Pflichtübung Finanzrecht / Steuerrecht - Wintersemester 2016/17 Folien mit Beispielen als Begleitunterlage

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Transkript:

Pflichtübung Finanzrecht / Steuerrecht Wintersemester 2016/17 Folien mit Beispielen als Begleitunterlage RA Dr. Mario Perl, LL.M. perllaw www.perllaw.at schönherr tax

Ziel: Modulprüfung Statistik Einkommensteuer Körperschaftsteuer Umgründungssteuerrecht Umsatzsteuer Gebühren / Verkehrsteuern Steuerrecht und Verfassungsrecht Abgabenverfahren Ø 818 Punkte Ø 512 Punkte Ø 25 Punkte 25 Punkte 50% Ø 917 Punkte Ø 8 Punkte Ø 2 Punkte Ø 26 Punkte Einkunftsarten, Steuerpflicht, Einkünfteermittlung, Gesamtbetrag der Einkünfte, Einkommen, Besteuerung, Erhebung Beteiligungen, Unternehmensgruppe, Privatstiftung, Verlustvortrag, Umfang der Steuerpflicht, Erhebung Tatbestände des Umgründungssteuergesetzes, Voraussetzungen, steuerliche Konsequenzen (Vorteile) Tatbestände der Umsatzsteuer (Steuerbarkeit, Steuerpflicht) Ermittlung der Umsatzsteuer und der Vorsteuer, Erhebung Gebührentatbestände, Gebührenermittlung, Verkehrssteuertatbestände, Ermittlung, Erhebung Grundrechte: Gleichheitssatz Rückwirkung, Vertrauensschutz, Treu und Glauben, Eigentumsschutz Anzeige Offenlegungs Wahrheitspflichten, Rechtsmittel, Änderung von Bescheiden, Erhebung, Rückzahlung Finanzstrafrecht Ø 1 Punkte 25 Punkte 50% Finanzstrafrechtliche Tatbestände, Täter, Haftende, Selbstanzeige, Strafzuschlag, Zuständigkeit, Verfahrensrechte

Weg: Einheiten Steuerrecht und Verfassungsrecht Einkommensteuer Körperschaftsteuer Umgründungssteuerrecht Umsatzsteuer Gebühren / Verkehrsteuern Abgabenverfahren Finanzstrafrecht 1. Einheit Mo, 6.2. 18 Uhr 2. Einheit Di, 7.2. 18 Uhr. Einheit Mi, 8.2. 18 Uhr. Einheit Do, 9.2. 18 Uhr 5. Einheit Mo, 1.2. 18 Uhr 6. Einheit Di, 1.2. 18 Uhr 7. Einheit Mi, 15.2. 18 Uhr 8. Einheit Do, 16.2. 18 Uhr Einleitung (Abgabenschuldverhältnis, Verfassung, EURecht) Ertragsteuer 1: Überblick, Steuersubjekt, Steuerobjekt (Einkünfte) Ertragsteuer 2: Steuerobjekt (Umfang, Zurechnung) Ertragsteuer : Besteuerung, Ermittlung (Nettoprinzip) Ertragsteuer : Ermittlung (Periodenprinzip) Ertragsteuer 5: Ermittlung (Betrieb u außerbetriebliche Einkünfte) Ertragsteuer 6: Ermittlung (Körperschaft, Einkommen) Ertragsteuer 7: Erhebung Umsatzsteuer 1: Überblick, Steuerobjekt (allgemein) Umsatzsteuer 2: Steuerobjekt (Vertiefung) Umsatzsteuer : Ermittlung Umsatzsteuer Umsatzsteuer : Rechnung, Ermittlung Vorsteuer, Erhebung Sonstige Abgaben Abgabenverfahren Finanzstrafrecht Zeitpuffer Klausur Fr, 10.2. 18 Uhr Klausur Fr, 17.2. 18 Uhr

Beurteilung: 2 aus Leistungen Leistungsmaßstäbe 2 davon positiv 1. Klausur 2. Klausur Mitarbeit POSITIV bei mind. 9 von 17 Punkten () 11,51 () 1,515 (2) 15,517 (1) POSITIV bei mind. 9 von 17 Punkten () 11,51 () 1,515 (2) 15,517 (1) POSITIV bei mind. 2 Mitarbeiten () 5 Mitarbeiten () 67 Mitarbeiten (2) 8 Mitarbeiten (1) Endnote 2 besten Leistungen (arithmetisches Mittel, aufgerundet) Beispiele 1 2 5 5 5 1 1 1 5 2 2 2 1 2 5

EURecht Überblick Grundsätze Allgemeine Grundsätze 1. Abgabenschuldverhältnis: Ausgangsbasis der Steuervorschriften ist das Abgabenschuldverhältnis. Dem Steuerschuldner steht der Abgabengläubiger (Bund, Länder, Gemeinde) gegenüber. Der Abgabenschuldner ergibt sich aus den einzelnen Abgabenvorschriften. Der Abgabengläubiger bedient sich dabei den Abgabenbehörden. Beim Bund sind dies das BMF, Finanzämter und Zollämter und bei diesen angesiedelte Finanzstrafbehörden. Weiters ist die Abgabenschuld, die Haftung und die Rechtsnachfolge geregelt. 2. Verfassungsrecht: Die einfachen Gesetze gründen sich auf die Finanzverfassung (FVG) und die Bundesverfassung (BVG) mit dem Gesetzmäßigkeitsgrundsatz und den steuerlich wichtigen Grundrechten, wie insbesondere, Gleichheitssatz und Eigentumsschutz.. EURecht: Das Steuerrecht ist vom EURecht beeinflusst. Dazu zählen die Grundfreiheiten mit einer Vielzahl an EuGHEntscheidungen im Steuerrecht. Das Sekundärrecht regelt ganze Steuerarten (Umsatzsteuer, Verbrach und Verkehrssteuern) oder einzelne grenzüberschreitende Sachverhalte (MutterTochterRichtlinie, Informationsaustausch).. Materielles und formelles Steuerrecht: Das Steuerrecht lässt sich weiters in einen materiellen Bereich einteilen. Dabei geht es um die Regelungen, die Höhe der Steuern bestimmt. Das formelle Recht enthält Regelungen für die Umsetzung der Erhebung, wie insbesondere Verfahrensvorschriften.

EURecht Abgabenschuldverhältnis Schuldner, Gläubiger, Haftende Abgabenschuldner? Ergibt sich aus den einzelnen materiellen Abgabenvorschriften (Steuersubjekt), z.b.: Einkommen und Körperschaftsteuer Natürliche Person Körperschaft Umsatzsteuer: Unternehmer Gesamtschuldnerschaft 6 BAO Abgabengläubiger? Gebietskörperschaften: Bund Länder Gemeinden Abgabenbehörden des Bundes nach AVOG: BMF Finanzämter Zollämter Finanzstrafbehörden (FA, ZA) Abgabenschuld? Umfang BAO: Abgaben und Nebenansprüche Entstehung BAO: Verwirklichung des Abgabentatbestandes, an den das Gesetz die Abgabenpflicht knüpft (Steuerobjekt) Unterscheide davon Fälligkeit! Haftung für fremde Abgabenschulden? Allgemein 7 bis 17 BAO Besondere, sich aus Abgabenvorschriften ergebende Haftungen ( 18 BAO), z.b. Geschäftsführer/Vorstand Kapitalgesellschaft Unternehmenserwerber Rechtsnachfolge? ( 19 BAO)

EURecht Verfassungsrecht FVG, BVG, Grundrechte Finanzverfassung, FVG Gesetzmäßigkeitsgrundsatz Gleichheitssatz Finanzausgleich, Bundes, Landes und Gemeindeabgaben Art 18 BVG Wichtigstes Grundrecht im Steuerrecht Rückwirkung von Steuergesetzen zulässig, allerdings: Verletzung des Vertrauensschutzes möglich Vertrauensschutz: begründetes Vertrauen auf Rechtslage Bindung der Behörde nach Treu und Glauben auf Auskünfte oder Handlungen der Behörde, eingeschränkt, keine Bindung an gesetzwidrige Verwaltungspraxis, nur Bindung an Auskünfte der zuständigen Behörde Eigentumsschutz Rechtsquellen / Rechtsordnung Enger als Gleichheitssatz, in der Praxis bisher wenig Bedeutung Verfassung / EURecht Einfaches Gesetz Verordnung Bescheid Richtlinien und Erlässe des BMF (nicht normativ, aber defacto)

EURecht EURecht Grundfreiheiten Grundfreiheiten: Warenverkehr Diskriminierungsverbot, insb. Zollrecht, Umsatzsteuer Sportler Personenverkehr VO Freizügigkeit Baumgartner der Arbeitnehmer Niederlassungsfreiheit Diskriminierungsverbot bei der Besteuerung ESt: Antrag auf Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger bei wirtschaftlich vergleichbarer Situation ESt: Besteuerung von Vermögen aufgrund von Wegzug in EU Dienstleistungsverkehr Kapital und Zahlungsverkehr Diskriminierungsverbot bei der Besteuerung, z.b. Umsatzsteuer Insb. unterschiedliche Besteuerung von Vermögen z.b. Besteuerung von in und ausländischen Kapitalerträgen Umsetzung durch Sekundärrecht Umsatzsteuerrecht: Harmonisierung in den Mitgliedstaaten Verbrauch und Verkehrsteuern: Kapitalansammlungsrichtlinie MutterTochterRichtlinie: Vermeidung von Doppelbesteuerung Automatischer Informationsaustausch

EURecht Materielles Abgabenrecht Einkommen / Körperschaftsteuergesetz Umsatzsteuergesetz Grunderwerbsteuergesetz Kapitalverkehrsteuergesetz Gebührengesetz Kommunalsteuergesetz, FLAG (DB) Stiftungseingangssteuergesetz Grundsteuergesetze Sonstige Verkehrsteuern Landes und Gemeindeabgaben Allgemeine Bestimmungen: bis 19 BAO: Abgabenbegriff, Abgabenschuldverhältnis 21 bis, 8 BAO: Allgemeine Grundsätze 189 bis 211 UGB: Rechnungslegung Bewertungsgesetz: Bewertungsgrundsätze und Bewertungsmethoden Begünstigungen im Steuerrecht in unterschiedlichen Formen für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche Zwecke ( bis 7 BAO): Körperschaftsteuerbefreiung, Umsatzsteuerbefreiung, GrEStBefreiung etc. Unternehmen: Übertragung stiller Reserven, Forschungsprämie, Gewinnfreibetrag Gründungen und Umgründungen: Neugründungs Förderungsgesetz zur Entlastung von Gebühren und Verkehrssteuern bei Gründung/Übertragung v Unternehmen, Umgründungssteuergesetz zur steuerbegünstigten Umgründung

EURecht Grundsätze und Definitionen des materiellen Abgabenrechts Wirtschaftliche Betrachtungsweise und Missbrauch durch rechtliche Gestaltung ( 21 und 22 BAO) Zurechnung von Wirtschaftsgütern ( 2 BAO) Scheingeschäfte, Formmängel, Anfechtbarkeit ( 2 BAO) Angehörige ( 25 BAO) Gewerbebetrieb, Betriebsstätte, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Vermögensverwaltung ( 28 ff BAO) Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke ( ff BAO) Inlandsbezug, Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung (DBA, 8 BAO) Wohnsitz, Aufenthalt, Sitz, Ort der Geschäftsleitung ( 26 und 27 BAO)

EURecht Formelles Abgabenrecht Abgabenverfahrensrecht Allgemeine Verfahrensbestimmungen 20, 8 bis 11 BAO Erhebungsgrundsätze, Offenlegung 11 bis 160 BAO Ermittlung und Festsetzung 161 bis 209a BAO Einhebung der Abgaben, Rückzahlung 210 bis 22a BAO Rechtsmittel, Bescheidänderung 2 bis 10 BAO Besondere Bestimmungen auch in materiellen Abgabengesetzen Finanzstrafrecht Finanzstrafrechtliche Grundsätze Allgemeiner Teil 1 bis 2 FinStrG Finanzstrafrechtliche Tatbestände Besonderer Teil bis 52 FinStrG Finanzstrafrechtliches Verfahren Zuständigkeit 5 und 5 FinStrG Finanzstrafbehördliches Verfahren 56 ff FinStrG Gerichtliches Finanzstrafverfahren StPO und 195 bis 26 FinStrG