entwicklung (ELER) 4. Verordnung mit horizontalen Aspekten (Cross Compliance, Kontroll- und Sanktionsregeln, Zahlstellen etc.)

14 Direktzahlungen

15 GAP-Reformen und Entwicklung der Ausgaben 70 Mrd % BIP 60 50 40 30 20 10 0 0,7% 0,6% 0,5% 0,4% 0,3% 0,2% 0,1% 0,0% 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Exporterstattungen Marktstützung Direktzahlungen Entkoppelte Zahlungen Ländliche Entwicklung % des EU BIP Quelle: EU-Kommission

16 Direktzahlungen Höhe ( /ha) 700 /ha 671 600 500 400 300 200 141 156 174 200 209 214 221 230 233 234 235 237 254 256 259 266 274 288 306 311 342 350 362 377 401 420 100 0 Quelle: BMELV auf Grundlage von Daten der EU-Kommission

17 Neues System der Direktzahlungen

18 Begrün(d)ung der Direktzahlungen

19 Direktzahlungen greening (1. Säule) 30% der Direktzahlungen werden regional / national einheitlich für umwelt- und klimafreundliche Praktiken gewährt Fruchtanteil auf Ackerland: Mind. 3 Ackerfrüchte; Mindestanteil jeweils 5%, maximaler Anteil 70%. Erhaltungsgebot für Dauergrünland: Dauergrünlandflächen müssen einzelbetrieblich erhalten bleiben. Ökologische Vorrangflächen: Mind. 7 % der Acker- und Dauerkulturflächen im Betrieb müssen für ökologische Zwecke verwendet werden.

20 Ländliche Entwicklung

21 Ländliche Entwicklung (2. Säule) - Ziele (1) Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft (2) nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutzpolitik (3) ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Gebiete

22 3. Weiterer Zeitplan

23 Aktueller Zeitplan der GAP-Verhandlungen Abstimmung im EP-Plenum am 13. März 2013 erfolgt. Erste abgestimmte Ratsposition am 19. März 2013 festgelegt. Verhandlungen zwischen Rat und EP mit dem Ziel der politischen Einigung im Juni 2013.

24 Fazit Auch die aktuelle Reform der EU-Agrarpolitik hält grundsätzlich an der Marktorientierung fest. Die alten Instrumente der Agrarpolitik, die nicht WTO-konform waren, haben zum größten Teil ausgedient. Die Folge sind Wohlstandseffekte durch freieren Handel und gleichzeitig eine stärkere Ausrichtung der landwirtschaftlichen Betriebe am Markt. Dadurch erhöht sich deren Wettbewerbsfähigkeit und es kommt nicht zu einer Zementierung veralteter Strukturen.

25 Standbild Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!