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Transkript:

Absender: Bitte ausreichend frankieren Antwortkarte Deutsches Anwaltsinstitut e.v. Fachinstitut für Arbeitsrecht Universitätsstraße 140 44799 BOCHUM

Arbeitsprogramm IV. Rechtswirkung der Sperrfrist 1. Sperrfrist a) Verkürzung der Sperrfrist b) Verlängerung der Sperrfrist 2. Freifrist B. Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl I. Dringende betriebliche Erfordernisse i.s.v. 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG 1. Ordentliche betriebsbedingte Kündigung und Abfindungsanspruch nach 1 a KSchG 2. Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung bei Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts 3. Besonderheiten bei betriebsverfassungsrechtlichen Mandatsträgern ( 15 Abs. 4, 5 KSchG) II. Weiterbeschäftigungspflicht auf einem freien Arbeitsplatz 1. Unternehmensbezogenheit der Weiterbeschäftigungspflicht 2. Freie Arbeitsplätze 3. Weiterbeschäftigungspflicht auf einem gleichwertigen Arbeitsplatz 4. Weiterbeschäftigungspflicht auf einem geringerwertigen Arbeitsplatz, Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung 5. Sozialkonkurrenz bei der Besetzung vakanter Arbeitsplätze 6. Weiterbeschäftigungspflicht gegenüber betriebverfassungsrechtlichen Mandatsträgern III. Inner- und außerbetriebliche Gründe als Anlass zu betriebsbedingten Kündigungen IV. Respektierung der sogenannten Unternehmerentscheidung 1. Allgemeines 2. Grenzen der Respektierung der Unternehmerentscheidung, insbesondere bei Stellenplanreduzierung V. Notwendigkeit der Sozialauswahl ( 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG) 1. Betriebsbezogenheit der Sozialauswahl, Besonderheiten bei Gemeinschaftsbetrieben 2. Auswahlrelevanter Personenkreis a) Auswahlkriterien b) Herausnahme aus Sozialauswahl c) Auswahlrichtlinien, Interessenausgleich VI. Namensliste ( 1 Abs. 5 KSchG) VII. Darlegungs- und Beweislast VIII. Betriebsbedingte Änderungskündigung 1. Prüfungsmaßstab 2. Besonderheiten der Sozialauswahl 3. Außerordentliche Änderungskündigung gegenüber betriebsverfassungsrechtlichen Mandatsträgern 4. Abbau von Personalkosten durch Änderungskündigung mit/ohne Kündigung von Betriebsvereinbarungen IX. Beteiligungsrechte des Betriebsrats 1. Beteiligung nach 102 BetrVG 2. Beteiligung nach 99 BetrVG

Hinweise Anmeldung unter Benutzung der anhängenden Anmeldekarte, per Telefax oder www.anwaltsinstitut.de Kostenbeitrag: Rechtsanwälte Ermäßigt* 495,00 425,00 *Rechtsanwälte mit weniger als zwei Jahren Zulassung (Kopie der Zulassung bitte beifügen) einschließlich Arbeitsunterlage, Mittagsimbiss und Pausengetränke Der Kostenbeitrag ist bis sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung auf das Konto des Instituts bei der Dresdner Bank AG, Filiale Bochum, Konto-Nr. 8 029 507 00 (BLZ 430 800 83) mit dem Hinweis Tagungs-Nr. 8118 und Name des Teilnehmers zu überweisen. Unplanmäßige Änderungen (z.b. wegen Ausfalls von Referenten) behalten wir uns vor. Wir bitten Sie insoweit um Ihr Verständnis. Selbstverständlich werden wir Sie über notwendige Änderungen unverzüglich informieren. Muss ausnahmsweise die Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, erstatten wir Ihnen umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des DAI. Schriftliche Um- und Abmeldungen sind bis zehn Tage vor Tagungsbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr von 15, möglich. Danach ist der volle Kostenbeitrag zu entrichten. Anfragen Tagungsort: Deutsches Anwaltsinstitut e.v. Fachinstitut für Arbeitsrecht Universitätsstraße 140 44799 Bochum Telefon (02 34) 9 70 64-0 Telefax (02 34) 70 35 07 e-mail: arbeitsrecht@anwaltsinstitut.de Maritim Hotel Godesberger Allee 53175 Bonn Telefon (02 28) 81 08-0 Telefax (02 28) 81 08-811 Einzelzimmer 119, / Doppelzimmer 159, inklusive Frühstücksbuffet Mit Angabe der Tagung ist eine direkte Abrufung der Zimmer möglich. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung.

Deutsches Anwaltsinstitut F A C H I N STITUT F Ü R A R B E I TSREC H T Jetzt 5 % Rabatt auf alle Internetbuchungen Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen 16. bis 17. September 2005 W W W. A N W A L T S I N S T I T U T. D E Bonn Deutsches Anwaltsinstitut e.v. Sitz Bochum Einrichtung von Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer, Rechtsanwaltskammern und Notarkammern

Hinweise Leiter der Tagung: Bernd Ennemann, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Soest Referenten und Bearbeiter der Arbeitsunterlage: Dr. Jobst-Hubertus Bauer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart Dietrich Boewer, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am LAG Düsseldorf a. D. Prof. Dr. Ulrich Preis, Universität Köln Tagungszeiten Fr., 16. 9. 2005 Sa., 17. 9. 2005 9.00 10.45 Uhr 9.00 10.30 Uhr 11.00 12.45 Uhr 10.45 12.15 Uhr 13.45 15.45 Uhr 13.15 14.45 Uhr 16.00 18.00 Uhr 15.00 16.00 Uhr Vortragszeit: 13 Zeitstunden Ein Ende unternehmerischer Umstrukturierungen ist nicht absehbar. Im Gegenteil: Umstrukturierungen werden immer häufiger und treten in den verschiedensten Erscheinungsformen auf. Wer Arbeitgeber, Betriebsräte, Verbände oder Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang berät oder vertritt, muss deshalb über den aktuellen Stand der Rechtsprechung und der Gesetzgebung informiert sein. Andernfalls setzt er sich Regressansprüchen aus. Erörtert werden nicht nur topaktuelle Entwicklungen aufgrund der Rechtsprechung und der Gesetzgebung, sondern ebenso taktische Fragen. Die Veranstaltung richtet sich an alle Fach- und Rechtsanwälte, die sich mit der Umstrukturierung von Unternehmen beschäftigen. Über die Teilnahme wird eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer erteilt ( 15 FAO).

Arbeitsprogramm Programmpunkt I Umwandlungsrecht, Betriebs(teil)übergang und tarifsowie betriebsverfassungsrechtliche Sonderprobleme 1. Gestaltungsformen der Unternehmensübertragung 2. Beteiligungsrechte der Mitbestimmungsträger 3. Unternehmensumstrukturierung und ihre Auswirkung auf die Rechtsstellung der Mitbestimmungsträger a) Übergangsmandat des Betriebsrats b) Restmandat des Betriebsrats 4. Tatbestandsvoraussetzungen des Betriebs(teil)übergangs a) Europarechtliche Aspekte b) Die Rechtsprechung des EuGH und BAG c) Die Identität der wirtschaftlichen Einheit d) Der rechtsgeschäftliche Übergang 5. Unterrichtungs- und Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers a) Verzicht auf den Widerspruch b) Rechtsfolgen des Widerspruchs für die Arbeitsvertragsparteien c) Widerspruch bei Untergang des Rechtsträgers? 6. Rechtsfolgen des Betriebs(teil)übergangs a) Die Zuordnung von Arbeitnehmern b) Der Übergang der Arbeitsverhältnisse 7. Fortgeltung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen a) Strategische Vorüberlegungen b) Der Abschluss von Firmentarifverträgen c) Probleme der Harmonisierung von Arbeitsbedingungen d) Besonderheiten bei Gesamt- und Konzernbetriebsvereinbarungen e) Die individualrechtliche Fortgeltung von kollektiven Normenverträgen und ihre Ablösung oder Änderung 8. Die kündigungsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers a) Der Vertragsfortsetzungsanspruch b) Besonderheiten in der Insolvenz c) Prozessuale Gesichtspunkte Programmpunkt II Betriebsänderung 1. Einzelne Betriebsänderungen und Zuständigkeiten auf Seiten des Betriebsrats a) Allgemeine Voraussetzungen b) Einzelfälle c) Betriebsänderungen anlässlich des Betriebsübergangs d) Teilbarkeit von Betriebsänderungen? e) Unterrichtungs- und Beratungspflichten f) Zuständigkeiten auf Betriebsratsseite 2. Interessenausgleich a) Sinn und Zweck, Gegenstand der Verhandlung, Form und Wirkung b) Verfahren zur Herbeiführung eines Interessenausgleichs

Arbeitsprogramm c) Einstweilige Verfügungen des Betriebsrates oder betroffener Arbeitnehmer d) Namensliste nach 1 Abs. 5 KSchG 3. Inhalt und rechtliche Grenzen von Sozialplänen a) Wesen und Funktion des Sozialplans b) Verfahren für die Aufstellung des Sozialplans c) Regelungskompetenz der Betriebspartner d) Personeller und zeitlicher Geltungsbereich e) Abfindung f) Andere finanzielle Zuwendungen und Leistungen sowie sonstige Vergünstigungen g) Gültigkeitsdauer und Beendigung des Sozialplans h) Rechte ungleich behandelter oder übergangener Arbeitnehmer i) Streitigkeiten über die Wirksamkeit eines Sozialplans j) Haftungsfragen 4. Erzwingbarer Sozialplan bei Personalabbau und Neugründungen ( 112 a BetrVG) 5. Einigungsstelle 6. Nachteilsausgleich 7. Mitwirkung des Sprecherausschusses und Ansprüche leitender Angestellter 8. Betriebsänderungen in Tendenzunternehmen 9. Insolvenzrechtliche Sonderregelungen 10. Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen a) Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung b) Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit c) Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Ausscheiden älterer Arbeitnehmer d) Wechsel von Arbeitnehmern in Beschäftigungsgesellschaften und Transferkurzarbeitergeld e) Sonstige Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen f) Steuerliche Behandlung von Sozialplanabfindungen Programmpunkt III A. Massenentlassungsschutz I. Anzeigepflicht nach 17 ff. KSchG 1. Geltungsbereich a) Betrieblicher Geltungsbereich b) Persönlicher Geltungsbereich c) Sachlicher Geltungsbereich Eigenkündigung, Aufhebungsverträge, fristlose Kündigungen, Änderungskündigungen II. Anzeigepflicht des Arbeitgebers 1. Form und Inhalt der Anzeige 2. Beteiligung des Betriebsrats 3. Zeitpunkt der Anzeige III. Rechtsfolgen der unterlassenen oder nicht ordnungsgemäßen Anzeige

Anmeldung Bitte diese Karte abtrennen und ausgefüllt per Post an die umseitige Adresse oder einfach per Fax an: (02 34) 70 35 07 Ich melde meine Teilnahme unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen des Deutschen Anwaltsinstituts e.v. zu folgender Veranstaltung hiermit verbindlich an: Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen 16. bis 17. September 2005 Bonn, Maritim Hotel Tagungs Nr. 8118 Der Kostenbeitrag wird vor Beginn der Tagung auf das Konto des Instituts bei der Dresdner Bank AG, Filiale Bochum, Konto-Nr. 8 029 507 00 (BLZ 430 800 83) mit dem Hinweis Tagungs-Nr. 8118 und Name des Teilnehmers überwiesen. Name / Kanzlei Zu- und Vorname RA Notar Fachanwalt für Beruf Anschrift PLZ, Ort Unterschrift