Steuerberater I Rechtsanwalt Geschenkt? Steuerlich richtig geschenkt, wir zeigen Ihnen wie!
Geschenke Geschenke erhalten die Freundschaft Man macht Geschenke erst einmal nicht mit Berechnung, sondern man freut sich, dass der andere sich freut. Die Beziehung wird gepflegt und der Zusammenhalt wird gefördert. Als Unternehmer haben Sie Geschenke aus steuerlicher Sicht jedoch anders zu betrachten. Was wird unter einem Geschenk verstanden? Ein Geschenk liegt dann vor, wenn jemand einem anderen unentgeltlich (ohne Gegenleistung) eine Baroder Sachzuwendung macht. Die Zuwendung darf nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Leistung des Empfängers stehen. Keine Geschenke sind Sponsoring-Aufwendungen, sofern diese als betriebliche Werbeaufwendungen qualifiziert werden können. Geschenkklassiker sind Geld- oder Sachzuwendungen zu Weihnachten, zum Geburtstag oder zur Heirat. 2 MHP
Geschenke an Geschäftspartner Zu 100 % als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn die Aufwendungen 35,00 EUR pro Jahr und Empfänger nicht übersteigen. Zu 0 % als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn die Aufwendungen 35,00 EUR pro Jahr und Empfänger übersteigen. Beispiel: Sie überreichen Ihrem Geschäftspartner zum Firmenjubiläum ein Weinpräsent im Wert von 29,00 EUR. Dieses Geschenk ist, da es die 35,00 EUR nicht übersteigt, vorerst voll als Betriebsausgabe abzugsfähig. Wenn Sie nun zum Jahresende demselben Geschäftspartner ein Weihnachtspräsent im Wert von 14,00 EUR zukommen lassen, sind sämtliche Geschenke für dieses Jahr somit auch das Weinpräsent für 29,00 EUR nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig, da es in der Summe für dieses Jahr und Empfänger die 35,00 EUR-Grenze übersteigt. Tipp: Geschenke, die ausschließlich betrieblich genutzt werden können, unterliegen nicht der Wertgrenze von 35,00 EUR. Beispiel: Ihre Firma verschenkt Business Software Pakete. Ein Paket kostet im Einkauf 80,00 EUR. Diese Kosten sind in voller Höhe steuerlich abzugsfähig. MHP 3
Geschenke 35,00 EUR-Grenze brutto oder netto? Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern ist die 35,00 EUR-Grenze als Nettobetrag und bei nicht Vorsteuerabzugsberechtigten (z. B. Ärzte) als Bruttobetrag zu verstehen. Nebenkosten Zu den maßgebenden Kosten gehören auch die Nebenkosten für die Kennzeichnung des Geschenks als Werbeträger, z. B. der Aufdruck des Firmenlogos. Nicht dazu gehören die Verpackungs- und Versandkosten. Vorsteuerabzug Solange Geschenke die 35,00 EUR-Grenze nicht übersteigen und somit als Betriebsausgabe abzugsfähig sind, ist auch der Vorsteuerabzug gewährleistet. Wird die 35,00 EUR-Grenze jedoch überschritten (35,01 EUR), darf die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt nicht geltend gemacht werden. Aufzeichnungspflichten Die Aufwendungen müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden. Das heißt konkret: Einzelne Verbuchung auf einem besonderen Konto bzw. Aufzeichnung als besonderer Posten. Der Name des Geschenkempfängers muss dokumentiert werden. Nur bei sogenannten Streugeschenken d. h. Geschenke mit einem Wert unter 10,00 EUR kann die Benennung der Empfänger unterbleiben. Praxistipp: Erstellen Sie zeitnah eine Liste der Beschenkten und übersenden diese an Ihren Steuerberater. Dann sind alle Aufzeichnungserfordernisse erfüllt. 4 MHP
Sie wurden beschenkt? Wenn das Geschenk beim Empfänger bzw. Beschenkten in einem betrieblichen Zusammenhang steht, ist es eine steuerpflichtige Betriebseinnahme. Hier greift die Regelung der 35,00 EUR-Grenze nicht. Als Einnahme ist der objektive Wertzugang zu erfassen, also der übliche Endpreis am Abgabeort. Die Höhe dieser Betriebseinnahme wird nicht von einer eventuellen Nichtabziehbarkeit der entsprechenden Geschenkaufwendungen beim Zuwendenden berührt. Wenn von der Pauschalierung der Geschenke Gebrauch gemacht wird, entfällt die Steuerpflicht beim Beschenkten, da die Steuerschuld vom Schenkenden übernommen wird. Dies findet Anwendung seit dem Veranlagungszeitraum 2007. Es besteht die Möglichkeit, dass aufgrund einer Kontrollmitteilung beim zuständigen Finanzamt (aufgrund einer Betriebsprüfung beim Schenker) das Geschenk nachträglich beim Beschenkten mit dem individuellen Grenzsteuersatz versteuert werden muss. Ausnahme: Wenn das Geschenk vom Beschenkten ausschließlich betrieblich genutzt wird, muss es nicht versteuert werden. MHP 5
Geschenke Die Möglichkeit der Pauschalierung: Für Geschenke besteht auch die Möglichkeit der Pauschalierung der Einkommensteuer. Steuersatz: 30 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer Die Anmeldung erfolgt über die Lohnsteueranmeldung, da die pauschale Einkommensteuer als Lohnsteuer angesehen wird. Pauschalierungsverbot: Wenn die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr den Betrag von 10.000,00 EUR übersteigen. Die Pauschalierung hat abgeltende Wirkung. Das bedeutet, dass der Empfänger diese nicht mehr der Einkommensteuer unterwerfen muss. Für den Zuwendenden besteht die gesetzliche Pflicht, den Empfänger auf die Übernahme der Steuer hinzuweisen. 6 MHP
Wichtig: Von dieser Pauschalierungsmöglichkeit kann der Steuerpflichtige nur einheitlich für alle Geschenke Gebrauch machen. Ihm steht ein Wahlrecht zu, ob er die Pauschalierung in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Die Wahl bindet für das ganze Wirtschaftsjahr. Für den Schenker ist die Steuerübernahme freiwillig. Unabhängig davon kann der Schenker die Pauschalierungsmöglichkeit für Sachlohn an eigene Arbeitnehmer separat in Anspruch nehmen. Geschenke an Kunden und Geschenke an Mitarbeiter sind somit immer separat zu betrachten. Aktuelles: Deutscher Steuerberater Verbund Pressemitteilung vom 06.12.2012 Die Begünstigung für Arbeitnehmer für Sachbezüge unter 40,00 EUR brutto soll ab sofort auch für Zuwendungen an Dritte gelten. Aufmerksamkeiten bis 40,00 EUR brutto müssen damit nicht der Pauschalsteuer unterworfen werden. Bei Ausübung des Wahlrechts zur Pauschalierung werden somit Kleinstgeschenke (z. B. Weinpräsente) nicht mehr in die Bemessungsgrundlage der Pauschalierungsvorschrift mit einbezogen somit muss für diese Kleinstgeschenke keine Pauschalsteuer entrichtet werden. MHP 7
Geschenke VIP-Logen-Erlass Im Beispiel: Dauerkarte Fussball Unter die Pauschalierungsregelung fallen auch Besuche von sportlichen, kulturellen oder musikalischen Veranstaltungen. Bisher fielen solche Zuwendungen unter den sogenannten VIP-Logen-Erlass. Die bisherigen Regelungen für VIP-Logen entfallen somit ab dem Veranlagungszeitraum 2007. Dies gilt insbesondere für die dort angegebene Betriebsausgabenhinzurechnung bei Geschäftsfreunden in Höhe von 60 % der Bemessungsgrundlage. Ab dem Jahr 2007 gilt nur noch der einheitliche Pauschalsteuersatz in Höhe von 30 %. 8 MHP
Die Vereinfachungsregelungen für die Aufteilung derartiger gemischter Aufwendungen, die nur zum Teil Sachzuwendungen darstellen, bleiben hingegen weiterhin anwendbar: Anteil Werbung 40 % des Gesamtbetrages > 100 % Betriebsausgabenabzug Anteil Bewirtung 30 % des Gesamtbetrages > 70 % Betriebsausgabenabzug Anteil Geschenke 30 % des Gesamtbetrages Größere Geschenke an Arbeitnehmer sind zu 100 % als Betriebsausgaben abzugsfähig Größere Geschenke an Geschäftspartner sind nur bis 35,00 EUR zu 100 % als Betriebsausgabe abzugsfähig, sonst zu 0 %. Sofern eine andere Zuordnung nicht nachgewiesen wird, ist davon auszugehen, dass diese Aufwendungen je zur Hälfte auf Geschäftsfreunde und auf eigene Arbeitnehmer entfallen. Hinweis: Erfolgt die Zuwendung als Gegenleistung für eine bestimmte in engem sachlichen oder sonstigem unmittelbaren Zusammenhang stehende Leistung des Empfängers, sind die Aufwendungen grundsätzlich unbeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar. Geschenke an eigene Mitarbeiter sind stets abziehbar. Privat veranlasste Aufwendungen für VIP-Maßnahmen (z. B. persönliches Jubiläum) sind insgesamt nicht abziehbar bei Kapitalgesellschaften kann hier eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen. MHP 9
Geschenke Geschenke an den eigenen Mitarbeiter Aufmerksamkeiten sind Sachleistungen des Arbeitgebers, die gesellschaftlich üblicherweise erbracht werden und zu keiner nennenswerten Bereicherung führen (z. B. Blumen, Pralinen). Diese Sachleistungen sind zu 100 % als Betriebsausgabe abzugsfähig, unabhängig von der Höhe des Betrages. 10 MHP
Aufgepasst bei Barzuwendungen! Diese stellen immer einen lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Sachzuwendungen sind dann lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn sie weder Aufmerksamkeiten noch übliche Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung darstellen. Versteuerung beim Mitarbeiter 40-EUR-Grenze Sachzuwendungen bis zu 40,00 EUR brutto sind beim Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei zu behandeln. MHP 11
Geschenke Eine Zusammenfassung über weitere steuerfreie Zuwendungen für Ihre Mitarbeiter bieten wir in unserer Broschüre Geschickt gespart und in unserem Merkblatt Gutscheine und Tankkarten an. Fordern Sie ihn bei uns an oder besuchen Sie den Downloadbereich unserer Homepage. Für Sie erreichbar: Maisenbacher Hort & Partner 76131 Karlsruhe Rintheimer Str. 63a Tel. 07 21 96 33-0 76275 Ettlingen Wilhelmstr. 3-7 Tel. 07243 34583-0 76530 Baden-Baden Quettigstr. 12 Tel. 0 72 21 50 48 48-0 76829 Landau Untertorplatz 3/Deutsches Tor Tel. 06341 9274-0 www.mhp-kanzlei.de Verantwortlich i. S. d. 55 Abs. 2 RStV: Steuerberater Steffen Hort, Rintheimer Str. 63a, 76131 Karlsruhe. 12 MHP