Neuerungen 2011 Seite 1 1
Referent Roman Bosetti Mandatsleiter, Treuhand Rapperswil dipl. Treuhandexperte Mitglied des Kaders OBT AG Fischmarktplatz 9 8640 Rapperswil Telefon 055 222 89 28 roman.bosetti@obt.ch Seite 2
Neuerungen 2011 Agenda MWST-Satzerhöhung 2011 Unternehmenssteuerreform II Hinweise auf weitere Änderungen Blick voraus Seite 3
Neuerungen 2011 : MWST-Satzerhöhung Ab 1. Januar 2011 werden die Steuersätze wie folgt angehoben: Alt Neu Normalsatz 7.6 % 8.0 % Reduzierter Satz 2.4 % 2.5 % Sondersatz für Beherbergung 3.6 % 3.8 % Befristet auf 7 Jahre zur Finanzierung der IV Seite 4
Neuerungen 2011 : MWST-Satzerhöhung Saldosteuersatz Saldosteuersatz bis 31.12.2010 ab 01.01.2011 0.1 % 0.1 % 0.6 % 0.6 % 1.2 % 1.3 % 2.0 % 2.1 % 2.8 % 2.9 % 3.5 % 3.7 % 4.2 % 4.4 % 5.0 % 5.2 % 5.8 % 6.1 % 6.4 % 6.7 % Aufgrund dieser Anpassung kann die Abrechnungsmethode per 1. Januar 2011 neu gewählt werden. Seite 5
Neuerungen 2011 Agenda MWST-Satzerhöhung 2011 Unternehmenssteuerreform II Hinweise auf weitere Änderungen Blick voraus Seite 6
Neuerungen 2011 : Unternehmenssteuerreform II UStR II: Für KMU und vor allem für Personenunternehmen sehr wichtig: Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung Abbau von substanzzehrenden Steuern Entlastung von Personenunternehmen und von natürlichen Personen (Beteiligungsinhaber) Seite 7
Neuerungen 2011 : Unternehmenssteuerreform II Per 1. Januar 2011 Aufschubtatbestand Bei Übertragung von Liegenschaften vom Geschäfts- ins Privatvermögen Möglicher Aufschub der Besteuerung der stillen Reserven bei Erbteilung Kapitaleinlageprinzip: Steuerfreie Agiorückzahlung Erleichterung bei Ersatzbeschaffung Seite 8
Neuerungen 2011 : Unternehmenssteuerreform II Per 1. Januar 2011 (Fortsetzung) Privilegierte Besteuerung der Liquidationsgewinne Ausweitung des Beteiligungsabzuges (10% Quote bzw. 1 Mio.; alt 20% bzw. 2. Mio.) Neue Beurteilung Verpachtung Betrieb Nachfolgend nur drei Schwerpunkte Seite 9
Neuerungen 2011 : Unternehmenssteuerreform II Privilegierte Liquidationsgewinnbesteuerung Voraussetzungen: Alter (55 Jahre) oder IV Definitive Aufgabe selbständige Erwerbstätigkeit: Liquidation oder Veräusserung Betrieb zulässig: unselbständige Tätigkeit Folge: Liquidationsgewinn bei Bund und Kanton: Separat besteuert Reduzierter Satz (i.d.r. wie Kapitalzahlung aus Vorsorge) Seite 10
Neuerungen 2011 : Unternehmenssteuerreform II Folgen privilegierter Liquidationsgewinnbesteuerung Planung Liquidationsgewinn: - Abschreibungspolitik - Effektive und fiktive Einkäufe bei Liquidation - Nur Realisationen im Liquidationsjahr und Vorjahr Umwandlung Einzelunternehmung in Kapitalgesellschaft: Neu Abrechnung stille Reserven mit privilegierter Besteuerung prüfen Seite 11
Neuerungen 2011 : Unternehmenssteuerreform II Möglicher Steueraufschub 1 Zuteilung Betrieb an einen Erben mit Abgeltung stille Reserven Überführung Liegenschaft vom Geschäftsvermögen in das Privatvermögen Seite 12
Neuerungen 2011: Unternehmenssteuerreform II Kapitaleinlageprinzip Nennwertprinzip: Rückzahlung Gesellschaftskapital steuerfrei Übrige Leistungen: Steuerbares Einkommen bei den privaten Beteiligungsinhabern Problem bisher: Einlagen in die Reserven (Agio) sind bei Ausschüttung nicht steuerfrei Neu: offene Einlagen vom Beteiligungsinhaber können steuerfrei bezogen werden / Für Einlagen nach 31.12.1996 Seite 13
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Neuerungen 2011: Hinweise auf weitere Änderungen Ausgleich der kalten Progression Teuerungsbedingte Lohnerhöhungen bringen den Steuerpflichtigen eine höhere Besteuerungsklasse. Die Steuern steigen überproportional an. Damit das verhindert wird, passen Steuerverwaltungen periodisch die Steuertabellen an. Bund: 1. Januar 2011. Kantone: zum Teil ähnliche Regelungen Seite 15
Neuerungen 2011: Hinweise auf weitere Änderungen Entlastung von Familien mit Kindern Bund: Abzug vom Steuerbetrag je Kind oder unterstützungsbedürftige Person CHF 250 Bund: Drittbetreuungskostenabzug (maximal CHF 10 000) Voraussetzung: Beide Ehegatten erwerbstätig Kantone: zum Teil ähnliche Regelungen Seite 16
Neuerungen 2011: Hinweise auf weitere Änderungen BVG Strukturreform Ziel Flexibilisierung des Altersrücktritts / Erleichterung der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmer Neue Versicherungsmöglichkeiten ab Alter 58: Weiterführung Versicherung auf altem Lohn Weiterführung berufliche Vorsorge bis zum 70. Altersjahr Wichtig: Nur Möglichkeit für Pensionskassen Seite 17
Neuerungen 2011: Hinweise auf weitere Änderungen Sozialversicherung: Erhöhung Beiträge EO Erhöhung von 0.3% auf 0.5% AHV-Beitragssatzerhöhung für Selbständigerwerbende um 0.2% auf neu 9.7% Arbeitslosenversicherung: Beitrag: von 2% auf 2.2% Solidaritätsbeitrag: 1% vom Lohn zwischen CHF 126 000 bis CHF 315 000 Seite 18
Neuerungen 2011: Hinweise auf weitere Änderungen Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) Mit Stichtag 1. Januar 2011 wird auf Bundesebene eine einheitliche Identifikationsnummer zugeteilt. Die bisherige MWST-Nummer wird durch die UID- Nummer mit dem Zusatz MWST ersetzt In diesen Tagen werden durch das Bundesamt für Statistik sämtliche Mehrwertsteuerpflichtigen und auch bisher nicht mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen orientiert. Bis Ende 2013 kann die alte Nummer noch verwendet werden. Seite 19
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Blick voraus Abschaffung des Eigenmietwerts Revision des Aktienrechts Revision des Rechnungslegungsrechts Vereinfachung der MWST? Gesetzesregelung Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen.Unternehmenssteuerreform III im Gespräch http://www.kmu.admin.ch/aktuell Seite 21
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