Exposé Lageplan: der Grundstücke (unmaßstäblich): Die Landeshauptstadt Wiesbaden bietet die nachfolgend beschriebenen Grundstücke an: Baugrundstück mit großem Gartengrundstück im Wohngebiet Lage: Friedrich-Naumann-Straße 4 65195 Wiesbaden Gemarkung Wiesbaden, Flur 18, Flurstück 360/0 (Baugrundstück) und Flurstück 359/1 (Gartengrundstück) Fläche: 514 m² und 493 m², gesamt 1.007 m²
Wichtige Daten im Überblick: Eigentümer: Landeshauptstadt Wiesbaden Objekttyp: Baugrundstück im Reinen Wohngebiet sowie Gartengrundstück (Grünfläche) Größe: Baugrundstück 514 m², Gartengrundstück 493 m², somit eine Gesamtfläche von 1.007 m² Das Grundstück wird verkauft wie es steht und liegt. Lage: Das schön gelegene Baugrundstück mit großem Garten in der Friedrich-Naumann-Straße 4 gehört zum Wiesbadener Ortsbezirk Rheingauviertel/Hollerborn. Es liegt in unmittelbarer Nähe des Landschaftsparkes Wellritztal und ist von viel Grün umgeben. Planungsrecht: Das Baugrundstück (Flurstück 360/0) liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Lahnstraße-Westteil, 1969. Bebauungsmöglichkeiten Eckdaten: Art der Nutzung: Reines Wohngebiet Maß der Nutzung: GRZ 0,3 / GFZ 0,4 Max. Geschoßzahl, Bauhöhe: Bauweise: max. ein Vollgeschoss straßenseitig (Erdgeschoss plus Dachgeschoss) / max. zwei Vollgeschosse talseitig (Untergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss) Offene Bauweise Erschließung: Bei dem Grundstück handelt es sich um ein voll erschlossenes Grundstück. Die ortsüblichen Ver- und Entsorgungsanschlüsse für Wasser, Straßenkanal und Strom sind in der Friedrich-Naumann- Straße eingebaut. Der Kanalanschluss liegt bereits im Flurstück 360. Anmerkungen: Dachform: Begrünung, Aussenwerbung: Maximal 2 Wohneinheiten zulässig Satteldach oder Walmdach Gem. Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Infrastruktur: Die Grundstücke liegen zentral und nur etwa 2 km von der Innenstadt entfernt. Mit dem Auto ist die City innerhalb von ca. 10 Minuten zu erreichen. Zudem besteht eine direkte Buslinie zur Wiesbadener Innenstadt. In der näheren Umgebung befinden sich Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Gaststätten, Ärzte, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie der Landschaftspark Wellritztal. Die Entfernung zum Flughafen Frankfurt ca. 30 Autominuten. Das Gartengrundstück (Flurstück 359/1) ist gemäß rechtskräftigen Bebauungsplans 1969 / 05 Lahnstraße (Westteil) als Grünfläche festgesetzt und damit nicht bebaubar sowie nicht zur baulichen Ausnutzbarkeit des Flurstückes 360/0 heranziehbar. Fragen zur Bebauungsmöglichkeit des Grundstücks sind mit dem Stadtplanungsamt zu erörtern.
Planungsrecht: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan 1969 / 05 Lahnstraße (Westteil): Hinweis: Der Bebauungsplan Entwurf Wellritztal- 1. Änderung sieht vor, dass das Flurstück 359/1 zukünftig ein Teil des Reinen Wohngebietes an der Friedrich-Naumann-Straße wird. Zugunsten der Landeshauptstadt Wiesbaden wird daher eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Bebauungsverbot) in das Grundbuch eingetragen. Der/ die jeweilige(n) Eigentümer Fläche Gemarkung Wiesbaden Flur 18, Flurstück 359/1 verpflichten sich, dass Grundstück von jeglicher Bebauung frei zu halten und nicht in die bauplanungsrechtliche Ausnutzung einzubeziehen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt, resultierend mit einer Nachzahlungsverpflichtung. Altlasten: Keine Hinweise oder Kenntnisse über etwaige Altlasten. Die Altlastenhaftung übernimmt der Käufer. Hinweis: Auf dem Flurstück 359/1 befand sich ein Gartenhaus (auf dem Lageplan auf Seite 1 ersichtlich und mit der Hausnummer 4 gekennzeichnet). Dieses Gartenhaus wurde abgerissen. Unmittelbar an dieser Stelle befindet sich eine alte Grube. Die Kosten für deren Rückbau, Aushub oder dergleichen gehen vollumfänglich zu Lasten des Käufers. Die Grundstücke unterliegen der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden.
Kaufpreis / Mindestgebot: Das Objekt wird im Bieterverfahren veräußert. Das Mindestgebot von 500.000 ist der Startpreis! Um Beachtung wird gebeten. Der Bodenrichtwert für Bauland beträgt 620,00 /m². Bisher bei der Stadt angefallene Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag und der Kanalbeitrag nach dem Baugesetzbuch für das Kaufgrundstück sind im Kaufpreis enthalten. Etwaige zukünftig geforderte Erschließungs- und Abwasserbeiträge, Kosten im Rahmen der Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden sowie die Kosten für Gehwegüberfahrt und die partielle Aufhebung des Parkstreifens gehen zu Lasten des Käufers. Die Kosten für Versorgungsleitungen, wie z. B. Hausanschlussleitungen / Netzkostenbeiträge gehen zu Lasten des Käufers/der Käuferin. Sie werden durch die jeweiligen Träger gesondert angefordert. Verkauf: Die Landeshauptstadt Wiesbaden bittet bei Ankaufsinteresse um Abgabe eines schriftlichen Kaufgebotes bis zum 06.10.2017 beim Amt für Wirtschaft und Liegenschaften. Es werden nur Bargebote ohne Bedingungen akzeptiert. Der Verkauf der beiden Grundstücke erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der städtischen Körperschaften. Die Landeshauptstadt Wiesbaden behält sich die volle Entscheidungsfreiheit vor, ob und zu welchen Bedingungen die Grundstücke veräußert werden. Vor Protokollierung des Kaufvertrages ist eine Finanzierungszusage der jeweiligen Bank des Erwerbers vorzulegen. Die Vergabe erfolgt ohne Maklervermittlung. Die Grundstücke werden nur insgesamt veräußert. Ein Verkauf von Teilflächen ist nicht vorgesehen. Ihre Ansprechpartner: Wir freuen uns über Ihren Anruf, Ihr Fax oder eine E-Mail und werden Ihre noch offenen Fragen gerne beantworten. Landeshauptstadt Wiesbaden Amt für Wirtschaft und Liegenschaften Gustav-Stresemann-Ring 15 65189 Wiesbaden Tel.: 0611 31-2980 Fax: 0611 31-3975 E-Mail liegenschaften@wiesbaden.de Landeshauptstadt Wiesbaden Stadtplanungsamt Gustav-Stresemann-Ring 15 65189 Wiesbaden Tel.: 0611 31-6471 Fax: 0611 31-5978 E-Mail: stadtplanung@wiesbaden.de Alle Angaben dieses Exposés ohne Gewähr.
B e w e r b u n g s b o g e n m i t K a u f p r e i s g e b o t Friedrich-Naumann-Straße 4, Wiesbaden Bewerber: 1. Name: 2. Anschrift: 3. Telefon-Nr. 4. Handy-Nr. 5. E-Mail: 6. Wer wird Eigentümer des Grundstückes? 7. Kaufpreisangebot Euro Vor der Protokollierung ist ein Bonitätsnachweis der Bank vorzulegen. Datum: Unterschrift/en Datenschutzhinweis: Eine Entscheidung über die Vergabe des Anwesens ist nur möglich, wenn Sie alle Fragen beantworten. Die Beantwortung erfolgt freiwillig. Soweit datenschutzrechtliche Belange berührt werden, unterliegen wir hinsichtlich der Vergabe der Grundstücke den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes vom 20.12.1990. Die Daten werden weder in Karteien noch in automatisierten Dateien gespeichert noch an öffentliche oder private Stellen (etwa an Kreditinstitute oder an Firmen der Werbebranche) weitergegeben.