Bauvertragsrecht Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung nach BGB und VOB/B

Ähnliche Dokumente
Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau

Vertragsrecht - Vertragsrecht allgemein, Bedeutung der AGB, Vertragstypen, Störungen im Vertragsverhältnis -

Rechtsgeschäftslehre

mit Mängeln NACH BGB UND VOB/B am Bau achanwalt für MSteinmarkt iet- und 12 Wohnungseigentumsrecht

Wirksamwerden empfangsbedürftiger Willenserklärungen

VERTRAGSRECHT - VERTRAGSRECHT ALLGEMEIN, B EDEUTUNG DER AGB, VERTRAGSTYPEN, S TÖRUNGEN IM V ERTRAGSVERHÄLTNIS (KAUFRECHT, WERKVERTRAGSRECHT)

Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG 13

Vorlesung BGB AT. Auslegung von Willenserklärungen. Dr. Michael Bohne

Seminar. VOB/B-Kompass

PROZESSRISIKEN PROZESSVERMEIDUNG PROZESSOPTIMIERUNG

Wiederholung. 1. Was ist der Unterschied von Eigentum und Besitz?

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Umgang mit Mängeln am Bau. - nach BGB und VOB/B - Dr. Andreas Stangl

Rundschreiben 10/2015. Thema: Verjährung, ein Haftungsrisiko des Architekten / Baurecht

Arbeitsgemeinschaft im Bürgerlichen Recht für Anfänger I im WS 2004/2005. Lösungen zu den Fällen auf Blatt 3

Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag

Prof. Dr. Reinhard Singer Wintersemester 2009/2010 ( , 5/T2) Grundkurs im Bürgerlichen Recht

Voraussetzungen eines Vertrags (vertraglichen Erfüllungsanspruchs)

Rechtsgeschäft und Willenserklärung

7. Fachtagung Baurecht der Handwerkskammer Dresden

Lösung Fall 1: (nach Egbert Rumpf-Rometsch, Die Fälle BGB AT, Fall 11)

Rechtsfähigkeit. Geschäftsfähigkeit

5. Tutoriumseinheit (Woche vom )

Prüfungsschema Willenserklärung

H O G E & C O L L E G E N

Abbruch von Vertragsverhandlungen

Mit VOB/B ist es besser, weil.

Lösung Fall 8 a. I. Beschränkte Geschäftsfähigkeit, 2, 106 BGB

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht. Dr. Georgios Zagouras Wintersemester 2008/2009

Gemäß 1922, 1967 BGB haftet der Erbe für die Schulden des Erblassers. Allerdings kann er diese Haftung beschränken: 1975, 1990 BGB.

Inhalt. I. Grundlagen 8. II. Istkaufmann nach 1 Abs. 1, 2 HGB 9. III. Kannkaufmann nach 2, 3 HGB 13. IV. Fiktivkaufmann nach 5 HGB 15

Kündigung im Mietrecht

Beispiel 6. Folie 78. Vorlesung BGB-AT Prof. Dr. Florian Jacoby

Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag

Wie setze ich meine Honoraransprüche erfolgreich durch? Das Verhältnis der HOAI zum Bürgerlichen Gesetzbuch

Fall 2. A. Ausgangsfall K könnte gegen V einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Buches aus 433 Abs. 1 S 1 BGB haben.

Erst nach sechs Wochen erhält B einen Brief des A (der Poststempel datiert vom ), in welchem dieser erklärt, dass er:

Das Replikrecht im Zivilprozess

Verbraucherschützende Widerrufsrechte (1)

Lösung zu Fall 13. Anspruch des A gegen Z auf Übergabe und Übereignung der Lederbezüge aus 433 Abs. 1, 651 S. 1 BGB.

Beispiele 7. Folie 83. Vorlesung BGB-AT Prof. Dr. Florian Jacoby

Gutachten. aa) Abgabe Mit dem Abschicken des Briefes hat der K das Angebot willentlich in den Verkehr gebracht, also am abgegeben.

Arbeitsgemeinschaft (AG) BGB Allgemeiner Teil AG BGB-AT V

Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen

I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B

Lösungsskizze Übungsfall BGB AT. Anspruch des K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Ronaldinho- Trikots aus 433 I 1 BGB

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Der Nachtrag nach VOB/B. - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr.

Falllösungen. am

Der Bundesgerichtshof (BGH) 1 befasste sich kürzlich mit einer interessanten. Annahme des Mietvertrages führte.

Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Vortragsveranstaltung am

Willst du mit mir wohnen?

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Internetrecht. Rechtsgrundlagen im Internet, ecommerce & Internetpräsenz. Dr.

Die Stellvertretung Grundlagen:

Prof. Dr. Peter Krebs / Maximilian Becker

Fall 1: Chef, ich bin einverstanden! 14

Begriff Kaufvertrag Zustandekommen eines Kaufvertrags

Fälle (Zustandekommen eines Vertrages) K sagt zu V am Telefon: "Ich möchte dein Auto für 3.000,-- kaufen." V sagt daraufhin zu K: "In Ordnung!

Frage 1: A könnte einen Anspruch gegen B auf Zahlung der 20 aus Kaufvertrag gem. 433 II BGB haben.

Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: )

22. Buchverleih/Lösung Anspruch des V gegen E auf Schadensersatz in Höhe von 10,00 EUR aus 280 I, II, 286.

1. Kann H von B Zahlung von 106 EUR für die erste Nacht verlangen?

Neue Fristen im Zuge des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Beispielsfall Anfechtung: Das vertauschte Preisschild

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht. Allgemeines Zivilrecht

Gern würde ich das Feuerwehrauto zum Preis von 450,- EUR (Lieferung in 14 Tagen) im Namen des K erwerben.

Anspruchsgrundlagen. Gesetzliche Anspruchsgrundlagen

Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen

Vorvertragliche Schuldverhältnisse - culpa in contrahendo (c.i.c.)

2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) 3. Rücktritt nach 326 Abs. 5, 323 BGB (bei Unmöglichkeit) a) Allgemeines

Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes

Inhaltsübersicht. Inhaltsverzeichnis. 1 Einführung 1. I. Untersuchungsgegenstand 5. II. Historische Entwicklung des Internets 7

Rechtsgeschäftslehre 1: Willenserklärung - Rechtsgeschäft - Vertrag

CISG Advisory Council. Opinion No. 1. Elektronische Kommunikation im CISG

Lösungsskizze Fall 6: Die verwechselten Preisschilder

Arbeitsteilung. Bürgerliches Vermögensrecht I. Offene Stellvertretung. Formen der Arbeitsteilung - Vertretung. Problemfälle der Offenkundigkeit

Die culpa in contrahendo nach neuem Schuldrecht. Inhaltsverzeichnis

Weiter sehen. Zustandekommen von Verträgen und Besonderheiten im kaufmännischen Verkehr unter Einbeziehung von AGB

Vermietet! Idyllisches Wohnen auf dem Bauernhof Wohnung / Miete

PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14. Fall 18

BGB AT - Fall 2. Lösungsskizze. Grundfall

Umlagefähigkeit energetischer Sanierungskosten auf den Mieter. 2. WEG-Forum Metropolregion Rhein-Neckar

Nach einem Rechtsgutachten besteht nach wie vor die Möglichkeit der Einbeziehung der VOB/B in Verbraucherverträgen, wenn wie folgt verfahren wird:

Grün könnte einen Anspruch gegen Adam auf Zahlung des Kaufpreises und Abnahme der Rosen aus 433 Abs. 2 BGB haben.

BGB Allgemeiner Teil

DR. SCHILDE FOCHLER KRÖGER R E C H T S A N W Ä L T E

Tatbestand der Willenserklärung

R 3 Anfechtung. I. Einstiegsfall

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Der Mieter zahlt nicht

Fall 4: Das Schnäppchenauto (frei nach BGH Urteil vom , Az.: VIII ZR 13/01)

Rechtsgeschäftslehre 4: Abgabe und Zugang der Willenserklärung (III) Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Inhaltsverzeichnis. Willenserklärung

Vorwort 5. Inhalt des Testaments 7. Eigenhändiges Testament 9. Öffentliches Testament 10. Nottestament 13. Gemeinschaftliches Testament 16

Übung zur Vorlesung im Zivilrecht I

Die Bedeutung der Abnahme. für den Auftraggeber. nach VOB

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 24 - Kaufvertrag: Rechte, Pflichten, besondere Gestaltungen, Tausch

Eigene WE des Vertreters (Abgrenzung zum Boten)

Seminar Kaufrecht. - Gewährleistung und Garantie + Workshop. Welche Rechte habe ich als Käufer beim Einkauf von Materialien für den Bau?

Rechtssichere Abnahme der Werkleistung

Transkript:

Bauvertragsrecht Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung nach BGB und VOB/B Kanzlei am Steinmarkt Dr. Andreas Stangl Rechtsanwalt Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE Kanzlei am Steinmarkt Steinmarkt 12 93413 Cham Telefon: 0 99 71 / 85 40 0 Telefax: 0 99 71 / 4 01 80 E-Mail: info@kanzlei-am-steinmarkt.de

Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Bauvertragsgestaltung, allgemein 3. Bauvertragsgestaltung, Struktur 4. Bauvertragsgestaltung, Gesetze und Regelungswerke 5. Bauvertragsgestaltung, Beispiele inhaltlicher Regelungen 6. Zusammenfassung

Einleitung Kanzlei am Steinmarkt Dr. Andreas Stangl Rechtsanwalt Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE Kanzlei am Steinmarkt Steinmarkt 12 93413 Cham Telefon: 0 99 71 / 85 40 0 Telefax: 0 99 71 / 4 01 80 E-Mail: info@kanzlei-am-steinmarkt.de

Einleitung Sinn und Zweck Sinn und Zweck des Seminars: 1. Bedeutung des Bauvertrages - Weichenstellung für Spielregeln des Bauvorhabens - Probleme vermeiden bzw. minimieren 2. Entwicklung Problembewusstsein 3. Finden eines Lösungsansatzes - Zutaten eines Bauvertrages Seite 06

Einleitung Erläuterungen der im Vortrag eingesetzten Farben und Symbole: Farbe/Symbol Erläuterung Überschriftfeld Beispielfeld Merkfeld Tippfeld Handlungsempfehlung Seite 02 Musterfeld Vorschriftenfeld Seite Seitenhinweis auf Skript

Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Bauvertragsgestaltung, allgemein 3. Bauvertragsgestaltung, Struktur 4. Bauvertragsgestaltung, Gesetze und Regelungswerke 5. Bauvertragsgestaltung, Beispiele inhaltlicher Regelungen 6. Zusammenfassung

Bauvertragsgestaltung allgemein Kanzlei am Steinmarkt Dr. Andreas Stangl Rechtsanwalt Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE Kanzlei am Steinmarkt Steinmarkt 12 93413 Cham Telefon: 0 99 71 / 85 40 0 Telefax: 0 99 71 / 4 01 80 E-Mail: info@kanzlei-am-steinmarkt.de

Bauvertragsgestaltung, allgemein Übersicht: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Normen BGB Wichtige Inhalte für Bauvertragsrecht Buch Inhalt Paragraphen 1 Willenserklärung 116 144 BGB Vertrag und Vollmacht 145 181 BGB 2 Vertragsfreiheit 311 BGB Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfe Werkvertragsrecht 278, 831 BGB 631 651 BGB Seite 09

Bauvertragsgestaltung, allgemein Bauvertragsabschluss Ein Bauvertrag ist grundsätzlich formfrei. Er kann somit mündlich oder schlüssig (schriftlich) abgeschlossen werden. Der Begriff Vertrag ist somit unabhängig von der Frage nach der Form. HINWEIS: Eine häufige Fehlerquelle ist die Verwechslung der Frage, ob ein Vertrag geschlossen wurde mit der Frage nach der Form des Vertrages. Abschluss eines Vertrages trennen von Form des Vertrages. Grundsätzlich sind Bauverträge formlos wirksam, sei es, dass diese mündlich, per Telefon, per Telefax oder per E-Mail geschlossen werden. Seite 10

Bauvertragsgestaltung, allgemein Verhandlungen über Vertrag Bauvertragsabschluss, Verhandlung über den Vertrag Übersicht: Vorvertragliche Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten vor Vertragsabschluss Gesetzliches Schuldverhältnis - Grundsatz: Kein Erfüllungsanspruch auf Abschluss Bauvertrag - Ausnahme: - Vorvertrag - Rahmenvertrag Schadensersatz nach 311 Abs. 2 BGB i. V. m. 241 Abs.s 2 BGB bei: - berechtigtem Vertrauen auf Vertragsabschluss + - Abbruch ohne triftigen Grund Seite 11

Bauvertragsgestaltung, allgemein Angebot und Annahme Bauvertragsabschluss, Angebot und Annahme Ein Bauvertrag setzt zwei inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen voraus. Man spricht von Angebot und Annahme. Angebot + Annahme = Vertrag Seite 13

Bauvertragsgestaltung, allgemein Angebot und Annahme Bauvertragsabschluss, Angebot und Annahme Zustandekommen eines Bauvertrages Angebot + (unveränderte) Annahme = Bauvertrag Partei A: Willenserklärung an B: Aufforderung, einen Vertrag einzugehen = Angebot Partei B: Willenserklärung an A: Erklärung, den Vertrag einzugehen Wenn: -rechtzeitig -unverändert -unbedingt = Annahme Sofern eine der aufgezählten Bedingungen nicht erfüllt: Keine Annahme, sondern neues Angebot (modifizierte Annahme; Ja/aber Angebot Seite 13

Bauvertragsgestaltung, allgemein Angebot und Annahme Angebot Bindung an das Angebot Bindung an das Angebot; 145 ff. BGB Grundsatz: Erlöschen: Widerruf nur möglich, wenn Bindung des Angebots ausgeschlossen wurde. Sonst nur Anfechtung gemäß 119, 123 BGB Ablehnung; 146 BGB Nicht rechtzeitige Annahme (Fristablauf); 146 BGB i. V. m. 147 149 BGB - Ablauf einer gesetzten Annahmefrist; 148 BGB - Ablauf der regelmäßigen Annahmefrist; 147 BGB a) sofort unter Anwesenden; 147 Abs. 1 BGB b) regelmäßige Umstände unter Anwesenden; 147 Abs. 2 BGB Seite 17

Bauvertragsgestaltung, allgemein Angebot und Annahme Annahme Zustandekommen eines Bauvertrages Angebot + (unveränderte) Annahme = Bauvertrag Partei A: Willenserklärung an B: Aufforderung, einen Vertrag einzugehen = Angebot Partei B: Willenserklärung an A: Erklärung, den Vertrag einzugehen Wenn: - rechtzeitig - unverändert - unbedingt = Annahme Sofern eine der aufgezählten Bedingungen nicht erfüllt: Keine Annahme, sondern neues Angebot (modifizierte Annahme; Ja/aber Angebot Seite 18

Bauvertragsgestaltung, allgemein Angebot und Annahme Annahme Annahmezeitpunkt Hat der Anbietende eine Frist bestimmt, so kann das Angebot - nur innerhalb dieser Frist angenommen werden, 148 BGB. Hat der Anbietende keine Frist bestimmt, so kann das Angebot - unter Anwesenden nur sofort, 147 Abs. 1 BGB - unter Abwesenden bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antragende unter regelmäßigen Umständen den Eingang der Antwort erwarten darf, 147 Abs. 2 BGB angenommen werden. Seite 18

Bauvertragsgestaltung, allgemein Angebot und Annahme Annahme verspätete oder modifizierte Annahme (neues Angebot) Eine Annahme, die vom Angebot abweicht und nicht nur eine ungeteilte Zustimmung zum Angebot enthält, nennt man eine modifizierte Annahme bzw. modifizierte Auftragsbestätigung. Ihr Inhalt ist nicht ein Ja sondern ein Ja, aber. Rechtlich ist ein Ja, aber in Wahrheit ein Nein. Eine modifizierte Annahme führt nicht zum Vertragsschluss, sie gilt lediglich als eine Ablehnung des Angebots, verbunden mit einem neuen Angebot. Seite 20

Bauvertragsgestaltung, allgemein Angebot und Annahme Annahme verspätete oder modifizierte Annahme (neues Angebot) Vertrag Angebot (JA) Annahme Angebot Kein Vertrag (JA aber) Annahme mit Einschränkung = Ablehnung mit Gegenangebot Seite 20

Bauvertragsgestaltung, allgemein Angebot und Annahme Annahme verspätete oder modifizierte Annahme (neues Angebot) MERKE: Die Bedeutung der modifizierten Annahme wird in der Baupraxis häufig verkannt. Bereits geringfügige Modifikationen des Angebots gelten als Ablehnung und als neuer Antrag. Seite 20

Bauvertragsgestaltung, allgemein Angebot und Annahme Annahme Schweigen im Rechtsverkehr Schweigen hat im Rechtsverkehr grundsätzlich keine Bedeutung, selbst dann nicht, wenn ein Angebot die ausdrückliche Aufforderung enthält, die Ablehnung mitzuteilen oder mit Erklärungen verbunden ist, dass ein Schweigen als Annahme gilt. Beispiel: Der Generalunternehmer übersendet dem Nachunternehmer ein Angebot mit der Maßgabe, dass der Nachunternehmer, falls er sich nicht bis zum 30.03.2009 erklärt, den Auftrag für das Bauvorhaben annimmt. Der Nachunternehmer schweigt hierauf. Das Schweigen bedeutet hier keine Annahme. Seite 23

Bauvertragsgestaltung, allgemein Angebot und Annahme Annahme Schweigen im Rechtsverkehr Ausnahmefälle können sein, wenn die Parteien es ausdrücklich vereinbaren, dass ein Schweigen einen bestimmten Erklärungswert beispielsweise eine Annahme bedeutet oder das Gesetz selbst dem Schweigen eine Erklärungswirkung beimisst. Beispiel: Der Generalunternehmer und der Nachunternehmer vereinbaren zu Beginn des Jahres, dass der Generalunternehmer dem Nachunternehmer von interessanten Angeboten Mitteilungen macht und den Auftrag stets annimmt, wenn der Nachunternehmer nicht innerhalb von 2 Wochen eine gegenteilige Erklärung abgibt. In diesem Ausnahmefall haben die am Bau Beteiligten einen Erklärungswert des Schweigens vereinbart. Der Nachunternehmer muss ablehnen, wenn nicht sein Schweigen als Einverständnis gedeutet werden soll. Derartige Vereinbarungen sind in Rahmenvereinbarungen zu finden. Seite 23