Marienstraße, Köln-Ehrenfeld

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Transkript:

Marienstraße, Köln-Ehrenfeld Maßnahmen zur Verbesserung Sicherheit für Rad- und Fußverkehr Parkraumsituation Fahrrad, Lieferverkehr, Kiss&Ride Geordnetes Parken PKW Veloroute NRW Anwohner Wohn- und Verkehrsraum Aufenthaltsqualität und Barrierefreiheit Anmerkung: Dies ist als Vortrag zur Bürgereingabe gem. 24 GO, Sicherheit im Straßenverkehr, Köln-Ehrenfeld, Marienstraße (Az.: 02-1600-40/15) am 17.08.2015 in der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorgestellt worden. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat einem Beschluss einstimmig (mit den Stimmen aller Fraktionen) zugestimmt und einer baulichen Umgestaltung der Marienstraße unter besonderer Berücksichtigung der eingereichten Ideen ausgesprochen. Weitere Informationen unter: https://ratsinformation.stadtkoeln.de/to0050.asp? ktonr=185045

Betrachtungsraum Schule Kita Kita Schule Spielplatz Kita Spielplatz & Büze Spielplatz Schule Spielplatz Kita Seniorenhaus www.radverkehrsnetz.nrw.de Bezirksrathaus

Sicherheit für Rad- und Fußverkehr Parkraumsituation Fahrrad, Lieferverkehr, Kiss&Ride Geordnetes Parken PKW Veloroute NRW Anwohner Wohn- und Verkehrsraum Aufenthaltsqualität und Barrierefreiheit PROBLEME./. LÖSUNGEN

Sicherheit für Rad- und Fußverkehr Ist-Zustand die empfohlenen Breiten finden Sie als Anlage des Antrages, bzw. über den Internet-Download * * * 120 cm Mindest-Gehwegbreite lt. neuer Anordnung Verwaltung/Ordnungsamt seit Juni 2015, nur in Teilen durchgesetzt!

Sicherheit für Ist-Zustand Nachtrag: an dieser Stelle der Marienstraße (Kreuzung Leyendecker stadteinwärts bis Kurve) wurde im Oktober 2015 auf einer Länge von ca. 50 Metern einseitiges Parken eingeführt und über Poller gesichert. Situation auf der restlichen Strecke (Kindergarten, Schule...) ist unverändert.

Zulässig lt. StVO, bzw. Empfehlungen

Mathematik statt Glaube Gehen Parken und Fahren (?) Gehen Straßen- Mind. * Rest Mind. breite Gehweg Parken Fahrbahn Parken Gehweg 9,30 1,20 smart - 1,75 3,40 1,75 - smart 1,20 9,30 1,20 smart - 1,75 2,95 2,20 - BMW (X5) 1,20 9,30 1,20 BMW - 2,20 2,50 2,20 - BMW 1,20 Gesetzliche Mindestfahrbahnbreite: 3,02 Feuerwehr, Breite Löschfahrzeug: 2,50-2,55 * Verwaltung Stadt Köln: >= 1,20 m Aktuelle Breite Gehweg: 1,80 m Empfehlung Gehwegbreite: 2,20 2,50 m * PKW-Daten ADAC, StVO, DIN NA 031 Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)

Maßnahmen Sicherheit für Radverkehr breitere Verkehrswege für Begegnung PKW-, Rad- und Fußverkehr Geschwindigkeitsreduzierung Einseitiges, alternierendes Parken Baumaßnahmen und Markierungen Sicherheit für Fußverkehr Gewährleistung Gehwegbreite ohne Zwang zum Ausweichen Sichtbeziehungen insb. für kleine Kinder / Schulkinder Poller in Gefahrenbereichen

Poller -Maßnahmen für die Sicherheit» muss alles getan werden. Und notfalls Poller setzten; Poller, Poller und noch mehr Poller!«Bezirksbürgermeister J. Wirges, BV-Sitzung 27.04.2015

Sicherheit für Rad- und Fußverkehr Parkraumsituation Fahrrad, Lieferverkehr, Kiss & Ride Geordnetes Parken PKW Veloroute NRW Anwohner Wohn- und Verkehrsraum Aufenthaltsqualität und Barrierefreiheit PROBLEME./. LÖSUNGEN

Parkraumsituation Fahrrad

(Parkraum)situation Lieferverkehr

Parkraumsituation Kita

Sicherheit für Rad- und Fußverkehr Parkraumsituation Fahrrad, Lieferverkehr, Kiss & Ride Geordnetes Parken PKW Veloroute NRW Anwohner Wohn- und Verkehrsraum Aufenthaltsqualität und Barrierefreiheit PROBLEME./. LÖSUNGEN

* PKW im Jahr 2012, Stadt Köln, Statistisches Jahrbuch 440.000 * 23 Std. / 1 Std.

Parkflächen Gewerbe 1

Parkfläche Gewerbe 2

PKW Parkraum Bestand Wegfall Haltezone 230

Sicherheit für Rad- und Fußverkehr Parkraumsituation Fahrrad, Lieferverkehr, Kiss & Ride Geordnetes Parken PKW Veloroute NRW Anwohner Wohn- und Verkehrsraum Aufenthaltsqualität und Barrierefreiheit PROBLEME./. LÖSUNGEN

Velo-Route NRW Wiederherstellung der Beschilderung Beschilderungskataster Stadt Köln Markierungen Fahrradpiktogramme Markierung Strichlinien Aufstellflächen Rad-Parkflächen ausbauen

Maßnahmen Einbahnstraße Kreuzungen Kurven Passagen durchgängige Markierung Piktogramme und Aufstellflächen Nachtrag: auf der selben Sitzung der BV Ehrenfeld vom 24.08.2015 wurde einstimmig einem Antrag der CDU- Fraktion zu einem Gesamtkonzept von untereinander verbunden Fahrradstraßen und Fahrradrouten zugestimmt. (AN/1117/2015)

Sicherheit für Rad- und Fußverkehr Parkraumsituation Fahrrad, Lieferverkehr, Kiss & Ride Geordnetes Parken PKW Veloroute NRW Anwohner Wohn- und Verkehrsraum Aufenthaltsqualität und Barrierefreiheit PROBLEME./. LÖSUNGEN

Lebensraum?

Ist-Zustand Das Halten und Parken ist in 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert. 12 Abs. 4a führt dazu folgendes aus: (4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen. Sofern das Gehwegparken nicht durch Zeichen 315 StVO angeordnet ist, ergibt sich im Umkehrschluss das Verbot des Gehwegparkens. Aufgrund der vorherrschenden Parkplatznot in Köln und insbesondere in Ehrenfeld wird das Gehwegparken außerhalb der zentralen bedauerliche Innenstadt in Ausübung des Einzelfälle gesetzlich vorgesehenen Ermessenspielraums ( 47 Ordnungswidrigkeitengesetz, OWiG) allerdings stillschweigend geduldet, so lang keine Behinderung für Fußgänger und Radfahrer entsteht. Eine Behinderung liegt bspw. immer dann vor, abschleppen wenn bei einem normal schafft frequentierten nur Gehweg Raum die für vorhandene die nächsten Gehwegbreite für ein ungehindertes Durchkommen nicht mehr ausreicht. Aufgrund der schmalen Bürgersteige in der Stammstraße toleriert die Verwaltung ein Parken auf den Bürgersteigen bis zu einer kein Restgehwegbreite Personal von 1,2 für Meter. mehr Bei dieser Kontrolle Restgehwegbreite und Durchsetzung ist es für Rollstuhlfahrer und für Menschen die auf einen Rollator angewiesen sind, noch möglich ungehindert den Gehweg zu nutzen. Unterhalb von 1,2 Meter Restgehwegbreite werden jedoch kostenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen. Fahrzeuge, die ohne Behinderung mit einer Restgehwegbreite von mindestens 1,2 Meter auf dem Gehweg parken, werden im Rahmen des Ihr pflichtgemäßen Sohn Ermessens kann mit nicht dem verwarnt. Rollstuhl ja auf die Straße fahren Das behindernde Gehwegparken unterhalb der Schwelle von 1,2 Meter wird unter Berücksichtigung des vorhandenen Ermessensspielraums allerdings dann geahndet, wenn eine der folgen-den besonderen Umstände vorliegt: -Wahrscheinliche Behinderung (kein ungehindertes Durchkommen mehr möglich) anderer Verkehrsteilnehmer (z.b. Fußgänger). -Mögliche Gefährdung des fließenden Verkehrs beim Ausparken an viel- oder schnellbefahrenen Straßen bzw. an unübersichtlichen Stellen - hinter Bordsteinabsenkungen - zu erwartende Behinderungen durch den Nachahmungseffekt - vor Fußgängerüberwegen Bedingt durch das Parken auf beiden Straßenseiten kommt es zu Engstellen sowohl auf der Fahrbahn als auch auf dem Gehweg. Der Verkehrsdienst agiert hier mit sehr viel Fingerspitzen-gefühl, um sowohl die berechtigten Belange der Anwohner und Anwohnerinnen als auch der zu Fußgehenden bzw. der Radfahrenden zu entsprechen. Fahrzeuge, die behindernd parken, werden konsequent verwarnt und bei grob verkehrsbehinderndem Parken auch abgeschleppt. Im Jahresdurchschnitt werden in der Stammstraße rund 2.000 Verwarnungen ausgesprochen. Anmerkung zur Beschlussvorlage: Beschluss der BV Ehrenfeld am 27.04.2015, Stammstraße verschiedenste Bemühungen von Ordnungsamt / Verkehrssicherheit vier Monate, um eine Anordnung falsch (!) umzusetzen

Hackländerstraße, Ecke Marienstraße Ist-Zustand Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.

Sicherheit für Rad- und Fußverkehr Parkraumsituation Fahrrad, Lieferverkehr, Kiss & Ride Geordnetes Parken PKW Veloroute NRW Anwohner Wohn- und Verkehrsraum Aufenthaltsqualität und Barrierefreiheit PROBLEME./. LÖSUNGEN

Barrierefreiheit

können auch einladend sein! Pöller

Planungsvorschläge KREUZUNG LEYENDECKERSTR. 20.09.2017 Dirk Frölich Marienstraße 45

IST-Zustand Bewohner Fußgänger Fahrrad - Parken Sicherheit Rad- und Fußverkehr Veloroute NRW Nachtrag: an dieser Stelle der Marienstraße (Kreuzung Leyendecker stadteinwärts bis Kurve) wurde im Oktober 2015 auf einer Länge von ca. 50 Metern einseitiges Parken eingeführt und über Poller gesichert. Kreuzung Leyendecker Straße

IST-Zustand Bewohner Fußgänger Fahrrad - Parken Sicherheit Rad- und Fußverkehr Veloroute NRW Kreuzung Leyendecker Straße

Vorschlag markiertes, einseitiges Parken zusätzlicher Zebrastreifen zusätzliche Fahrrad-Parkflächen (rote) Rad-Aufstellflächen Kreisverkehr (überfahrbar) Beschilderung Veloroute Nachtrag: an dieser Stelle der Marienstraße (Kreuzung Leyendecker stadteinwärts bis Kurve) wurde im Oktober 2015 auf einer Länge von ca. 50 Metern einseitiges Parken eingeführt und über Poller gesichert. Kreuzung Leyendecker Straße

Planungsvorschläge PASSAGE GOSWIN-PETER-GATH-STRAßE 20.09.2017 Dirk Frölich Marienstraße 45

IST-Zustand Bewohner Fußgänger Fahrrad - Parken Sicherheit Rad- und Fußverkehr Veloroute NRW Kita Marienstr. 37 Passage Venloer/Büze GPG-Straße Marienstraße, Kita M 37, Passage, GPG-Straße

Vorschlag markiertes, einseitiges Parken Ladezone, Kiss & Ride-Zone zusätzliche Fahrrad-Parkfläche Markierung Passage Pöllern vor Kita, in Kurve Markierungen Veloroute Marienstraße, Kita M 37, Passage, GPG-Straße

»Mit einer Verkehrsinfrastruktur von Gestern kann man keine Mobilität von Morgen gestalten. Wir brauchen eine Transformation der Straße«Imagefilm der AGFS Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW! Gründungsmitglied: Stadt Köln TRANSFORMATION DER STRAßE 20.09.2017 Dirk Frölich Marienstraße 45

Zusammenfassung Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen Gewährleistung empfohlener Gehwegbreiten und Sichtbeziehungen wo notwendig, bauliche Maßnahmen Einrichtung geeigneter Ladezonen und sicherer Fahrrad-Parkflächen weitgehend einseitiges, alternierendes Parken Velo-Route Ausbau von Markierungen und Aufstellflächen für Radverkehr Wiederherstellung Beschilderung Sicherheit für Rad- und Fußverkehr Parkraumsituation Fahrrad, Lieferverkehr, Kiss & Ride Geordnetes Parken PKW Veloroute NRW Anwohner Wohn- und Verkehrsraum Aufenthaltsqualität und Barrierefreiheit